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Rechtsmittel der Berufung eingelegt: Niederländisches Gericht in Rotterdam verurteilt Pädophilie-Aktivisten Marthijn Uittenbogaard zu sechs und Norbert de Jonge zu vier Monaten Freiheitstrafe 08.03.2022

Rotterdamer Gericht bestätigt, dass der frühere Verein MARTIJN nicht mit Kindesmissbrauch oder Anstiftung dazu gleichgesetzt werden kann: Die Verdächtigen wurden nie wegen Sexualdelikten (oder irgendeiner anderen Straftat) verurteilt

Die heute vom Gericht in Rotterdam verhängten Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegen die zwei Pädophilie-Aktivisten Marthijn Uittenbogaard und Norbert de Jonge wurden mit dem § 140 Abs. 2 StGB begründet. Demnach war die Weiterführung des im Jahre 2014 verbotenen Vereins MARTIJN nicht zulässig. Das Gericht verkennt jedoch in seiner Urteilsbegründung, dass der damalige Verein aufgelöst wurde und auch die Webseite nicht mehr vorhanden war. Uittenbogaard & de Jonge waren als reine Privatpersonen aktiv und haben neue Projekte gegründet. Dazu gehört auch die niederländische Pädophilie-Partei PNVD, die nicht verboten ist. Beide haben lediglich ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zum Thema der Pädophilie wahrgenommen. Das rechtsfehlerhafte Urteil des Rotterdamer Gerichtes kann und darf in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben. Der § 140 Abs. 2 sieht eine Höchststrafe von einem Jahr vor. Genau dieses Strafmaß wurde von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert. Das Urteil zum Mitangeklagten Nelson Maatman wurde wegen einer Corona-Erkrankung seines Verteidigers verschoben. Maatman hat in einem nicht-europäischen Land einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Und tatsächlich: Wenn es in den Niederlanden nicht mehr möglich ist, die Schädlichkeit des sexuellen Kontakts zwischen Kindern und Erwachsenen zu kritisieren bzw. in Frage zu stellen, dann ist die Zeit zur Auswanderung gekommen. Das niederländische Gericht hat den § 140 Abs. 2 StGB vorgeschoben, um das Grundrecht der freien Meinungsäußerung auszuhebeln. Es folgt damit dem aufgewiegelten Mob & Pöbel: Das Gericht kann und will den schockierenden, verwerflichen und gesellschaftlich unerwünschten Charakter der vom Verdächtigen offenbarten und verbreiteten Ideen nicht herunterspielen. Und es folgt dem Gründer Marcel Jeninga von der Fight Against Abuse Foundation, der damals Strafanzeige erstattet hatte. Gerichte sind verpflichtet, sich an Recht & Gesetz zu halten. Sie dürfen sich nicht dem Zeitgeist oder vermeintlichen "Kinderschützern etc.." beugen. K13online wird weiter über das Berufungsverfahren berichten... 

https://tinyurl.com/mvs6hfm7



De rechtbank Rotterdam: Deutsche Übersetzung mit Google

Männer wegen fortgesetzter verbotener Vereinigung Martijn verurteilt

Rotterdam, 08. März 2022

Das Rotterdamer Gericht hat heute zwei Männer wegen Fortführung des verbotenen Vereins Martijn verurteilt. Die Verdächtigen machten unter anderem auf verschiedenen Websites, über eine Mailingliste und über soziale Medien Äußerungen, die unter anderem die Schädlichkeit des sexuellen Kontakts zwischen Kindern und Erwachsenen herunterspielten oder leugneten. Die Männer waren beteiligt. Sie werden zu Haftstrafen von sechs und vier Monaten verurteilt.

Die Männer werden zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie eine frühere Gerichtsentscheidung nicht respektieren (ECLI:NL:HR:2014:948). Das Gericht kann und will den schockierenden, verwerflichen und gesellschaftlich unerwünschten Charakter der vom Verdächtigen offenbarten und verbreiteten Ideen nicht herunterspielen. Sie merkt jedoch an, dass diese Vorstellungen nicht mit Kindesmissbrauch oder Anstiftung dazu gleichgesetzt werden können. Dass dies der Fall war oder gewesen wäre, hat sich in dem Verfahren, das zum Verbot des Vereins Martijn führte, nicht ergeben. Die Verdächtigen wurden nie wegen Sexualdelikten (oder irgendeiner anderen Straftat) verurteilt.

