"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Team Gegen das Puppenverbot - Newsletter: Zwei Beschwerdeführer haben Verfassungsbeschwerden(VB) gegen den UNRECHTS § 184l StGB beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht 03.07.2022

Wir leisten Widerstand und wehren uns! Wir haben ein Signal gesendet: Ein Signal an diejenigen, die meinen Menschenrechte mit Füßen treten zu können, solange es die Menschenrechte von Pädophilen und Hebephilen sind

Zwei Beschwerdeführer des Projektes "Gegen das Puppenverbot" haben beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe Beschwerde gegen den Unrechts § 184l StGB eingereicht. Dieser neue Straftatbestand von sogenannten Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild wurde von der früheren GroKo im Bundestag verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss hatte sich eine Mehrheit der Sachverständigen gegen eine Strafbarkeit ausgesprochen. Die jeweiligen Begründungen sind auf der Webseite des Projektes verfügbar. Die Original-Beschwerden wurden vom Projekt-Team nicht veröffentlicht. In einem Newsletter erläuert das Team die Vorgeschichte & die Hintergründe und die Schwierigkeiten, die mit der Verfassungsbeschwerde verbunden waren. Und tatsächlich: Nach Kenntnis von K13online hat es eine solche Beschwerde gegen ein Gesetz im Sexualstrafrecht in den letzten 20 Jahren nicht gegeben. Damit steht auch eine Grundsatzentscheidung durch das BVerfG an, denn diese Beschwerde beruht nicht auf ein vorangegangenes Strafverfahren, sondern richtet sich direkt gegen § 184l StGB. Für solche Beschwerden besteht eine Frist von einem Jahr, die nun am 1. Juli 2022 abgelaufen ist. Weitere VBs können in dieser Form gegen die anderen Unrechtsgesetze zwar nicht mehr eingelegt werden, aber sind in Strafverfahren nach Ausschöpfung aller Rechtsmitteln weiterhin möglich. Wiederholt rufen wir auch diese Betroffenen zu Verfassungsbeschwerden auf. Mit jeder Beschwerde erhöhen sich die Erfolgsaussichten. Das BVerfG wird in absehbarer Zeit den Eingang der VBs bestätigen und die Aktenzeichen mitteilen. Damit wird das Beschwerdeverfahren eröffnet sein. Im Anschluss wird das BVerfG darüber entscheiden, ob die Beschwerden zur Entscheidung angenommen werden oder nicht. Werden die VBs mit oder ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen bzw. abgewiesen, dann besteht die Möglichkeit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) zu ziehen. Bei angenommenen Beschwerden kann sich die BVerfG-Entscheidung über einen längeren Zeitraum hinziehen. Führen diese oder andere Verfassungsbeschwerden zum gewünschten Erfolg, dann wird der Gesetzgeber zum politischen Handeln aufgefordert werden, den § 184l StGB zu ändern oder ganz abzuschaffen. Die Ampel-Bundesregierung sollte einer positiven BVerfG-Entscheidung im Sinne der Beschwerdeführer zuvor kommen und eine verfassungskonforme Strafrechtsreform auf den parlamentarischen Weg bringen. Denn erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann müssen alle Verurteilungen rückwirkend aufgehoben werden. Schon jetzt wird deutlich: Wir leisten Widerstand und wehren uns! Wir haben ein Signal gesendet: Ein Signal an diejenigen, die meinen Menschenrechte mit Füßen treten zu können, solange es die Menschenrechte von Pädophilen und Hebephilen sind... 

https://www.bundesverfassungsgericht.de




 

https://gegen-das-puppenverbot.de/de

Es ist soweit: unsere Verfassungsbeschwerden wurden fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht!

Warum die Mehrzahl? Vor Gericht kann man nur mit seinem vollen bürgerlichen Namen für seine Rechte eintreten. Für viele Betroffene ist das eine unüberwindliche Hürde. Die Angst vor den möglichen sozialen Folgen der Erkennbarkeit ist einfach zu groß. Trotzdem haben wir zwei Beschwerdeführer gefunden, die bereit waren, diese Hürde zu überspringen. Wir haben dadurch aus der jeweiligen Perspektive des Beschwerdeführers zwei inhaltlich eng verwandte Verfassungsbeschwerden auf den Weg bringen können. Dies zeigt dem Gericht einerseits, dass die Grundrechtsverletzung eine Vielzahl von Personen betrifft, es sichert den Verfahrensverlauf aber auch prozessual besser ab. Wir danken den Beschwerdeführern für ihren persönlichen Einsatz, ohne den eine Verfassungsbeschwerde nicht möglich gewesen wäre.

Um eine professionelle juristische Betreuung finanzieren zu können, waren wir auf Spenden angewiesen. Es ist ein fünfstelliger Betrag im unterem Bereich zusammengekommen, der vor allem von einer Einzelperson aufgebracht wurde, die anonym bleiben möchte. Geld zu sammeln alleine reicht nicht: Man muss es auch ausgeben können, was letztlich nur mit Abstrichen bei der Anonymität möglich ist. Auch hier hat uns eine Einzelperson weitergeholfen, die uns in die Lage versetzt hat, die notwendigen Zahlungen zu leisten.

