K13online Rechtsanwalt droht mit gerichtlicher Feststellung zu rechtswidrigen Umgang von Gegenständen: Staatsanwaltschaft Pforzheim findet plötzlich Asservate aus 2009
08.11.2019
Erhebliche Sachwerte in 4-stelliger Euro-Höhe offenbar wieder aufgetaucht: Staatsanwaltschaft Pforzheim hat umfangreiche Liste aller asservierten Gegenstände angefordert
Indem seit 2009 geführten und schon seit vielen Jahren abgeschlossenen Verfahren wurde mehrfach erfolglos die Herausgabe von allen legalen Gegenständen gefordert, die sich seit über 10 Jahren in den Asservaten befinden. Zunächst wurde immer mitgeteilt, dass sich diese Gegenstände im Sachwert von einer 4-stelligen Höhe nicht mehr in den Asservaten befinden und demnach wohl rechtswidrig vernichtet worden sind. Der Inhaber von K13online hatte mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2019 seinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Plötzlich wurden laut Schriftsatz der Staatsanwaltschaft vom 31. Oktober doch noch Asservate mit Gegenstände gefunden. Dort ist wohl ein "Wunder" geschehen. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Asservatenkammer aufgefordert, eine umfangreiche Liste aller vorhandenen Gegenstände vorzulegen. Sobald diese detaillierte Liste erstellt, unserem Rechtsanwalt übersandt und damit auch dem Inhaber von K13online vorliegt, kann geprüft werden, ob auch wirklich noch alles vorhanden ist. Befinden sich noch alle Gegenstände in den Asservaten, dann müssen diese natürlich umgehend heraus gegeben werden. Sollte sich die Staatsanwaltschaft nach Durchsicht der Gegenstände einer (Teil-)Herausgabe verweigern - und damit ein weiteres Einziehungsverfahren notwendig machen - wird K13online ein neues Verfahren eröffnen. Das bereits laufende Einziehungsverfahren zur Herausgabe des Aufklärungsfilms "Puberty" lässt grüßen. Aufgrund der Überlastung des zuständigen Landgerichtes steht der Berufungstermin in dieser Sache noch immer nicht fest. Bei aktuellen Ereignissen werden wir in beiden Sachen weiter berichten...
(Update) Landgericht Karlsruhe-Pforzheim kommt im Puberty-Einziehungsverfahren nicht weiter voran: K13online Rechtsanwalt hat Verzögerungsrüge beim Berufungsgericht eingelegt
24.10.2019
K13online fordert mit Rechtsanwalt die Herausgabe von allen Asservaten(Gegenständen) bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim: Andernfalls ist beabsichtigt, den rechtswidrigen Umgang mit den Asservaten gerichtlich feststellen zu lassen
Der K13online Rechtsanwalt hat nun im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim um das Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilms "Puberty" Verzögerungsrüge eingereicht. Seit über einem Jahr ist das Gericht nicht tätig geworden. Es bedarf noch immer eines Beschlusses über den Anwaltswechsels und insbesondere über die Terminierung der Berufungsverhandlung. Das erstinstanzliche Urteil beim Amtsgericht war am 7. Mai 2018 gewesen. Darüber hinaus hat unser Rechtsanwalt erneut die Herausgabe aller anderen Asservate von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim gefordert. Dazu gehören u.a. Computer, Redaktionsunterlagen und eine Vielzahl von Datenträgern etc. von vor 2009. Mehrfach hatte der Inhaber von K13online die Herausgabe gefordet, aber keine Antwort erhalten gehabt. Erst mit Schriftsatz vom 4. Juni 2018 hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sich all diese Gegenstände nicht mehr in den Asservaten befinden. Auch in diesem Verfahren wurde unserem Rechtsanwalt nun das Mandat erteilt. Die Staatsanwaltschaft wurde binnen eines Monates aufgefordert, Auskunft über den Verbleib der Asservate zu geben bzw. diese herauszugeben oder die rechtswidrige Vernichtung derselben anzuerkennen. Andernfalls werden wir den rechtswidrigen Umgang mit den Asservaten gerichtlich feststellen lassen. Die offenbar auf illegale Weise vernichteten Gegenstände haben einen beträchtlichen materiellen Wert. K13online wird auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Zu gegebenen Zeit werden wir über beide Verfahren weiter berichten...(Update 24. Oktober 2019: Schriftsatz Landgericht ist mit vorrangigen Verfahren überlastet)
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