Verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) wird wieder abgeschafft: Bundesjustizminister Buschmann(FDP) gibt neuen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung

Der Referentenentwurf sieht vor, dass alle Tatbestände des § 184b Abs. 1 und 3 StGB durch Absenken der Mindeststrafen wieder zu Vergehen herabgestuft werden: Demnach können die Gerichte dann wieder Verfahren einstellen oder Freiheitsstrafen bzw. Strafbefehle unter einem Jahr erlassen

Erstmals seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland findet im Deliksbereich "Kinderpornos" ein Paradigmenwechsel statt. Der Referentenentwurf sieht vor, dass alle Tatbestände des § 184b Abs. 1 und 3 StGB durch Absenken der Mindeststrafen wieder zu Vergehen herabgestuft werden: Demnach können die Gericht dann wieder Verfahren einstellen oder Freiheitsstrafen bzw. Strafbefehle unter einem Jahr erlassen. Die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) wird wieder abgeschafft: Bundesjustizminister Buschmann(FDP) gibt neuen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung. Die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Verschärfung wird wieder rückgängig gemacht. Allerdings gab es in den letzten zwei Jahren Abertausende von Betroffenen, die entschädigt werden müssen. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind mehrere Normenkontrollverfahren von Amtsgerichten anhängig, die den aktuellen § 184b StGB als verfassungswidrig einstufen. Spätestens dann, wenn das BVerfG die damaligen Verschärfungen für nichtig erklärt, müssen alle Verurteilungen aufgehoben und die Justizopfer entschädigt werden. Die politische Verantwortung dafür trägt die frühere GroKo, insbesondere die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die Ampel-Bundesregierung bzw. der FDP-Bundesjustizminister hat jetzt damit begonnen, den politisch hinterlassenen Scherbenhaufen wieder zu reparieren. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden. Im Anschluss wird der neue Gesetzentwurf in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Jeder Tag, der untätig vergeht, verursacht neue Justizopfer. Es besteht deshalb dringender Handlungsdarf, weshalb der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr auf die Tagesordnung des Bundestages gehört. K13online wird an dieser Plenarsitzung zur LIVE-Berichterstattung aus dem Parlament des Deutschen Bundestages berichten. Darüber hinaus werden wir eine neue Petition einreichen, die öffentlich mitgezeichnet werden kann... 

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/gesetzgebung/gesetzgebung_node.html



BMJ-Referentenentwurf in der Ressortabstimmung
Busch­mann ent­schärft Kin­derpor­no­grafie-Straf­bar­keit

Zitate

Konkret entschieden hat sich Buschmann nun für die erste Variante. Der Referentenentwurf sieht vor, dass alle Tatbestände des § 184b Abs. 1 und 3 StGB durch Absenken der Mindeststrafen wieder zu Vergehen herabgestuft werden. Die Erhöhung der Höchstfreiheitsstrafe auf zehn Jahre für die schwerwiegenderen Tatbestände des § 184b Abs. 1 StGB wird aber beibehalten. Dadurch werde sichergestellt, dass auch künftig schwere Straftaten nach § 184b Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 StGB angemessen sanktioniert werden können, heißt es in einem Erläuterungspapier des BMJ. Mit der nun auf den Weg gebrachten Änderung wird laut BMJ den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, "angemessen auf Verfahren zu reagieren, bei denen der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt." Diese Verfahren können wieder nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellt oder durch Strafbefehl nach den §§ 407 ff. StPO erledigt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderpornografie-184b-stgb-korrektur-strafrahmen-vergehen-verbrechen-buschmann

https://www.sueddeutsche.de/politik/missbrauchsdarstellungen-mindeststrafen-sollen-wieder-gesenkt-werden-1.6301769

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/buschmann-mindeststrafmass-straftaten-kinderpornografie-100.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/um-polizei-und-gerichte-zu-entlasten-buschmann-will-mindeststrafmass-fur-kinderpornografie-wieder-senken-10759597.html

https://www.deutschlandfunk.de/buschmann-will-mindeststrafmass-fuer-kinderpornographie-bei-kleineren-vergehen-wieder-absenken-100.html 

... und viele weitere mehr...

