„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Initiatoren rufen zur Mitwirkung & finanziellen Unterstützung auf: Verfassungsbeschwerde gegen den § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichen Erscheinungsbild) 12.07.2021

Instinktiver und individueller Ekel & Abscheu legitimiert den Gesetzgeber nicht zu einer Strafverfolgung: Das Grundgesetz verbietet ein Gesinnungsstrafrecht, welches keine Rechtsgüter Dritter(Kinder) gefährdet

Gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen UNrechts § 184l StGB hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen wird. Dazu haben die Initiatoren ein eigenes Weblog "Gegen das Puppenverbot" ins Internet gestellt. Das politische Projekt wird bereits von mehreren Aktivisten unterstützt. K13online schließt sich diesen Aktivitäten ebenfalls an. Eine kindliche Sexpuppe ist dem Gesetz zu Folge eine "körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist." Die Motivation für das Verbot ist ein instinktiver Ekel und Abscheu, den viele Menschen bei dem Thema empfinden. Ein Rechtsstaat muss aber konkrete Rechtsgüter schützen, und darf nicht aufgrund individueller Ekelgefühle mit harten Kriminalstrafen reagieren. Wenn damit aber auch Verhaltensweisen und Umgangsformen kriminalisiert werden, in denen gar keine realen Kinder involviert sind, geht es längst nicht mehr um den Schutz von Kindern, sondern um ein Gesinnungsstrafrecht, welches Gedanken und Fantasien strafrechtlich verfolgt. Die offensichtliche Verfassungswidrigkeit wird von einer ganzen Reihe von Sachverständigen & Rechtsexperten gestützt. Dabei sind zum Beispiel: Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Deutscher Anwaltverein, Rechtsanwalt Udo Vetter und weitere. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschusses des Bundestages gegen den § 184l StGB ausgesprochen. Unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze hatte die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD dieses Gesinnungsstrafrecht im Bundestag verabschiedet. Die gegen diesen Schand § gerichtete K13online Petition befindet sich noch im Petitionsausschuss. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause und den Bundestagswahlen am 26. September 2021 gehen wir momentan davon aus, dass erst der neue Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den neuen Bundestag abgeben wird. Der neuen Bundesregierung wird mindestens eine heutige Oppositionsfraktion angehören, die sich gegen dieses verfassungswidrige Gesetz positioniert hat. Damit steigen auch die Erfolgsaussichten unserer Petition. Wir rufen die neue Bundesregierung schon jetzt auf, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, weil es gegen die Grundrechte verstößt.... 

https://paedoseite.home.blog/2021/07/11/initiative-gegen-das-puppenverbot/



 

https://gegen-das-puppenverbot.de

 


 

Weblog #Kinder im Herzen(KiH-Sirius) zum neuen Sexualstrafrecht: Es handelt sich um reine Symbolpolitik, die ein boulevardesk gefüttertes populistisches Verlangen stillen soll. Kein Kind wird durch härtere Strafen vor Missbrauch geschützt 03.07.2021

Das Versagen eines Rechtsstaats: Es werden in der Zukunft mehr missbrauchte Kinder gezwungen werden, ihr Trauma erneut zu durchleben, damit die erkämpften harten Strafen auch durchgesetzt werden können

