Bundesministerium der Justiz(BMJ) - Pressemitteilung(PM): Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte - veröffentlich | |||||
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der BMJ-Homepage veröffentlicht: Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15.12.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden Mit dem seit zwei Jahren überfälligen Referentenentwurf zur Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Anhebung der Mindeststrafen auf ein Jahr im § 184b StGB hat der Bundesjustizminister Maco Buschmann(FDP) den Entwurf an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt. Daraus geht u. a. hervor, dass die angedrohte Mindeststrafe bei § 184b Absatz 1 Satz 1 StGB auf sechs Monate und bei § 184b Absatz 3 StGB auf drei Monate gesenkt wird. Damit sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle/Geldstrafen durch die Gerichte möglich, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen ist. Die Beibehaltung der Höchststrafen von fünf bzw. zehn Jahren muss zwar kritisiert werden, jedoch obliegen diese allein den Gerichten. Der Gesetzgeber bzw. die Ampel-Bundesregierung beschreitet mit dieser Entschärfung einen Ersten Schritt in die richtige Richtung. Mit dieser Strafrechtsreform können Abertausende von Verfahren wieder ohne eine öffentliche Hauptverhandlung durch Strafbefehle erledigt werden. In der Folge werden Ermittlungsbehörden & Justiz stark entlastet werden. Es steht außer Frage, dass diese Entschärfungen bei einer verfassungskonformen Gesetzgebung im gesamten Sexualstrafrecht bei Weitem nicht ausreichen werden. Deshalb wird K13online in absehbarer Zeit eine weitere Petition beim Deutschen Bundestag einreichen, die in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen wird. Die Frist für die Stellungnahmen der Länder und Verbände endet am 15. Dezember. An diesem Tag beginnt die parlamentarische Weihnachtspause bis zum 17. Januar 2024. Das Bundeskabinett kann schon in diesem Zeitraum über den finalen Gesetzentwurf beschließen. In Artikel 2 des Referentenentwurfes heißt es, dass diese Änderungen besonders dringlich sind. In der ersten Sitzungswoche 2024 gehört der Gesetzentwurf in 1. Lesung auf die Tagesordnung des Bundestages. Neben der regulären K13online-Petition werden wir diese auch als Stellungnahme an das Bundesjustizministerium schicken. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur BMJ-Pressemitteilung... https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Aend_184b_StGB.html https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Aend_184b_StGB.pdf
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geschrieben von K13online-Redaktion am 18.11.2023 |
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