Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Ulla Jelpke: "Dass es erneut zu einem Anstieg der Suizidrate kam, sollte die Behörden alarmieren, denn sie haben für diese Menschen eine Schutz- und Fürsorgepflicht.“
Hat schon wieder eine Justizvollzugsanstalt (JVA) die drohende Suizidgefahr bei einem Untersuchungshäftling nicht erkannt? Diese Frage wird zu Recht von der Schleswig-Holstein Zeitung(shz.de) gestellt, der sich K13online anschließt. Bei den Deliktsarten des § 176 ff. und 184 ff. StGB muss besonders in U-Haft von einer grundsätzlichen Suizidgefährung angegangen werden. „Es ist entsetzlich, wie viele Menschen sich in deutschen Gefängnissen Jahr für Jahr gezwungen sehen, ihr Leben zu beenden“, sagt Ulla Jelpke. Die Abgeordnete der Linkspartei ist Mitinitiatorin der Kleinen Anfrage. Dass es erneut zu einem Anstieg der Suizidrate kam, „sollte die Behörden alarmieren, denn sie haben für diese Menschen eine Schutz- und Fürsorgepflicht.“ Daran hat es ganz offensichtlich bei einem Familienvater in der JVA Lübeck gemangelt. Der 47 Jahre alte Mann wurde in seiner Einzelzelle tot aufgefunden. Er hat sich in U-Haft stranguliert. Nur ganz selten gelangen solche Suizide an die mediale Öffentlichkeit. Die sogenannte Dunkelziffer dürfte enorm hoch sein. Auch bei dieser mutmaßlichen Selbsttötung durch Erhängen fordert K13online eine vollständige Aufklärung der suizidalen Hintergründe. Zum Einen kann ein dienstliches Fehlverhalten von JVA-Beamten/Innen nicht ausgeschlossen werden. Zum Anderen muss staatsanwaltschaftlich untersucht werden, ob der Familienvater durch Mitgefangene in den Suizid getrieben wurde. Für den Verstorbenen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, denn die Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen und es lag keine rechtskräftige Verurteilung vor. Für den Strafvollzug sind die 16 Bundesländer zuständig. K13online fordert von den Innen- und Justizministerien der Länder: Konzepte zur Prävention vor Suizid. Psychologische Betreuung von allen Gefangenen, die von den Deliktsarten des 13. Abschnitts im StGB betroffen sind. Der sogenannten "Knasthierarchie" muss mit allen dienstrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen entgegen gewirkt werden. Journalisten/Innen der Mainstream-Medien werden aufgerufen, über möglichst viele Suizide zu berichten. Die Anstaltsleitungen der JVAs müssen verpflichtet werden, selbst Pressemitteilungen zu Todesfällen zu veröffentlichen. Jährliche Statistiken mit Angaben der Deliktsarten müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. K13online trauert mit den Familienangehörigen des Verstorbenen in ewiger Erinnerung mit dieser Berichterstattung...
https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/Mutmasslicher-Kinderschaender-stranguliert-sich-in-Luebecker-JVA-id35399332.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/JVALUEBECK/jvaluebeck_node.html


Zitate
Er soll sein eigenes Kind über Jahre missbraucht haben, Ende Januar kam der Vater in Lübeck in U-Haft. Dort strangulierte er sich in seiner Zelle. Laut Anstaltsleitung war der Suizid nicht absehbar. Stimmt das?
(Bezahlartikel: Hinter der Bezahlschranke befindet sich ein Podcast. Der interessierte Leser/In kann bei einer Registrierung drei Artikel im Monat kostenlos erhalten. Dieses Gratisangebot hat die K13online-Redaktion angenommen)
Lübeck/Erfurt | Hat schon wieder eine Justizvollzugsanstalt (JVA) die drohende Suizidgefahr bei einem Untersuchungshäftling nicht erkannt?
Kinderschänder strangulierte sich in seiner Zelle
Am vergangenen Freitag hatte die stellvertretende Leiterin der JVA Lübeck, Marlene Weiler, eine Pressemitteilung zum Tod eines Häftlings herausgegeben. Darin hieß es: „Ein 47 Jahre alter Untersuchungsgefangener ist am Morgen bei der Lebendkontrolle tot aufgefunden worden.“ Der Mann, der Ende Januar wegen des Verdachts von Sexualstraftaten verhaftet worden war, sei in einer Einzelzelle untergebracht gewesen und habe sich dort stranguliert.