Das Weblog "Kinder im Herzen/KiH" hat sich zum Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage des § 176 ff StGB & 184 ff. StGB geäußert. Der Inhaber "Sirius" gibt einen Rückblick auf den Beginn dieser Gesetzesinitiative im Sommer 2020 bis heute. Damals ging der Missbrauchskomplex in Münster groß durch die Medienlandschaft. Die ersten Reaktionen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) versetzen diesen Forderungen jedoch einen schnellen Dämpfer. In der Folge griffen die Wortführer der CDU/CSU Frau Lambrecht scharf an. Insbesondere kam dieser Populismus aus NRW. Innerhalb weniger Tage fiel Lambrecht um und legte rund drei Monate später Ihren Gesetzentwurf vor. Fast alle Rechtsexperten lehnten diesen Entwurf im Rechtsausschuss ab. K13online war LIVE dabei gewesen. Entgegen der Sachverständigen bei der Anhörung wurden die Gesetze dennoch am 25. März 2021 vom Bundestag verabschiedet. Die totale Ignoranz der Stellungnahmen macht deutlich, dass der sogenannte Rechtsstaat völlig versagt hat. Ab dem 1. Juli 2021 sind jetzt auch die "Sexpuppen" mit kindlichen Erscheinungsbild strafbar. K13online wartet nun auf die ersten Urteile. Wir haben schon Hinweise erhalten, dass gegen § 184l StGB bereits anwaltliche Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung sind. Wir werden jeden Beschwerdeführer beim BVerfG in Karlsruhe tatkräftig unterstützen. Die Verfassungswidrigkeit ist bei solchen Gummi-Puppen/Gegenständen ganz offensichtlich. Denn es wird kein Rechtsgut verletzt. Durch diese neue Gesetzeslage werden darüber hinaus die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und alle Amts- und Land- und Oberlandesgericht schwer überlastet werden. Die Verfahren werden sich enorm in die Länge ziehen, was für alle Verfahrensbeteiligte eine große Belastung darstellen wird. Im Endeffekt wird diese historische Verschärfung für ALLE Beteiligte völlig kontraproduktiv sein. Besonders für die betroffenen Kinder, die immer bei der Hauptverhandlung aussagen müssen. Denn auch diese Anhörung vor Gericht wurde neu und verpflichtend geregelt... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4519 

Weblog Pädoseite: Spendenaktion ermöglicht mit über 15 Tausend US-Dollar wissenschaftliches Forschungsprojekt der Prostasia Foundation zu Kinder-Sexpuppen 02.01.2021

Assistenzprofessorin für Psychologie und Neurowissenschaften an der State University of New York übernimmt die Studienleitung: K13online fordert den deutschen Gesetzgeber ebenfalls auf, eine unabhängige Studie zu Kinder-Sexpuppen in Auftrag zu geben

Der Inhaber des Weblogs "Pädoseite" berichtet über eine Spendenaktion für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zu Kinder-Sexpuppen. Es wurden nun schon über 15 Tausend US-Dollar gesammelt und die amerikanische Kinderschutzorganisation Prostasia Foundation hat die Assistenzprofessorin für Psychologie und Neurowissenschaften an der State University of New York, Dr. Tenbergen, mit einer unabhängigen Studie beauftragt. Jeremy Malcolm, geschäftsführender Direktor der Prostasia Foundation, sagte: „Dies ist wegen des starken Tabus rund um Minderjährige und Sex eine schwer zu erforschende Frage. Aber fiktionale Auseinandersetzungen mit Minderjährigen und Sex existieren überall um uns herum..."! Im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Deutschland sieht der Gesetzentwurf des Bundesregierung im neuen § 184l StGB ein strafrechtliches Verbot vor. Eine solche Strafbarkeit basiert jedoch nicht auf einer notwendigen Evidenz. K13online fordert deshalb den deutschen Gesetzgeber auf, ebenfalls eine wissenschaftliche Studie zu Kinder-Sexpuppen in Auftrag zu geben. Die Forschungsergebnisse müssen in das Gesetzgebungsverfahren mit einfließen. Die US-Forschung wird auch fiktionale Werke wie Geschichten und Cartoons etc. umfassen. Auch diese Studienergebnisse sind für die deutsche Gesetzgebung & Rechtsprechung von erheblicher Bedeutung, denn solche Fiktionen existieren weltweit. Die EU-Kommission ist deshalb ebenfalls aufgerufen, sich mit diesem Themenkomplex zu beschäftigen. Zum heutigen 1. Januar 2021 wechselt die EU-Ratspräsidentschaft von Deutschland nach Portugal.  Die Bundestagswahl in Deutschland wird am 26. September dieses Jahres stattfinden. Die letzte Sitzungswoche der laufenden Legislaturperiode geht vom 21. bis 25. Juni. Bis dahin müssten alle Forschungsergebnisse dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages vorliegen. Dies ist relativ unwahrscheinlich. Nach den Bundestagswahlen wird es eine neue Bundesregierung geben. Bei den Koalitionsverhandlungen dürfte der vorliegende Gesetzentwurf keine Mehrheit finden, denn schon jetzt haben sich die Oppositionsfraktionen(außer AfD) sehr kritisch bis ablehnend geäußert. Der aktuelle Koalitionspartner SPD wird aufgefordert, den Gesetzentwurf zu blockieren. Ansonsten wird die Bundesregierung gegen den eigenen Koalitionsvertrag verstoßen. Denn darin wurde die Evidenz in der Kriminalpolitik vereinbart. Mit einem Klick auf den unteren Link gelangen Sie zu weiteren Informationen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4358

