UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Baden-Baden musste 47-jährigen Mann wegen einvernehmlichen Oral- und versuchten Analverkehr eines 13-jährigen Trans-Jungen zur Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilen

Das gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren hätte nicht stattgefunden, wenn der Heimleiter das Kindeswohl bedacht hätte: Der Trans-Junge befürchtet nun, dass er in eine geschlossene Anstalt kommt. Eine solche Denunzierung gegen den Willen von Alexander verurteilen wir auf das Schärfste

K13online hat an der Gerichtsverhandlung in Baden-Baden als Prozessbeoachter teilgenommen: Schon nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt und der Erklärung des Verteidigers Uwe Kirsch wurde deutlich, dass diese Gerichtverhandlung mit einem bestmöglichen Urteil enden wird. Rechtsanwalt Kirsch & sein Mandant bestätigten den Sachverhalt und die polizeilichen Aussagen des angeblichen "Opfers" aufgrund der Unrechtsgesetze in § 176c StGB. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu verhängen, weil es keinen Minderschwerenfall mehr gibt, der zum Beispiel einen Strafbefehl mit Geldstrafe ermöglicht hätte. Ganz zu schweigen von einem Freispruch wegen erwiesener Einvernehmlichkeit der Sexualkontakte. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, diese einvernehmlichen sexuellen Handlungen als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch" zu bewerten. Eine solche Gesetzgebung ist völlig absurd und nach Rechtsauffassung von K13online auch verfassungswidrig. Der Amtsrichter eröffnet die Beweisaufnahme. Alle Verfahrensbeteiligte einigen sich darüber, dass auf alle Zeugen verzichtet werden kann. Sie wurden kurzfristig ausgeladen. Der zum "Tatzeitpunkt" 13-jährige "Opfer"-Zeuge(heute 15 Jahre) war erst gar nicht vor Gericht erschienen. Der 2. Verhandlungstermin wurde absetzt. Die geladene Sachverständige ist Ärztin an der Freiburger Uni-Kinderklinik. Sie bestätigte, dass bei der körperlichen Untersuchung keine Gewaltanwendung festgestellt wurde. Der Gesetzgeber trägt auch die Schuld daran, dass sich der Trans-Junge überhaupt einer solch peinlichen und entwürdigenden Untersuchung unterziehen musste....! Lesen Sie den vollständige Bericht mit einem Klick auf weiterlesen...(Technischer Hinweis: Aufgrund hoher Besucherzahlen kann es für kurze Zeit zur Fehlmeldung 500 kommen. Laden Sie die Seiten dann nach einer Minute neu. Unsere Webseiten sind dauerhaft verfügbar)  

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Schon nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt und der Erklärung des Verteidigers Uwe Kirsch wurde deutlich, dass diese Gerichtverhandlung mit einem bestmöglichen Urteil enden wird. Rechtsanwalt Kirsch & sein Mandant bestätigten den Sachverhalt und die polizeilichen Aussagen des angeblichen "Opfers" aufgrund der Unrechtsgesetze in § 176c StGB. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu verhängen, weil es keinen Minderschwerenfall mehr gibt, der zum Beispiel einen Strafbefehl mit Geldstrafe ermöglicht hätte. Ganz zu schweigen von einem Freispruch wegen erwiesener Einvernehmlichkeit der Sexualkontakte. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, diese einvernehmlichen sexuellen Handlungen als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch" zu bewerten. Eine solche Gesetzgebung ist völlig absurd und nach Rechtsauffassung von K13online auch verfassungswidrig. 

Der Amtsrichter eröffnet die Beweisaufnahme. Alle Verfahrensbeteiligte einigen sich darüber, dass auf alle Zeugen verzichtet werden kann. Sie wurden kurzfristig ausgeladen. Der zum "Tatzeitpunkt" 13-jährige "Opfer"-Zeuge(heute 15 Jahre) war erst garnicht vor Gericht erschienen. Der 2. Verhandlungstermin wurde absetzt. Die geladene Sachverständige ist Ärztin an der Freiburger Uni-Kinderklinik. Sie bestätigte, dass bei der körperlichen Untersuchung keine Gewaltanwendung festgestellt wurde. Der Gesetzgeber trägt auch die Schuld daran, dass sich der Trans-Junge überhaupt einer solch peinlichen und entwürdigenden Untersuchung unterziehen musste. Der damit verbundene psychische Schaden ist offensichtlich. Die Gerichtsverhandlung wird um 9:30 Uhr für 15 Minuten unterbrochen und um 9:45 Uhr fortgesetzt. 

