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Schleswig-Holstein Zeitung(shz.de) thematisiert Verschärfung im Sexualstrafrecht(§ 176 ff und § 184 ff StGB): ZU HART UND UNGERECHT - Kieler Juristen kritisieren neues Kinderpornografie-Gesetz 19.02.2022

Kieler Richterin Myriam Wolf: "Ich kann mir vorstellen, dass es deswegen zu einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, zum Beispiel durch einen Verurteilten..." * K13online ruft zu Beschwerden beim BVerfG auf

Mit deutlichen Worten und guten Argumenten thematisieren & kritisieren die im shz-Artikel genannten Richter & Rechtsanwälte die bestehenden Unrechtsgesetze in den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Für ein Mainstream-Medium ist eine solche Berichterstattung sehr ungewöhnlich. Mit Stand von heute ist K13online noch kein Strafurteil medial bekannt geworden, wo der Angeklagte nach der verschärften Rechtslage verurteilt wurde. Myriam Wolf, Richterin am Kieler Amtsgericht, sagt: „Meiner Meinung nach ist es nicht verständlich, warum der Spielraum, den Gerichte sonst gerade bei schweren Delikten im Einzelfall haben, beim Besitz von kinderpornografischen Schriften vorenthalten wird.“ Sie sehe da eine „gewisse populistische Komponente“. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus, schrieb beispielsweise Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Künftig muss es nun zu jedem Fall eine Hauptverhandlung geben. Damit dürfte eintreffen, wovor Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, den Gesetzgeber in der Anhörung zu dem Gesetzespaket eindrücklich gewarnt hatte: Die Anhebung des Strafrahmens werde eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben. Auch der renommierte Kieler Strafverteidiger Michael Gubitz kritisiert die Gesetzeslage scharf. Oliver Breuer, Sprecher im Kieler Justizministerium, sagt: „Die Auswirkungen der Gesetzesänderung beobachten wir genau." Die neue Bundesregierung mit der Ampel-Koalition sollte diese Kritik zum Anlass nehmen, in eine politische Debatte einzusteigen. Damit sich auch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) mit den Grundrechteverstößen des Übermaßverbotes etc. beschäftigen kann, ist es notwendig, dass möglichst viele Verurteilte durch alle gerichtlichen Instanzen Rechtsmitteln einlegen. K13online kommentiert den gesamten Artikel in der Schleswig-Holstein Zeitung(shz) und fügt weitere Erläuterungen & Hintergründe hinzu. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu ausführlichen Informationen... 

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/Kieler-Juristen-kritisieren-neues-Kinderpornografie-Gesetz-id35449532.html



(Der SHZ-Artikel im obigen Link kann im Original gelesen werden, wenn man sich dort kostenlos registriert. Die registrierten Leser/innen können im Monat drei Artikel gratis lesen. K13online hat dieses Angebot angenommen. In diesem News zitieren wir den gesamten Artikelinhalt und kommentieren jeden Absatz. Nur auf diese Weise können wir zum vollständigen Inhalt des Artikels Stellung beziehen.)

 

ZU HART UND UNGERECHT
Kieler Juristen kritisieren neues Kinderpornografie-Gesetz

Der Besitz von Kinderpornografie ist seit vergangenem Jahr ein Verbrechen. Das sorgt nun für Kritik, denn wird in einer WhatsApp-Gruppe ein solches Bild gepostet, müssen alle Empfänger vor Gericht. 

von Eckard Gehm
18. Februar 2022

K13online Anmerkungen

Mit deutlichen Worten und guten Argumenten thematisiert & kritisiert die shz.de die bestehenden Unrechtsgesetze, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Für ein Mainstream-Medium ist eine solche Berichterstattung sehr ungewöhnlich und wird deshalb besonders begrüßt. Der Artikel könnte zum Einstieg in eine aktuelle politische Debatte beitragen, die die neue Bundesregierung der Ampel-Koalition zu einer verfassungskonformen Reform im Sexualstrafrecht führt. Weitere Mainstream-Medien, Gerichte und Rechtsanwälte etc.. sollten sich anschließen. Der Gesetzgeber - SPD & GRÜNE & FDP - muss eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung auf die politische Tagesordnung setzen.  

