"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Ein Jahr verfassungswidrige Gesetze in § 176 ff. & 184 ff. StGB: Die Abschaffung von minder schweren Fällen und damit verbundene Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar 01.07.2022

Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Nur Verfassungsbeschwerden der Betroffenen & Strafrechtsreformen der Ampel-Bundesregierung können das seit einem Jahr bestehende Unrecht bei der Gesetzgebung ändern

Die frühere Bundesregierung der GroKo hatte im Sommer 2021 Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht in einem historischen Ausmaß verabschiedet, wie es solche Verfassungswidrigkeiten nach Kriegsende noch nicht gegeben hat. In Rekordzeit waren diese erweiterten und neuen Gesetze im § 176 ff. & 184 ff. StG am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die damaligen Wortführer der CDU/CSU-Fraktion hatten den Koalitionspartner SPD mit Hilfe der Hetzpresse unter massiven politischen Druck gesetzt, sodass sich die ehemalige Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) diesem Druck gebeugt hatte. Bei allen relevanten "Tatbegehungen" nach dem Inkrafttreten" dieser Gesetze sollten die Betroffenen Rechtsmittel gegen die Verurteilungen der Amts- Land- und Oberlandesgerichte einlegen. Zur Ausschöpfung des Instanzenweges gehören bei Revision gegen Urteile von Landgerichten auch der BGH. Die Erfolgsaussichten bei Verfassungsbeschwerden sind nicht nur bei der Abschaffung von minder schweren Fällen und damit verbundene Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr gegeben, sondern insbesondere auch bei den sogenannten "Sex-Puppen" mit kindlichem Erscheinungsbild. Innerhalb der Jahresfrist wurde eine solche Beschwerde bereits beim BVerfG eingereicht. Demnächst wird K13online darüber berichten. Verfassungsbeschwerden der Betroffenen in Strafverfahren sind die eine Möglichkeit, gegen das Unrecht juristischen Widerstand zu leisten. Zum Anderen ist die Ampel-Bundesregierung mit einer diesbezüglichen Strafrechtsreform gefordert. Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD & GRÜNE & FDP wurde eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung vereinbart, die auf Umsetzung durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) wartet. Die Ampel-Koalition hat zwar schon mit Abschaffungen & Liberalisierungen auf anderen Rechtsgebieten begonnen. Eine entsprechende Reform im Sexualstrafrecht fehlt jedoch weiterhin. Bei über 50% der Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst die "Tatverdächtigen" und werden durch die bestehenden Unrechtsgesetz massiv kriminalisiert. Fast alle Sachverständigen hatten sich damals bei der Anhörung im Rechtsausschuss dagegen ausgesprochen, dass auch Kinder & Jugendliche zu "Verbrechern" erklärt. Aber auch bei Erwachsenen, die nur eine kinderpornografische Darstellung besitzen, sind die Gerichte durch den Gesetzgeber gezwungen, mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe zu verhängen. Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind mit der Masse solcher geringfügigen Fälle völlig überlastet worden. Die politische Schuld an ALLEM trägt primär die CDU/CSU im Deutschen Bundestag....

https://www.bundesverfassungsgericht.de



 


 


Deutscher Bundestag verabschiedet mit Regierungsfraktionen CDU/CSU & SPD + LINKE & GRÜNE den neuen § 176e StGB: Bundesrat billigt das Gesetz in Rekordzeit 27.06.2021

Der § 176e StGB dient primär als Vorwand zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung(Grundrechte): "Wer öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen"

