"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
Schweizer Bundesgericht verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK): Verwahrter Beat Meier reicht anwaltliche Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) ein
09.10.2021
Deutscher Psychiater & Gerichtsgutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil befürwortet bedingte Entlassung des Verwahrten Beat Meier: Beschwerde zu Artikel 3 & Artikel 5 Ziffer 4 + 5 sowie Artikel 6 + 8 eingereicht
Der in der Schweiz Verwahrte Beat Meier hat über seinen Rechtsanwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) Beschwerde gegen die Fehlentscheidung des Schweizer Bundesgerichts eingelegt. In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Es fand zu dem Haftentlassungsgesuch vom 4. Oktober 2019 keine mündliche Anhörung vor einem Gericht statt. Die Gerichte hätten sich auch von der altersbedingten Gesundheit des 75-jährigen Beat Meier ein persönliches Bild machen müssen. Weiter hatte das Bundesgericht zwar eine Verletzung des Artikel 5 Ziffer 4 festgestellt, jedoch einen Entschädigungsanspruch abgewiesen. Beat Meier beantragt deshalb in der anwaltlichen Beschwerde gemäß Artikel 5 Ziffer 5 i. V. mit Artikel 41 EMRK eine angemessene Entschädigung für die EMRK-widrig erlittene Haft. Darüber hinaus hat das Bundesgericht lediglich ein früheres Gerichtsgutachten aus dem Jahre 2014 als Grundlage bei seiner Fehlentscheidung verwendet. Ein aktuelles Gutachten hat das Gericht nicht veranlasst. Dem Bundesgericht lag jedoch ein psychiatrisches Gutachten von Prof. Dr. Norbert Nedopil vor. Der Psychiater Nedophil befürwortet darin eine bedingte Entlassung von Beat Meier. Das Schweizer Bundesgericht hat dieses positive Gutachten(Prognose) jedoch EMRK-widrig verworfen. Eine klare Verletzung der EMRK. Der Psychiater Prof. Dr. Norbert Nedopil ist in Deutschland ein renommierter Gerichtsgutachter. Im Fall Gustl Mollath hatte Nedophil im Jahre 2014 festgestellt, dass Mollath nicht (mehr) gefährlich ist. Wenn ein solcher Psychiater beim Verwahrten Beat Meier eine bedingte Entlassung aus der Verwahrung befürwortet, das Schweizer Bundesgericht diese gutachterliche Befürwortung jedoch völlig ignoriert, dann ist diese Fehlentscheidung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRV) nicht vereinbar. Die anwaltliche Beschwerde von Beat Meier hat damit große Erfolgsaussichten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR). Die Beschwerde umfasst einschließlich aller Dokumente rund 900 Seiten. Wir beschränken uns bei der Berichterstattung auf Auszüge des Beschwerdeformulares in der ausführlichen Begründung. Lesen Sie die Seiten 8 - 10 mit einem Klick auf weiterlesen...
Der Psychiater Prof. Dr. Norbert Nedopil ist in Deutschland ein renommierter Gerichtsgutachter. Im Fall Gustl Mollath hatte Nedophil im Jahre 2014 festgestellt, dass Mollath nicht (mehr) gefährlich ist. Wenn ein solcher Psychiater beim Verwahrten Beat Meier eine bedingte Entlassung aus der Verwahrung befürwortet, das Schweizer Bundesgericht diese gutachterliche Befürwortung jedoch völlig ignoriert, dann ist diese Fehlentscheidung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRV) nicht vereinbar. Die anwaltliche Beschwerde von Beat Meier hat damit große Erfolgsaussichten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR).
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Nedophil im folgenden Link:
Öffnen Sie das Tor der JVA Lenzburg: Freiheit für Beat Meier!!!
(Update) Gefangenschaft in Haftraum A 100 & Gespräche im Besucherhof: K13online(Dieter Gieseking) besucht Verwahrten Beat Meier in der Schweizer JVA Lenzburg
22.09.2021
Anwaltliche Beschwerde(Entwurf) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) liegt vor: Beat Meier verlangt nach positiver Sozialprognose durch den Gutachter Nedophil die bedingte Freilassung
Der Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking hat während seines Urlaubs in der Schweiz den Verwahrten Beat Meier in der JVA Lenzburg gesucht. Für den 16. September wurde der Besuch in der Zeit von 13:45 bis 15:30 Uhr bewilligt. Im Einzelhof konnten persönliche Gespräche stattfinden. Auch war ein kurzer Blick in seinen Haftraum A 100 möglich. Besprochen wurde u. a. auch die Beschwerde gegen die Fehlentscheidung des Schweizer Bundesgerichtes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR). Das Bundesgericht hatte die positive Sozialprognose des deutschen Gutachters Nedophil völlig ignoriert. Inzwischen liegt auch der Entwurf für die Beschwerde beim EGMR vor. Die anwaltliche Beschwerde soll demnächst eingereicht werden. Darin fordert Beat Meier die bedingte Freilassung aus der Gefangenschaft. Die Zeit für Vollzugslockerungen & Entlassungsvorbereitungen ist lange überfällig. Eine Erprobung ist nur in Freiheit möglich. Insbesondere wegen des hohen Alters von 75 Jahren & dem Gesundheitszustand von Meier wäre eine Freilassung gemäß Menschenrechtskonvention(EMRK) mehr als angemessen. Unmenschlich und ein Verstoß gegen die EMRK wäre eine Gefangenschaft bis zu seinem Tod. Entscheidungen des EGMR können ohnehin mehrere Jahre dauern. Über diesen Besuch hinaus haben wir auch ein Telefongespräch mit einem weiteren Gefangenen in der JVA Lenzburg geführt. Weiter wurden wir von einem Gleichgesinnten zum gemeinsamen Abendessen eingeladen. Auch hierbei haben sich interessante Gespräch ergeben. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur Besuchsbewilligung und zu einigen Fotos von der JVA Lenzburg. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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