Der Angeklagte ist verheiratet, Vater von vier Kindern. Draußen vor dem Kieler Amtsgericht lächelt er freundlich, drinnen muss er sich für den Besitz von kinderpornografischen Schriften verantworten. Er soll 2020 zahlreiche strafbare Aufnahmen auf seinem iPhone gespeichert haben, 1500 Fotos und über 100 Videoclips. In der Anklage ist beschrieben, was die Dateien zeigen: Kleinkinder, an denen sich Erwachsene oral, vaginal oder anal vergehen.

K13online Anmerkungen

Das obige Beispiel eines aktuellen Falles ist wenig geeignet, um das bestehende Unrecht zu verdeutlichen. Denn die neue Gesetzeslage, die von der alten Bundesregierung der GroKo(CDU/CSU & SPD) verabschiedet wurde, trifft schon bei nur einem kinderpornografischen Bild/Video zu.  

Hatte der Angeklagte die Dateien bereits gelöscht?
Der Verteidiger bittet Richterin und Staatsanwältin um ein Rechtsgespräch. Dabei geht es um die Frage, ob die von Experten und Ermittlern gefundenen Daten wiederhergestellt werden mussten, also bereits gelöscht waren oder nicht. Die Richterin hält fest: „Aus dem Kontext des Gutachtens ergibt sich, dass lediglich Teile wiederhergestellt wurden, eine Zuordnung ist aber tatsächlich nicht ausdrücklich dargelegt.“ Der Prozess am Donnerstag wurde vertagt, beim nächsten Termin soll ein Sachverständiger als Zeuge gehört werden.

K13online Anmerkungen

Bei der rechtlichen Bewertung ist der Besitzwille von entscheidender Bedeutung. Kann dieser Besitzwille nicht nachgewiesen werden, ist es Aufgabe des Verteidigers, auf Freispruch zu plädieren. Ebenso, wenn alle inkriminierten Dateien gelöscht waren. Ermittlungsbehörden können unter Umständen gelöschte Dateien zwar wieder herstellen. Jedoch hat der Betroffene mit der Löschung zum Ausdruck gebracht, dass er keinen Besitzwillen hatte. Ansonsten wäre jeder Betroffene gezwungen, sein Notebook/PC-Festplatte/Smartphone etc. zu vernichten.  

Neue Gesetzgebung verschärft die Strafen bei Kinderpornografie
Obwohl dieser Fall noch unter die alte Gesetzgebung zum Besitz von Kinderpornografie fällt, zeigt er bereits jetzt exemplarisch, wie wohl künftig alle Verfahren in diesem Bereich ablaufen werden: Um jedes Detail wird die Verteidigung erbittert ringen.

Der Grund: Am 1. Juli 2021 ist das vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Kraft getreten. Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie wurden zum Verbrechen hochgestuft, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.

K13online Anmerkungen

Ein guter Verteidiger wird seinem Mandanten natürlich raten, sich auf keine faulen Kompromisse einzulassen. Denn Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage oder Strafbefehle hat die GroKo ausgeschlossen. Die Gerichte müssen zwingend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Die Folge ist tatsächlich, dass um jedes Detail im Sachverhalt gerungen werden wird. Dadurch ziehen sich Gerichtsverfahren in die Länge und belasten die Richter/Innen erheblich. 

Gegenwärtig sind viele Fälle gemäß § 176 und 184 StGB, die vor dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 begonnen haben, noch nicht gerichtlich abgeschlossen. Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind schon jetzt damit völlig überlastet. Mit Stand von heute ist K13online noch kein Strafurteil medial bekannt geworden, wo der Angeklagte nach der verschärften Rechtslage verurteilt wurde. Die ersten Verurteilungen dürften jedoch nicht mehr lange auf sich warten lassen... 

Experten warnten die Bundesregierung vor dem Gesetzespaket
Was zunächst im Sinne der Abschreckung sinnvoll erscheint, sorgt in der Richterschaft bundesweit für Stirnrunzeln, weil der Gesetzgeber keine minderschweren Fälle mehr zulässt. Myriam Wolf, Richterin am Kieler Amtsgericht, sagt: „Meiner Meinung nach ist es nicht verständlich, warum der Spielraum, den Gerichte sonst gerade bei schweren Delikten im Einzelfall haben, beim Besitz von kinderpornografischen Schriften vorenthalten wird.“ Sie sehe da eine „gewisse populistischen Komponente“.

