Deutscher Presserat rügt BILD.de gemäß Ziffer 2 des Pressekodex: Unter der Überschrift - Ist der coole Pfarrer ein Kinderporno-Gucker? - nannte sie personenbezogene Details des bekannten Geistlichen und zeigte zwei mit Augenbalken versehene Fotos

Deutscher Presserat rügt Rhein-Zeitung gemäß Ziffer 11 des Pressekodex: Die Redaktion hatte über den jahrzehntelangen Missbrauch eines inzwischen verstorbenen Geistlichen der katholischen Kirche berichtet und den Artikel mit mehreren Fotos der Opfer aus dem „Archiv“ des Täters versehen

Das Presseportal hat aktuelle Rügen des Deutschen Presserates gegen Mainstream-Medien veröffentlicht. Zwei dieser Rügen beziehen sich auf Verstöße gegen den Pressekodex zu unserem Themenkomplex. BILD.de gemäß Ziffer 2 des Pressekodex: Unter der Überschrift - Ist der coole Pfarrer ein Kinderporno-Gucker? - nannte sie personenbezogene Details des bekannten Geistlichen und zeigte zwei mit Augenbalken versehene Fotos. Rhein-Zeitung gemäß Ziffer 11 des Pressekodex: Die Redaktion hatte über den jahrzehntelangen Missbrauch eines inzwischen verstorbenen Geistlichen der katholischen Kirche berichtet und den Artikel mit mehreren Fotos der Opfer aus dem „Archiv“ des Täters versehen. Beide Entscheidungen sind von großer medialer Bedeutung. Mit diesem K13online-News rufen wir die aufmerksame Leserschaft der Online- und Printmedien zum Aktivismus auf. Wenn Sie in einem Medium einen Verstoß gegen den Pressekodex feststellen, dann reichen SIE Beschwerde beim Presserat ein. Ab sofort wird auch die K13online-Redaktion ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Pressekodex bei den Mainstream-Medien legen. In regelmäßigen Zeitabständen werden wir über die Pressemitteilungen des Deutschen Presserates berichten. Zur Statistik im September 2023: "16 öffentliche Rügen, 21 Missbilligungen und 33 Hinweise. 58 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, 5 Beschwerden waren begründet, es wurde aber auf eine Maßnahme verzichtet. Insgesamt behandelt wurden 138 Beschwerden. Eine Beschwerde war nicht aufklärbar. Bei 4 Beschwerden handelte es sich um Einsprüche und Wideraufnahmen." In gravierenden Fällen reichen Beschwerden/Entscheidungen nicht aus, sondern es kommen zusätzlich noch strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen hinzu. Neben Strafanzeigen können im Zivilrecht auch Unterlassungs- und Schadenersatzklagen gegen das betroffene Medium geführt werden. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert, aber hat seine Grenzen. Mit einem Klick gelangen Sie zu weiteren Informationen... 

https://www.presseportal.de/pm/14918/5604067



https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/ruegen-wegen-vorverurteilung-und-verstoessen-gegen-den-opferschutz.html


 

Kinderporno-Vorwurf: Beschuldigter nicht gehört

BILD.DE erhielt eine Rüge, weil die Redaktion einem Betroffenen nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Unter der Überschrift „Ist der "coole" Pfarrer ein Kinderporno-Gucker?“ nannte sie personenbezogene Details des als Influencer bekannten Geistlichen und zeigte zwei nur mit Augenbalken versehene Fotos. Die Redaktion erklärte gegenüber dem Presserat, es sei unklar, ob sie den Pfarrer konfrontiert habe, sie habe jedoch beim Bistum angefragt. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Die Redaktion hätte den Beschuldigten nachhaltig mit den schweren Verdächtigungen konfrontieren und ihm ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, da bereits der Verdacht auf Besitz von Kinderpornographie zur sozialen Ächtung führen kann.

K13online Anmerkungen

Damit hat der Presserat grundsätzlich entschieden, dass die Journalisten/Innen der Mainstream-Medien verpflichtet sind, dem wegen Kinderpornos Verdächtigen die Gelegenheit für eine Stellungnahme zu geben, wenn der Beschuldigte durch die Berichterstattung identifiziert werden kann. Diese Entscheidung ist von großer medialer Bedeutung, weil dies in der Vergangenheit fast nie der Fall gewesen ist. Mit wenigen Ausnahmen berichten die Medien fast immer nur aus der Sicht des Gesetzgebers & der Ermittlungsbehörden & der Gerichte. In Zukunft muss auch die Sichtweise der Verteidigung(Rechtsanwälte oder Beschuldigte) in die journalistische Berichterstattung einfließen. Allerdings bedarf es dazu nicht nur einer Anfrage des Mediums, sondern auch einer Antwort in Form einer Stellungnahme des Verdächtigen/Beschuldigten/Verteidigers. Wir raten deshalb allen Betroffenen, diese Auskünfte zu geben. Denn nur auf diese Weise können die Mainstream-Medien und auch K13online objektiv und vollständig berichten. Auch einer Vorverurteilung wird damit entgegen gewirkt. Auch die Unschuldsvermutung kann damit gestärkt werden... 


Missbrauchsopfer aus der Täterperspektive gezeigt

Der Presserat erteilte der RHEIN-ZEITUNG für den Bericht „Am besten verbrennen Sie diese Fotos“ eine Rüge. Die Redaktion hatte über den jahrzehntelangen Missbrauch eines inzwischen verstorbenen Geistlichen der katholischen Kirche berichtet und den Artikel mit mehreren Fotos der Opfer aus dem „Archiv“ des Täters versehen. Die Fotos waren gepixelt, überschritten jedoch dennoch die Grenze zur Sensationsberichterstattung nach Ziffer 11 des Pressekodex, weil die Redaktion mit der Darstellung die Täterperspektive transportierte. Durch die Veröffentlichung der Missbrauchsszenen erfuhren die Opfer eine zusätzliche Demütigung.

K13online Anmerkungen

Auch diese Entscheidung des Presserates ist von großer medialer Bedeutung. Auch die Veröffentlichung von gepixelten Fotos/Videos mit der Darstellung von mutmaßlichen Kinderporno-Opfern verstoßen gegen den Pressekodex. Wenn solche Aufnahmen von den Journalisten/Innen der Mainstream-Medien gepixelt werden, dann muss dort auch das Original vorliegen. Ein solcher Besitz ist auch für die Vertreter der Medien gemäß § 184b StGB strafbar. 


 

Mit diesem K13online-News rufen wir die aufmerksame Leserschaft der Online- und Printmedien zum Aktivismus auf. Wenn Sie in einem Medium einen Verstoß gegen den Pressekodex feststellen, dann reichen SIE Beschwerde beim Presserat ein. Ab sofort wird auch die K13online-Redaktion ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Pressekodex bei den Mainstream-Medien legen. 

 

geschrieben von K13online-Redaktion am 17.09.2023 Drucken

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