K13online sucht Dialog & Diskussion: Die Mitglieder des Petitionsausschusses von SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN werden um direkte Kontaktaufnahme mit dem Petenten gebeten
Die zwei Petitionen wurden am 14. Februar 2021 eingereicht. Damals noch an den früheren Petitionsausschuss der alten Bundesregierung. Durch die Bundestagswahl haben sich mit der Ampel-Koalition neue Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss & Bundestag ergeben. Die Regierungsfraktionen aus SPD + GRÜNE + FDP haben im Koalitionsvertrag Änderungen des Artikel 3 und 6 GG vereinbart. Die Oppositionsfraktion der LINKEN würde einer Grundgesetzänderung sicherlich auch zustimmen. Dennoch kann die notwendige 2/3 Mehrheit nicht erreicht werden, weil sich die Fraktionen der CDU/CSU & AfD verweigern. Unabhängig von der (noch) fehlenden 2/3 Mehrheit läuft dieses Petitionsverfahren weiter. Der Petent fragt über den aktuellen Stand dieses Verfahrens an. Finden zwischen der Bundesregierung und der CDU/CSU Verhandlungen statt? Die Mitglieder des Petitionsausschusses von SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN werden um direkte Kontaktaufnahme mit dem Petenten gebeten. Dieses Schreiben wird auch über die Mailingliste des Petenten an alle Ausschussmitglieder(außer AfD) versandt. Es besteht also auch die Möglichkeit einer Antwort per Email. Der Deutsche Bundestag berät am 2. Juni 2022 über sechs Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Die K13online-Petitionen sind nicht dabei. Damit sind diese Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen. In gleicher Weise wird auch bei unseren Petitionen verfahren werden. Der Petitionsausschuss wird eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben, der dann darüber abstimmen wird. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Zum aktuellen Stand gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss


Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Liveübertragung: Donnerstag, 2. Juni, 12.35 Uhr
Ohne Debatte stimmt der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2022, über eine Reihe von Petitionsvorlagen ab:
Petitionen: Darüber hinaus stimmt das Parlament über sechs Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 98 bis 103
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw22-de-abschliessende-beratungen-896310
Anmerkungen K13online
Die vom Inhaber dieser Webseiten eingereichten Petitionen sind in den Sammelübersichten nicht aufgeführt. Damit sind diese Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen. In gleicher Weise wird auch bei unseren Petitionen verfahren werden. Der Petitionsausschuss wird eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben, der dann darüber abstimmen wird....
Gleiche Anfrage zur Petition sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz(GG): Pet 4-19-07-103-044656
https://www.openpetition.de/petition/online/kinderrechte-und-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz-gg
(Update) K13online-Aktivitäten an den Deutschen Bundestag: Petitionsdienst bestätigt erneut den Erhalt der Petitionsergänzungen & Newsletters an den Petitionsausschuss |
29.01.2022 |
Petition zum Sexualstrafrecht und Kinderrechte sowie sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG): Petitionsdienst hat wenig Einfluss auf die parlamentarische Prüfung und kann deshalb keinen Termin für die Beratungen im Ausschuss & Beschlussempfehlung an den Bundestag nennen