Mit dieser Sichtweise steht Wolf nicht allein. In den Anhörungen zum Gesetzentwurf findet sich scharfe Kritik der Sachverständigen, die von der Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten worden waren. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus, schrieb beispielsweise Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

K13online Anmerkungen

Das Motiv der Abschreckung durch die alte Bundesregierung/GroKo ist schon seit dem ersten Tage des Inkrafttretens kläglich gescheitert. Natürlich waren diese Gesetzesverschärfungen reiner politischer Populismus und haben auch weiterhin mit einem präventiven "Kinderschutz" nichts zu tun. Sogar die Strafverfolgungsbehörde der Generalstaatsanwalschaft Frankurt hatte nachdrücklich darauf hingewiesen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/811572/3e79803afaff01551ebf748254605900/bussweilier-data.pdf 

Bei anderen Sexualdelikten gibt es weiter minderschwere Fälle
Wolf erklärt: „Bei Verbrechen wie Raub und anderen Sexualdelikten gibt es den minderschweren Fall, auch beim Totschlag.“ Zudem sei widersprüchlich, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, also beispielsweise, wenn ein Kind dazu gedrängt werde, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen (§ 176a StGB) weiter ein Vergehen mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten bleibe.

„Hier besteht ein gleichartiger Unrechtsgehalt, es liegt aber kein Verbrechen vor, was erklärungsbedürftig ist“, sagt Wolf und fügt hinzu: „Ich kann mir vorstellen, dass es deswegen zu einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, zum Beispiel durch einen Verurteilten, der argumentiert, dass die Umstände seines konkreten Falles beim Besitz von Kinderpornografie den Weg zu einer Betrachtung als minderschweren Fall eröffnen müssten.“

K13online Anmerkungen

Zunächst muss in der täglichen Realität festgehalten werden, dass nicht jedes Kind zu sexuellen Handlungen gedrängt werden muss. Bei der weit überwiegenden Mehrheit dürfte es sich um Einvernehmlichkeit handeln. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nur bei der Strafzumessung, nicht jedoch bei den Straftatbeständen. Natürlich liegt hier ein verfassungswidriges Ungleichgewicht vor. 

Damit sich das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) mit den Grundrechteverstößen des Übermaßverbotes etc. beschäftigen kann, ist es notwendig, dass möglichst viele Verurteilte durch alle gerichtlichen Instanzen Rechtsmitteln einlegen. Dazu gehört die Berufung und die Revision. Erst nach Ausschöpfung dieser Instanzen ist eine Verfassungsbeschwerde möglich. Bei solchen Beschwerden sollten unbedingt die Stellungnahmen der Sachständigen im Rechtsausschuss des Bundestages beigelegt werden. Dadurch werden die Erfolgsaussichten erhöht, damit das BVerfG die bestehenden Gesetze für verfassungswidrig erklären kann.  K13online bittet die Beschwerdeführer um einen Hinweis. Gerne sind wir bei der Vermittlung von Verfassungsrechtlern/Rechtsanwälten behilflich.  

Strafverteidiger: „Gesetzgeber wird dem Einzelfall nicht mehr gerecht“
Um was für einen Fall es dabei gehen könnte, skizziert der renommierte Kieler Strafverteidiger Michael Gubitz: In einer seiner WhatsApp-Gruppen erhält ein ansonsten unbescholtener Bürger ein oder zwei Bilder mit kinderpornografischem Material, die er nicht löscht, weil er die Dateien in der Masse der Nachrichten gar nicht registriert hat.

Gubitz: „Nach der neuen Gesetzeslage ist eine Einstellung oder Erledigung per Strafbefehl keine Option mehr, es wird immer zu einer Hauptverhandlung kommen.“ Ist der Betroffene Beamter, drohe ihm bei einer Verurteilung der Verlust des Jobs. Das Fazit von Gubitz: „Der Gesetzgeber wird dem Einzelfall nicht mehr gerecht und hat die Strafjustiz im Hinblick auf ein angemessenes Strafmaß vor ein unlösbares Problem gestellt.“

K13online Anmerkungen

Der Rechtsanwalt Gubitz ist ein kompetenter Strafverteidiger. Die Strafjustiz bzw. Gerichte sind an Recht & Gesetz gebunden. Sie müssen die bestehenden Unrechtsgesetze in der Praxis umsetzen. Das unlösbare Problem liegt also nicht bei den Richtern/Innen, sondern bei der Bundespolitik der früheren GroKo. Hier geht es zum Kieler Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz: https://www.gubitz-partner.de/anwaelte/prof-dr-michael-gubitz/  

