(Update) Termin der Sitzung steht noch nicht fest: Ausschusssdienst des Deutschen Bundestages bestätigt Weiterleitung aller Petitionsbegründungen an den Petitionsausschuss
19.10.2020
Bundestag Ausschussdienst will Mitzeichnerliste nicht berücksichten: "Die auf der Plattform openPetition gesammelten elektronischen Mitzeichnungen entsprechen nicht den Vorgaben des Petitionsausschusses"
In seinem 3. Schreiben hat der Petitionsdienst dem Petenten(Dieter Gieseking/K13online) den Erhalt und die Weiterleitung aller Petitionsbegründungen bestätigt. Dazu gehören auch die Newsletter an alle Fraktionen(ohne AfD) bzw. einzelne Mitglieder des Ausschusses. Ein Termin für die Sitzung des Ausschusses steht weiterhin noch nicht fest. Nach Auskunft eines FDP-Abgeordneten befindet sich die Petition bereits zur Stellungnahme beim Bundesjustizministeriums. Der Ausschusssdienst hat weiter mitgeteilt, dass die Mitzeichnerlisten im Petitionsverfahren nicht berücksichtigt werden sollen. Eine solche Entscheidung ist nach Rechtsauffassung des Petenten unzulässig. Denn wäre dies zulässig, dann dürften auch alle anderen Mitzeichnerlisten zu allen Themengebieten, die über die Plattform "openPetition" gesammelt wurden, keine Berücksichtigung finden. Von einer solchen Regelung ist K13online bisher nichts bekannt. Es läuft deshalb eine diesbezügliche Anfrage an "openPetition". Entsprechend dieser Auskunft werden wir den Petitionsausschuss erneut anschreiben. Unabhängig der Mitzeichnerliste kommt es natürlich nicht auf die Anzahl der Unterstützer an. Die Petition wird in die parlamentarischen Beratungen im Ausschuss einfließen. Wir erwarten im nächsten Schritt die Stellungnahme des Bundesjustizministerium, wozu wir dann ebenfalls Stellung nehmen werden. Die Petition richtet sich bekanntlich gegen eine erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht. Der Referenten-Entwurf wurde im Bundeskabinett noch nicht debattiert. Es scheint noch Diskussionsbedarf zu geben. Auch die aktuelle Lage zur Covid19-Pandemie wird eine Rolle spielen. Die nächste Sitzung des Bundeskabinetts findet am kommenden Mittwoch, den 21. Oktober 2020, statt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 20. Oktober 2020: Es ist ein Kommentar mit der Stellungnahme von openPetition vorhanden)
(Update) Petitionsausschuss will Anliegen des Petenten sorgfältig prüfen und bittet um Geduld: K13online ergänzt die Petitionsbegründung mit weiteren Stellungnahmen
27.09.2020
K13online-Petent schließt sich in großen Teilen der folgenden Stellungnahmen an: Deutscher Richterbund, Bundesrechtsanwaltkammer, Verband für Bürgerrechte und Objektivismus(VBO) sowie dem Weblog Pädoseite
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Petenten Dieter Gieseking(K13online) erneut geantwortet. In dem Schreiben wird u.a. mitgeteilt, dass der Ausschuss von einer Onlinestellung der K13-Petition auf der Webseite des Bundestages abgesehen hat, weil sich eine andere Petition bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet. Dies bedarf jedoch einer Überprüfung durch den Ausschuss. Auf eine Mitzeichnung beim Bundestag wird verzichtet. Inzwischen haben sich weitere Verbände & Projekte gegen eine Verschärfung im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Der Referenten-Entwurf wird in mehr oder weniger großen Teilen der folgenden Stellungnahmen abgelehnt: Deutscher Richterbund, Bundesrechtsanwaltkammer, Verband für Bürgerrechte und Objektivismus(VBO) sowie dem Weblog Pädoseite. Der K13-Petent hat sich den Teilen vom Richterbund & Anwaltkammer angeschlossen, welche gegen Strafverschärfungen sprechen. Dem VBO & der Pädoseite haben wir uns zu 100% angeschlossen. Alle vier Stellungnahmen sind Gegenstand der Petitionsbegründung geworden. Der Petent wird die Petition weiter ergänzen. Es wurde angefragt, auf welcher Sitzung sich der Ausschuss mit der Petition beschäftigen wird. Nach den Richtlinien des Petitionsverfahrens wird der Ausschuss eine Stellungnahme vom Bundesjustizministeriums(BMJV) einholen. Zu dieser BMJV-Stellungnahme wird der Petent eine weitere Stellungnahme abgeben. Mit Stand von heute liegt lediglich der Referenten-Entwurf vor. Der fertige Gesetzentwurf ist noch nicht bekannt. Aufgrund der überraschend starken Kritik können durchaus noch Änderungen vorgenommen werden. Das Bundeskabinett mit allen Ministern/Innen der Bundesregierung tagt wöchentlich immer am Mittwoch. Es bleibt abzuwarten, an welchem Tagungsmittwoch das Bundesjustizministerium den Gesetzentwurf in das Bundeskabinett einbringen wird. Lesen Sie die vier Stellungnahmen der Verbände sowie die Petitionsergänzung an den Ausschuss mit einem Klick auf weiterlesen...(Update 5. Oktober: Nach Auskunft eines Ausschussmitgliedes befindet sich die Petition bereits zur Stellungnahme beim BMJV)
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Auskunft openPetition
von K13online am 20.10.2020
Sehr geehrter Herr Gieseking,
Online-Unterschriften von zivilgesellschaftlichen Plattformen werden bisher nur von einigen Bundesländern anerkannt und nur in Ausnahmefällen vom Bundestag.
