Deutscher Bundestag - Vorsitzende des Petitionsausschusses Martina Stamm-Fibich(SPD): Mit dem Beschluss des Bundestages am 19. Oktober 2023 ist das Petitionsverfahren Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz beendet

K13online & 13 weitere Petenten fordern: Das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Martina Stamm-Fibich(SPD) hat zum Abschluss des Petitionsverfahrens Kinderrecht in Art. 6 Grundgesetz die Beschlussempfehlung mit Begründung an den Bundestag auch an K13online(Dieter Gieseking) geschickt. Der Hauptpetent hatte seine Eingabe bereits im Jahre 2019 eingereicht. Die folgenden 13 Petitionen wurden der Hauptpetition angeschlossen. Der Ausschuss geht in seiner Begründung nicht auf die einzelnen Aspekte aller Petitionen mit gleicher Zielsetzung ein. Die Zielsetzungen von 14 Petenten lauten u.a.: Das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. K13online hat in seinen Petitionsergänzungen erläutert, dass zur freien Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern auch die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern gehören muss. Dieser konkretisierte Aspekt wird sich von den anderen Petitionen unterscheiden. Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Oktober beschlossen, alle 14 Petitionen der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesfamilienministerium - zu überweisen. Weiter haben alle Fraktionen im Bundestag Kenntnis erhalten. Damit wird auch die K13online-Petition in die Diskussion & politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden. In einer parlamentarischen Demokratie kann jeder Bürger/In Petitionen beim Bundestag einreichen. Dazu gehören natürlich auch Angehörige der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Politischer Aktivismus ist vielfältig. Die Pädophilenszene in Deutschland sollte auch kommende Petitionen mitzeichnen. K13online wird eine weitere Petition einreichen, sobald der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) den angekündigten Gesetzentwurf zur Reform im Sexualstrafrecht vorgelegt hat. Mit weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen... 

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_05/_22/Petition_95231.$$$.a.u.html




 

(Update) Deutscher Bundestag am Donnerstag, den 19. Oktober um 14:45 Uhr - TOP 43(BT-Drucksache 20/8782): K13online-Petition - Kinderrechte ins Grundgesetz(GG) - Der Bundestag wolle beschließen 17.10.2023

Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses: Der Bundesregierung - dem Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium - als Material zu überweisen & den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben

Die von K13online eingereichte Petition(Pet 4-19-07-10000-043821) - Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes(GG) - befindet sich in der Sammelübersicht(Lfd.Nr.22) 442 auf BT-Drucksache 20/8782. Der Deutsche Bundestag wird unter TOP 43 am kommenden Donnerstag, den 19. Oktober um 14:45 Uhr, darüber abstimmen. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses lautet: Der Bundesregierung - dem Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium - als Material zu überweisen & den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die Abstimmung wird LIVE im Parlamentsfernsehen übertragen. Der Petent Dieter Gieseking(K13online) fordert mit seinen Mitzeichnern/Innen auf der Plattform OpenPetition weitreichende Rechte von Kindern im GG. Dazu gehört auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern, die die sexuelle Selbstbestimmung mit einschließt. Die untergeordnete Gesetzgebung ist entsprechend anzupassen. Erstmals seit dem Bestehen von K13online vor über 20 Jahren wird nach der Abstimmung eine K13-Petition den Gesetzgeber & alle Fraktionen im Bundestag erreichen. Das Ergebnis der Abstimmung im Bundestag bzw. die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird uns noch schriftlich mitgeteilt werden. Für die Aufnahme von Kinderrechten im GG bedarf es einer 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat, die bisher von der CDU/CSU-Fraktion verhindert wurde. Ob und wann es einen neuen Anlauf geben wird, ist noch unklar. Das K13online-Motto lautet deshalb weiterhin: Kinder haben Rechte! Für unsere Zukunft. Appell für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen! Darüber hinaus befindet sich eine weitere K13-Petition in den parlamentarischen Beratungen des Ausschusses: Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 des GG, die die Pädophilie mit einschließt. Wir erwarten in absehbarer Zeit ebenfalls eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag. Lesen Sie weiter mit einem Klick...(Update 19. Oktober: Mit Ausnahme der AfD haben alle Fraktion im Bundestag die K13online-Petition angenommen. Diese wird nun in die zwei Ausschüsse überwiesen, allen Fraktion zur Kenntnis gegeben, ebenso der Ampel-Bundesregierung. Sobald die schriftliche Bestätigung hier vorliegt, werden wir weiter in einem News berichten) 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5275

geschrieben von K13online-Redaktion am 08.11.2023 Drucken

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