Vater soll sein Kind in 39 Fällen missbraucht haben
Der Mann hatte eine erhebliche Haftstrafe zu erwarten. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft in Erfurt erklärt, ging es um den furchtbaren Missbrauch des eigenen Kindes. Oberstaatsanwalt Hannes Grüneisen: „Der Haftbefehl wurde wegen 39 Fällen von Kindesmissbrauchs erlassen.“ Die Fälle sollen sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren ereignet haben.
Das Opfer lebt in Thüringen, Familie wurde erst am Montag informiert
Das Opfer lebt laut Staatsanwaltschaft in Thüringen, der Täter selbst habe seinen Wohnort in Schleswig-Holstein gehabt, wo er dann auch verhaftet worden sei. Die Familie sei am Montagnachmittag über den Suizid informiert worden. Wie die Taten ans Licht gekommen sind, dazu schweigt Grüneisen. Auch, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt.
Wie prüft die Justiz eine mögliche Suizidgefahr?
Bei der Aufnahme eines Häftlings müssen laut Experten folgende Faktoren abgeklopft werden, die auf eine höhere Suizidgefahr hinweisen: Hat die Person eine lange Haft zu erwarten? Hat sie schon einmal versucht, sich das Leben zu nehmen? Besteht ein Alkohol- oder Drogenproblem?
Die Wahrscheinlichkeit einer langen Haftstrafe war im Fall des mutmaßlichen Kinderschänders gegeben. Zur Frage unserer Redaktion nach vorangegangenen Suizidversuchen erklärte die stellvertretende Anstaltsleiterin schriftlich: „Während der Haft sind keine entsprechende Versuche aufgefallen.“ Ob Fälle aus dem Vorleben bekannt waren, bleibt damit offen und wird aus Datenschutzgründen auch nicht beantwortet. Ob es ein Aufnahmegespräch mit dem mutmaßlichen Kinderschänder gab, beantwortet Weiler nicht konkret, sondern allgemein: „Während der Aufnahme in der Haft werden suizidale Absichten im Rahmen von Gesprächen geprüft.“
Parallelen zur Mord mit Explosion in Nortorf
Der Fall erinnert an den Tatverdächtigen im Fall der Explosion von Nortorf. Der Hausmeister einer Grundschule hatte im März 2021 seine Freundin getötet und sein Reihenendhaus in die Luft gesprengt. Anschließend versuchte er, sich auf einem Feldweg mit Schlaftabletten das Leben zu nehmen.
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus kam der Hausmeister in die JVA Neumünster, wo er sich wenige Tage später mit seiner Hose erhängte. Die Anstaltsleitung hatte trotz der Vorgeschichte keinerlei Suizidgefahr gesehen. Leiterin Yvonne Radetzki sagte über das Aufnahmegespräch: „Wenn jemand es ernst meint mit einem Selbstmord, dann wird er nicht darüber sprechen und wir können es nicht erkennen, das ist ein Problem.“ Zudem könne man niemanden, nur weil er einmal suizidal gewesen sei, über viele Tage oder Wochen in einen Beobachtungshaftraum unterbringen. „Schließlich hat ein Häftling auch Grundrechte.“
Aber eine Justizvollzuganstalt trägt die Verantwortung für die Straftäter, die ihrer Fürsorge per Haftbefehl oder Urteil anvertraut sind. In den vergangenen Jahren haben sich in Schleswig-Holstein mehr als zwölf Gefangene umgebracht.

Mehr Suizide in Gefängnissen
Zitate
BERLIN taz | Die Zahl der Suizide in deutschen Gefängnissen ist angestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die der taz vorliegt. Während sich im Jahr 2019 insgesamt 43 Menschen in Haft selbst getötet haben, waren es im vergangenen Jahr ganze 77 Menschen.
Die Suizidrate, die die Anzahl der Selbsttötungen pro 100.000 Gefangenen angibt, hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr etwa verdoppelt – und ist mit 129,4 auf dem höchsten Stand seit 2001.
„Es ist entsetzlich, wie viele Menschen sich in deutschen Gefängnissen Jahr für Jahr gezwungen sehen, ihr Leben zu beenden“, sagt Ulla Jelpke. Die Abgeordnete der Linkspartei ist Mitinitiatorin der Kleinen Anfrage.
