So sieht Feminismus heute aus: REDUXX(Genevieve Gluck) - Das Deutsche Parlament nimmt die verfassungsrechtliche Petition Kinderrechte der pro-pädophilen Aktivistengruppe an | |||||||||||||
Frauenrechtsaktivistin Rona Duwe: "Hier sind zum Teil die gleichen Akteure beteiligt wie in den 1980er-Jahren, und sie nutzen auch die gleichen Strategien, um Gegner mundtot zu machen" Die feministisch geprägte Internetseite REDUXX hat im Nachgang zur erfolgreichen K13online-Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" einen Artikel veröffentlicht, der teilweise durchaus richtige Inhalte hat. Die Autorin Genevieve Gluck greift auch andere Themen auf. In der Folge ihres Artikels haben eine Vielzahl von ausländischen Internetseiten die Inhalte übernommen und dabei eigenständig die realen Fakten verdreht oder sogar völlig falsch dargestellt. Beispiel in den Titelschlagzeilen: Deutsche Regierung erwägt Legalisierung von Kinderpornografie und Herabsetzung des Schutzalters. Weil diese Falschdarstellungen ganz offensichtlich sind, wird an dieser Stelle auf eine Richtigstellung bzw. Gegendarstellung verzichtet. Dabei gehen wir davon aus, dass sich die Leser/Innen der Internetseiten direkt bei der Quelle, also bei K13online informieren. Gluck ist jedoch eine Unkorrektheit unterlaufen, die wir richtigstellen müssen: Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Dieses Quorum wurde mit der K13online-Petition und allen andern Petitionen & Mitzeichnungen nicht erreicht. In einer parlamentarischen Demokratie kann keine Petition eine Änderung des Grundgesetzes beschließen. Es bedarf dafür einer 2/3 Mehrheit aller Abgeordneten im Bundestag & Bundesrat. Diese parlamentarischen Mehrheiten sind gegenwärtig nicht vorhanden. Für die Annahme der K13online-Petition(u.a.) durch den Deutschen Bundestag war KEINE 2/3 Mehrheit notwendig. Dazu reichte die Regierungsmehrheit von SPD + GRÜNE + FDP aus, wobei auch die LINKE und die CDU/CSU der Beschlussempfehlung zugestimmt hatte. Nur die AfD-Fraktion verweigerte die Zustimmung. Gluck lässt auch die Frauenrechtsaktivistin Rona Duwe zur Wort kommen: „Hier sind zum Teil die gleichen Akteure beteiligt wie in den 1980er-Jahren, und sie nutzen auch die gleichen Strategien, um Gegner mundtot zu machen. Queere Politik mit ihren Forderungen eröffnet diesen Täterkreisen neue Möglichkeiten, ihren Interessen Gehör zu verschaffen und ihnen einen seriösen Anstrich zu verleihen. Forderungen wie „Sexuelle Identität im Grundgesetz“ gab es bereits im Jahr 2010, doch damals wurde diese Forderung zu Recht abgelehnt“, erklärte Duwe. Stellt sich für K13online die Frage, wie sieht Feminismus heute aus? Wie bei Genevieve Gluck ? JA. Wie bei Rona Duwe? NEIN. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur deutschen Google-Übersetzung und den Link zu den Falschdarstellungen... Deutsche Übersetzung mit Google-Translate Das Deutsche Parlament nimmt die verfassungsrechtliche Petition „Kinderrechte“ der pro-pädophilen Aktivistengruppe an Der Deutsche Bundestag hat eine Petition zu Kinderrechten angenommen, die von Männern verfasst wurde, die einer Pro-Pädophilie-Aktivistenorganisation angehören. Krumme-13, eine Lobbygruppe, die sich für die Senkung des Schutzalters und die Legalisierung von Kinderpornografie einsetzt, gab auf ihrer Website bekannt, dass ein vom Gründer der Gruppe, Dieter Gieseking, ausgearbeiteter Beschluss genügend Stimmen erhalten habe, um in die Verfassung bzw. das Grundgesetz aufgenommen zu werden . Mit der Petition von Gieseking wird Artikel 6 des Grundgesetzes um Aussagen zu Kinderrechten ergänzt und es heißt: „Kinder sind als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten anzusehen.