Viel zu spät ist besser als nie: Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) fordert jetzt endlich eine Entschärfung des § 184b StGB(Kinderpornos) im Sexualstrafrecht

Wie lange lässt sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) noch bitten, den Gesetzentwurf vorzulegen?: Seit dem 1. Juli 2021 sind bereits Abertausende Kinder & Jugendliche dem Unrecht in § 184b StGB zum gesetzgeberischen Opfer gefallen

Schon während des damaligen Gesetzgebungsverfahrens(GroKo) im Jahr 2020 hatte sich K13online sowie nahezu alle Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehen diese Strafverschärfungen im § 184b StGB ausgesprochen. Die jetzige Ampelkoalition regiert seit dem Herbst 2021. Erst jetzt fordert auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) am 7. April 2023 endlich eine Entschärfung des § 184b StGB(Kinderpornos) im Sexualstrafrecht. Viel zu spät ist besser als nie. ARD-Tagesschau-Zitate: Jugendliche geraten selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden, wenn sie beim sogenannten "Sexting" Nacktbilder und Videos untereinander teilen. Nehmen sich Kinder unter 14 Jahren selbst beim Sex oder Masturbieren auf, gelten die Aufnahmen als Kinderpornografie. Mit dem 14. Geburtstag und dem Erreichen der Strafmündigkeit wird der Besitz dann zum Verbrechen. Den Jugendlichen drohten empfindliche Strafen, sagte Faeser. Dafür trägt die SPD in der damaligen GroKo eine Mitverantwortung. Seit dem 1. Juli 2021 sind bereits Abertausende Kinder & Jugendliche dem Unrecht in § 184b StGB zum gesetzgeberischen Opfer gefallen. Jeden weiteren Tag werden neue Justizopfer produziert. Wie lange lässt sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) noch bitten, den Gesetzentwurf vorzulegen? Ein solch neues Gesetzgebungsverfahren wird sich über viele Monate hinziehen. Bis zum Inkrafttreten eines entschärften § 184b StGB wird weitere Zeit vergehen. Die Bundesinnenministerin Faeser wird für den vorgenannten Überbrückungszeitraum aufgefordert, bei den Innenministern/Innen der 16 Bundesländer dafür Sorge zu tragen, dass zukünftiges Unrecht verhindert wird. Die politische Mitschuld der SPD innerhalb der früheren GroKo kann damit zwar nicht rückgängig gemacht werden. Jedoch ist beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch ein Normenkontrollverfahren gegen diese Verschärfungen anhängig. Das BVerfG kann die aktuelle Fassung des § 184b für verfassungswidrig und sogar rückwirkend für nichtig erklären. Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn nahezu alle Rechtsexperten hatten sich schon damals dagegen ausgesprochen. K13online war bei der Anhörung im Rechtsausschuss am 7. Dezember 2020 LIVE dabei gewesen. Wir werden auch bei der kommenden Anhörung zur Rücknahme dieser Gesetze im Rechtsausschuss des Bundestages zur LIVE-Berichterstattung dabei sein. Denn gegen UNRECHT hilft nur Widerstand... 

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-fuer-entschaerfung-des-sexualstrafrechts-18806276.html



 

https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/leitung/minister/minister-node.html


 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-sexualstrafrecht-lockerung-101.html

https://www.rnd.de/politik/faeser-fuer-entschaerfung-des-sexualstrafrechts-nacktbilderaustausch-entkriminalisieren-KRWU233YO5P2TH32ZVZPWPXMLQ.html

https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/faeser-fuer-entschaerfung-des-sexualstrafrechts

https://www.pz-news.de/startseite_artikel,-Faeser-fuer-Entschaerfung-des-Sexualstrafrechts-_arid,1837008.html

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-04/nancy-faeser-sexualstrafrecht-sexting-videos

https://www.sueddeutsche.de/politik/faeser-sexualstrafrecht-sexting-entschaerfung-1.5784960

https://www.welt.de/politik/deutschland/article244693764/Kinderpornografie-Faeser-fuer-Entschaerfung-des-Sexualstrafrechts.html

... und viele weitere mehr...

