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Trotz Innenministerkonferenz von Bund & Ländern: Bundesjustizministerium lehnt höhere Strafen für Kindesmissbrauch sowie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie erneut ab 02.11.2019

Innenminister ausgebremst: Keine Erhöhung der Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern und für Straftaten im Bereich Kinderpornografie von sechs Monaten auf ein Jahr 

Auch die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie sollte nach dem Willen der Innenminister von drei auf fünf, die für das Verbreiten von Kinderpornografie von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Der Beschluss der Innenminister fiel im Sommer vor dem Hintergrund in Lügde. Aktuell wird ein Fall in Bergisch Gladbach durch die Mainstream-Medien getrieben. Fast immer, wenn die Politik durch die Medien massiv unter Druck gesetzt wird, kommen Forderungen nach weiteren Strafverschärfungen. So auch diesmal: Die Deutsche Kinderhilfe erinnerte am Freitag an diesen Beschluss und bemängelte die fehlende Umsetzung durch das Justizministerium. Der Vorstandsvorsitzende Rainer Becker sagte: Was den Kinderschutz angeht, bin ich bislang schwer enttäuscht von unserer Bundesjustizministerin. Solche "Kinderschutzvereine" und erst Recht die übermächtigen "Opfervereine" haben inzwischen eine dermaßen große politische Lobby erreicht, dass es schon an ein Wunder grenzt, wenn es nun doch keine Erhöhungen bei den Mindest- und Höchsstrafen der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geben wird. Verschärfungen im Sexualstrafrecht werden niemals sexuelle Gewalttaten an Kindern/Jugendlichen mindern. Im Gegenteil: Es bedarf eines grundlegenden und umfangreichen Paradigmenwechsel. Der beste Schutz von Kindern/Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilen als eigenständige sexuelle Identität. Wenn sich ein Pädophiler ohne Angst vor Ausgrenzung & Verfolgung outen kann, erst dann wird der sexuelle Kindesmissbrauch gegen die sexuelle Selbstbestimmung erheblich nachlassen. Ohnehin werden Gewalttaten an Kindern zu 40% bis 60% nicht von Pädophilen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern(Heterosexuelle). Der seit vielen Jahren gepflegte Opferkult, tatkräftig unterstützt durch die Mainstream-Medien, ist im Sinne eines effektiven Kinderschutzes völlig kontraproduktiv...

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/strafen-kindesmissbrauch-kinderpornografie-100.html




Neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht(SPD) widerspricht Innenministerkonferenz: Keine erneute Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB 30.06.2019

Erste Amtshandlung nach Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin: Entlassung der Staatssekretärin Christiane Wirtz, Chefin des Leitungsstabs, der Chefin des Kabinettsreferats und vom Chef der Kommunikationsabteilung 

Gleich nach der Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin hat Christine Lambrecht vier führende Mitarbeiter/Innen in ihrem Hause entlassen. Außerdem ist der Leiter des Ministerbüros wegen dieser Personalentwicklung auf eigenen Wunsch gegangen worden. Als Favoritin für die Nachfolge von Wirtz gilt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Margaretha Sudhof. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein solcher Personalwechsel im Sinne einer rationalen Sexualpolitik positiv auswirken wird. Jedenfalls hat sich Lambrecht gegenüber Heise-Online dahin gehend geäußert, dass es in ihrer Amtszeit keine weitere Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geben wird. Damit dürfte der Beschluss der Innenministerkonferenz von Mitte Juni vom Tisch sein. K13online begrüßt die Entscheidung der neuen Bundesjustizministerin Lambrecht, keine weiteren Verschärfungen im diesbezüglichen Sexualstrafrecht in Angriff nehmen zu wollen. Jedoch will auch  sie an dem Gesetzgebungsverfahren ihrer Vorgängerin Barley(SPD) zur Verschärfung beim "Cyber-Grooming" festhalten. Als Juristin & Rechtsanwältin müßte Lambrecht aber eigentlich erkennen können, dass diese erneute Ausweitung ein politischer Irrweg ist. Der Deutsche Anwaltverein & weitere Rechtsexperten haben sich bereits dagegen ausgesprochen. Sollte es dennoch zur Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss kommen, dann richten sich die Mehrheitsverhältnisse nach den Fraktionsstärken im Bundestag. Die Fraktionen der Opposition sollten sich mit möglichst vielen Sachverständigen gegen die Einführung des Versuchsstrafbestandes aussprechen. Kommt es jedoch zu einer Anhörung im Rechtsausschluss, dann wird K13online eine neue Mailingliste mit allen Mitgliedern dieses Aussschuss einrichten. Darüber werden wir dann Newsletters an alle Fraktionen versenden und darin scharfe Kritik an diesem Gesetzesvorhaben zum deutlichen Ausdruck bringen. Zunächst hat jedoch die parlamentarische Sommerpause begonnen... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3902 
Innenministerkonferenz von Bund & Ländern hat beschlossen: Weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht der §§ 184 ff. StGB und 176 ff. StGB sowie Vorratsdatenspeicherung nur bei Kinder- und Jugendpornografie 15.06.2019

Mindeststrafmaß bei § 184 ff. StGB soll auf ein Jahr erhöht sowie das Höchststrafmaß des Besitzes von drei auf fünf Jahre und für das Verbreiten von fünf auf 10 Jahre angehoben werden

Die politische Hysterie im Lügder Missbrauchsfall hat nun auch die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern erreicht. Auf der Konferenz in Kiel wurde schon wieder eine Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen. Auslöser der letzten Strafverschärfung war der Fall Sebastian Edathy gewesen, die im Januar 2015 in Kraft getreten war. Diesmal soll das Mindestrafmaß bei § 184 ff. StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Dies hätte zur Folge, dass bereits der Besitz einer "sexualisierten" Posing-Darstellung mit Kindern durch ein Gericht mit mindestens ein Jahr Gefangenschaft verurteilt werden müsste. DAS wäre totaler Wahnsinn! Die Gerichte dürften keine Strafbefehle oder Geldstrafen mehr verhängen. Weiter soll das in § 184 ff StGB angedrohte Höchststrafmaß beim Besitz von Kinderpornografie von derzeit drei Jahren Freiheitsstrafe auf fünf Jahre angehoben werden. Bei der Verbreitung von Kinderpornos soll das momentane Höchststrafmaß von fünf Jahren auf 10 Jahre Gefangenschaft angehoben werden. Die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung soll NUR bei Kinder- und Jugendpornografie angewandt werden. Heise-Online berichtet: Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte seinen Einsatz dafür zu, "dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen". Insbesondere dränge er auf eine "deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung". Die politische Zuständigkeit der Gesetzgebung bei § 184 ff. StGB liegt bei der Bundesregierung und damit bei der Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die gravierenden Verluste bei den Europawahlen werden hoffentlich weitere Wahlniederlagen nach sich ziehen. Für die (noch) amtierende Bundesjustizministerin Katharina Barly(SPD), die ins EU-Parlament einziehen wird, ist noch immer keine Nachfolgerin/Nachfolger bekannt geworden. Die Bundes-SPD steht vor ihrem Scheiterhaufen. Die GrKo hat ohnehin keine Mehrheiten mehr in der Bevölkerung. Die demokratische Konsequenz wären Neuwahlen im Herbst dieses Jahres....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3886 

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