“ Es wurde erstmals am 22. Mai 2019 dem Bundestag vorgelegt und war Gegenstand eines langwierigen Begutachtungsprozesses. Zu den im Text der Petition aufgeführten Rechten gehört die Behauptung, dass Kinder „das Recht haben, in allen Angelegenheiten, die ihr emotionales, geistiges und körperliches Wohlbefinden betreffen, mitzureden“ und „das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit“. „Sexuelle Selbstbestimmung“ ist in Artikel 2 des Grundgesetzes unter der Formulierung „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ verankert, worauf Gieseking seine Follower auf seiner Website unbedingt aufmerksam machte. Als Referenz berufen sich sowohl die Petition als auch der Deutsche Bundestag auf die UN-Kinderrechtskonvention. Typischerweise muss eine Petition zur Änderung der nationalen Verfassung die Unterstützung von mehr als 50.000 Bürgern finden. Allerdings wurde Gieseking vom Petitionsausschuss darüber informiert, dass am 14. Februar 2021 beschlossen wurde, über die Petition der Pro-Pädophilen-Gruppe zusammen mit ähnlichen Petitionen zu Kinderrechten, die derzeit geprüft werden, zur Abstimmung zu bringen. K13online Anmerkungen Die obige Darstellung ist in dieser Art & Weise nicht ganz richtig: Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört: https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html#sicontent Dieses Quorum wurde mit der K13online-Petition und allen andern Petitionen & Mitzeichnungen nicht erreicht. In einer parlamentarischen Demokratie kann keine Petition eine Änderung des Grundgesetzes beschließen. Es bedarf dafür einer 2/3 Mehrheit aller Abgeordneten im Bundestag & Bundesrat. Diese parlamentarischen Mehrheiten sind gegenwärtig nicht vorhanden. Für die Annahme der K13online-Petition(u.a.) durch den Deutschen Bundestag war KEINE 2/3 Mehrheit notwendig. Dazu reichte die Regierungsmehrheit von SPD + GRÜNE + FDP aus, wobei auch die LINKE und die CDU/CSU der Beschlussempfehlung zugestimmt hatte. Nur die AfD-Fraktion verweigerte die Zustimmung: https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5297 Diese Gruppierung mehrerer Petitionen wurde am 11. Oktober offiziell abgeschlossen. Da die Petitionen als Bündel betrachtet wurden, tauchten bei der Abstimmung der Vertreter während der Sitzung am 19. Oktober weder Giesekings Name noch der Titel seiner Organisation, Krumme-13 (K13), auf Die Website des Bundestags zu diesem Tag. Stattdessen sind die Forderungen der pro-pädophilen Gruppe, „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, unter dem Nummerncode 20/8782, Petition 4-19-07-10000-043821, aufgeführt. Um angenommen zu werden, waren mindestens zwei Drittel der Stimmen erforderlich. Es wurde von Vertretern der Sozialdemokraten, der Freien Demokratischen Partei und der Grünen unterstützt. Der Änderungsantrag zu „Kinderrechten“ ist eine von mehreren Petitionen, die Gieseking bei der Regierung eingereicht hat, aber die erste, über die abgestimmt und angenommen wurde. Ursprünglich war der Vorschlag zusammen mit Stellungnahmen enthalten, die die Anerkennung von Pädophilie als sexuelle Identität forderten. „Neben allen vorgeschlagenen Kinderrechten muss auch die sexuelle Selbstbestimmung geschützt und im Grundgesetz verankert werden“, heißt es in einem K13-Blogbeitrag zu der Petition vom Juli 2022. „Pädophilie muss auch in die sexuelle Identität einbezogen werden. Insbesondere Pädophile müssen im Grundgesetz grundsätzlich vor Diskriminierung geschützt werden. Und das völlig unabhängig vom Sexualstrafrecht. Die überwiegende Mehrheit der geschätzten 250.000 Pädophilen begeht keine dieser Straftaten. Pädophilie ist eine eigenständige sexuelle Identität.