Der Amtsrichter verliest die schriftliche Aussage des Trans-Jungen "Alexander(Alexandra)" bei der Polizei, der eine freie Schilderung der Vorgänge verweigert hat. Widerwillig wolle er nur auf Fragen antworten. Er sei seit sieben Monaten in einem Kinderheim. Alexander fühle sich als Mädchen(Alexandra). Der Trans-Junge befürchtet nun, dass er in eine geschlossene Anstalt kommt. Denn der Heimleiter hatte Strafanzeige erstattet. K13online weist an dieser Stelle daraufhin, dass der Heimleiter nicht das Kindeswohl im Blick hatte, sondern die Strafverfolgung des Mannes. Eine solche Denunzierung gegen den Willen von Alexander verurteilen wir auf das Schärfste. Das gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren hätte nicht stattgefunden, wenn der Heimleiter das Kindeswohl bedacht hätte. Diese Überreaktion des Heimleiters liegt natürlich bei der andauernden Missbrauchshysterie. Aus gutem Grunde gibt es keine Anzeigepflicht, damit solche Schäden nicht erstehen können.  

Alexander antwortet auf die Fragen des Polizeibeamten weiter. Er hatte das Heim verlassen und wollte nur Zigaretten holen. Dabei traf er an einer Tankstelle zwei unbekannte Männer, mit einem Mann sei er zu Ihm nach Hause gegangen. Der Trans-Junge beschreibt die Wohnung des Mannes und erklärt, dass alles sexuelle einvernehmlich stattgefunden hat. Der Junge trug einen BH, der beim Ausziehen sichtbar wurde. Außerdem trug er eine mädchenhafte Perücke. Es kam zum zweimaligen Oralverkehr des Trans-Jungen am Mann. Der versuchte Analverkehr des Mannes am Trans-Jungen wurde abgebrochen, weil es schmerzhaft wurde. Ein Kondom wurde nicht benutzt. Es gab keine Drohungen. Er wußte trotz Weinkonsum, was geschah. Dem Mann war das Alter von 13 Jahren bekannt und deshalb wollte er zunächst keinen Sex haben. Jedoch wollte der Trans-Junge Sex ausprobieren, weil er noch nie zuvor Sex mit einem Erwachsenen hatte. 

Der Amtsrichter verliest die schriftliche Aussage des Heimleiters bei der Polizei. "Alexander(Alexandra)" war beim Heim abgängig. Mitbewohner des Heimes hatten Ihn mit zwei Männern gesehen. Der Heimleiter habe dann die Polizei angerufen. Auch über das Autokennzeichen des Mannes konnte die Identität ermittelt werden. Das besondere an diesem Fall ist die Transsexualität des Jungen. 

Der Amtsrichter schließt die Beweisaufnahme und stellt fest, dass bei der Hausdurchsuchung des Mannes keine Kinder- oder Jugendpornos gefunden wurde. Auch gibt es keine Einträge im Bundeszentralregister(BZR). Der Mann ist nicht vorbestraft. K13online fügt hinzu, dass der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kernpädophil ist, sondern heterosexuell. Kinderschützer etc. würden ihn als sogenannten "Ersatzhandlungstäter" einstufen. Auch daraus wird deutlich, dass es auch bei Nicht-Pädophilen bzw. heterosexuellen Männern einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachsenen gibt. 

Plädoyer des Staatsanwaltes

Der Staatsanwalt plädiert in Kürze und trägt mehrfach die erwiesene Einvernehmlichkeit vor. Der zweifache Oralverkehr und auch der versuchte Analverkehr sei mit Zustimmung des Trans-Jungen geschehen. Dennoch bestimmt der § 176c StGB diese sexuellen Handlungen als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, weil es im Gesetz keine Einwilligungsfähigkeit gibt. Bei Berücksichtung aller Sachverhalte beantragte der Staatsanwalt diese Mindeststrafe & 6.000Euro Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe solle auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt werden.  