Dass es erneut zu einem Anstieg der Suizidrate kam, „sollte die Behörden alarmieren, denn sie haben für diese Menschen eine Schutz- und Fürsorgepflicht.“
https://taz.de/Bedingungen-in-deutschen-Haftanstalten/!5787900/
Anfrage der LINKS-Partei an die Bundesregierung
https://dserver.bundestag.de/btd/19/314/1931444.pdf
(Update) Tod eines U-Häftlings in der JVA Koblenz wirft viele Frage auf: Staatsanwaltschaft beantragt Obduktion der Leiche und leitet ein Verfahren zur Todesursache ein |
13.01.2022 |
Vermutlich Suizid wegen Prozess von mutmaßlichen Kindesmissbrauch: Ein Todesermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist
In der JVA Koblenz wurde am vergangenen Sonntagmorgen ein U-Häftling tot in seiner Einzelzelle aufgefunden. Der 59-jährige Koblenzer soll u. a. in Ferienfreizeiten Kinder sexuell missbraucht haben. Der 1. Prozesstag hatte in der Woche zuvor stattgefunden. Das Gerichtverfahren gegen den Mann wurde inzwischen eingestellt. Damit gilt endgültig die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion der Leiche beantragt und ein Verfahren zur Todesursache eingeleitet. Ein Todesermittlungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei dem Verstorbenen um einen Suizid handelt. Der Tod eines Inhaftierten wirft immer viele Fragen auf. Warum konnte dieser nicht verhindert werden? Handelt es sich um einen selbst gewollten Suizid oder wurde der Mann durch Dritte dazu getrieben? Die Knasthierarchie kann einen Suizid fördern. Die sexuelle Identität des toten U-Häftlings ist bisher nicht bekannt geworden. Auch ob es sich bei den Anklagepunkten um Mädchen oder/und Jungen handelt ist unklar. Demnach steht auch noch nicht fest, ob der Mann ein Girllover oder Boylover war - vielleicht überhaupt nicht pädophil gewesen ist. Unabhängig von der ungeklärten Schuldfrage bei dieser Deliktsart trauert K13online um den verstorbenen Mann. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit liegt der Grund des Suizides beim Gerichtsverfahren. Insbesondere bei Inhaftierten in U-Haft sind die JVAs grundsätzlich immer verpflichtet, Suizidgefährungen zu erkennen und zu verhindern. Dies ist ersichtlich nicht geschehen. Eine psychologische Betreuung des Mannes hat es offenbar nicht gegeben. K13online fordert deshalb eine vollständige Aufklärung. Und zwar nicht nur über die Todesursache, sondern auch über die genauen Hintergründe. Mehrere Mainstream-Medien haben die dpa-Meldung aufgegriffen und berichtet. In den nächsten Tagen sollen die Ergebnisse des Todesermittlungsverfahren vorliegen. Auch K13online wird dann weiter berichten...(Update 15. Januar: Das Obduktionsergebnis liegt vor - Suizid. Auf welche Weise sich der Mann das Leben genommen hat wurde von der Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt)
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4674
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Zwei Suizide in der Justizvollzugsanstalt(JVA) Dresden/Sachsen: Beide Inhaftierte standen unter dem Verdacht es sexuellen Kindesmissbrauchs |
12.08.2021 |
"Wir haben ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet", bestätigt Oberstaatsanwalt Lorenz Haase(61): 51-jähriger Mann stranguliert und 48-jähriger Mann in U-Haft nahm offenbar Tabletten
Nur ganz selten gelangen mutmaßliche Suizide hinter den schweigenden Gefängnismauern von JVAs an die mediale Öffentlichkeit. Am letzten Freitag und Montag wurden zwei Insassen in ihren Zellen tot aufgefunden. Der 48 Jahre alte Dresdner befand sich in U-Haft und gegen Ihn hätte am gestrigen Mittwoch der Prozess wegen Kindesmissbrauch stattfinden sollen. Der 51 Jahre alte Mann musste eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen und im Anschluss war U-Haft wegen sexuellen Missbrauch von Kindern angeordnet worden. "Wir haben ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet", bestätigt Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (61). "Dazu zählt, dass eine Obduktion angeordnet wurde." Bei den Todesursachen soll es sich um Strangulierung und Tabletteneinnahme handeln. Eine Suizidgefährdung will die JVA Dresden nicht erkannt haben. Dabei ist es gerade bei dieser Deliktsart ganz offensichtlich, dass der Grund für die zwei Toten genau darin zu suchen ist. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen innerhalb der JVA eingeleitet. Diese Verfahren müssen für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Die Anstaltsleitung muss alle Hintergründe aufdecken und dazu medial Stellung nehmen. Auch das Justizministerium in Sachsen muss sich aktiv an der Aufklärung der Sachverhalte beteiligen. Denn es kann mit aktuellem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden, dass die mutmaßlichen Suizide das Resultat einer menschenverachtenden Knasthierarchie gewesen sind. Es wäre nicht das erste Mal, dass Mitgefangene oder sogar JVA-Beamte, wegen Kindesmissbrauch oder Kinderpornos beschuldigte Inhaftierte, in eine lebensbedrohliche Lage getrieben haben. Beide Männer waren bis zum Tot nicht rechtskräftig verurteilt worden. Es galt und gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Ob die beiden Männer schuldig oder unschuldig sind, wird gerichtlich nicht mehr festgestellt, weil diese Verfahren eingestellt werden. K13online fordert von allen Beteiligten vollständige und transparente Aufklärung. Wir trauern um die zwei Verstorbenen und hoffen, dass sich auch die Angehörigen der zwei Männern für vollständige Aufklärung einsetzen. Letztendlich sind die zwei Toten auch das Ergebnis des seit vielen Jahren andauernden und menschenverachtenden Zeitgeistes...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4552
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Suizid in Untersuchungshaft(U-Haft): Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg stellt Verfahren wegen Verdacht auf Kindesmissbrauch & Kinderpornos ein |
08.10.2020 |
Anwalt des Angeklagten gab an, diesen noch am Montag getroffen zu haben - dabei hätte es nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Tat gegeben: Suizide werden bei Verschärfungen im Sexualstrafrecht dramatisch zunehmen
Ein 61-jähriger Mann aus Unterfranken hat sich nach Medienberichten einen Tag vor seiner Gerichtsverhandlung das Leben genommen. Er befand sich in einer JVA in U-Haft. Der Verstorbene stand unter Verdacht in zwei Fällen Kinder für sexuelle Handlungen angeboten zu haben. Bei einem Mädchen soll es sich um die achtjährige Tochter einer Bekannten gehandelt haben. In einem anderen Fall um eine Zwölfjährige, wobei nicht klar war, ob das Mädchen tatsächlich existierte oder erfunden war. Nur selten berichten die Mainstream-Medien über solche Suizide. In der Regel gelangen solche Informationen die Öffentlichkeit nicht. Bereits im Juni und September dieses Jahres hatten sich zwei von dieser Deliktsart Betroffene das Leben genommen. Es ist nur die Spitze des Eisberges. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die Suizide in den JVAs dramatisch ansteigen, wenn die Verschärfungen im Sexualstrafrecht das Bundesgesetzblatt erreichen sollten. Insbesondere dann, wenn schon bei geringem Verdacht U-Haft ohne Haftgründe angeordnet werden kann. Dabei ist es irrelevant, ob die Betroffenen pädophil oder nicht-pädophil sind. Der Verteidiger des Mannes will keine Anzeichen für einen Suizid erkannt haben. Stellungnahmen der JVA sind nicht bekannt. Somit bleibt die Frage unbeantwortet, wie es dazu kommen konnte. K13online trauert mit den Angehörigen. In unserem Forum bieten wir auch Hilfe zur Selbsthilfe für die Angehörigen von Pädophilen an....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4301
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Wegen Verdacht auf sexualisierte Gewalt an seiner Tochter vor vielen Jahren: 41-jähriger Familienvater begeht mutmaßlichen Suizid in U-Haft der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede |
23.09.2020 |
Todesermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet: Nach ersten Ermittlungen der Polizei in der Zelle liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor
Schon wieder hat sich ein Gefangener in einer Justizvollzugsanstalt(JVA) das Leben genommen. Der 41-jährige Mann befand sich seit 5. August 2020 in Untersuchungshaft(U-Haft), weil er von seiner heute erwachsenen Tochter wegen sexualisierter Gewalt in der Kindheit angezeigt worden war. Nach ersten Ermittlungen der Polizei liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor, so dass zunächst von einem Suizid ausgegangen wird. Es finden jedoch Ermittlungen über die genaue Todesursache statt. Hinweise auf einen Suizid soll es nicht gegeben haben. Jedoch hat der U-Häftling einen Abschiedsbrief hinterlassen. Allein im Bundesland NRW gab es im Jahre 2020 bereits jetzt 19 Suizide. Die Dunkelziffer in allen Bundesländern dürfte ziemlich hoch sein, denn nur ganz selten werden Selbsttötungen im Knast öffentlich bekannt. Der Anteil von Suiziden, die eine Deliktsart nach 176 ff. und 184 ff. StGB als