Filmvorführung des Aufklärungsfilms PUBERTY unter Ausschluss der Öffentlichkeit(Medien): Was hat die Staatsanwaltschaft & das Landgericht zu verbergen? Die Wahrheit über einen der besten Filme zur Aufklärung von Kindern & Jugendlichen nach Oswald Kolle
Der Film PUBERTY wurde im Jahre 1991 für die Schulaufklärung in Belgien produziert. Die Inhalte orientieren sich an Sexualaufklärung mit namentlich genannten Darstellern, die eine Familie sind. Der Produzent, der Regisseur, die Kameraleute und die Kinder & Jugendlichen erscheinen mit Namen im Abspann des Films. Der O-Ton wird von einem Jungen gesprochen. Die anwesenden Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ) und dem Mühlacker Tagblatt wurden bei der Filmvorführung im Gerichtssaal 2 des Landgerichtes Karlsruhe-Pforzheim ausgeschlossen. Hinter verschlossenen Türen wurde ein Film gezeigt, der der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte. Die Öffentlichkeit hat ein Anspruch darauf zu erfahren, dass dieser Aufklärungsfilm nichts mit "Kinder- und Jugendpornos" zu tun hat. Wenn Sexualaufklärung zu Pornografie umfunktioniert wird, dann zeigt dies auf erschreckende Art und Weise, in welchem Klima der Sexualfeindlichkeit wir in Deutschland leben. Der Film gehört in jede Schule ab der 5 Klasse. Im Internet existieren sogar legale Downloads, die weltweit abgerufen werden können. Das Mühlacker Tagblatt(Frank Wewoda) und die Pforzheimer Zeitung(Stefan Meister) haben sich bei Ihrer Berichterstattung redlich bemüht, einen halbwegs objektiven Artikel über einen Aufklärungsfilm zu publizieren, den Sie nicht gesehen haben. Den SIE nicht sehen durften! Natürlich wird dadurch die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Die Grundrechte werden ausgehebelt. Der Öffentlichkeit soll der aufklärende Charakter des Films vorenthalten werden. Die Mainstream-Medien sind aufgerufen, über diesen Aufklärungsfilm eigenständig zu recherchieren. Und darüber zu berichten. Zum digitalen Medienspiegel der hiesigen Tageszeitungen gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.muehlacker-tagblatt.de/Pforzheim/Sex-Filme-bleiben-unter-Verschluss-24443.html (Bezahl-Artikel)

Mühlacker Tagblatt
Sex-Filme bleiben unter Verschluss
Landgericht weist die Berufung eines 65-Jährigen auf Herausgabe beschlagnahmter DVDs zurück.
Von Frank Wewoda
Pforzheim: 14 DVDs mit einem Film, in dem Kinder und Jugendliche bei sexuellen Handlungen zu sehen sind, haben die in Pforzheim ansässige Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe als Berufungsinstanz beschäftigt. Die Datenträger, 14 Mal mit demselben Inhalt bespielt, waren bis zu einer Hausdurchsuchung am 12. Februar 2009 im Besitz eines 65-jährigen Pforzheimers. An diesem Tag beschlagnahmten die Behörden das Filmmaterial. Beim Inhalt der mittlerweile fast museumsreif wirkenden 14 DVDs, die bei Richterin Diana Schick „in Augenschein genommen wurden“, handelt es sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft um Kinderpornografie.
Seit der Hausdurchsuchung sind die rund 38 Minuten langen Bewegtbilder in einer Asservatenkammer verwahrt. Der Film ist unterlegt mit einer Tonspur in niederländischer Sprache. Der DVD-Besitzer und sein Braunschweiger Anwalt Tobias Oppermann führten aus, der Film diene ausschließlich der sexualpädagogischen Erziehung und Aufklärung von Heranwachsenden in Belgien. In einem ersten „Einziehungsverfahren“ hatte das Amtsgericht Pforzheim 2018 geurteilt, es handle sich bei diesem Film eindeutig um Kinderpornografie. Die DVDs seien zurecht beschlagnahmt worden und müssten unter Verschluss bleiben. Dagegen hatte der Betroffene Berufung eingelegt, die nun verhandelt wurde.