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Wie lange lässt sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) noch bitten, den Gesetzentwurf vorzulegen?

https://www.bmj.de/DE/Ministerium/Minister/Minister_node.html 


K13online(Dieter Gieseking) & ein Bürgerrechtler waren bei der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 7. Dezember 2020 LIVE dabei gewesen

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Wir werden auch bei der kommenden Anhörung zur Rücknahme dieser Gesetze im Rechtsausschuss des Bundestages zur LIVE-Berichterstattung dabei sein. Denn gegen UNRECHT hilft nur Widerstand

 


Berliner Morgenpost(Christian Unger) zum UNRECHTS § 184b StGB(Kinderpornos), der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten war: Die Fachwelt warnte schon damals die Bundesregierung(GroKo) vor dieser Verschärfung 23.03.2023

Vor allem die Sorge vor einer falsch verstandenen Botschaft treibt die Ampel-Regierung um: Eine Korrektur des Gesetzes, eine Entschärfung der Mindeststrafe könnte zu Gegenwind führen – und hitzige Debatten auslösen

In der Berliner Morgenpost ist vom Journalisten Christian Unger ein zusammenfassender Artikel über die Strafverschärfungen des UNRECHTS § 184b StGB erschienen, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten war. Nicht nur die Fachwelt warnte schon damals die Bundesregierung(GroKo) vor dieser Verschärfung, sondern auch K13online weißt seid dem Beginn des damaligen Gesetzgebungsverfahrens im Jahre 2020 immer wieder daraufhin. Zitate: Vor allem die Sorge vor einer falsch verstandenen Botschaft treibt die Ampel-Regierung um: Eine Korrektur des Gesetzes, eine Entschärfung der Mindeststrafe könnte zu Gegenwind führen – und hitzige Debatten auslösen. Schließlich will niemand Kinderschänder in Schutz nehmen. In der Tat stellt diese Befürchtung für die Ampelkoalition und besonders für den Bundesjustizminister ein nachvollziehbares Problem dar. Der Anti-Pädophile-Zeitgeist hat in der Vergangenheit fast immer dazu geführt, dass Kritiker der Gesetzgebung als Kinderschänder-Befürworter & Verharmloser diffamiert wurden. Kinderschützer & Missbrauchsopfer dominieren die Mainstream-Medien und politische Debatte auf allen Ebenen. Sie bilden eine Art von Alleinherrschaft und fast niemand wagt es, Ihnen zu widersprechen. Ein Paradigmenwechsel zu einem zeitgemässen Sexualstrafrecht wird nicht von Heute auf Morgen erreichbar sein, sondern bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Konsens. Werden die damaligen Verschärfungen der GroKo - federführend die CDU/CSU - durch die Ampel-Bundesregierung wieder zurück genommen, dann stellt eine solche Strafrechtsreform ein historisches Ereignis dar. Denn eine solche Rücknahme hat es bei diesen Deliktsarten nach Kriegsende noch niemals zuvor gegeben. Im Gegenteil: Das Sexualstrafrecht wurde seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland immer wieder verschärft. Die Zielsetzungen, damit einen besseren Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt & Kinderpornos zu erreichen, wurden nicht erreicht. Das Prinzip der Abschreckung hat völlig versagt.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5073

Nahezu alle namhaften Mainstream-Medien steigen in die Berichterstattung ein: Ampel-Bundesregierung spricht sich geschlossen für Rücknahme der Verschärfungen im § 184b StGB aus 14.03.2023

Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn: "Aus Sicht der Justizpraxis ist eine Korrektur der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dringend erforderlich"

Endlich sind nach der ARD-Tagesschau & ARD-Panorama auch nahezu alle anderen Mainstream-Medien in die Berichterstattung zur Rücknahme der Strafverschärfungen im Unrechts § 184b StGB eingestiegen. Ebenso haben sich die rechtspolitischen Sprecher/innen der Regierungsfraktionen für eine Reform ausgesprochen: Die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram erklärte: «Das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben, und die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können.» Auch der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Thomae sieht Handlungsbedarf: «Die Rechtsprechung kommt mit der letzten Reform nicht zu sachgerechten Ergebnissen.» Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sieht das in der Zeitung genau so: «Aus Sicht der Justizpraxis ist eine Korrektur der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dringend erforderlich.» Damit zeichnet sich schon jetzt eine parlamentarische Mehrheit im Rechtsausschuss und im Deutschen Bundestag für eine Wiederabschaffung der Verschärfungen ab, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten waren. Ein politischer und medialer Paradigmenwechsel scheint in greifbare Nähe zu rücken. Seit nunmehr über drei Jahren wird ein solcher Paradigmenwechsel von K13online gefordert. Alle warten jetzt auf die Ankündigung des Bundesjustizministers Marc Buschmann(FDP) mit einer Vorlage eines Gesetzentwurfes. Sodann werden wir den Entwurf prüfen und ggf. eine neue Petition starten, die den Gesetzentwurf stützen und weiter ergänzen wird.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5062