Der Unterschied in der Länge der Freiheitsstrafe ist geringer, weil der Beitrag des 43-jährigen Tatverdächtigen zur kriminellen Beteiligung geringer ist als der Beitrag des 49-jährigen Tatverdächtigen.


Artikel 140 Abs 2. niederländisches StGB

Teilnahme an der Fortsetzung der Aktivitäten einer Organisation, die durch eine unwiderrufliche Gerichtsentscheidung für verboten erklärt wurde oder von Gesetzes wegen verboten wurde oder für die eine unwiderrufliche Erklärung im Sinne von Artikel 122, erster Absatz des Buch 10 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergangen ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe der dritten Kategorie bestraft.

https://maxius.nl/wetboek-van-strafrecht/artikel140/lid2 


Beispiel: Deutsche Übersetzung mit Google

Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten für Mitglieder des verbotenen Pädoclubs Martijn

ROTTERDAM – Der 49-jährige Marthijn U. wurde wegen Fortführung der Aktivitäten des verbotenen Pädo-Clubs Martijn zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Norbert de J., zuvor ebenfalls dem Verein nahestehend, wurde zu vier Monaten Haft verurteilt.

Das entschied das Gericht in Rotterdam am Dienstagnachmittag. Ein Jahr war erforderlich. Der Fall des dritten Verdächtigen in dem Fall, Nelson M. aus Lelystad, wurde festgenommen, damit M. noch angehört werden kann. Kurz vor der Sachbehandlung floh er nach Mexiko, wo er angab, politisches Asyl zu beantragen. M. wandte ein, dass während der Sachbearbeitung keine Videoverbindung zu ihm aufgebaut worden sei.

Der Richter sah es als rechtlich und überzeugend erwiesen an, dass U. aus Hengelo und De J. – die zuvor mit U. zusammenlebten, nun aber in Lelystad wohnen würden – den verbotenen Pädo-Club Martijn im Untergrund weiterführten.

Verboten
Die Martijn Association wurde 2014 vom Obersten Gericht verboten, um Minderjährige vor den Ideen und Ansichten der Vorstandsmitglieder zu schützen. Der Pädo-Club will den Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Minderjährigen normalisieren und legalisieren.

OM fordert Jahr Gefängnis gegen Mitglieder einer verbotenen Pädophilenvereinigung
Das Trio – das der Sachverhandlung und dem Urteil nicht beiwohnte – hätte seinen Kampf in den Jahren nach dem Verbot anderer Kanäle fortgesetzt. Laut OM leugnen oder spielen sie die Schädlichkeit des sexuellen Kontakts zwischen Kindern und Erwachsenen herunter und stellen Kinder als Sexobjekte dar.

Laut OM geschah dies zwischen April 2014 und März 2021 mit Veröffentlichungen auf Websites und sozialen Medien sowie durch das Versenden von E-Mails an Mitglieder einer Mailingliste. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bezeichnete U. auf seiner Website Kinder als sexuelle Wesen. De J. hätte die Website entworfen und die technische Leitung übernommen.

"Pädo-Handbuch"
Nach Ansicht der Justiz sind sie auch der Verbreitung des sogenannten „Pädo-Handbuchs“ schuldig, das in Deutschland seit einiger Zeit verboten ist, in den Niederlanden jedoch noch nicht offiziell. Dieses Manifest enthält Tipps, wie man Kinder misshandeln kann, ohne Spuren zu hinterlassen.

U. ist als Vorsitzender von Martijn und zuvor der politischen Partei PNVD (Partei für Nächstenliebe, Freiheit und Vielfalt) bekannt.