Es gehe ihm nicht primär darum, die DVDs zurückzuerhalten, sondern vielmehr um „die Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen durch die Gerichte“. Sein Anwalt führte aus, die gezeigten Sexualhandlungen — unter anderem Masturbationsszenen mit minderjährigen Jungen und ein Geschlechtsakt unter Minderjährigen — seien stets in einen erklärerischen Kontext eingebettet. Er verlangte erneut die Herausgabe des Filmmaterials. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, sobald Sequenzen aus dem Film im Saal zu sehen waren. Eine Dolmetscherin, die das Gericht geladen hatte, übersetzte die gezeigten Filmszenen. Dies war in der ersten Instanz des Verfahrens vor dem Amtsgericht Pforzheim noch unterblieben.
In seinem Plädoyer stellte der Rechtsanwalt heraus, dass der Straftatbestand der Pornografie nicht erfüllt sei, weil die filmische Darstellung „nie entmenschlicht und auch nicht obszön“ wirke, sondern in einen „kontinuierlichen Kontext“ eingebettet sei. Es sei kein „aufreizender sexueller Stimulus“ erkennbar, vielmehr eine „pädagogische Absicht“. Erklärt würden etwa die Reinigung der Geschlechtsorgane sowie die Menstruation, und es werde erklärt, dass Masturbation etwas Natürliches sei. Er beantragte ein diesbezügliches Gutachten durch einen Sachverständigen.
Staatsanwältin Friederike Harfst forderte, dies abzulehnen. Es komme nach ihrer Rechtsauffassung gar nicht darauf an, ob es sich um einen Aufklärungsfilm handle oder nicht. Vielmehr gehe es um die strafrechtliche Beurteilung eines juristischen Sachverhalts, der keine sexualpädagogischen Kenntnisse erfordere. Die Kammer sah es genau so. Richterin Diana Schick erinnerte, es gehe um die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, nicht in Belgien. Beim Petting zweier Teenager im Film gebe es zum Beispiel über eine Minute lang keinerlei Erklärungen. Der Film zeige unbekleidete Minderjährige in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung und erfülle damit eindeutig die strafrechtlichen Kriterien der Pornografie. „Die Berufung ist vollumfänglich unbegründet“, so Schick in ihrem Urteil. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht möglich.
Pforzheim Zeitung
65-Jähriger klagt vor Gericht auf Rückgabe von kinderpornografischen DVDs
Pforzheim. Der Prozess vor der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim am Freitagvormittag hat gezeigt, dass es dem 65-jährigen Kläger um mehr geht als die Rückgabe seiner eingezogenen DVDs. Er kämpft seit Jahren für die Legalisierung, den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie.
Bereits mehrfach war er wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht und verbüßte eine Freiheitsstrafe. Nachdem im Mai 2018 das Pforzheimer Amtsgericht 14 DVDs mit dem identischen Inhalt als kinderpornografisch einstufte und einzog, bestätigte Richterin Diana Schick im Berufungsverfahren dieses Urteil. „Es handelt sich zweifelsfrei um Kinderpornografie“, erklärte Schick. Dabei bestätige sie die Auffassung von Staatsanwältin Friederike Harfst, die die Berufung als unbegründet bezeichnete.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung 2009 wurden beim 65-Jährigen die DVDs gefunden. Dabei handelt es sich um einen rund 30-minütigen belgischen Film, der die sexuellen Entwicklungsstufen vom Kinder- bis ins Jugendalter zeigt. Laut einem ehemaligen ermittelnden Beamten seien dabei auch Genitaltalteile zu sehen. Im späteren Verlauf wird eine Sexszene zwischen Jugendlichen gezeigt. Gegen den Antrag von Verteidiger Tobias Oppermann entschied sich das Gericht, den Film unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzusehen. Hierzu war eine Dolmetscherin geladen, die den Film übersetzte.