Ergänzend fügen wir hinzu: Neben einer strafrechtlichen Verurteilung eines Beamten mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr verliert der Betroffene automatisch sein Beamtenverhältnis mit allen Pensionsansprüche. Damit findet sozusagen eine Doppelbestrafung statt. Die Gerichte können diesen zusätzlichen Arbeitsverlust nicht als strafmildernd werten, weil das strafrechtliche Mindestmaß bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Jeder verurteilte Beamte wird damit zum Sozialfall und ist auf Hartz4 angewiesen. Die Zerstörung seiner Existenz wird damit eingeleitet. Der Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis macht eine Resozialisierung nahezu unmöglich...

Tech-Giganten spüren kinderpornografische Bilder und Filme auf
Der Angeklagte vor dem Kieler Amtsgericht hatte ein Bild beim Dienst „Microsoft OneDrive“ hochgeladen. Und Microsoft tat, was alle Tech-Giganten in den USA tun, wenn ihre Algorithmen Kinderpornografie aufspüren: Sie melden den Fund samt IP-Adresse dem „National Center for Missing and Exploited Children“, das seinerseits das BKA informiert. Das passiert immer häufiger – in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Ermittlungsverfahren zu Kinderpornografie um 185 Prozent gestiegen.

K13online Anmerkungen

Bei der oben genannten "Kinderschutz-Organisation" ICMEC in den USA handelt sich um eine halbstaatliche Melde-Einrichtung, die weltweit vermeintliche "Kinderpornografie" an alle Nationalstaaten meldet:   

https://de.wikipedia.org/wiki/National_Center_for_Missing_%26_Exploited_Children

Dabei wird die Rechtslage in den USA angewandt, wo das Alter von Kindern bis zum 18. Lebensjahr zählt. Das deutsche BKA muss deshalb in jedem Einzelfall prüfen, ob auch in Deutschland eine Straftat gemäß § 184 ff. StGB vorliegt. Bei der Masse von solchen Meldungen darf bezweifelt werden, dass dies in jedem Fall geschied. 

Neben den USA gibt es solche Meldestellen bzw. Organisationen zumindest auch in Canada und Australien. Primär geht es bei solchen Hinweisen um Funde in den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter usw... im offenen Internet - und nicht im sogenannten DarkNet. Schon daraus lässt sich erkennen, dass es sich dabei eher um vermeintlich sexuelles Posing handelt, denn nur wenige Menschen sind so blöd, und stellen dort sexuelle Gewalthandlungen bereit.  

„Massive Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte“
Künftig muss es nun zu jedem Fall eine Hauptverhandlung geben. Damit dürfte eintreffen, wovor Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutscher Richterbundes, den Gesetzgeber in der Anhörung zu dem Gesetzespaket eindrücklich gewarnt hatte: Die Anhebung des Strafrahmens werde eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben.

K13online Anmerkungen

Damit hat Stockinger völlig Recht. Diese Warnungen wurden wohlwissend der Folgen, insbesondere von den populistischen Wortführern der damaligen CSU-Fraktion Hoffmann & CDU-Fraktion Frei, nicht gehört. Der Bund ist zuständig für die Gesetzgebung, aber für die Ausführung dieser Gesetze sind die 16 Bundesländer zuständig. Die jeweiligen Innenministerien für Polizei/Kripo/LKA und Staatsanwaltschaften. Die Justizministerien für die Gerichte. Zur Stellungnahme des Deutschen Richterbundes gelangen Sie über diesen Link: 

https://www.bundestag.de/resource/blob/811576/4841a5fb3cc223dd6979c33c0fb48f46/stockinger_drb-data.pdf

Die alte Bundesregierung der GroKo hatte auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz(NetzDG) verabschiedet: 

https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html

Darin werden große Internetunternehmen verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte("Kinderpornos) an das BKA zu melden. Dieses politische Ermächtigungsgesetz erklärt Privatfirmen zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Privatpersonen sollen also hoheitliche Aufgaben der Prüfung von rechtlich illegalen Inhalten vornehmen. 

