Damit steht fest, dass sich ein großer Anteil der Jagd nach Kinder- und Jugendpornos nicht gegen Pädophile/Pädosexuelle richtet, sondern gegen die Jugendlichen selbst: Das Perfide daran ist, dass durch solche Polizeiaktionen Kinder & Jugendliche geschützt werden sollen
Ungeachtet des Referentenentwurfs zur Entschärfung des § 184b StGB(Kinderpornos) durch das Bundesjustizministerium hat die hessische BAO FOCUS erneut landesweite Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das LKA Hessen erklärt in einer Pressemitteilung: 23 der Beschuldigten sind noch keine 21 Jahre alt. So wurden im Jahr 2022 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Hessen 3.374 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinderpornografie (§184 b StGB) erfasst. 46,2 Prozent der Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre. Im Hinblick auf die 528 im vergangenen Jahr erfassten Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Jugendpornografie (§184 c StGB) lag der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen mit 56,3 Prozent noch höher. Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen. Damit steht fest, dass sich ein großer Anteil der Jagd nach Kinder- und Jugendpornos nicht gegen Pädophile/Pädosexuelle richtet, sondern gegen die Jugendlichen selbst. Das Perfide daran ist, dass durch solche Polizeiaktionen Kinder & Jugendliche geschützt werden sollen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Sie werden Opfer einer Hexenjagd, die der Öffentlichkeit als "Kinderschutz" verkauft wird. Wir rufen deshalb die zuständigen Amts- und Landgerichte in den folgenden Städten & Kreisen dazu auf, die Verfahren bis zum Inkrafttreten des reformierten § 184b StGB auszusetzen: Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Kassel, Offenbach am Main sowie Wiesbaden, außerdem in den Landkreisen Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Limburg-Weilburg, Offenbach, Waldeck-Frankenberg, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetteraukreis. Im Bundesland Hessen wird es eine GroKo aus CDU & SPD geben, die einen weiteren Abbau von Grund- und Menschenrechten im Koalitionsvertrag plant. Damit übertrifft Hessen sogar Bayern und alle anderen Bundesländer und stellt sich an die Spitze einer menschenverachtende Landespolitik. Verhindert werden kann dies nur durch die Hessen-SPD, die einer GroKo in letzter Minute eine Absage erteilt. Das Hessische Innenministerium und die hessische Polizei bietet Eltern und jungen Menschen eine Beratungs- und Hilfehotline an, woran man sich vertrauensvoll wenden soll. Stellt sich die Frage, ob dabei auch gute Rechtsanwälte für die Verteidigung der Betroffenen vermittelt werden. K13online bietet jedenfalls allen Betroffenen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie im anschließenden Strafvollzug Hilfestellungen an....
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/5653102

Bundesministerium der Justiz(BMJ) - Pressemitteilung(PM): Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte - veröffentlich |
18.11.2023 |
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der BMJ-Homepage veröffentlicht: Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15.12.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden
Mit dem seit zwei Jahren überfälligen Referentenentwurf zur Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Anhebung der Mindeststrafen auf ein Jahr im § 184b StGB hat der Bundesjustizminister Maco Buschmann(FDP) den Entwurf an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt. Daraus geht u. a. hervor, dass die angedrohte Mindeststrafe bei § 184b Absatz 1 Satz 1 StGB auf sechs Monate und bei § 184b Absatz 3 StGB auf drei Monate gesenkt wird. Damit sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle/Geldstrafen durch die Gerichte möglich, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen ist. Die Beibehaltung der Höchststrafen von fünf bzw. zehn Jahren muss zwar kritisiert werden, jedoch obliegen diese allein den Gerichten. Der Gesetzgeber bzw. die Ampel-Bundesregierung beschreitet mit dieser Entschärfung einen Ersten Schritt in die richtige Richtung. Mit dieser Strafrechtsreform können Abertausende von Verfahren wieder ohne eine öffentliche Hauptverhandlung durch Strafbefehle erledigt werden. In der Folge werden Ermittlungsbehörden & Justiz stark entlastet werden. Es steht außer Frage, dass diese Entschärfungen bei einer verfassungskonformen Gesetzgebung im gesamten Sexualstrafrecht bei Weitem nicht ausreichen werden. Deshalb wird K13online in absehbarer Zeit eine weitere Petition beim Deutschen Bundestag einreichen, die in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen wird. Die Frist für die Stellungnahmen der Länder und Verbände endet am 15. Dezember. An diesem Tag beginnt die parlamentarische Weihnachtspause bis zum 17. Januar 2024. Das Bundeskabinett kann schon in diesem Zeitraum über den finalen Gesetzentwurf beschließen. In Artikel 2 des Referentenentwurfes heißt es, dass diese Änderungen besonders dringlich sind. In der ersten Sitzungswoche 2024 gehört der Gesetzentwurf in 1. Lesung auf die Tagesordnung des Bundestages. Neben der regulären K13online-Petition werden wir diese auch als Stellungnahme an das Bundesjustizministerium schicken. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur BMJ-Pressemitteilung...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5306