Vom Inhaber der Webseiten K13online sind als Petent Dieter Gieseking drei Petitionen im Ausschuss anhängig. Der Petitionsdienst hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Eingaben noch nicht abschließend behandelt werden konnten. Beim Petitionsverfahren handelt es sich um eine parlamentarische Prüfung, auf dessen zeitlichen Ablauf der Ausschussdienst nur wenig Einfluss hat. Die Nennung eines Termins, wann mit einer abschließenden Antwort an den Petenten gerechnet werden kann, ist nicht möglich. Bei den drei Petitionen handelt es sich um die folgenden Eingaben: 1. Sexualstrafrecht der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB. 2. Kinderrechte ins Grundgesetz. 3. Sexuelle Identität ins Grundgesetz. Die Bundesregierung der Ampel-Koalition will einen neuen Versuch starten, die Kinderrechte ins GG aufzunehmen. Hinsichtlich des Sexualstrafrechts wird eine auf Evidenz basierende Rechtspolitik gefordert, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Der Petitionsausschuss setzt sich je nach Fraktionsstärke aus 19 Abgeordneten zusammen. Die SPD hat sechs Mitglieder entsendet, die GRÜNEN drei, die FDP zwei und die LINKEN einen Parlamentarier. Damit haben diese Fraktionen eine absolute Mehrheit von 12 Mitgliedern. Die CDU/CSU und die AfD können gemeinsam mit nur sieben Stimmen im Petitionsausschuss nichts erreichen. Das Gleiche gilt auch für den Rechtsausschuss und den Deutschen Bundestag. Die Voraussetzungen für Strafrechtsreformen sind nach 16 Jahren CDU/CSU Regierungsbeteiligung vorhanden. Auch wenn es für Grundgesetzänderungen einer 2/3 Mehrheit bedarf, so sollten diese dennoch in den Bundestag eingebracht werden. Da der Petitionsdienst keine Termine für die Beratungen der drei K13online-Petitionen nennen kann, wird der Petent nun bei einigen Ausschussmitgliedern direkt anfragen. Zu den zwei Schreiben des Ausschussdienstes gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen....(Update)
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4685
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(Update) K13online-Aktivitäten bei openPetition: Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz, aber nicht so, wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen hat |
12.02.2021 |
Diese Petition hat ein gesamtgesellschaftliches Thema, welches für die ganze Bevölkerung relevant ist: Eine bundesweite Volksabstimmung zu diesem Themenkomplex würde sicherlich große Aufmerksamkeit erreichen können
Die aktuelle Bundesregierung hat bisher keine parlamentarische 2/3 Mehrheit erreichen können. Es ist fraglich, ob diese noch in dieser Legislaturperiode erreicht werden kann. Nach den kommenden Bundestagswahlen wird es eine neue Bundesregierung geben. Diese Petition richtet sich an alle Wahlberechtigten, um eine 2/3 Mehrheit in der Bevölkerung zu erreichen. Und fordert die Bundesregierung auf, die Kinderrechte und die sexuelle Identität im Grundgesetz zu verankern. Jedoch mit erweiterten Merkmalen im Grundgesetz. Die Kinderrechte gehören in Artikel 6 des Grundgesetzes. Die sexuelle Identität gehört in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. Beide Grundgesetzänderungen sind auch mit der sexuellen Selbstbestimmung verbunden. Bei den Kinderrechten müssen die Merkmale im GG möglichst weit gefasst werden, damit die Rechte der Kinder auch wirksam berücksichtigt werden. Alle nachgeordneten Gesetze müssen den Kinderrechten im GG angepasst werden. Bei der sexuellen Identität müssen die Merkmale im GG alle sexuellen Orientierungen/Identitäten beinhalten. Alle sexuelle Minderheiten bedürfen des Schutzes vor Diskriminierung im GG. Die nachgeordneten Gesetze müssen angepasst werden. Diese Petition hat ein gesamtgesellschaftliches Thema, welches für die ganze Bevölkerung relevant ist. Eine bundesweite Volksabstimmung zu diesem Themenkomplex würde sicherlich große Aufmerksamkeit erreichen können. K13online ruft die Besucher/Innen unserer Webseiten zur Mitzeichnung auf. Gleichzeitig haben wir uns bei openPetition zur Teilnahme an der Aktion "Erste bundesweite Volksabstimmung" beworben. Für das Themenvoting werden 100 Mitzeicher/innen benötigt. Weitere Informationen finden Sie im unteren Link. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum Eingabeformular bei openPetition...(Update 14. Februar: Die gleiche Petition wurde heute auch auf der Webseite des Deutschen Bundestages als Online-Petition(ID 120996) eingereicht. Wir warten auf die schriftliche Bestätigung des Petitionsausschusses und werden dann weiter berichten...)
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4385
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