Ursache haben, ist völlig unbekannt. K13online fordert deshalb von allen Justizministerien der 16 Bundesländer, entsprechende Untersuchungen einzuleiten und statistische Zahlen vorzulegen. Eine öffentliche Transparenz bei diesen Deliktsarten in U-Haft & Strafhaft & Sicherungsverwahrung & Maßregelvollzug ist dringend erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Haftbedingungen der Inhaftierten mit diesen Deliktsarten erheblich erschwert sind. Das Risiko von Suiziden ist besonders hoch, insbesondere in U-Haft, wo lediglich ein Verdacht besteht und noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Gefährdung von Suiziden wird drastisch ansteigen, wenn die im Referenten-Entwurf vorgesehenen Haftgründe zur Anordnung von U-Haft wegfallen. Jeder einer Sexualstraftat Verdächtige müsste dann sofort in U-Haft genommen werden. In der Folge müsste jeder Inhaftierter aus der U-Haft zur Hauptverhandlung bei Gericht vorgeführt werden. Auch dann, wenn sich bei der Gerichtsverhandlung seine Unschuld erweisen sollte. Die Haftentschädigung für zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug wurde zwar kürzlich durch die Bundesrat gebilligt und von täglich 25 Euro auf 75 Euro pro Tag erhöht. Jedoch kann auch dieser Tagessatz das erlittene Unrecht nicht ansatzweise wieder gut machen. Für den 41-jährigen Mann aus der JVA Bielefeld-Brackwede kommt jede Hilfe zu spät. K13online hat eine Anfrage an die JVA und die Ermittlungsbehörden gerichtet. Der mutmaßliche Suizid bedarf einer vollständigen Aufklärung mit allen Hintergründen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4287
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(Updates zum News vom 5. Juni) Die Folge der Untersuchungshaft wegen Verdacht auf Kindesmissbrauch: Jugendleiter eines Wassersportvereins für Kinder & Jugendliche in Zelle tot aufgefunden |
11.06.2020 |
Mutmaßlicher Suizid in der Justizvollzugsanstalt Ansbach: Vermutlich pädophiler Schwimmlehrer hat sich nach einer Woche Untersuchungshaft das Leben genommen
Ein 56-jähriger Schwimmlehrer und Jugendleiter eines Wassersportvereins im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde am gestrigen Donnerstagmorgen tot in seiner Zelle aufgefunden. Der Mann wurde vor einer Woche festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Ansbach. Es bestand der Verdacht auf Kindesmissbrauch. Die Ermittlungen gegen ihn kamen durch eine Anzeige ins Rollen. Die anzeigende Person ist gegenwärtig noch nicht öffentlich bekannt geworden. Der Anzeigeerstatter wird sich nun hoffentlich die Frage stellen, ob seine Strafzeige eine gute Idee war. Die JVA Ansbach wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum die Suizidgefährdung nicht erkannt wurde. Vorausgesetzt, dass es sich überhaupt um einen gewollten Suizid handelt. Denn in geschlossenen Anstalten könnten auch Mitgefangene den Mann in die Selbstötung getrieben haben, wenn seine Deliktart dort bekannt war. Wenn dem so sein sollte, dann muss aufgeklärt werden, warum der Mann nicht vor solchen Angriffen geschützt wurde. Hatte der Mann bereits einen Anwalt für seine Verteidigung beauftragt? Was sagen die Familienangehörigen des Mannes? Beim Tod eines Verdächtigen werden die polizeilichen Ermittlungen grundsätzlich immer eingestellt. Dies wird bedeuten, dass nicht mehr bekannt werden wird, ob die Anschuldigungen wegen Missbrauch von Kindern zutreffen oder nicht. Ebenso wird nicht mehr festgestellt werden können, ob der Schwimmlehrer pädophil war oder nicht. Es bedarf einer vollständigen Aufklärung über diesen Todesfall in der JVA Ansbach. Die Mainstream-Medien sind zur objektiven Berichterstattung aufgerufen. K13online bittet um Hinweise aus dem sozialen Umfeld des Schwimmlehrers. Wir gehen bis zum Beweis des Gegenteiles davon aus, dass der uns bisher unbekannte Mann keine sexuelle Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Jungen begangen hat. Im Übrigen gilt für die gesamte Öffentlichkeit die Unschuldsvermutung...(Update 6. Juni: Trotz Tod des Beschuldigten ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter und will bis zu 40 Kinder vernehmen. Es soll auch ermittelt werden, ob der Verein davon gewusst hat)(Update 11. Juni: Laut Obduktion mit seinem Gürtel erhängt. Bisher sind keine Aussagen der Jungs öffentlich bekannt geworden, worin von sexueller Gewalt oder Übergriffe die Rede ist.)
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4162
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