Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger: Fast die Hälfte der Tatverdächtigen in Sachen Kinder- oder Jugendpornographie sind mittlerweile selbst Kinder und Jugendliche, mit steigender Tendenz
04.11.2021
Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger: Kinderpornographie umfasst nicht nur Bilder und Videos, auf denen vollständige Nacktheit zu sehen ist, sondern auch Darstellungen von leicht bekleideten Kindern in bestimmten Posen – sogenannte Posingbilder
Bei BR24 ist ein sehr interessanter Artikel in Sachen Kinder- und Jugendpornographie erschienen, der die Verschärfungen der scheidenden Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) im Unrechts § 184 ff. StGB auf den Punkt bringt. Bedauerlicherweise kritisiert der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger die Gesetze und juristischen Folgen für die Kinder & Jugendlichen nicht, sondern stellt lediglich die realen Fakten fest. Ermittlungen gegen Schüler sind übrigens keineswegs Einzelfälle. Fast die Hälfte der Tatverdächtigen in Sachen Kinder- oder Jugendpornographie sind mittlerweile laut Thomas-Gabriel Rüdiger selbst Kinder und Jugendliche, mit steigender Tendenz. K13online fügt hinzu: Die Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen finden bei den Eltern des Kids statt. Kinderpornographie umfasst nicht nur Bilder und Videos, auf denen vollständige Nacktheit zu sehen ist, sondern auch Darstellungen von leicht bekleideten Kindern in bestimmten Posen – sogenannte Posingbilder. Bei Kindern unter 14 Jahren kann es sich diesbezüglich um Kinderpornographie handeln, bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 um Jugendpornographie. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz macht zu rund 50% Jagd auf "Kinderpornos" gegen Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren, die solche Aufnahmen oft selbst hergestellt und verbreitet haben oder besitzen. Eine ganze Generation von Kindern & Jugendlichen wird kriminalisiert, um die bestehenden Unrechtsgesetze durchzusetzen. Der gesamte Justizapparat wird unnötig überlastet, denn seit dem 1. Juli 2021 wurde der § 184 ff. StGB zum "Verbrechen" hochgestuft. Damit werden auch Jugendliche & Kinder zu Verbrechern erklärt. Die sozialen Folgen, insbesondere die berufliche Ausbildung der heutigen Kids, sind verheerend. Die neue Bundesregierung, voraussichtlich eine Koalition aus SPD & GRÜNE & FDP, wird wiederholt aufgefordert, die bestehenden Unrechtsgesetze zu evaluieren. Auch die betroffenen und (noch) nicht betroffenen Eltern der Kids sollten ihre Stimme erheben und politischen Protest äußern. Euren Söhnen & Töchtern wird die Zukunft verbaut, denn sie erhalten auch Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Ratschläge, die Kids sollen vorsorglich nicht an Klassen-Chats teilnehmen, sind völlig absurd und werden sich mit Sicherheit niemals realisieren lassen...
Jagd auf Kinderpornos geht weiter: Einsatz der BAO FOKUS in Hessen kriminalisiert eine Schülerin und einen Schüler im Alter von 14 und 16 Jahren
16.08.2021
Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen gegen Nicht-Pädophile: Von 55,4 Prozent der Verdächtigen sind 8 Prozent Heranwachsende (unter 21), 35,7 Prozent Jugendliche (unter 18) und 10,6 Prozent Kinder (unter 14)
Beim Schlag gegen Kinderpornografie macht die Polizei in Hessen eine erschreckende Entdeckung. Über die Hälfte aller Kinderporno-Tatverdächtigen sind unter 21 Jahre jung. Im Bundesdurchschnitt dürften diese Zahlen auf alle 16 Bundesländer zutreffen. Das Erschreckende dabei ist allerdings: Jugendliche & Kinder werden immer mehr kriminalisiert. Diese sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT pädophil. Die Jagd auf sogenannte Kinderpornos trifft demnach nur noch 45,6 % Erwachsene(Pädophile & Nicht-Pädophile). Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD hat es auch politisch zu verantworten, dass es bei allen 45 Durchsuchten zu öffentlichen Hauptverhandlungen kommen muss, wenn sich der Verdacht nach § 184 ff. StGB bestätigen sollte. Zitate: „Es ist wichtig zu wissen, dass bereits der Besitz eines einzigen kinderpornografischen Bildes verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Dabei ist es erst einmal egal, ob ein solches Bild oder Video gewollt oder ungewollt in den eigenen Besitz gelangt ist“, sagte Bittner laut Polizei. Die Polizei hat zum Rundumschlag gegen Kinderpornografie ausgeholt. Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Smartphones einer Schülerin und eines Schülers (14 und 16 Jahre alt) aus Westhessen sichergestellt, berichtet das Landeskriminalamt. Der Grund: Die Polizei wurde darüber informiert, dass sie ein Video, auf dem eine ihnen bekannte Jugendliche bei intimen Handlungen zu sehen ist, an andere Personen weitergeleitet haben. Der Gesetzgeber und in Folge der gesamte Justizapparat steuert gerade voll auf eine Wand zu. Es ist Bundestagswahlkampf. Die gescheiterte Sexualpolitik der GroKo gehört medial in die Schlagzeilen. Die politische Opposition aus GRÜNE, LINKE und FDP müssen die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Unrechtsgesetze zum Wahlkampfthema hochstufen. Die Bundesregierung hat auch Jugendliche & Kinder durch die Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr zu "Verbrecher" erklärt. Die Wählerinnen & Wähler sind am 26. September aufgerufen, die CDU/CSU & SPD für ihre gesetzgeberischen Taten abzustrafen. Das durch diese Gesetze schon geschaffene Leid der Kinder & Jugendlichen ist nicht mehr reparabel. Nur eine neue Bundesregierung kann in Zukunft weiteres Leid verhindern...
Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger: Wenn zwei 13-Jährige sich Filme von sich zusenden und einer von beiden wird dann zuerst 14, macht der sich strafbar wegen Besitzes von kinderpornografischem Material
09.07.2020
Kaum zu glauben, aber heute fände ihre Liebe in Deutschland keine Gnade mehr vor dem Gesetz: Shakespeares Julia war 13, Romeo ein wenig älter, vielleicht 15 oder 16 Jahre alt
Es gibt tatsächlich in zumindest einem Punkt Übereinstimmungen zwischen dem Kriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger und dem Inhaber des Weblogs "Pädoseite" sowie K13online und weiteren Pädophilie-Projekten. Rüdiger: Beispielsweise, dass Gleichaltrige sich strafbar machen können, wenn sie Bildmaterial von einvernehmlichen sexuellen Handlungen aufnehmen. Pädoseite: Wenn der 13-jähriger Finn seinen eregierten Penis mit dem Smartphone aufnimmt, stellt er damit Kinderpornographie her. Er ist dann Täter, aber noch nicht strafmündig. Wenn er das Bild nach seinem 14. Geburtstag noch besitzt, ist er Täter und strafmündig, was den Besitz von Kinderpornographie angeht. K13online: "Bei der aktuellen politischen Debatte muss natürlich auch disktutiert werden, warum einvernehmlich hergestellte Aufnahmen mit sexuellen Inhalten, wie oben beschrieben, im Besitz von Erwachsenen strafbar sind bzw. weiterhin strafrechtlich verfolgt werden sollen. Die Aufnahmen an sich sind ohne sexualisierte Gewalt hergestellt worden." Der Inhaber des Weblogs "Pädoseite" hat in der aktuellen PKS 2019 zwei Grafiken gefunden, die in der gesamten Öffentlichkeit nicht diskutiert werden, geschweige denn politisch debattiert. Mit diesen Statistiken können nämlich keine Verschärfungen im Sexualstrafrecht begründet werden. Also werden diese einfach ignoriert bzw. totgeschwiegen. Das Motto der vier Affen - nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.... - zeigt seine volle Wirkung im gesamten Mainstream. In keinem anderen politischen Bereich wird vom gesamten Mainstream so viel gelogen, wie bei den Themen der § 184 ff. und § 176 ff StGB. Die Wahrheit ist politisch und auch gesellschaftlich und erst Recht medial nicht erwünscht. Mit einem Klick auf weiterlesen finden Sie auch die Entwicklung in der PKS zu "Kinderpornos" der Jahre 2016 bis 2019. Es wird begründet, warum es im letzten Jahr einen rapiden Anstieg gegeben hat. Auch zu diesen Realitäten findet kein öffentlicher Diskurs statt. Statt Kindern beibringen zu wollen, wie schrecklich das doch ist – weil man sich unter Kinderpornographie nichts anderes als Aufnahmen von anal vergewaltigten Kleinkindern vorstellen kann, die selbst hartgesottene Polizisten bei der Sichtung der Beweismittel zuverlässig in Traumata stürzen – sollte man der Realität ins Auge blicken, dass man das als Kind vermutlich auch gemacht hätte, wenn es damals schon Smartphones gegeben hätte und dass es sich um ein alterskonformes und in keiner Weise strafwürdiges Verhalten handelt. Es ist lange Zeit überfällig, dass sich nicht nur Kriminologen & Strafrechtler, sondern auch Ermittlungsbeamte & Gerichte, zur realen Wahrheit bekennen - und damit der andauernden Lügenpropaganda ein Ende setzen....
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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