"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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(Update) Petitionsausschuss will Anliegen des Petenten sorgfältig prüfen und bittet um Geduld: K13online ergänzt die Petitionsbegründung mit weiteren Stellungnahmen 27.09.2020

K13online-Petent schließt sich in großen Teilen der folgenden Stellungnahmen an: Deutscher Richterbund, Bundesrechtsanwaltkammer, Verband für Bürgerrechte und Objektivismus(VBO) sowie dem Weblog Pädoseite

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Petenten Dieter Gieseking(K13online) erneut geantwortet. In dem Schreiben wird u.a. mitgeteilt, dass der Ausschuss von einer Onlinestellung der K13-Petition auf der Webseite des Bundestages abgesehen hat, weil sich eine andere Petition bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet. Dies bedarf jedoch einer Überprüfung durch den Ausschuss. Auf eine Mitzeichnung beim Bundestag wird verzichtet. Inzwischen haben sich weitere Verbände & Projekte gegen eine Verschärfung im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Der Referenten-Entwurf wird in mehr oder weniger großen Teilen der folgenden Stellungnahmen abgelehnt: Deutscher Richterbund, Bundesrechtsanwaltkammer, Verband für Bürgerrechte und Objektivismus(VBO) sowie dem Weblog Pädoseite. Der K13-Petent hat sich den Teilen vom Richterbund & Anwaltkammer angeschlossen, welche gegen Strafverschärfungen sprechen. Dem VBO & der Pädoseite haben wir uns zu 100% angeschlossen. Alle vier Stellungnahmen sind Gegenstand der Petitionsbegründung geworden. Der Petent wird die Petition weiter ergänzen. Es wurde angefragt, auf welcher Sitzung sich der Ausschuss mit der Petition beschäftigen wird. Nach den Richtlinien des Petitionsverfahrens wird der Ausschuss eine Stellungnahme vom Bundesjustizministeriums(BMJV) einholen. Zu dieser BMJV-Stellungnahme wird der Petent eine weitere Stellungnahme abgeben. Mit Stand von heute liegt lediglich der Referenten-Entwurf vor. Der fertige Gesetzentwurf ist noch nicht bekannt. Aufgrund der überraschend starken Kritik können durchaus noch Änderungen vorgenommen werden. Das Bundeskabinett mit allen Ministern/Innen der Bundesregierung tagt wöchentlich immer am Mittwoch. Es bleibt abzuwarten, an welchem Tagungsmittwoch das Bundesjustizministerium den Gesetzentwurf in das Bundeskabinett einbringen wird. Lesen Sie die vier Stellungnahmen der Verbände sowie die Petitionsergänzung an den Ausschuss mit einem Klick auf weiterlesen...(Update 5. Oktober: Nach Auskunft eines Ausschussmitgliedes befindet sich die Petition bereits zur Stellungnahme beim BMJV)   

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02




 

Direkte Quellen-Links im obigen Schriftsatz an den Petitionsausschuss:

https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2020/september/stellungnahme-der-brak-2020-53.pdf

https://kripoz.de/wp-content/uploads/2020/09/DRB_200914_Stn_Nr_9_Bekaempfung-sexualisierter-Gewalt-gegen-Kinder.pdf

Zusammenfassung mit rot markierten Textstellen auf diesem Weblog:

https://paedoseite.home.blog/2020/09/22/drei-stellungnahmen-deutscher-richterbund-bundesrechtsanwaltskammer-deutscher-anwaltverein


 

http://vbo-online.org

Lesen Sie weiter zum Gastbeitrag über den folgenden Link: https://krumme13.org/links.php?id=479&s=info 


 

Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Verschärfung im Sexualstrafrecht: K13online Begründung(1) & DAV-Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 22.09.2020

Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Der K13online-Petent stimmt den Ausführungen in der DAV-Stellungnahme in den wesentlichen Positionen voll inhaltlich zu und ergänzt seine politischen Forderungen an den Gesetzgeber

In Anlehnung an die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins(DAV e.V.) zum Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Verschärfung im Sexualstrafrecht hat der Petent K13online seine Petitionsbegründung(Teil 1) an den Petitionsausschuss des Bundestages gesandt. Der DAV kritisiert diesen Entwurf stark und lehnt diesen fast vollständig ab. Der Petent hat sich in seiner Begründung auf die Stellungnahme des DAV bezogen. Die politischen Forderungen von K13online an den Ausschuss & Gesetzgeber gehen jedoch weit über die Positionen des DAV hinaus. Der Petent & seine Mitzeichner/Innen lehnen nicht nur die Strafverschärfungen ab, sondern es wird auch eine echte Strafrechtsreform der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB gefordert. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes der Reformkommission aus dem Jahre 2017 bedarf es einer kompletten Reform des 13. Abschnittes im Strafgesetzbuch(StGB). Die im R-Entwurf vorgesehenen Strafausschlussklauseln reichen nicht aus. Der Petent regt dringend an, dass Offizialdelikt des § 176 ff. StGB in weiten Teilen in ein Antragsdelikt zu ändern. Damit würden nur noch die Tathandlungen zu Recht strafrechtlich verfolgt, die tatsächliche sexuelle Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern zum Gegenstand haben. Die Schutzaltersgrenze(Einwilligungsalter) von derzeit 14 Jahren muss auf 12 Jahre gesenkt werden. Diese politischen Forderungen werden von K13online bereits von Anfang an vertreten. Der Petent bringt seine Positionen zum Sexualstrafrecht über den Petitionsausschuss erstmals beim Gesetzgeber ein. Das Bundesjustizministerium wird nach den Regularien des Petitionsverfahrens dazu Stellung nehmen müssen. In der Petitionsbegründung wird auch ausdrücklich auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung hingewiesen. Verfassungsbeschwerden gegen die Verhältnismäßigkeit & das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz sind ansonsten unumgänglich. In der Petitionsbegründung fehlen noch die Punkte zum erweiterten Führungszeugnis & zu den U-Haftgründen. Der Petent wird dazu noch eine 2. Ergänzung der Begründung formulieren und an den Ausschuss senden. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur 5-seitigen Petitionsbegründung...  

