„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
Kinder attraktiv finden an sich ist nicht unmoralisch: Assistenzprofessor für Soziologie und Strafjustiz Allyn Walker wurde deshalb von der Old Dominion University in Virginia/USA beurlaubt
20.11.2021
Allyn Walker im Interview mit der Prostasia Foundation: "Die Etikettierung einer Person anhand ihrer sexuellen Wünsche(Pädophilie) sagt nichts über ihre Moral aus"
In den USA haben Äußerungen des Assistenzprofessors für Soziologie und Strafjustiz Allyn Walker für große Erregung gesorgt: "Es sei für Erwachsene nicht immer unmoralisch, sich sexuell zu Kindern hingezogen zu fühlen". Das meint Professor Allyn Walker von der Old Dominion University in Virginia, wie die Zeitung "Metro" berichtet. "Aus meiner Sicht gibt es keine Moral oder Unmoral, die mit der Anziehung zu jemandem verbunden ist, weil niemand kontrollieren kann, zu wem er sich hingezogen fühlt", sagte Walker. Die Uni beurlaubte die Lehrkraft wegen dieser Aussagen. Auch an deutschen Universitäten laufen Professoren/Innen & Studenten/Innen große Gefahr, wenn sie sich neutral bis positiv zum Pädophilie-Thema äußern. Die Folge ist, dass es faktisch keine objektive und unabhängige Sexualwissenschaft & Sexualforschung zur Pädophilie mehr gibt. Jeder Ansatz wird im Keim erstickt oder als Verharmlosung von sexuellen Missbrauch diffamiert. In einem Interview mit der Prostasia Foundation, einer Kinderschutzorganisation mit Sitz in San Francisco, sieht sich Walker genötigt, seine differenzierte Position zu relativieren: Zu den Vorwürfen äußerte sich Walker in einer gemeinsamen Erklärung mit der Universität: "Ich möchte klarstellen: Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein unentschuldbares Verbrechen", so Walker. "Als Assistenzprofessor für Soziologie und Strafjustiz ist es das Ziel meiner Forschung, Kriminalität zu verhindern." Damit beugt sich Walker den massiven Angriffen des sogenannten Mainstreams. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist ist es nahezu unmöglich, sich als Sexualwissenschaftler & Sexualforscher frei zu äußern, ohne dabei seine berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Dennoch ist es der Prostasia Foundation gelungen, eine weltweite Initiative gegen das strafrechtliche Verbot von sogenannten Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu starten. Ungeachtet einer auf Evidenz basierenden Kriminalpolitik ist in Deutschland der § 184l StGB in Kraft getreten. K13online unterstützt deshalb das politische Anliegen einer Beschwerde beim Bundesverfasssungsgericht(BVerfG) und fordert zudem die neue Bundesregierung auf, das Sexualstrafrecht zu evaluieren. Die extrem menschenrechtswidrigen Verhältnisse in den USA haben schon seit Jahren auch Europa und Deutschland erreicht. Besonders deutlich werden diese Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskovention in dem Buch "Uncle Sams Sexualhölle erobert die Welt". Ebenso beschäftigt sich der US-Amerikaner Steven Whitsett in seinem Buch "Just Facts, not Fear" damit. Whitsett war Gastredner des 8. Online-Meeting von K13online. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen...
Initiatoren rufen zur Mitwirkung & finanziellen Unterstützung auf: Verfassungsbeschwerde gegen den § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichen Erscheinungsbild)
12.07.2021
Instinktiver und individueller Ekel & Abscheu legitimiert den Gesetzgeber nicht zu einer Strafverfolgung: Das Grundgesetz verbietet ein Gesinnungsstrafrecht, welches keine Rechtsgüter Dritter(Kinder) gefährdet
Gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen UNrechts § 184l StGB hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen wird. Dazu haben die Initiatoren ein eigenes Weblog "Gegen das Puppenverbot" ins Internet gestellt. Das politische Projekt wird bereits von mehreren Aktivisten unterstützt. K13online schließt sich diesen Aktivitäten ebenfalls an. Eine kindliche Sexpuppe ist dem Gesetz zu Folge eine "körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist." Die Motivation für das Verbot ist ein instinktiver Ekel und Abscheu, den viele Menschen bei dem Thema empfinden. Ein Rechtsstaat muss aber konkrete Rechtsgüter schützen, und darf nicht aufgrund individueller Ekelgefühle mit harten Kriminalstrafen reagieren. Wenn damit aber auch Verhaltensweisen und Umgangsformen kriminalisiert werden, in denen gar keine realen Kinder involviert sind, geht es längst nicht mehr um den Schutz von Kindern, sondern um ein Gesinnungsstrafrecht, welches Gedanken und Fantasien strafrechtlich verfolgt. Die offensichtliche Verfassungswidrigkeit wird von einer ganzen Reihe von Sachverständigen & Rechtsexperten gestützt. Dabei sind zum Beispiel: Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Deutscher Anwaltverein, Rechtsanwalt Udo Vetter und weitere. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschusses des Bundestages gegen den § 184l StGB ausgesprochen. Unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze hatte die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD dieses Gesinnungsstrafrecht im Bundestag verabschiedet. Die gegen diesen Schand § gerichtete K13online Petition befindet sich noch im Petitionsausschuss. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause und den Bundestagswahlen am 26. September 2021 gehen wir momentan davon aus, dass erst der neue Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den neuen Bundestag abgeben wird. Der neuen Bundesregierung wird mindestens eine heutige Oppositionsfraktion angehören, die sich gegen dieses verfassungswidrige Gesetz positioniert hat. Damit steigen auch die Erfolgsaussichten unserer Petition. Wir rufen die neue Bundesregierung schon jetzt auf, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, weil es gegen die Grundrechte verstößt....