Sorgt Schleswig-Holstein jetzt für mehr Richter-Personal?
Womit die Frage im Raum steht, ob das Land dann auch für mehr Personal sorgt. Oliver Breuer, Sprecher im Kieler Justizministerium, sagt: „Die Auswirkungen der Gesetzesänderung beobachten wir genau. Für belastbare Anhaltspunkte ist es noch zu früh. Sofern sich ein zusätzlicher Personalbedarf bei den Strafgerichten abzeichnen sollte, wird in einer Gesamtschau aller von den Gerichten zu bearbeitenden Rechtssachen zu bewerten sein, ob zusätzliches Personal benötigt oder das bereits vorhandene Personal in anderer Form eingesetzt werden kann.“

– Quelle: https://www.shz.de/35449532 ©2022

K13online Anmerkungen

Wie oben bereits ausgeführt sind die Auswirkungen der neuen Gesetze mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe noch nicht mit voller Wucht bei den Amts- und Landgerichten angekommen. Ermittlungsverfahren dauern in der Regel mehrere Monate. Nach Abschluss der Ermittlungen dauert es weitere Monate bis die Staatsanwaltschaften Anklage erheben. Weitere Monate vergehen bis die Gerichte das Hauptverfahren eröffnen und Termine zur Gerichtsverhandlung anberaumen. Mit den ersten Urteilen kann wohl im Frühjahr 2022 gerechnet werden. Die Personalbelastungen werden dann mit Sicherheit rapide ansteigen. Die Länderhaushalte werden stark belastet werden. Bei den Amtsgerichten wird es vermutlich einen kleineren Anstieg der Verfahren hinsichtlich des § 176 ff und 184 ff. StGB geben, weil die Staatsanwaltschaften ihre Anklagen vermehrt bei den Landgerichten einreichen. Denn Amtsgerichte können nur Freiheitsstrafen bis vier Jahre verhängen. Da auch die Höchsstrafen auf 10 bzw. 15 Jahre bei diesen Deliktsarten angehoben wurden, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Landgerichte überlastet sein. Revisionen der Verteidigung werden vom Bundesgerichtshof(BGH) entschieden. Auch der BGH wird mit einer Menge mehr von Revisionen sehr beschäftigt sein.... 

 

 


Legal Tribune Online(LTO Hasso Suliak): Staatsanwälte, Richter, Anwälte und Hochschullehrer kritisieren in einer Bundestagsanhörung den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder massiv 09.12.2020

Prof. Dr. Tatjana Hörnle: "In weiten Teilen das Gegenteil einer systematischen durchdachten Reform" * Dr. Leonie Steinl: "Der Strafrahmen von derzeit sechs Monaten bis zu zehn Jahren ermögliche eine schuldangemessene Sanktionierung"

Legal Tribune Online(LTO) berichtet über die Anhörung im Rechtsausschuss am letzten Montag und kommt zum gleichen Ergebnis wie K13online. Zitate LTO: Als die rechtspolitischen Sprecher von Union und SPD am Montag nach der Anhörung im Rechtsausschuss zum "Gesetzentwurf zur "Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" aus dem Sitzungssaal kamen, wirkte es fast so, als sei ihnen das eigene Gesetz peinlich. Die Peinlichkeit des Regierungsentwurfes zur Verschärfung im Sexualstrafrecht ist historisch einzigartig. Auslöser für diesen Entwurf war die Hetzpresse gegen die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) gewesen, die auf politischen Druck des Koalitionspartners CDU/CSU umgefallen war. Wenn der Mob & Pöbel mit der Boulevardpresse gemeinsame Sachen machen, dann kommt so ein Gesetzentwurf dabei heraus. Die Rechtsexperten haben der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpasst. Man darf sehr gespannt sein, welche Fraktion mit den Schuldzuweisungen für diesen völlig misslungenen Gesetzentwurf beginnen wird. Der Opposition aus FDP, Grüne und Linke bietet dieser Entwurf eine Steilvorlage für herbe Kritik an der Bundesregierung. Die Mainstream-Medien stehen in der journalistischen Pflicht, über diesen beispiellosen Politikskandal zu berichten. Insbesondere das Schmierblatt mit den vier großen Buchstaben ist zu einer Skandal-Titelschlagzeile aufgerufen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird angehalten, dieses Gesetzesvorhaben von Grund auf neu anzugehen. Eine wirkliche Reform im Sexualstrafrecht ist dringend geboten und schon lange Zeit überfällig. Dabei muss auch der Abschlussbericht der Reformkommission mit in einen völlig neu formulierten Gesetzentwurf einfließen. Das aktuelle Gesetzgebungsfahren ist deshalb abzubrechen. Ein Neu-Beginn muss auf das Jahr 2021 verschoben werden... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4345

Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - Richterbund warnt vor Konfliktverteidigung: Koalitionsentwurf zum Sexualstrafrecht schadet dem Kinderschutz und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen 08.12.2020

Generalstaatsanwaltschaft(Bussweiler) lehnt Strafverschärfungen in den § 176 ff.  StGB und 184 ff. StGB ab: Noch nie hat ein Sexualtstraftäter vor der Tat deren strafrechtliche Folgen kalkuliert

Mit überwältigender Mehrheit haben sich die Sachverständigen bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen die Strafverschärfungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Lediglich Dr. Franziska Drohsel sprach sich für Erhöhungen bei den Mindest- und Höchststrafmaßen aus. Ihr Schwerpunkt lag beim Zeugnisverweigerungsrecht der Beratungsstellen. Bezeichnenderweise steht auch der Richterbund & die Generalstaatsanwaltschaft in weiten Teilen nicht auf der Seite Bundesregierung. Eine Strafbarkeit von sogenannten "Kinder-Sexpuppen" wird nahezu einstimmig abgelehnt. Parteiübergreifend haben sich die Sachverständigen nicht an die politischen Vorgaben im Gesetzentwurf gehalten, sondern auch die Regierungsfraktionen stark kritisiert. Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes und enthält erhebliche Wertungswidersprüche. Sieben von acht Sachverständige lehnen den neuen Begriff "sexualisierte Gewalt" gegen Kinder ab - und wollen sexuellen Kindesmissbrauch beibehalten. Deutliche Kritik äußerte Prof. Dr. Jörg Kinzig: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD. Bei der Corona-Pandemie habe man auf die Virologen gehört und sei damit gut gefahren. Beim Sexualstrafrecht erwartet Kinzig vom Rechtsausschuss nun auch, dass sich die Bundesregierung an den Rechtsexperten orientiert. Im Ausschuss haben u.a. die folgenden Politiker/innen Fragen an die Sachverständigen gestellt: Dr. Jan Marco Luczak(CDU), Alexander Hoffmann(CSU), Dr. Johannes Fechner(SPD), Dr. Jürgen Martens(FDP), Katja Keul(Grüne) und Gökay Akbulut(Linke). Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen liesen nicht erkennen, den Gesetzentwurf trotz großer Ablehnung zu korrigieren oder noch besser, die geplanten Verschärfungen in § 176 ff und § 184 StGB zurück zu nehmen. Im Rechtsausschuss wird es sicherlich auf der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung heftige Debatten geben.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4344

 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Schleswig-Holstein Zeitung(shz.de) thematisiert Verschärfung im Sexualstrafrecht(§ 176 ff und § 184 ff StGB): ZU HART UND UNGERECHT - Kieler Juristen kritisieren neues Kinderpornografie-Gesetz von K13online
am 21.02.2022

Hallo AlexBelex

Vielen Dank für diesen sehr wichtigen Hinweis, den wir in einem weiteren News aufgreifen und darüber berichten werden.

Bei dieser Gelegenheit noch eine weitere Information:
Wir erhalten täglich über Google mit bestimmten Suchbegriffen viele Nachrichten zu den Deliktsarten usw...., mit der sich unsere Webseite beschäftigt. Daraus können wir auf Grund der Massen nur besonders wichtige News auswählen.

Dein obiger Link wurde uns leider nicht bei Google angezeigt. Deshalb haben wir leider zum Sendetermin nicht berichten können. Wir werden dies jetzt aber nachholen.

Wir bitten darüber um Hinweise von allen Besuchern/Innen unserer Webseiten um solche Hinweise, wenn wir diese übersehen haben sollten.

Vielen Dank!

K13online Redaktion


Schleswig-Holstein Zeitung(shz.de) thematisiert Verschärfung im Sexualstrafrecht(§ 176 ff und § 184 ff StGB): ZU HART UND UNGERECHT - Kieler Juristen kritisieren neues Kinderpornografie-Gesetz von AlexBelex
am 20.02.2022

schön geschrieben, Dieter.

hier noch ein Beitrag aus dem NDR:

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Panorama-3,panoramadrei4034.html



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