“ Die Aktivisten fordern, dass die „pädophile [sexuelle] Identität“ durch die deutschen Gleichstellungsgesetze „vor Diskriminierung, Kriminalisierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt“ werde. Die deutsche Sprache unterscheidet nicht zwischen biologischem Geschlecht und dem Konzept des sozial konstruierten Geschlechts. Das Wort Geschlecht wird für beide synonym verwendet, und Geschlechtsidentität ist das Äquivalent der Begriffe „Geschlechtsidentität“ und „sexuelle Identität“. Daher weisen die Forderungen von Trans-Aktivisten, „Geschlechtsidentität“ als geschütztes Merkmal aufzunehmen, eine sprachliche Überschneidung mit den erklärten politischen Zielen der pro-pädophilen Aktivisten auf. Mit K13 setzen sich Gieseking und seine Unterstützer für die Senkung des Schutzalters und die Legalisierung von Kinderpornografie ein. K13 setzt sich außerdem für die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern ein. „Die Legalisierung eindeutig selbstbestimmter Sexualität zwischen älteren Menschen und unter 14-Jährigen ist der beste Schutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder“, schrieb Gieseking in einer weiteren Petition an die Regierung und forderte gleichzeitig die Abschaffung der §§ 176 [Sexueller Missbrauch von Kindern] und „Sexueller Missbrauch von Kindern“. 188(184b) [Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte] des Gesetzbuches. Gieseking plädiert dafür, bei sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern zwischen „sexueller Einwilligung“ und „sexueller Gewalt“ zu unterscheiden. Da er davon überzeugt ist, dass Kinder dem Sex mit Erwachsenen zustimmen können, vertritt er die Ansicht, dass nur letzterer kriminalisiert werden sollte. Gieseking, ein 68-jähriger ehemaliger Beamter des Bundesgrenzschutzes, gründete 1993 K13 in Trier und machte die Gruppe als „Selbsthilfe“-Organisation für „Pädosexuelle“ bekannt. Ihm wird wiederholt der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Im Jahr 1996 wurde Gieseking zu einer achtzehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, für die er ein Jahr Gefängnis verbüßte, weil ihm vorgeworfen wurde, von einem Lieferwagen aus einen Versandhandel für Kinderpornografie betrieben zu haben. Im Jahr 2003 erschien Gieseking erneut vor Gericht und wurde des Besitzes von Materialien zum sexuellen Missbrauch von Kindern beschuldigt, die er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 beschafft hatte. Die Pornografie wurde bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im August 2001 auf Giesekings Computer gefunden. Seine Geräte enthielten insgesamt 216 Bilddateien wegen nackter Kinder und wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Damals wurde Gieseking auch vorgeworfen, auf seiner Website einen Link zu einer Kinderpornografie-Seite verlinkt zu haben. Dieser Link wurde von jugendschutz.net entdeckt, einer von der Bundesregierung gegründeten Organisation zum Schutz Minderjähriger im Internet. In einem Interview mit Taz Online aus dem Jahr 2014 forderte Gieseking eine Senkung des Schutzalters auf 12 Jahre und sagte, dass sexuelle Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kleinkindern „separat besprochen“ werden müssten. „Das Tabu der Pädophilie muss endlich auf allen Ebenen der Gesellschaft gebrochen werden. „Wenn ein Pädophiler sich outen kann, ohne Angst vor Ausgrenzung oder gar Dämonisierung haben zu müssen, dann ist das die beste Prävention gegen Kindesmissbrauch“, sagte Gieseking dem Medium. „Für Babys und Kleinkinder sowie Grundschüler ist die sexuelle Komponente in einer solchen Beziehung problematisch. Dies müsste gesondert besprochen werden. Aus sexualpolitischer Sicht ist ein Schutzalter (Schutzalter) von 12 Jahren angemessen und in der heutigen aufgeklärten Gesellschaft längst überfällig. Es gibt Jungen und Mädchen, die in einer freundschaftlichen und sexuellen Beziehung mit einem Pädosexuellen die Initiative ergreifen. Daher bedarf es einer Reform des Sexualstrafrechts, die allen Beteiligten gerecht wird.