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Augsburger Allgemeine & Deutscher Richterbund: Es ist höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister die Ampel-Gespräche darüber zum Abschluss bringt und im September ein Reparaturgesetz vorlegt 06.09.2023

Heise-Telepolis kritisiert Gesetzesverschärfung aus 2021 scharf: Es existieren gerichtlicherseits bereits mehrere Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung dieser Strafnorm(§ 184b StGB - Kinderpornos) 

Immer mehr Mainstream-Medien erwachen aus dem Tiefschlaf und kritisieren den § 184b StGB(Kinderpornos) in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 scharf. Dabei wird leider oftmals vergessen, wer die politische Verantwortung dafür trägt. Es war die damalige GroKo aus CDU/CSU & SPD. Insbesondere die rechtspolitischen Wortführer von CDU & CSU haben sich bei den Anhörungen im Rechtsausschuss über die Warnungen der Sachverständigen hinweg gesetzt. Nicht nur die seit mehr als zwei Jahren von dem Unrecht direkt Betroffenen, sondern alle Bürger/innen & Wähler/Ihnen sollten sich daran erinnern. Das Motto NoGroKo & Nie wieder CDU(CSU) gilt auch im Jahre 2023 weiterhin, zumal in Hessen und Bayern Landtagswahlen anstehen. Bei verrückten Gesetzen kann die Antwort nur lauten: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! Die Ampel-Bundesregierung schleppt diese Erblast seit zwei Jahren vor sich her. Seit Monaten kündigt der Bundesjustizminister Marco Buchmann(FDP) einen Gesetzentwurf zur Reform des § 184b StGB an. Die Augsburger Allgemeine schreibt dazu: Vorschläge aus der Justizpraxis für eine Korrektur der missglückten Strafvorschriften liegen laut Rebehn bereits seit Monaten auf dem Tisch: "Es ist höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister die Ampel-Gespräche darüber zum Abschluss bringt und im September ein Reparaturgesetz vorlegt. Das Thema ist dringlich." Heise Telepolis: Es existieren gerichtlicherseits bereits mehrere Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung dieser Strafnorm. Und auch die Politik hat unlängst erkannt, dass diese Verschärfung ein Fehler war. Die parlamentarische Sommerpause ist seit gestern beendet. Der angekündigte Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit einem Kabinettsbeschluss und der anschließenden 1. Lesung/Beratung im Deutschen Bundestag. Bis zum Inkrafttreten eines reformierten § 184b StGB werden weitere Monate des Unrechts vergehen. Tausende von Betroffenen werden der damaligen Strafverschärfung von CDU/CSU & SPD noch zum Opfer fallen...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5235

Artikel 49 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union(GRCh) und der deutsche § 184b StGB(Kinderpornos) in seiner Fassung ab 1. Juli 2021: Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein 13.08.2023

Prof. Dr. Dominik Brodowski und Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz: Amts- und Landgerichte müssen der Verhältnismäßigkeit zum Durchbruch verhelfen und dürfen hierzu die in § 184b StGB enthaltene Mindeststrafe ignorieren 