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4286

Weblog Pädoseite: Wenn man etwas als Gewalt bezeichnet, es aber nicht auf die Anwendung oder auf Drohung mit Gewalt ankommt, geht es nicht um begriffliche Klarheit, sondern um begriffliche Verwirrung 15.09.2020

Referenten-Entwurf zur erneuten Strafrechtsverschärfung im § 176 ff und § 184 ff StGB verstößt gegen die Grundrechte: Der Gesetzgeber muss das Übermaßverbot & die Verhältnismäßigkeit der Schuld & Strafzumessung beachten

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur drastischen Anhebung der Mindest- und Höchststrafen der §§ 176 ff & 184 ff StGB ist verfassungswidrig. Das Übermaßverbot und die Verhältnismäßigkeit von Schuld und Strafzumessung wird nicht beachtet. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden vom Unrecht Betroffene durch alle Instanzen Rechtsmittel einlegen und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. K13online würde Betroffene aktiv dabei unterstützen. Die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) hat übrigens verlautbaren lassen, bei den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2021 nicht mehr zu kandidieren. Sie will sich also vom Acker machen, um den politischen Folgen aus dem Weg zu gehen. Der Inhaber des Weblogs "Pädoseite" kritisiert auch die Änderung der Begrifflichkeiten von "sexuellen Missbrauch an Kindern" in "sexualisierte Gewalt gegen Kinder". Im Prinzip befürwortet K13online diesen Begriffswechsel und fordert dies schon seit über 30 Jahren. Jedoch muss sich dieser Gewaltbegriff dann auch wirklich auf sexualisierte Gewalt beschränken. Und dieser darf nicht auch die Einvernehmlichkeit beinhalten, so wie im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Wenn man etwas als Gewalt bezeichnet, es aber nicht auf die Anwendung oder auf Drohung mit Gewalt ankommt, geht es nicht um begriffliche Klarheit, sondern um begriffliche Verwirrung. Ein solcher Widerspruch ist auch ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. Der Gesetzentwurf enthält aber historisch erstmalig auch eine Strafabsehensklausel. Diese soll jedoch nur dann angewandt werden, wenn der Altersunterschied zwischen "Täter" und "Opfer" gering ist. Voraussetzung dafür sind einvernehmliche sexuelle Handlungen. Eine solche Strafabsehensklausel muss altersunabhängig ausgeweitet werden. Eine solche Gesetzgebung würde sicher stellen, dass tatsächlich nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder mit Strafe bedroht wäre. Es würde grundsätzlich keine Justizopfer mehr geben. Man könnte von einer echten Strafrechtsreform sprechen, die allen Beteiligten zu Gute kommen wird. Im Gesetzgebungsverfahren bedarf es einer intensiven politischen Debatte..

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4281

Newsletter Nr. 1/2020: K13online Mailing-List an alle Mitglieder & Fraktionen(ohne AfD) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingerichtet 05.09.2020

Mailing-List Empfänger:  An alle demokratischen Mitglieder(außer AfD) des Petitionsausschusses von CDU/CSU(10), SPD(6), FDP(3), Grüne(3) und Linke(3) 

Im laufenden Petitionsverfahren vom 18. Juli 2020 haben wir heute an alle Mitglieder aller Fraktionen(außer AfD) eine Mailing-Liste eingerichtet. Über diese Mailingliste versenden wir bis zum Abschluss der Petition regelmäßig unsere Newsletters mit aktuellen Informationen zur Petition. Im Anhang dieser EMail finden Sie die Petition mit einer vorerst verkürzten Begründung als PDF-Datei. Der Ausschussdienst hat uns den Erhalt der Online-Petition mit Schreiben vom 20. Juli 2020 bestätigt. Die Petition wurde jedoch noch nicht auf der Webseite des Bundestages als öffentliche Petition zur Mitzeichnung freigeschaltet. In der kommenden Woche endet die parlamentarische Sommerpause. Es wird um Prüfung und Mitteilung einer diesbezüglichen Entscheidung gebeten. Dabei nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 2. August 2020. Inzwischen hat das Bundesjustizministerium den Referenten-Entwurf zur massiven Verschärfung im Sexualstrafrecht veröffentlicht. Dazu erarbeiten wir gegenwärtig eine detaillierte Stellungnahme, die dem Petitionsausschuss & allen Mitgliedern bis zum 14. September 2020 gesendet wird. Darüber hinaus wurde die Petition zur Mitzeichnung bei openPetition veröffentlicht. Die dortige Mitzeichnungsfrist läuft am 9. September 2020 aus. Die Mitzeichnerliste wird Ihnen zeitnah ebenfalls übermittelt. Der Petent und seine Mitzeichner/Innen stehen den Mitgliedern des Petitionsausschuss für Fragen & Antworten gerne zur Verfügung. Lesen Sie weiter mit einem Klick...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4274 

 

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