(Update) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier(SPD) hat Gesetzespaket zum neuen Sexualstrafrecht unterschrieben: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2021
25.06.2021
Aufruf zu Verfassungsbeschwerden: Rügen gegen § 176 StGB (Mindeststrafe ein Jahr) und § 184b StGB (Mindeststrafe ein Jahr) sowie § 184l StGB("Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild)
Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel(CDU) und die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) haben das Gesetzespaket zur historischen Verschärfung im Sexualstrafrecht bereits am 16. Juni 2021 ausgefertigt. Es wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. K13online ruft deshalb alle von den Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) auf. Wir zitieren Bertold Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. In den Verfassungsbeschwerden sind primär die Anhebungen der Mindeststrafen in den § 176 und § 184b StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu rügen. Ebenso die Neuschaffung des § 184l StGB. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss gegen diese Gesetze ausgesprochen. Sie sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Übermaßverbot in Verbindung mit dem Wegfall von Minderschwerenfällen bzw. Strafbefehlen/Geldstrafen. Auch wird diese neue Gesetzeslage zur völligen Überlastung der Ermittlungsbehörden & Gerichte führen. KEIN Kind wird besser vor sexualisierte Gewalt geschützt sein. Im Gegenteil: Die jährliche Kriminalstatistik wird rapide ansteigen. In der Folge der Anhebungen von Mindest- und Höchststrafmaße wurden auch die Tilgungsfristen bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis(Bundeszentralregistergesetz) verlängert. Auch wenn es nun doch keinen lebenslänglichen Eintrag gibt, so ist eine grundgesetzliche Resozialisierung nahezu ausgeschlossen. Im Übrigen wurden die §§ 176a - 176d StGB neu gegliedert und erweitert. NEU und erstmals kann das Gericht von Strafe gemäß § 176 Abs. 2 StGB absehen, wenn der Altersunterschied zwischen dem "Täter" und dem Kind bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen geringt ist. Damit erkennt der Gesetzgeber erstmals an, dass es Einvernehmlichkeit gibt. Jedoch nur unter Kindern bzw. Jugendlichen, wobei kein Alter und auch keine Altersgrenze genannt wird. K13online begrüßt einen solchen Strafausschluss zwar grundsätzlich als richtungsweisend, denn dadurch wird einer Kriminalisierung & Strafverfolgung von Kindern & Jugendlichen entgegen gewirkt. Dennoch ist auch dieser 2. Absatz in § 176 StGB verfassungswidrig, weil dieser gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz verstößt. Darüber hinaus bedarf es einer politischen Prüfung des Gesetzgebers und des BVerfG hinsichtlich von Einvernehmlichkeit, wenn die Altersunterschiede der Beteiligten größer sind. K13online ruft deshalb schon jetzt die nächste Bundesregierung & die Opposition zum politischen Handeln auf. Die kommenden Bundestagswahlen am 26. September werden zeigen, ob die neue Bundesregierung verfassungskonforme Gesetze schafft....(Update 25. Juni: 2. Offener Brief an das Bundespräsidialamt)
Bundespräsidialamt bestätigt Eingang des Offenen Briefes von K13online gegen die neuen Gesetze im Sexualstrafrecht der § 176 ff und 184 ff. StGB: Das Gesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor
29.05.2021
Referat Verfassung und Recht: Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Prüfung werden die von Ihnen geltend gemachten Punkte Berücksichtigung finden, sofern sie verfassungsrechtlich von Belang sind