Das Leben eines Puppenspielers: Gastbeiträge & Leserbriefe (Teil 1 - 3) auf dem Weblog Pädoseite und K13online zum Thema sogenannter Kinder-Sexpuppen aus Silikon 28.10.2020

Der Puppenspieler: "So machten schon 2016 Privatsender regelrechte Hetzreportagen gegen Kinderpuppenverkäufer und kriminalisierten Kinderpuppenbesitzer"

Die politische, mediale und gesellschaftliche Diskussion über sogenannte Kinder-Sexpuppen findet seit einigen Monaten statt. Kurzfristig wurde das strafrechtliche Verbot noch zusätzlich in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen. Es existieren in Deutschland keine wissenschaftlichen Untersuchungen/Studie über die Auswirkungen solcher Silikon-Puppen. K13online hatte in einem früheren News darum gebeten, dass sich Besitzer solcher Puppen bei uns melden, um über ihre Erfahrungen zu berichten. Auf dem Weblog Pädoseite wurden nun drei Leserbriefe vom User "Der Puppenspieler" veröffentlicht. Diese haben wir als Gastbeiträge auf unseren Webseiten K13online übernommen. In unserem Forum besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Der Puppenspieler gibt Einblicke in seine Biografie. Er schildert seine erste Begegnung mit solchen Kinderpuppen, die er als Bereicherung empfunden hat. Man erfährt viel Hintergrundinformationen, die der Öffentlichkeit wohl so kaum bekannt sein dürfte. Zum Beispiel erzählt er: "So machten schon 2016 Privatsender regelrechte Hetzreportagen gegen Kinderpuppenverkäufer und kriminalisierten Kinderpuppenbesitzer. Zunächst aber noch ohne den gewünschten Erfolg, Aufmerksamkeit und Hass zu schüren." An anderer Stelle schreibt er: " Parallell dazu habe ich mir die Zahlen von echtem Kindesmissbrauch angesehen und gesehen, dass dies ab dem Zeitpunkt wo Kinderdolls auf dem Markt kamen ca. 2011 immer weiter zurückgingen und das, obwohl man ja versuchte den Missbrauchsbegriff immer weiter auszudehnen bis eben heute, wo selbst der Gedanke einer realen Missbrauchstat gleichzusetzen wäre. Und entsprechend hart zu bestrafen ist. Letztlich besteht eine „Partnerschaft“ zwischen einem Pädo und einem Silikonkind aus Gedanken. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe teils jährlich mit allen Puppenverkäufern per Mail Kontakt gehabt, die nach Europa liefern und nach deren Aussagen sind zusammengenommen jedes Jahr ab ca. 2015 fast 1.000 Kinderpuppen alleine in den deutschsprachigen Raum verkauft worden. K13online fügt hinzu: Eine Strafbarkeit solcher Puppen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Sollte eine solche Gesetzgebung tatsächlich das Bundesgesetzblatt erreichen, dann werden wir allen Betroffenen anraten und dabei aktiv unterstützen, gegen ein solches UNrechtsgesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einzureichen. Lesen Sie nun den 3-teiligen Beitrag mit einem Klick auf weiterlesen...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4313

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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