Die Grundrechtecharta der Europäischen Union(EU) und der Europäische Gerichtshof(EuGH) ist dem deutschen Gesetzgeber und auch dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) übergeordnet. In Artikel 49 Abs. 3 der GRCh heißt es: Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein. Demnach müssen Amts- und Landgerichte der Verhältnismäßigkeit zum Durchbruch verhelfen und dürfen hierzu die in § 184b StGB(Kinderpornos) enthaltene Mindeststrafe ignorieren. Neben Prof. Dr. Dominik Brodowski und Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hatten schon nahezu alle Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag auf die verfassungswidrige Gesetzesverschärfung im § 184b StGB in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 hingewiesen. Auch K13online weißt seid der Vorlage des damaligen Gesetzentwurfes durch die frühere Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) auf diese Verfassungswidrigkeit hin. Zitate: Aber all das entbindet den deutschen Gesetzgeber nicht von seiner verfassungs- und europarechtlichen Pflicht, dies auch selbst ins Gesetz zu schreiben – und hierzu § 184b StGB zumindest um eine Regelung für minder schwere Fälle zu ergänzen. Die Ampel-Bundesregierung bzw. der zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) kündigt zwar seit Monaten einen Gesetzentwurf zur Rücknahme der damaligen Verschärfungen an. Dieser Entwurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause bis zum Ende des Jahre 2023 vorliegen. Um bis zum Inkrafttreten eines fassungskonformen § 184b StGB weiteres Unrecht zu verhindern, rufen wir erneut alle Amts- und Landgericht dazu auf, die übergeordneten Vorgaben der Grundrechtecharta der Europäischen Union(EU) und des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) anzuwenden. Konkret bedeutet dies für die Gerichte in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Strafmaße unter einem Jahr, Strafbefehle/Geldstrafen oder sogar Verfahrenseinstellungen möglich sind. Darüber hinaus können Gerichtsverfahren ausgesetzt werden. Das deutsche Grundgesetz bietet Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) an. Betroffene Amts- und Landgerichte müssen aber nicht die kommende Entscheidung des BVerfG abwarten, sondern müssen sich schon jetzt auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union(EU) und der Europäische Gerichtshof(EuGH) berufen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Artikeln von Prof. Dr. Dominik Brodowski und Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5211

Weiteres Normenkontrollverfahren wegen Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB(Kinderporno): Amtsgericht München legt abgewiesen Fall erneut dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) vor 26.07.2023

Münchener Amtsrichter kritisiert Strafverschärfung zum 1. Juli  2021 scharf: Der Gesetzgeber(GroKo CDU/CSU & SPD) ist bei der Änderung aus Sicht des Unterzeichners weit über das Ziel hinaus geschossen

Schon am 13. Oktober 2014 wurde der Münchener Amtsrichter als Sachverständiger vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Anhörung eingeladen. Schon damals kritisierte der Richter die Strafverschärfung im § 184b StGB. In dem aktuellen Strafverfahren(Az: 853 Ls 467 js 181486/21) geht es um ein kinderpornografisches Bild. In der Vorlage zum BVerfG heißt es u.a. in der Begründung: Das Gericht hätte - nach alter Rechtslage - versucht, mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153a StPO einzustellen. Weder hat die Angeklagte pädosexuelle Neigungen, noch liegt ihr Interesse daran, Kinderpornographie zu besitzen bzw. zu verbreiten. Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Fassung des § 184b StGB verbietet nicht nur eine Verfahrenseinstellung, sondern verlangt zwingend eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der Amtsrichter in München hat das Gerichtsverfahren erneut ausgesetzt und dem BVerfG(2 BvL 13/23) erneut vorgelegt. In der Vorlage sind weitere Gründe ausgeführt: Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Die hohen Gerichtskosten. Berufliche und soziale Folgen der Beschuldigten, die lediglich ein Kinderporno besessen hat. Solche Sachverhalte sind keine Einzelfälle. Die Anzahl der Fälle von Verurteilungen sind nicht bekannt. Ebenso sind  all die Fälle nicht bekannt, wo bereits die Staatanwaltschaft das Verfahren nach altem Recht eingestellt hätte. Der Amtsrichter geht in seinen Ausführungen auch auf den § 201a StGB ein. K13online ruft wiederholt alle Amtsgerichte zu Verfahrensaussetzung und Normenkontrollverfahren beim BVerfG auf, wenn es nach altem Recht zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen unter einem Jahr gekommen wäre. Lesen Sie einen Auszug der Vorlage mit einem Klick auf weiterlesen.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5195

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geschrieben von K13online-Redaktion am 11.11.2023 Drucken

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