Plädoyer des Verteidigers Kirsch

Rechtsanwalt Kirsch schloss sich diesem Antrag im Wesentlichen an, denn weniger wäre aufgrund der Unrechtsgesetze auch nicht möglich gewesen. Im Übrigen wies er nochmals auf die bewiesene Einvernehmlichkeit hin sowie auf die psychischen Belastungen seines Mandanten und seiner Familie. Sein Mandant wäre schon bestraft genug und müsse mit dieser Last nun leben...

Mündliche Urteilverkündung des Amtsrichters

Der Amtsrichter verkündet nach einer erneuten Sitzungsunterbrechung um 11 Uhr das mündliche Urteil: Im Namen des Gesetzgebers wurde der 47-jährige Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, verurteilt. Und muss bis Ende Februar 2024 an den Kinderschutzbund Baden-Baden eine Geldauflage von 6 Tsd Euro zahlen. K13online weist an dieser Stelle daraufhin, dass Kinderschutzvereine von solchen Geldzuweisungen erheblich profitieren. Obwohl dieser Fall mit "Kinderschutz" überhaupt nichts zu tun hat. Der verurteilte Mann sollte diese Zahlung deshalb nicht als Strafe verstehen, sondern als "freiwillige" Spende für einen Kinderschutz, der sich für tatsächlich missbrauchte Kinder einsetzt. 

In seiner Begründung führt der Amtsrichter weiter aus: Der Trans-Junge sei kurz vor seinem 14. Geburtstag gewesen und ist heute 15 Jahre alt. Der Junge trug eine Perücke eines Mädchens und habe sich schon internsiv mit seiner geschlechtlichen und sexuellen Identität beschäftigt. Er könne sagen was er wolle, es sei immer ein schwerer sexueller Kindesmissbrauch. K13online fügt hinzu: Der Amtsrichter kann auch nicht das Gegenteil behaupten, denn er ist an das Gesetz & Recht gebunden. Andererseits wies auch der Richter mehrfach auf die einvernehmlichen sexuellen Handlungen hin. Es ist davon auszugehen, dass der Amtsrichter diesen Widerspruch erkannt hat. Leider reichte diese Erkenntnis nicht aus, vom Gesetzgeber eine politische Strafrechtsreform zu fordern. K13online stellt diese Forderung jedoch auf, damit solches Unrecht verhindert wird... 


 

Neuste Badische Nachrichten(bnn)

Zitate

Als einer der beiden Männer fragte, ob man bei ihm zu Hause noch etwas trinken gehen wolle, schloss sich der Junge an. Wein sei getrunken worden und er habe dem Angeklagten auch sein Alter genannt. Dieser habe daraufhin sofort jeglichen sexuellen Verkehr abgelehnt. Der Junge habe jedoch versichert, dass er einverstanden sei und das in Ordnung gehe.

K13online Anmerkungen

Damit wird auch durch ein Mainstream-Medium deutlich bestätigt, dass der Sexualkontakt zwischen dem Mann & dem Trans-Jungen einvernehmlich war. 

Doch genau hier habe der Gesetzgeber aus gutem Grund einen Riegel vorgeschoben. Der Junge könne mit seiner Zustimmung das geltende Recht nicht aushebeln. Der Angeklagte habe sich dem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes schuldig gemacht, erläuterte der Vorsitzende Richter David Metz in aller Deutlichkeit. Denn zum Zeitpunkt des Geschehens hatte der Knabe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.

K13online Anmerkungen

Diese Darstellung der bnn-Journalistin ist zwar richtig, aber wir hätten uns gewünscht, dass Sie bei dieser Gelegenheit den Gesetzgeber kritisiert hätte. Dazu fehlte leider der journalistische Mut.   

Am Abend des Zusammentreffens mit dem Angeklagten sei er irgendwann angetrunken in der Wohngruppe, in welcher er lebte, eingetroffen. Mehr als 0,8 Promille Alkohol habe er im Blut gehabt. Obendrein soll er sich den Mitbewohnern und später auch gegenüber dem Erziehungsleiter darüber geäußert haben, was er an diesem Abend erlebt hat. Daraufhin habe man unverzüglich die Polizei eingeschaltet, so dass es letztlich zur Anklage kam.

K13online Anmerkungen

Auch diese  Darstellung ist im Kern richtig. Es ist bei den Mainstream-Medien keine Selbstverständlichkeit, dass diese immer über solche Details korrekt berichten. Deshalb an dieser Stelle auch ein Lob!

