Sonderurlaub & Zulagen für Kinderporno-Ermittler/Innen: Saar-Innenminister Reinhold Jost(SPD) & Vizechefin der CDU-Landtagsfraktion Anja Wagner-Scheid wollen 150 Euro Erschwerniszulage & drei Tage Sonderurlaub | |||||
In anderen Bundesländern sind Zulagen bereits Praxis: Nordrhein-Westfalen gibt Kinderporno-Ermittlern 300 Euro monatlich, Berlin 200 Euro, Mecklenburg-Vorpommern 100 Euro und Thüringen 50 Euro Die Saarbrücker Zeitung berichtet über das Vorhaben der Landesregierung: Das „Kombinationsmodell“ aus Zulage und Zusatzurlaub beruhe auf der Überlegung, das eine finanzielle Zulage allein die psychischen Folgen in diesem Arbeitsbereich nicht ausreichend ausgleichen könne. Einhergehend mit den enormen psychischen Belastungen falle es den Polizistinnen und Polizisten zunehmend schwer, nach arbeitsreichen Ermittlungen die belastenden Bilder aus den Köpfen zu bekommen. Um den Betroffenen zusätzliche Rückzugsräume und Auszeiten vom Dienst einzuräumen, habe Jost entschieden, das die Gewährung von Zusatzurlaub wichtig und richtig sei. Abgesehen davon, dass das zugemutete Trauma beim Betrachten von Kinderpornos in NRW bei 300 Euro liegt und in Thüringen nur 50 Euro wert ist, gehen alle anderen Deliktsarten leer aus. Bei Mord & Totschlag etc.. gibt es keinen Cent mehr und auch keinen Tag Sonderurlaub. Es ist kaum zu glauben, dass sich die seit vielen Jahren andauernde Desinformation in den Köpfen der Landesregierungen festgesetzt hat. Die Realität & damit die Wahrheit über sogenannte Kinderpornos kann auf legale Weise nur durch Whistleblower innerhalb der Ermittlungsbehörden aufgedeckt werden. Wir zitieren Marcus Tullius Cicero: "Mut ist die Tugend, die für Gerechtigkeit eintritt". Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Inaugenscheinnahmen aller kinderpornografischen Darstellungen während der Beweisaufnahmen vor den Gerichten. Die Verteidiger können mit ihren Mandanten eine differenzierte rechtliche Bewertung erwirken. Insbesondere bei Posing-Aufnahmen findet keine sexualisierte Gewalt statt. Ebenso nicht, wenn die Kids solche Aufnahmen selbst angefertigt haben. Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Herstellung, dem Besitz und der Verbreitung zwar straflos. Am 14. Geburtstag jedoch setzt die Strafverfolgung gemäß § 184b StGB ein. Bei rund der Hälfte aller Fälle von Kinder- und Jugendpornos sind die "Täter" Minderjährige. Das beim Betrachten solcher Aufnahmen eine enorme psychische Belastung entsteht, ist ein Hohn. Ermittlungsbeamte/Innen, die sich keine sexuelle Gewaltaten anschauen können, dürfen sich nicht freiwillig in solche Ermittlungsgruppen melden. Weder Sonderurlaub noch Zulagen können das Anschauen kompensieren. Letztendlich bleibt es eine Verschwendung von Steuergeldern...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 02.06.2023 |
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