Unglaublich, aber wahr: Zu Unrecht Angeklagter wird wegen selbstgebastelten "Kinderpornos" aus legalen FKK-Zeitschriften zu einer Geldstrafe von 4.000,00 Euro verurteilt
Der Angeklage pochte vergeblich auf seine Unschuld. Er habe die Bilder legal erworben, etwa aus einer FKK-Zeitschrift und dann lediglich zusammengeschnitten. "Das ist für mich keine Pornografie", stellt der 60-jährige Familienvater zu Recht fest. „Ich habe auch meine Kinder beim Baden gefilmt. Das macht jeder und ist nicht verboten“, sagte der Angeklagte. Staatsanwalt Alexander Müller forderte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Richter Walter Hell verurteilte den nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.000,00 Euro. An diesem Fall wird die unglaubliche Auslegung und Willkür des § 184 StGB deutlich. Völlig unbescholtene Bürger aus der Mitte der Gesellschaft werden damit zu Justizopfern gemacht. Der Fall zeigt auch, dass es heutzutage jeden Bürger treffen kann. Ganz offensichtlich bedarf es noch viel mehr solcher Fälle, damit es endlich einen Aufschrei in der Gesellschaft und den sogenannten Mainstream-Medien geben kann. Ohne einen guten Verteidiger war der Angeklagte dem Richter völlig hilflos ausgeliefert. Solche Unrechtsverfahren müssen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen geführt werden. Verfassungsbeschwerden sind darüber hinaus möglich und erforderlich. Die K13online Redaktion hilft allen Betroffenen bei der Auswahl von fachlich qualifizierten Rechtsanwälten. Aus unseren langjährigen Erfahrungen geben wir gerne Hilfestellungen. Das Weblog "Ketzerschriften.net" berichtet über diesen Fall von Justizwillkür und der medialen Berichterstattung in diesem Skandal ausführlicher. Es ist Aufgabe von Journalisten, solches Unrecht zu erkennen und sehr kritisch über solche Unrechtsurteile zu berichten. Eine propagandistische Hofberichterstattung in der Augsburger Allgemeinen Zeitung verdummt den Leser in unverantwortlicher Weise....
http://www.ketzerschriften.net/2015/06/folgen-des-abermals-verschaerften-sexualstrafrechts-grundrechteabbau-und-justizwillkuer-exemplarisch

Zitate
Um dem rechtsstaatswidrigen Prinzip des Täterstrafrechts zu folgen wird dem Justizopfer eine „geeignete Gesinnung“ einfach mal nach Gutsherrenart unterstellt. Merkt der Systemvoluntär Richly eigentlich nicht, was für einen groben Unfug er hier verfasst? Schneidet also jemand Bilder aus einem FKK-Heft aus, dass sein legales Eigentum ist, kann er „Kinderpornos“ produzieren. Wer angesichts eines Wahnsinns nicht innerlich aufschreit, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Noch deutlicher kann es kaum werden, dass es sich um opferlose „Straftaten“ handelt, deren strafrechtliche Basis mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Auch ist die „Abartigkeit“ eines Richters kaum zu überbieten, der aus Fotos eines FKK-Familienurlaubs „Kinderpornographie“ macht und im nach Vorgaben des jetzt umfassend bestehenden Gesinnungsstrafrechts, bei dem Justizopfer quasi vorraussetzt, dass er „geil“ auf seine eigenen Kinder ist. So etwas wird zur entwürdigenden Demütigung durch einen Richter der sich hier aufführt, dass man den Eindruck gewinnen kann man habe es möglicherweise mit einer Art „Freislerei“ im Westentaschenformat zu tun. Zusätzlich setzt er das Justizopfer unter Druck seinen Einspruch zurückzunehmen und macht damit deutlich, dass er gar nicht versucht seiner Neutralitätsverpflichtung und der vorgeschriebenen Unschuldsvermutung auch nur zum Anschein nachzukommen. Noch mehr Häme durch den „Richter“ kommt auf als dieser auf die „umfangreiche Berichterstattung“ verweist, die dem Justizopfer sein „Unrecht“ klar machen soll. Hier auf den manipulierten und verblödeten Pöbel zu bauen, der am liebsten einen Scheiterhaufen errichten möchte, ist an Widerlichkeit kaum noch zu überbieten. Hier zeigt sich zudem, dass jemand der in einem menschenrechtswidrigen Hexenprozess ohne Anwalt erscheint hoffnungslos verloren und der Willkür einer im Sinner der Grund- und Menschenrechte verbrecherischen Justiz ausgliefert ist. „Sehr schön“ sieht man an diesem Beispiel auch, dass sich die neu verschärften Moralstrafgesetze noch weiter von rechtsstaatlichen Boden entfernt haben als es in den bisherigen Fassungen dieser Unrechtsgesetze der Fall gewesen ist.