Bundesjustizministerium kündigt Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht für 2023 an: Eine Fachabteilung prüfe nun, die Norm im Rahmen einer für 2023 geplanten Reform des Strafgesetzbuchs abermalig zu ändern 28.11.2022

„Wir haben von der Justizministerkonferenz den Auftrag erhalten, den Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der RHEINPFALZ am SONNTAG

Das Bundesjustizministerium hat auf Anfrage der Rheinpfalz-Zeitung mitgeteilt, die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Verschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos) wieder zu entschärfen. Eine Fachabteilung prüfe nun, die Norm im Rahmen einer für 2023 geplanten Reform des Strafgesetzbuchs abermalig zu ändern. Damit kündigt das Bundesjustizministerium im Sexualstrafrecht einen Paradigmenwechsel für das kommende Jahr an, der auch von K13online gefordert wird. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung heißt es u.a. wörtlich: Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Diese Vereinbarung ermöglicht auch eine komplette Überarbeitung/Reform des 13. Absatzes im StGB, wozu auch der § 176 ff. StGB gehört. Eine auf Evidenz & Wissenschaft basierende Kriminalpolitik beinhaltet u.a. auch die Wieder-Abschaffung des § 176e StGB(Anleitungen) und des § 184l StGB(Kindersexpuppen). Das beim BVerfG anhängige Normenkontrollverfahren von einem Amtsgericht in München macht darüber hinaus deutlich, dass der § 184b StGB in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein wird. Dies trifft ebenso auf sogenannte Gefährdungsdelikte mit unbestimmten Rechtsbegriffen im gesamten § 176 ff und 184 ff. StGB zu, die nach dem Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig sind. Für eine umfassende Reform im Sexualstrafrecht besteht dringender Handlungsbedarf. Den bestehenden Unrechtsgesetzen fallen fortlaufend Betroffene zum Justizopfer. Das Bundesjustizministerium wird deshalb aufgefordert, entsprechende Gesetzentwürfe zu erarbeiten und spätestens Anfang 2023 vorzulegen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4959

Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - Richterbund warnt vor Konfliktverteidigung: Koalitionsentwurf zum Sexualstrafrecht schadet dem Kinderschutz und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen 08.12.2020

Generalstaatsanwaltschaft(Bussweiler) lehnt Strafverschärfungen in den § 176 ff.  StGB und 184 ff. StGB ab: Noch nie hat ein Sexualtstraftäter vor der Tat deren strafrechtliche Folgen kalkuliert

Mit überwältigender Mehrheit haben sich die Sachverständigen bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen die Strafverschärfungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Lediglich Dr. Franziska Drohsel sprach sich für Erhöhungen bei den Mindest- und Höchststrafmaßen aus. Ihr Schwerpunkt lag beim Zeugnisverweigerungsrecht der Beratungsstellen. Bezeichnenderweise steht auch der Richterbund & die Generalstaatsanwaltschaft in weiten Teilen nicht auf der Seite Bundesregierung. Eine Strafbarkeit von sogenannten "Kinder-Sexpuppen" wird nahezu einstimmig abgelehnt. Parteiübergreifend haben sich die Sachverständigen nicht an die politischen Vorgaben im Gesetzentwurf gehalten, sondern auch die Regierungsfraktionen stark kritisiert. Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes und enthält erhebliche Wertungswidersprüche. Sieben von acht Sachverständige lehnen den neuen Begriff "sexualisierte Gewalt" gegen Kinder ab - und wollen sexuellen Kindesmissbrauch beibehalten. Deutliche Kritik äußerte Prof. Dr. Jörg Kinzig: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD. Bei der Corona-Pandemie habe man auf die Virologen gehört und sei damit gut gefahren. Beim Sexualstrafrecht erwartet Kinzig vom Rechtsausschuss nun auch, dass sich die Bundesregierung an den Rechtsexperten orientiert. Im Ausschuss haben u.a. die folgenden Politiker/innen Fragen an die Sachverständigen gestellt: Dr. Jan Marco Luczak(CDU), Alexander Hoffmann(CSU), Dr. Johannes Fechner(SPD), Dr. Jürgen Martens(FDP), Katja Keul(Grüne) und Gökay Akbulut(Linke). Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen liesen nicht erkennen, den Gesetzentwurf trotz großer Ablehnung zu korrigieren oder noch besser, die geplanten Verschärfungen in § 176 ff und § 184 StGB zurück zu nehmen. Im Rechtsausschuss wird es sicherlich auf der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung heftige Debatten geben.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4344

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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.04.2023 Drucken

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