Vorbildliche Schweiz: Der Nationalrat und der Ständerat haben sich darüber geeinigt, dass das sogenannte Cyber-Grooming nicht unter Strafe gestellt wird | |||||
Weitere Einigung zwischen Nationalrat und Ständerat: Keine Pflicht zu Präventions- und Lernprogrammen bei Sexualstraftätern, sondern eine Kann-Formulierung In der Schweiz wird es keine Strafbarkeit beim Cyber-Grooming geben. Darauf haben sich der Nationalrat und der Ständerat geeinigt. Das mutmaßliche Anbahnen von Kontakten Erwachsener mit unter 16-jährigen Kindern mit der ABSICHT, eine Sexualstraftat zu begehen, das sogenannte Cyber-Grooming, wird in der Schweiz auch weiterhin strafrechtich nicht verfolgt bzw. bleibt legal. Damit ist die Schweiz Vorbild auch für Deutschland. Am 13. März 2020 war in Deutschland ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz in Kraft getreten, welches nicht nur das schon vorhandene Cyber-Grooming mit Strafe bedroht, sondern zusätzlich auch den Versuch des Versuches unter Strafandrohung stellt. Ein Kind muss nicht mehr involviert sein. Jeder Erwachsene kann sich als Kind ausgeben und als Lockvogel Fallen stellen. Pädophilenjäger haben sich daraus ein Hobby gemacht. Weitere Einigung zwischen Nationalrat und Ständerat: Keine Pflicht zu Präventions- und Lernprogrammen bei Sexualstraftätern, sondern eine Kann-Formulierung. Die Schweizer Politiker/Innen haben damit erkannt, dass eine Pflicht in der Praxis völlig untauglich ist. Verpflichtende Therapieauflagen sind zum Beispiel sinn- und zwecklos, weil kein Mensch gegen seinen Willen dazu gezwungen werden kann. Therapieangebote können nur auf freiwilliger Basis stattfinden. In der Vergangenheit hatte die Schweiz oftmals Strafverschärfungen aus Deutschland übernommen. Mit dem Cyber-Grooming scheint sich ein Paradigmenwechsel anzubahnen. K13online fordert die Ampelregierung in Deutschland auf, dem Schweizer Gesetzgeber zu folgen. Bei der durch Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) angekündigten Reform im Sexualstrafrecht muss auch die Strafbarkeit des "Cyber-Grooming" wieder abgeschafft werden. In der Schweiz wird es ein solches Unrechtsgesetz nicht geben.... https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/cybergrooming-wird-nicht-unter-strafe-gestellt-1768287.html
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geschrieben von K13online-Redaktion am 07.06.2023 |
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