Das Bundespräsidialamt - Referat für Verfassung und Recht - hat im Auftrag des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier den Eingang des Offenen Briefes sowie die Email-Mitteilungen bestätigt. Der Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking & Petent einer Petition gegen die neuen Gesetze des § 176 ff und § 184 ff StGB hat das Bundespräsidialamt um verfassungsrechtliche Prüfung gebeten. Dem Bundespräsidenten liegen diese Gesetze zur Ausfertigung vor. Gemäß Artikel 82 Grundgesetz(GG) obliegt es Frank-Walter Steinmeier, neue Gesetze zu unterzeichnen oder die Unterschrift zu verweigern. Das Referat für Verfassung und Recht teilt mir: Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Prüfung werden die von Ihnen geltend gemachten Punkte Berücksichtigung finden, sofern sie verfassungsrechtlich von Belang sind. Ob und wann der Bundespräsident die Gesetze ausfertigt, steht gegenwärtig noch nicht fest. Der Bundespräsident kann seine Entscheidung bis auf weiteres aussetzen. Im Oktober 2020 hatte Steinmeier seine Unterschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus vorläuftig verweigert. Der Berliner Tagesspiegel berichtete damals wie folgt: Die Regierung habe nunmehr in Aussicht gestellt, entsprechende Änderungsregelungen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit beim Bundestag einzubringen. Zumindest in gleicher Weise müsste nun bei den Gesetzen im Sexualstrafrecht verfahren werden. Die Mehrheit der Experten im Rechtsausschuss hatten verfassungsrechtliche Bedenken. Andere Bundespräsidenten zweifelten mitunter an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, ließen diese aber passieren und machten dies teilweise in öffentlichen Erklärungen deutlich. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier möge diesen Negativ-Beispielen nicht folgen. Am gestrigen Freitag hat Steinmeier verkündet, für eine 2. Amtszeit als Bundespräsident antreten zu wollen. In den nächsten Tagen/Wochen wird sich zeigen, ob diese verfassungswidrigen Gesetze das Bundesgesetzblatt erreichen oder nicht. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum Schreiben des Bundespräsidialamtes....
Offener Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier: Als Petent einer Petition gegen die neuen Gesetze in § 176 ff + 184 ff. StGB möchte ich Sie bitten, diese nicht zu unterschreiben
17.05.2021
Teile des neuen Sexualstrafrechts sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Bei Inkrafttreten dieser Gesetze wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verfassungsbeschwerden geben
Die durch den Bundesrat am 7. Mai 2021 gebilligten Gesetze in den § 176 ff. und § 184 ff. StGB werden in Kürze dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zur Unterschrift vorgelegt werden. Es obliegt dem Bundespräsidenten, diese neue Gesetzgebung auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. In einem Offenen Brief hat sich nun K13online als Petent einer Petition gegen diese verfassungswidrigen Gesetze an den Bundespräsidenten gewandt. Die Petitionsbegründung kann diesen Webseiten entnommen und vom Bundespräsidialamt beim Petitionsausschuss angefordert werden. Das Petitionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, weil die Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz noch fehlt. Im Rechtsausschuss gab es bei der Anhörung von Sachverständigen eine überwältigende Mehrheit gegen diese Gesetze. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wurden die Stellungnahmen fast vollständig missachtet. Diese Missachtung von demokratischen und rechtstaatlichen Prinzipien kann durch den Bundespräsidenten korrigiert werden. Die Mitzeichner/Innen der Petition, Bürger- und Menschenrechtler sowie der Inhaber von K13online Dieter Gieseking, rufen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier auf, diese verfassungswidrigen Gesetze nicht zu unterschreiben. Bei Inkrafttreten dieser Gesetze wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verfassungsbeschwerden geben. K13online hatte auf Einladung am 19. Karlsruher Verfassungsgespräch 2019 teilgenommen. Im Bundesverfassungsgericht(BVerfG) war auch der Bundespräsident Steinmeier anwesend. Der Gesetzgeber unterliegt bei seiner Gesetzgebung dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Verstößt die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD gegen die Verfasssung, so hat der Bundespräsident seine Unterschrift zu verweigern und einer grundgesetzlichen Prüfung zu unterziehen. Erreichen diese UNrechtsgesetze jedoch das Bundesgesetzblatt und treten am 1. Juli 2021 in Kraft, dann wir K13online jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum Offenen Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier....