“ Die Frauenrechtsaktivistin Rona Duwe, die wiederholt ins Visier genommen wurde, weil sie in Frage gestellt hat, was ihrer Meinung nach mögliche Zusammenhänge zwischen Pro-Pädophilie-Aktivismus und Transgender-Aktivismus sind, sagte Reduxx, dass die Situation „besorgniserregend“ sei. „Trotz der Aufdeckung des organisierten Kindesmissbrauchs in Deutschland erst vor wenigen Jahren und der Recherchen zum Kentler-Netzwerk finden politische Interessen und Ziele von Pädoaktivisten weiterhin Eingang in Gesetzgebungsprozesse“, sagte Duwe und verwies auf das berüchtigte Experiment des Sexologen Helmut Kentler, vom Berliner Senat genehmigt, der die Unterbringung von Pflegekindern in den Häusern von Pädophilen vorsah. „Hier sind zum Teil die gleichen Akteure beteiligt wie in den 1980er-Jahren, und sie nutzen auch die gleichen Strategien, um Gegner mundtot zu machen. Queere Politik mit ihren Forderungen eröffnet diesen Täterkreisen neue Möglichkeiten, ihren Interessen Gehör zu verschaffen und ihnen einen seriösen Anstrich zu verleihen. Forderungen wie „Sexuelle Identität im Grundgesetz“ gab es bereits im Jahr 2010, doch damals wurde diese Forderung zu Recht abgelehnt“, erklärte Duwe. „Im Jahr 2023 gelangt eine Petition eines kriminellen Pädoaktivisten, der aus seinen Interessen keinen Hehl macht, in die Ausschüsse des Bundestags. Pädoaktivisten haben schon immer Kinderrechte missbraucht, um ihre eigenen Ziele zu erreichen. Durch die Beiträge zu K13 lässt sich auch verstehen, warum ein Selbstbestimmungsgesetz von Menschen wie Dieter Gieseking begrüßt wird und warum dies keineswegs Fantasien von Feministinnen sind: Ein Selbstbestimmungsgesetz, das Kindern die Entscheidung über ihre Geschlechtsidentität überlässt, eröffnet die Tür für weitere Forderungen nach angeblicher sexueller Selbstbestimmung von Kindern, die in Wirklichkeit aber den Tätern zugute kommen.“ Im vergangenen Juli prahlte K13 damit, dass Mitglieder ihrer Gruppe während einer der größten Pride-Feierlichkeiten Europas in Köln eine „MAP-Flagge“ gezeigt hätten. „MAP“ ist ein Akronym, das in einigen pro-pädophilen Kreisen verwendet wird und für „minderjährige Person“ steht. Bei der Pride-Veranstaltung in Köln trugen pro-pädophile Aktivisten außerdem Schilder gegen ihre „Zensur“ durch die Organisation Queer.de und plädierten für eine „Meinungsvielfalt“ innerhalb der LGBT-Community. Letzten Monat befürwortete K13 das neue Gesetz zur geschlechtlichen Selbstidentifikation in Deutschland und erklärte, dass „Transkinder“ „politisch wichtig“ für die Förderung der Rechte von Pädophilen seien. Gieseking wies die K13-Mitglieder an, sich einen Film über einen 8-jährigen Jungen anzusehen, der in ein „Mädchen“ übergeht. „Warum ist Geschlechtsidentität auch für Pädophile/Pädosexuelle politisch wichtig?“ K13 fragte. „Geschlecht und sexuelle Identität beginnen nicht erst mit dem 14. Geburtstag, wenn die sogenannte Schutzaltersgrenze endet. Kinder können und wollen ihre Kindheitssexualität vorher selbstbestimmt erleben.“ Insbesondere hat Gieseking auf der K13-Website Lesben und Feministinnen verspottet und erklärt: „Das Ethos des Feminismus und der Lesben wird deutlich … sie behaupten ignorant, dass es keine einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern gibt.“
Genevieve Gluck
In der Folge des obigen Artikels bei REDUXX haben eine Vielzahl von ausländischen Internetseiten die Inhalte übernommen und dabei eigenständig die realen Fakten verdreht oder sogar völlig falsch dargestellt. Weil diese Falschdarstellungen ganz offensichtlich sind, wird an dieser Stelle auf eine Richtigstellung bzw. Gegendarstellung verzichtet. Dabei gehen wir davon aus, dass sich die Leser/Innen der folgenden Internetseiten direkt bei der Quelle, also bei K13online informieren. Alle Artikel sind in englischer oder anderer Sprachen: https://thepeoplesvoice.tv/german-govt-considers-legalizing-child-porn-and-lowering-age-of-consent https://vcsradio.net/alemania-autodeterminacion-sexual-ninos ... und weitere mehr...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 19.11.2023 |
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