Dass es letztlich bei der Mindeststrafe von zwei Jahren blieb, die obendrein zur Bewährung ausgesetzt wurde, war verschiedenen Faktoren geschuldet, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung erläuterte. So ist der Angeklagte bis dato noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auch habe man bei ihm kein kinderpornografisches Material oder andere Hinweise gefunden, die auf eine entsprechende Neigung hindeuten.

K13online Anmerkungen

Ebenfalls eine korrekte Darstellung, die zudem darauf schließen lässt, dass Verurteilte nicht pädosexuell ist. Während der gesamten Gerichtsverhandlung war die Pädophilie kein Thema.    

Auch handele es sich bei dem Jungen nicht um ein völlig unbedarftes Kleinkind. Er habe sich zum Zeitpunkt des Geschehens vielmehr bereits intensiv mit seiner Sexualität auseinandergesetzt, berichtet auch bei der polizeilichen Vernehmung weder von Gewalt noch von Ekel, den er während des sexuellen Aktes empfunden habe.

K13online Anmerkungen

Man könnte auch sagen, dass der Trans-Junge Spaß & Lust beim Sex hatte. Leider hat die bnn-Journalistin in ihrem Artikel mit keinen Wort erwähnt, dass der biologische Junge sich als Mädchen fühlt. Damit lässt Sie die Transsexualität außer Acht, obwohl diese geschlechtliche Identität von Bedeutung ist. Transsexuelle Kinder wissen schon mit 13 Jahren bescheid.... 

https://bnn.de/mittelbaden/baden-baden/gestaendnis-erspart-dem-jugendlichen-opfer-die-aussage-vor-gericht (Bezahlschranke)


 

(Update) Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Amtsgericht Baden-Baden verhandelt am 8. November 2023 einen Fall von einvernehmlichen Oral- und Analverkehr zwischen einem 45-jährigen Mann & 13-jährigen Jungen 05.11.2023

Einvernehmlichkeit wird immer als Kindesmissbrauch dargestellt: Das Gericht ist an Recht & Gesetz gebunden und hat nicht die Möglichkeit eines Freispruches, auch wenn es keine Schädigungen und kein Missbrauchsopfer gibt 

Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet auch einvernehmlichen Oral- und Analverkehr zwischen einem 45-jährigen Mann & einem 13-jährigen Jungen als "schweren sexuellen Missbrauch". Die sexuelle Selbstbestimmung des Jungen existiert im § 176 ff. StGB nicht. Einvernehmlichkeit wird immer als Kindesmissbrauch dargestellt. Genau an diesem Punkt beginnt das UNRECHT des Gesetzgebers. Das Gericht ist an Recht & Gesetz gebunden und hat nicht die Möglichkeit eines Freispruches, auch wenn es keine Schädigungen und kein Missbrauchsopfer gibt. Dies kann nur durch den Gesetzgeber geändert bzw. legalisiert werden. Zu den Hauptverhandlungsterminen sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden. Unter den Zeugen wird sich auch der damals 13-jährige Junge befinden. Auch der Leiter einer Jugendhilfe-Einrichtung, der Strafanzeige erstattet hatte, wird als Zeuge vor Gericht aussagen. Mit Stand von heute hatte nicht der Junge Anzeige erstattet, sondern dieser Leiter. Die Beweisaufnahme wird ergeben, warum dieser Leiter Anzeige erstattet hatte und woher er überhaupt von dem Sexualkontakt erfahren hat. Der Sexualkontakt wäre legal, wenn der Junge 14 Jahr alt gewesen wäre. K13online beabsichtigt, an einem der Verhandlungstage zur journalistischen Berichterstattung zum Amtsgericht nach Baden-Baden anzureisen. Der Hauptverhandlungstermin wurde auf den 8. November 2023 um 09.00 Uhr mit Fortsetzung am 15. November 2023 bestimmt...(Ersteinstellung am 23.09.2023)(Update 30. Oktober: Mit Stand von heute finden die Gerichtstermine statt)(Update 5. November: K13online wird zur journalistischen Berichterstattung anreisen und in einem Folge-News berichten)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5250

geschrieben von K13online-Redaktion am 09.11.2023 Drucken

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