Gründer Marcel Jeninga von der Fight Against Abuse Foundation schlug vor einigen Jahren Alarm wegen der drei ehemaligen Mitglieder. Danach wurde er unter anderem von Nelson M. bedroht, was zu einer neuen Anzeige führte. Er sagt in einer Reaktion, dass er nach dem Urteil erleichtert sei. „Ich bin damit zufrieden“, sagte Jeninga.

https://www.telegraaf.nl/nieuws/1382527151/celstraffen-tot-half-jaar-voor-leden-verboden-pedoclub-martijn


Eine Vielzahl von niederländischen Mainstream-Medien berichten(Beispiele)

https://www.rtlnieuws.nl/nieuws/nederland/artikel/5293302/pedovereniging-martijn-twee-mannen-veroordeeld-voor-voortzetten

https://www.ad.nl/binnenland/celstraffen-voor-oud-leden-verboden-pedovereniging-martijn~ac631c27/

https://nos.nl/index.php/artikel/2420344-mannen-veroordeeld-voor-voortzetten-verboden-pedofielenvereniging-martijn

https://www.hln.be/buitenland/celstraffen-voor-oud-leden-verboden-nederlandse-pedovereniging-martijn~a7b07549/

https://www.rtvoost.nl/nieuws/2073334/hengelose-pedo-activist-marthijn-u-moet-cel-in-voor-illegaal-voortzetten-verboden-pedoclub-martijn

https://www.nrc.nl/nieuws/2022/03/08/celstraffen-voor-voortzetten-verboden-pedofielenvereniging-martijn-a4098439 


https://www.pnvd.nl/nieuws/ 


 

Freie Meinungsäußerung in den Niederlanden wird immer gefährlicher: Urteil vom Rotterdamer Gericht gegen Pädophilie-Aktivisten Marthijn Uittenbogaard, Norbert de Jonge und Nelson Maatman am 8. März 2022 erwartet 13.02.2022

In Abwesenheit drohen laut Antrag der Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von einem Jahr ohne Bewährung: Justizopfer im politischen Exil und Beantragung von politischem Asyl im nicht-europäischen Ausland 

Wie zahlreiche Mainstream-Medien in den Niederlanden berichten wird ein Gericht in Rotterdam am 8. März 2022 die mündliche Urteilsbegründung zur angeblichen Weiterführung der im Jahre 2014 verbotenen Pädophilen-Vereinigung MARTIJN verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die drei Pädophilie-Aktivisten Marthijn Uittenbogaard, Norbert de Jonge und Nelson Maatman eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung beantragt. Die Gerichtsverhandlung fand bereits am 3. Februar in Abwesenheit der Aktivisten statt, die sich ins politische Exil begeben mussten. Nelson Maatman hat in Mexiko einen Antrag auf polisches Asyl gestellt. Marthijn Uittenbogaard musste sein Haus verkaufen. Norbert de Jonge, der sich nicht hat anwaltlich vertreten lassen, hat eine öffentliche Erklärung zu seinem Internet-Projekt "Freespeechtube" abgegeben. Am Verhandlungstag waren lediglich die Verteidiger Theo Hiddema(Maatman) und Sidney Smeets(Uittenbogaard) anwesend und forderten Freispruch. Rechtsanwalt Sidney Smeets erklärte für seinen Mandanten Uittenbogaard gegenüber der Presse: "Die Forderung nach einer Verurteilung hat mich überrascht", sagte Smeets. "Es ist das erste Mal, dass dieser Abschnitt des Gesetzes angewendet wird und die Höchststrafe sofort vorgeschlagen wird." Der Anwalt betonte, dass es in dem Fall nicht um sexuellen Missbrauch gehe und dass U. sich dessen nie schuldig gemacht habe. In diesem Verfahren geht es in Wahrheit um die Unterdrückung von Meinungsfreiheit der drei Pädophilie-Aktivisten. Das niederländische Justizministerium ist involviert. Damit handelt es sich um einen politischen Schauprozess, der die freie Meinungsäußerung zur Thematik der Pädophilie verhindern will. Nicht MARTIJN sollte neu gegründet werden, sondern die niederländische Partei PNVD, die inzwischen existiert und (noch) nicht verboten wurde. K13online erklärt sich mit den drei genannten Aktivisten wiederholt solidarisch und fordert einen gerechten Freispruch. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Hintergrundinformationen und einer Auswahl von Presseartikeln in den niederländischen Mainstream-Medien. Nach der mündlichen Urteilsverkündung werden wir weiter berichten...

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4697

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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