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Große Koalition(CDU & SPD) in Hessen will Vorratsdatenspeicherung und Gesichtserkennung: Im Bundesrat werden wir einen Gesetzesentwurf zur IP-Adressspeicherung einbringen |
13.11.2023 |
Im Bund kämpft Innenministerin Nancy Faeser(SPD), die als Spitzenkandidatin in Hessen gescheitert ist, bereits für eine solche anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Portnummern unter Verweis auf die Online-Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs
Statt mit den Grünen will Hessens Ministerpräsident Boris Rhein(CDU) mit der SPD regieren und ein Überwachungspaket mit Staatstrojanern und Palantir schnüren. In den Sondierungsgesprächen haben sich Christ- und Sozialdemokraten bereits auf Eckpunkte für einen Koalitionsvertrag geeinigt, die ein umfangreiches Überwachungspaket mit Rufen etwa nach einer erneuten Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojanern für den Verfassungsschutz und einem verstärkten Einsatz von Big-Data-Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir enthalten. Wir schaffen verbesserte Rahmenbedingungen für Videoüberwachung sowie ausreichend geschultes Personal", schreiben CDU und SPD in ihrer Grundsatzerklärung. Dabei gehe es etwa um eine vereinfachte Zulassung, eine Erweiterung der elektronischen Augen "um Akustik" – also eine Art öffentlichen großen Lauschangriff – , Mustererkennung und die "zielgerichtete Fahndung" mithilfe automatisierter Gesichtserkennung. Werden all diese Maßnahmen in den Koalitionsvertrag geschrieben, dann hat das Bundesland Hessen mit der GroKo den Boden des Grundgesetzes & Rechtstaat verlassen. Die SPD wird als Wahlverlierer zum Handlanger der CDU, die schon auf Bundesebene in der letzten GroKo die treibende Kraft für verfassungswidrige Gesetze gewesen ist. Mit einem solchen Koalitionsvertrag überholt Hessen sogar Bayern nach ganz rechtsaußen. 34,6% haben in Hessen die CDU gewählt. Wissen die Wähler in Hessen wirklich, was sie für eine Landesregierung bekommen werden? Man kann nur hoffen, dass die SPD in letzter Minute noch die Kurve zurück zum Grundgesetz & Rechtstaat finden wird....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5302
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Jagd nach Kinderporno geht weiter: BAO-FOKUS lässt schon wieder 79 Hausdurchsuchungen in ganz Hessen wegen mutmaßlichen Kinderpornos durchführen |
25.09.2023 |
Landtagswahlen in Hessen am 8. Oktober 2023: In der BAO arbeiten hessenweit über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind über 220 Ermittlerinnen und Ermittler. Sie ist organisatorisch im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt
Während des gesamten Wahlkampfes im Bundesland Hessen fanden in den Monaten Mai, Juni, Juli und August Polizeiaktionen wegen mutmaßlichen Kinderpornos statt. Bei den Durchsuchungen, die zwischen Montag und Freitag letzter Woche stattfanden, geht es um 83 Beschuldigte im Alter von 15 bis 80 Jahr. Insgesamt erwarten die hessischen Gerichte aus den letzten fünf Monaten allein aufgrund dieser Durchsuchungsbeschlüsse bis zu 412 Hauptverhandlungen. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen werden stattfinden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Offenbach sowie Wiesbaden, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetterauskreis. Eine solche Flut von Prozessen wird hessenweit von über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind über 220 Ermittlerinnen und Ermittler, vorbereitet. Die Staatsanwaltschaften werden bei allen bestätigten Fällen Anklage erheben. Alle Angeklagten benötigen zur Verteidigung Rechtsanwälte. Schon gegen einen Durchsuchungsbeschluss kann anwaltliche Beschwerde eingelegt werden. Nicht jeder Rechtsanwalt ist bei dieser Deliktsart geeignet, seinen Mandanten auch effektiv zu verteidigen. Jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte sollte sich deshalb sehr gut über seinen Verteidiger informieren. K13online bietet den Betroffenen Hilfestellungen an. Grundsätzlich raten wir den Betroffenen, alle rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um ein gerechtes Urteil zu erreichen. Bei geringfügigen Sachverhalten haben die Gerichte die Möglichkeit, dass Verfahren auszusetzen oder sogar Normenkontrollverfahren beim BVerfG einzureichen. Denn der § 184b StGB ist seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Darüber hinaus kann durch eine Verfahrensaussetzung die neue Gesetzgebung abgewartet werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Änderung des § 184b StGB. Ungeachtet dieser angekündigten Strafrechtsreform wurden kurz vor den Landtagswahlen in Hessen erneut Kinderporno-Razzien durchgeführt. Die politische Verantwortung dafür liegt primär beim CDU-Innenminister Peter Beuth. Aber auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) will die Landtagswahlen gewinnen. Die K13online-Wahlempfehlung lautet: KEINE CDU, keine SPD und keine AfD wählen!
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5252
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