Fakt ist, wenn Sie eine Petition beim Bundestag einreichen, dann ist es eine Petition nach dem Petitionsrecht (Art. 17 GG). Eine Petition ist dabei bereits ab einer Unterschrift gültig und wird behandelt. Dabei macht es rechtlich und für die Behandlung keinen Unterschied, ob eine Petition eine Unterschrift, 100.000 Unterschriften oder 1 Mio Unterschriften hat.
Einzige Ausnahme: Der Bundestag kann bei 50.000 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen zu einer öffentlichen Anhörung bezüglich des Petitionsthemas einladen. In dieses vom Bundestag vorgegebene Quorum zählen bis jetzt leider nicht die Online-Unterschriften von openPetition rein.
Wir haben allgemein den Eindruck, dass öffentliche Anhörungen unerwünscht sind, sonst wäre das Quorum des Bundestages nicht so hoch bzw. der Sammlungszeitraum nicht so kurz.
Handschriftlich eingereichte Unterschriften werden jedoch anerkannt! Zu jeder offiziell eingereichten Petition im Bundestag können – unabhängig davon, ob sie online veröffentlicht ist oder nicht – auch Offline-Unterschriftenlisten eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass neben der Unterschrift auch Nach- und Vorname in leserlicher Form sowie die Adresse der Unterstützer zu entnehmen ist. Also die Angaben, die auf den openPeittion Unterschriftenbögen vorgegeben sind.
Warum sind viele Unterschriften dann trotzdem wichtig? Die Petitionen von zivilgesellschaftlichen Plattformen erreichen durch einen einfacheren Aufbau als staatliche Plattformen eine höhere Reichweite und machen dadurch öffentlich und mit Nachdruck auf Probleme aufmerksam. Dabei gilt wiederum: Je mehr Unterschriften, desto mehr Druck.
Wie gesagt, Art. 17 GG regelt das Petitionsrecht. Darin wird nicht geregelt, WO oder WIE man vorher sammelt. Der Petitionsausschuss des Bundestags hat für öffentliche Anhörung eigene Richtlinien erstellt, auf die er sich in diesem Fall bezieht, und grenzt mit diesen gezielt zivilgesellschaftliche Plattformen aus. Zum Nachteil von moderner, transparenter und wirkungsvoller Bürgerbeteiligung. Um das zu lösen, stehen wir im Dialog mit verschiedenen Menschen aus der Verwaltung des Petitionsausschusses.
Am 17.10.2020 um 20:04 schrieb K13online Redaktion:
> Sehr geehrte Damen und Herren !
>
> Auf Ihrer Internet-Plattform habe ich eine Petition durchgeführt und Mitzeichner gesammelt, die bereits an den Petitionsausschuss geschickt wurden. Der Petitionsdienst hat mir heute nun mitgeteilt, dass die virtuell bei openPetition gesammelten Unterschriften nicht berücksichtigt werden können. Das Schreiben lege ich im Anhang als JPG-Datei bei.
>
> Ich bitte deshalb um Auskunft, ob die Mitzeichnerliste wirklich nicht den Vorgaben des Petitionsausschusses entsprechen. Wenn dem so sein sollte, dann macht das Sammeln von Mitzeichner auf Ihrer Plattform natürlich wenig Sinn. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der Petitionsdienst so entschieden?
>
> Besteht ansonsten die Möglichkeit, dass Sie die Unterschriftenliste mit einer entsprechenden Erklärung an den Petitionsausschuss schicken?
>
> Vielen Dank für Ihre Auskunft.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dieter Gieseking
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