Die letzte Verschärfung im Sexualstrafrecht steht erst seit wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt. In einer Nacht- und Nebelaktion hat der Deutsche Bundestag den neuen § 176e StGB verabschiedet. Am gleichen Tage(25. Juni 2021) hat auch der Bundesrat in Rekordzeit dieses Gesetz gebilligt. Ein solches Gesetzgebungsverfahren ist im höchste Maße undemokratisch. Bei der Plenarsitzung im Bundestag gab es zudem keine parlamentarische Aussprache & Debatte, sondern die Reden wurden mit Ausnahme der AfD(Seitz) zu Protokoll gegeben. Zur 2. Lesung beantragte die Fraktion der GRÜNEN getrennte Abstimmung zum Gesetzespaket. Bei Artikel 1 Nr. 8 der Beschlussempfehlung ging es um den § 176e StGB. Die folgenden Fraktionen stimmten dem Gesetz zu: CDU/CSU + SPD + LINKE + GRÜNE. Die AfD stimmte dagegen. Enthalten hat sich die FDP. Bei der kurz darauf folgenden 3. Lesung und Schlussabstimmung über das Gesetzespaket stimmte nur die CDU/CSU & SPD dafür. Die gesamte Opposition stimmte dagegen. Durch die Zustimmung bei der 2. Lesung machen sich die LINKEN & GRÜNEN mit schuldig an dem neuen § 176e StGB. Die neuen Straftatbestände beinhalten mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung einschränken: "Wer öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen". Damit hat der Gesetzgeber den Ermittlungsbehörden & den Gerichten ein willkürliches Instrument an die Hand gegeben, welches einer Strafverfolgung Tür & Tor öffnet. Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" werden reine Texte unter Strafe gestellt, wobei der Bürger/In nicht wissen kann, ob eine Strafbarkeit vorliegt oder nicht. Ein klarer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. In der Gesetzesbegründung heißt es zum Beispiel: Das Fördern oder Wecken von Bereitschaft erfordert nicht das Hervorrufen eines konkreten Tatentschlusses. Unter Bereitschaft soll vielmehr eine allgemeine subjektive Geneigtheit verstanden werden. Das ist völlig absurd. Eine geistige Geneigtheit kann auch nicht bewiesen werden. Bei dem neuen § 176e StGB handelt sich es um ein Gesinnungsstrafrecht, welches in der polizeilichen Praxis kaum anwendbar ist. Dieses populistische Gesetz soll ganz offensichtlich zur Abschreckung dienen, sodass sich Pädophile nicht mehr frei äußern sollen. K13online ruft deshalb schon jetzt alle von diesem Unrechtsgesetz Betroffene zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) auf. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu ausführlichen Informationen über dieses undemokratische Gesetzgebungsverfahren.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4512

(Update) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier(SPD) hat Gesetzespaket zum neuen Sexualstrafrecht unterschrieben: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2021 25.06.2021

Aufruf zu Verfassungsbeschwerden: Rügen gegen § 176 StGB (Mindeststrafe ein Jahr) und § 184b StGB (Mindeststrafe ein Jahr) sowie § 184l StGB("Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild)

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel(CDU) und die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) haben das Gesetzespaket zur historischen Verschärfung im Sexualstrafrecht bereits am 16. Juni 2021 ausgefertigt. Es wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. K13online ruft deshalb alle von den Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) auf. Wir zitieren Bertold Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wirdwird Widerstand zur Pflicht. In den Verfassungsbeschwerden sind primär die Anhebungen der Mindeststrafen in den § 176 und § 184b StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu rügen. Ebenso die Neuschaffung des § 184l StGB. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss gegen diese Gesetze ausgesprochen. Sie sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Übermaßverbot in Verbindung mit dem Wegfall von Minderschwerenfällen bzw. Strafbefehlen/Geldstrafen. Auch wird diese neue Gesetzeslage zur völligen Überlastung der Ermittlungsbehörden & Gerichte führen. KEIN Kind wird besser vor sexualisierte Gewalt geschützt sein. Im Gegenteil: Die jährliche Kriminalstatistik wird rapide ansteigen. In der Folge der Anhebungen von Mindest- und Höchststrafmaße wurden auch die Tilgungsfristen bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis(Bundeszentralregistergesetz) verlängert. Auch wenn es nun doch keinen lebenslänglichen Eintrag gibt, so ist eine grundgesetzliche Resozialisierung nahezu ausgeschlossen. Im Übrigen wurden die §§ 176a - 176d StGB neu gegliedert und erweitert. NEU und erstmals kann das Gericht von Strafe gemäß § 176 Abs. 2 StGB absehen, wenn der Altersunterschied zwischen dem "Täter" und dem Kind bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen geringt ist. Damit erkennt der Gesetzgeber erstmals an, dass es Einvernehmlichkeit gibt. Jedoch nur unter Kindern bzw. Jugendlichen, wobei kein Alter und auch keine Altersgrenze genannt wird. K13online begrüßt einen solchen Strafausschluss zwar grundsätzlich als richtungsweisend, denn dadurch wird einer Kriminalisierung & Strafverfolgung von Kindern & Jugendlichen entgegen gewirkt. Dennoch ist auch dieser 2. Absatz in § 176 StGB verfassungswidrig, weil dieser gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz verstößt. Darüber hinaus bedarf es einer politischen Prüfung des Gesetzgebers und des BVerfG hinsichtlich von Einvernehmlichkeit, wenn die Altersunterschiede der Beteiligten größer sind. K13online ruft deshalb schon jetzt die nächste Bundesregierung & die Opposition zum politischen Handeln auf. Die kommenden Bundestagswahlen am 26. September werden zeigen, ob die neue Bundesregierung verfassungskonforme Gesetze schafft....(Update 25. Juni: 2. Offener Brief an das Bundespräsidialamt) 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4510     

 

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