[update: BVerfG] Legal Tribune Online: Der Bewährungshelfer Peter Asprion - Ich will die Sicherungsverwahrung abschaffen
02.12.2012
Prognosen hält der Bewährungshelfer für unmöglich * "Sicherungsverwahrte sind Sündenböcke * Justizminister sollten sich entschuldigen und Entschädigung zahlen
Der Bewährungshelfer und Buchautor Peter Asprion kämpft weiter für die vollständige Abschaffung der Sicherungsverwahrung. Er verweist auf Statistiken, wonach die meisten Leute mehr Angst vor der schlechten Wirtschaftslage, vor Naturkatastrophen und vor Krankheiten haben, als davor, Opfer eine Straftat zu werden. Tatsächlich gehen gerade die Zahlen schwerer Sexualstraftaten seit Jahrzehnten stark zurück. Er kritisiert, dass vor allem die ehemaligen Sicherungsverwahrten als gefährlich dargestellt werden. "Die sind auch ein Sündenbock für alle anderen Männer. Eine kleine Gruppe, auf die man das projiziert, was man selbst nicht wahr haben will." Von den schätzungsweise rund 80 freigelassenen Sicherungsverwahrten wurde bisher ein Fall bekannt, in dem der Täter rückfällig wurde. "Einer von 80", sagt der Bewährungshelfer. "Ist doch eine tolle Zahl, die auf jeden Fall die hysterische Stimmung um diese Täter nicht rechtfertigt....."
Zitate Seite 1 "Wenn er nur jemanden ermordet hätte, das wäre kein Problem"
Den entlassenen Straftätern steht er bei "allen möglichen Lebensproblemen" zur Seite: Wohnungssuche, Job, Familie, Beziehungen. Bei den ehemaligen Sicherungsverwahrten ist die Lage besonders schwierig. Das Medieninteresse ist groß, manche Täter werden anfangs von vier Polizisten rund um die Uhr begleitet. "So kriegen die keine Wohnung", sagt Asprion. Arbeit zu finden sei beinahe unmöglich. "Mir hat mal eine Mitarbeiterin einer sozialen Einrichtung gesagt: Wenn er nur jemanden ermordet hätte, das wäre ja kein Problem. Aber Sicherungsverwahrung das geht nicht."
Selbst die Bank weigert sich, ein Konto zu eröffnen. Diese Stigmatisierung empört den Bewährungshelfer. Manche der Männer sind ihm sympathisch, manche weniger, mit einigen hat er Mitleid. Manchmal ist es auch für ihn schwer, damit umzugehen, welche Taten sie begangen haben. "Aber die Menschenrechte gelten für alle."
Zitate Seite 2 "Justizminister sollten sich entschuldigen und Entschädigung zahlen"
Allerdings: Den Opfern hilft die Statistik wenig. Das weiß Asprion auch. "Ich habe mal bei einer Veranstaltung erlebt, dass sich eine Frau gemeldet und öffentlich gesagt hat, dass sie selbst Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden ist." Die war Frau trotzdem derselben Meinung wie Asprion. Das hat ihn gefreut, aber er weiß auch: "Ich rede von Durchschnittswerten. Aber der Durchschnitt versagt, wenn jemand vor mir sitzt, der Opfer geworden ist."
Er fordert deshalb, auch Opferorganisationen und Beratungsstellen zu stärken. "Wenn ich sehe, wie unterfinanziert dieser Bereich ist und dann werfen mir Politiker vor, ich würde nicht an die Opfer denken – das kotzt mich an." Stattdessen solle man lieber an übertriebenen Sicherheitsmaßnahmen sparen.
Deutscher Bundesrat billigt Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Rekordzeit - Gesetze werden am 1. Juni 2013 in Kraft treten - vom 24.11.2012 Abschaffung der Sicherungsverwahrung wird weiterhin gefordert: Betroffene werden mit Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte erneut klagen
Der Deutsche Bundesrat hat am gestrigen Freitag die Neuregelung der Sicherungsverwahrung gebilligt. Die SPD und CSU regierten Bundesländer konnten sich mit der Wiedereinführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Kleid einer nachträglichen Therapieunterbringung nicht durchsetzen. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht eingesetzt, so dass die Neuregelung in Rekordzeit durch den Bundesrat ging. Die Neuregelung wird nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten am 1. Juni 2013 in Kraft treten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden erneut Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte klagen.... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2412
u.v.a.m....
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht
von K13online am 04.12.2012
Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur
vorläufig auf die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden
Auch im Eilrechtsschutzverfahren muss sich die verwaltungsgerichtliche
Prüfung, ob die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung
entlassenen Mannes rechtmäßig ist, auf hinreichend aktuelle
Tatsachengrundlagen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit stützen. Dies
hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten
Beschluss entschieden und den Fall daher an das Verwaltungsgericht
Freiburg zurückverwiesen. Nicht beanstandet hat die 1. Kammer des Ersten
Senats, dass die Verwaltungsgerichte die polizeirechtliche
Generalklausel im Eilrechtsschutzverfahren noch als ausreichende
Rechtsgrundlage für die Dauerobservation des Beschwerdeführers angesehen
haben. Die Generalklausel kann den Behörden ermöglichen, auf
unvorhergesehene Gefahrensituationen auch mit im Grunde genommen näher
regelungsbedürftigen Maßnahmen vorläufig zu reagieren. Das Schließen
etwaiger Regelungslücken liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers.
Situation zur Sicherungsverwahrung in den Bundesländern Berlin und Brandenburg
von K13online am 03.12.2012
Rechtsanwalt Sebastian Scharmer wird voraussichtlich ab dem 31. Mai 2013 für seine Mandaten die Freilassung aus der Sicherungsverwahrung beantragen. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass bis zu diesem Daten, welches vom BVerfG vorgegeben ist, die Landesgesetze reformiert sind und neue Therapie-Einrichtungen gezugsfertig sein werden. Mit Wirkung zum 1. Juni 2013 wird die momentane Unterbringung von Sicherungsverwahrten verfassungswidrig. Bei der rbb-Abendschau können Sie dazu ein Interview als Video-Stream mit Anwalt Scharmer anschauen, der auch schon vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für seine Mandanten geklagte hatte. http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/archiv.media.!etc!medialib!rbb!rbb!abendschau!abendschau_20121202_haft.html
Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz
Kinderrechte gehören in Artikel 6 des Grundgesetzes. Die sexuelle Identität gehört in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes.
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Internationale Online-Umfrage für eine Studie zur Pädophilie: B4U-ACT arbeitet mit einem Psychologie-Forschungsteam aus Finnland, Kanada und Großbritannien zusammen und bittet um Teilnahme.
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