Aktuelle K13online-Mitteilungen zur laufenden Petition gegen das neue Sexualstrafrecht: Petitionsdienst hat Stellungnahme vom Rechtsausschuss noch nicht erhalten
06.05.2021
Petitionsdienst will kommende Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz nicht dem Petenten zur Verfügung stellen: Petitionsdienst verweigert auch die Auskunft über den Sitzungstermin im Petitionsausschuss
Der Petitionsdienst des Deutschen Bundestages hat den Erhalt des K13online-Newsletters 2/2021(siehe News 29. März) bestätigt. Darin wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz nach dortigen Eingang nicht zur Verfügung gestellt wird. Ebenso wurde die Auskunft über den Sitzungstermin im Petitionsausschuss verweigert. Der aktuelle Stand im Petitionsverfahren sieht so aus, dass die jeweiligen Mitglieder dieses Ausschusses nur deshalb Kenntnis von dieser Petition gegen das neue Sexualstrafrecht erhalten haben, weil der Petent sein EMail-Newsletter auch direkt an die Ausschussmitglieder aller Fraktionen(ohne AfD) gesandt hat. Die Inhalte der Petition standen nach nun fast 10 Monaten noch nicht auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. Ganz offensichtlich soll damit so lange gewartet werden, bis die neuen Gesetze im Sexualstrafrecht in Kraft getreten sind. Damit wäre diese Petition nicht berücksichtigt worden und praktisch hinfällig. Der Artikel 17 Grundgesetz würde damit ausgehebelt werden. Denn der Petitionsausschuss würde sich selbst vor vollendete Tatsachen stellen. Demokratie sieht anders aus. Der Petent(K13online) ruft deshalb alle Abgeordneten der GRÜNEN, FDP und LINKEN im Petitionsausschuss erneut zum politischen Handeln auf. Die Petition gegen das verfassungswidrige Sexualstrafrecht muss umgehend auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt werden. Im K13online-Newsletter 3/2021 wird jeder einzelne Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen(außer AfD) aufgefordert, für ein demokratisches Petitionsverfahren Sorge zu tragen. Wir zitieren George Orwell: "In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt". Zum Schreiben des Petitionsdienstes gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
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Offener Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier
von K13online am 25.06.2021
Dieter Gieseking, Postfach 100653 in 75106 Pforzheim, den 25. Juni 2021
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Ausfertigung der neuen Gesetze zu § 176 und § 184b StGB bezüglich der Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr sowie der Neuschaffung des § 184l StGB.
Geschäftszeichen: Z5 – 220 00-1-1/2021
Sehr geehrter Herr Dr. Wiegand
Ihr Schreiben vom 20. Mai hat mich dankend am 28. Mai 2021 erreicht.
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die oben genannten Gesetze trotz verfassungsrechtlich begründeter Bedenken dennoch ausgefertigt. Dazu habe ich auf meinen Webseiten das beigelegte News publiziert.
In Ihrem o.g. Schreiben habe sie mitgeteilt, dass vor der Ausfertigung eine verfassungsrechtliche Prüfung stattfinden soll. Offensichtlich hat die Prüfung ergeben, dass nach Ihrer Rechtsauffassung die oben aufgeführten Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es wird um eine detaillierte Begründung gebeten.
Nach meiner Rechtsauffassung und auch nach rechtlicher Bewertung von Verfassungsrechtlern bei der Anhörung im Rechtsausschuss sind diese Gesetze nicht verfassungskonform. Die Gründe wurde ausführlich dargelegt.
Es werden innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten Beschwerden beim BverfG eingelegt werden. Auch von diesen Gesetzen Betroffene werden Verfassungsbeschwerden einreichen. Für die 1. Beschwerde gegen den § 184l StGB wurde das anwaltliche Mandat bereits erteilt. Ich werde jeden Beschwerdeführer tatkräftig beim BverfG unterstützen.
Nach den Bundestagswahlen im September wird es eine neue Bundesregierung geben. In der kommenden Legislaturperiode werden alle politischen Aktivitäten mit der Zielsetzung einer verfassungskonformen Sexualstrafrechtsreform fortgesetzt. In keinem anderen Land in Europa gibt es eine solche Gesetzgebung, die deshalb auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar ist.....
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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