Der 65-Jährige hatte in erster Instanz bemängelt, dass ohne Tonspur ein falscher Eindruck vom Film möglich sei und er ohnehin im kompletten Kontext betrachtet werden müsse. „Es rücken keine sexuellen Reize in den Vordergrund, und diese sind weder aufdringlich noch reißerisch“, erklärte er. Aus seiner Sicht hätte der Film einen pädagogischen Hintergrund. Ob der Film nun tatsächlich in Belgien als Aufklärungsfilm diente, konnte er aber nicht nachweisen.
Mehr über die Verhandlung lesen Sie am Samstag, 12. Dezember,. in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.
Laut Verteidiger Oppermann müsse der Film im belgischen Kontext betrachtet werden und zudem sei es nötig, ein Gutachten einzuholen, welches aufzeigt, dass die lineare Entwicklung der Sexualität wissenschaftlich aufgezeigt werde. Entscheidend ist nicht, dass der Film aus Belgien kommt, sondern die deutsche Rechtsprechung, entgegnete die Staatsanwältin. Auf die Ankündigung des Klägers, dass er vor das Oberlandgericht ziehen wolle, erklärte die Richterin, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Nun will der 65-Jährige vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Autor: Stefan Meister
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-65-Jaehriger-klagt-vor-Gericht-auf-Rueckgabe-von-kinderpornografischen-DVDs-_arid,1507547.html
K13online Hinweis
Den beiden Journalisten wurden bei Gesprächen im Gerichtgebäude die K13online Visitenkarte übergeben. Die Inhalte der Artikel weisen teilweise Informationslücken auf. Die Presse war auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen. Die Journalisten konnten sich demnach kein eigenes Bild von dem Aufklärungsfilm machen.
Mehrfach rechtsfehlerhaftes Urteil: Berufungsverhandlung im Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilm PUBERTY vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim am 11. Dezember 2020 |
12.12.2020 |
Richterin Schick will keine Revision beim OLG Karlsruhe zulassen: Einziehungsbeteiligter Dieter Gieseking(K13online) & Rechtsanwalt prüft - und wird dann direkt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen
Vor dem Landgericht in Karlsruhe-Pforzheim fand am gestrigen Freitag die Berufungsverhandlung im Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilms PUBERTY statt. Richterin Schick vertrat in Ihrer mündlichen Urteilsverkündung die Rechtsauffassung, dass der Film mit Aufklärung für Kinder & Jugendliche "Kinder- und Jugendpornografie" sei. Der aufklärende Kontext spiele bei der rechtlichen Bewertung der Inhalte keine Rolle. Gleich drei Beweisanträge von unserem Rechtsanwalt wurden abgelehnt. Die deutsche Übersetzung des belgisch-flämischen Films durch die Dolmetscherin sollte ins Protokoll aufgenommen werden. Ein sexualwissenschaftliches bzw. sexualpädagogisches Gutachten sollte erstellt werden. Abgelehnte Beweiseanträge stellen Revisionsgründe dar. Im mündlichen Urteil wies Richterin Schick daraufhin, dass keine Revision gegen Ihr Urteil möglich wäre. Wir prüfen gegenwärtig die Rechtslage. Revision wird dennoch eingelegt. Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird unabhängig von der Rechtslage bei der Revision auf jeden Fall erfolgen. Der Aufklärungsfilm PUBERTY muss auch in Deutschland legal sein. Der Pornografie-Begriff trifft nicht auf den sexuellen Teil im Film zu. Der Gesamtkontext hat einen aufklärenden Charakter. Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung hat der Einziehungsbeteiligte Dieter Gieseking seine Stellungnahme verlesen. Von der Presse war die Pforzheimer Zeitung(PZ) und das Mühlacker Tagblatt anwesend. Durch den Antrag der Staatsanwältin Harfst auf Ausschluss der Öffentlichkeit konnten die beiden Journalisten den Film nicht mit anschauen. Hinter verschlossen Türen blieb die Wahrheit verborgen. Die schriftliche Urteilsbegründung & das Verhandlungsprotokoll wird wohl circa einen Monat dauern. Lesen Sie den Bericht zur Berufungsverhandlung mit einem Klick auf weiterlesen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4346
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