Weblog #Kinder im Herzen(KiH-Sirius) zum neuen Sexualstrafrecht: Es handelt sich um reine Symbolpolitik, die ein boulevardesk gefüttertes populistisches Verlangen stillen soll. Kein Kind wird durch härtere Strafen vor Missbrauch geschützt
03.07.2021
Das Versagen eines Rechtsstaats: Es werden in der Zukunft mehr missbrauchte Kinder gezwungen werden, ihr Trauma erneut zu durchleben, damit die erkämpften harten Strafen auch durchgesetzt werden können
Das Weblog "Kinder im Herzen/KiH" hat sich zum Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage des § 176 ff StGB & 184 ff. StGB geäußert. Der Inhaber "Sirius" gibt einen Rückblick auf den Beginn dieser Gesetzesinitiative im Sommer 2020 bis heute. Damals ging der Missbrauchskomplex in Münster groß durch die Medienlandschaft. Die ersten Reaktionen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) versetzen diesen Forderungen jedoch einen schnellen Dämpfer. In der Folge griffen die Wortführer der CDU/CSU Frau Lambrecht scharf an. Insbesondere kam dieser Populismus aus NRW. Innerhalb weniger Tage fiel Lambrecht um und legte rund drei Monate später Ihren Gesetzentwurf vor. Fast alle Rechtsexperten lehnten diesen Entwurf im Rechtsausschuss ab. K13online war LIVE dabei gewesen. Entgegen der Sachverständigen bei der Anhörung wurden die Gesetze dennoch am 25. März 2021 vom Bundestag verabschiedet. Die totale Ignoranz der Stellungnahmen macht deutlich, dass der sogenannte Rechtsstaat völlig versagt hat. Ab dem 1. Juli 2021 sind jetzt auch die "Sexpuppen" mit kindlichen Erscheinungsbild strafbar. K13online wartet nun auf die ersten Urteile. Wir haben schon Hinweise erhalten, dass gegen § 184l StGB bereits anwaltliche Verfassungsbeschwerden in Vorbereitung sind. Wir werden jeden Beschwerdeführer beim BVerfG in Karlsruhe tatkräftig unterstützen. Die Verfassungswidrigkeit ist bei solchen Gummi-Puppen/Gegenständen ganz offensichtlich. Denn es wird kein Rechtsgut verletzt. Durch diese neue Gesetzeslage werden darüber hinaus die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und alle Amts- und Land- und Oberlandesgericht schwer überlastet werden. Die Verfahren werden sich enorm in die Länge ziehen, was für alle Verfahrensbeteiligte eine große Belastung darstellen wird. Im Endeffekt wird diese historische Verschärfung für ALLE Beteiligte völlig kontraproduktiv sein. Besonders für die betroffenen Kinder, die immer bei der Hauptverhandlung aussagen müssen. Denn auch diese Anhörung vor Gericht wurde neu und verpflichtend geregelt...
K13online ergänzt Petition gegen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sexualstrafrecht: Strafrechtliches Verbot von Kinder-Sexpuppen(§ 184l StGB) muss gestrichen werden
26.11.2020
Alternative zur Streichung des § 184l StGB im Gesetzentwurf: Rechtsausschuss wird zur Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie über die Auswirkungen von "Kinder-Sexpuppen" aufgefordert
Im laufenden Petitionsverfahren hat der K13online-Petent eine Ergänzung an den Petitionsausschuss gesandt. Darin wird um Weiterleitung der Ergänzung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gebeten. Der Rechtsausschuss wird aufgefordet, den § 184l StGB aus dem Gesetzentwurf ersatzlos zu streichen. Alternativ wird der Rechtsausschuss zur Einholung einer wissenschaftlichen Studie aufgefordet. Die Auswirkungen sogenannter "Kinder-Sexpuppen" sind bisher nicht erforscht worden. Der Gesetzgeber ist insbesondere bei Gefährungsdelikten verpflichtet, eine Schädigung bzw. Verletzung von Rechtsgütern wissenschaftlich nachzuweisen. Dies fordert das Rechtstaatprinzip gemäß Grundgesetz, damit eine neue Rechtsnorm(Straftatbestand) verfassungskonform ist. Denn reale Kinder können durch "Kinder-Sexpuppen" nicht direkt geschädigt oder gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf aufgestellte Behauptung, dass solche Puppen sexualisierte Gewalt an realen Kindern fördert, kann nicht wissenschaftlich belegt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass genau das Gegenteil der Fall sein könnte. Solche Puppen könnten einen erheblichen Beitrag für einen effektiven Kinderschutz leisten. Darüber hinaus ist auch dieser Teil des Gesetzespaketes nicht mit der EU-Kommission abgestimmt worden. In keinem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union existiert ein solch strafrechtliches Verbot. Die EU-Richtlinien legitimieren keine strafrechtliche Verfolgung. Eine Strafbarkeit ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Aus all diesen Gründen dürfte sich auch die Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss gegen die Einführung des Straftatbestandes in § 184l StGB aussprechen. Lesen Sie die Ergänzung unserer Petition mit einem Klick auf weiterlesen...
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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Externe Artikel
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