Es gab auch viele weitere Anstrengungen, die für die Arbeit an der Verfassungsbeschwerde von Bedeutung waren, zum Beispiel der Kontakt mit Bürgerrechtsorganisationen und anderen Personen, die sich für Menschenrechte engagieren, die Beobachtung relevanter Veröffentlichungen in den Medien, die Suche nach einer kompetenten anwaltlichen Vertretung, die Recherche wissenschaftlicher Studien, Nachfragen bei Forschern, Anschreiben an Antidiskriminierungsstellen und vieles mehr. Es gab also unglaublich viel Arbeit hinter den Kulissen und viele, die dazu beigetragen haben und denen wir hiermit danken möchten.

Rückblickend haben wir uns vieles einfacher vorgestellt.

Wie es scheint, darf sich niemand für die Interessen und Menschenrechte der pädophilen und hebephilen Menschen in Deutschland einsetzen. Selbst deutsche Menschenrechtsorganisationen haben Angst vor dem Stigma „Pädophilenfreund“. Es gab kaum eine Bürgerrechtsorganisation, die uns überhaupt geantwortet hat. Hochoffiziell helfen wollte uns niemand, obwohl durchaus ein Bewusstsein für die Problematik geweckt werden konnte. Eine Organisation hat es einem ihrer Mitarbeiter erlaubt, uns auf privater Basis in einer Webkonferenz Tipps zur Vorgehensweise zu geben. Eine andere hat dazu beigetragen, dass das Thema „Puppenverbot“ im Grundrechte-Report 2022, einem gemeinsamen „alternativen Verfassungsschutzbericht“ von zehn Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, aufgegriffen wurde.

Fast noch schwieriger und zeitweise regelrecht zermürbend war die Suche nach einem Anwalt. Wir hätten uns nie vorstellen können, dass es so schwierig werden würde, die nötige professionelle juristische Unterstützung zu finden. Wir mussten mit großer Beharrlichkeit an sehr, sehr viele Türen klopfen. Es war uns dabei wichtig, keine faulen Kompromisse in Hinblick auf die Qualifikation zu machen. Mit der Lösung, die wir am Ende dann doch noch gefunden haben, sind wir sehr glücklich. Wir hätten uns keine bessere juristische Betreuung wünschen können.

Zwar glauben wir, hervorragende Argumente zusammengetragen und vorgebracht zu haben die uns gute Erfolgsaussichten bescheren, aber das bedeutet mitnichten, dass wir nun auch fest mit einem Erfolg der Verfassungsbeschwerden rechnen dürfen. Denn das glauben andere Beschwerdeführer sicherlich genauso und werden am Ende fast immer enttäuscht. Das Verfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber aus Respekt vor dem Prinzip der Gewaltenteilung generell viel Spielraum und schreitet im Grunde nur ein, wenn es gar nicht mehr anders geht.

Die Erfolgsaussichten vor dem Verfassungsgericht sind grundsätzlich gering. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Angabe von Gründen ablehnen. Das BVerfG hat im letzten Jahr 5.352 Eingänge verzeichnet, wovon 95 Prozent Verfassungsbeschwerden waren. Lediglich 67 davon waren erfolgreich. Damit lag die Erfolgsquote nur bei 1,29 Prozent, was den zweitniedrigsten Wert nach 1997 mit 0,97 Prozent ausmacht. (Quelle der Zahlen LTO vom 23. Februar 2022).

Falls die Verfassungsbeschwerden durch Nicht-Annahme „erledigt“ werden, wissen wir in einigen Monaten Bescheid und können dann entscheiden, ob wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen. Falls die Beschwerden zur Entscheidung angenommen werden sollten, ist mit einer Prozessdauer von mehreren Jahren zu rechnen. Für Betroffene ist das eine unfassbar lange Zeit. Selbst im günstigsten Fall werden sie noch auf Jahre unter einer brutalen und ungerechten Gesetzgebung leiden.

Trotzdem und völlig egal wie die Sache enden mag:

Wir haben ein Signal gesendet. Ein Signal an diejenigen, die meinen Menschenrechte mit Füßen treten zu können solange es die Menschenrechte von Pädophilen und Hebephilen sind.
Wir leisten Widerstand und wehren uns! Und das ist zugleich auch unser Signal an alle Pädophilen und Hebephilen: So schwierig es auch sein mag, wir können zusammenstehen und uns wehren. Zusammen schaffen wir es! Wir sind dabei auch nicht völlig allein. Man muss sie suchen und dabei Ausdauer beweisen, aber es gibt sie: Andere Menschen, die sich des gewaltigen Stigmas rund um Pädophilie und den Kontakt mit Pädophilen bewusst sind und trotzdem bereit sind, sich für eine als gerecht erkannte Sache einsetzen.

Jeder Anfang ist schwer. Aber wie Hermann Hesse in seinem Gedicht „Stufen“ schreibt: „jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.“

Mehr als ein Jahr haben wir intensiv auf diesen Tag hingearbeitet. Eine Arbeit voller Höhen und Tiefen. Wir haben eine Stufe bewältigt. Wir sind bereit für weitere.

Etwas Sorge macht die Entwicklung in Österreich. Dort arbeiten Gruppen daran, dass das „Kindersexpuppen-Verbot“ aus Deutschland übernommen wird. Wir werden jeden unterstützen, der gegen das drohende Verbot vorgeht. Ihr müsst nicht bei Null anfangen. Kontaktiert uns ([email protected]). Wir stehen an Eurer Seite!

Auch darüber hinaus möchten wir alle ermutigen: Es ist schwierig aber nicht unmöglich etwas zu tun, sich zu wehren, sich Gehör zu verschaffen. Helft einander, habt Hoffnung und haltet durch, auch wenn es Fehlschläge und Enttäuschungen auf dem Weg gibt. Aus eigener Erfahrung: Wer sich auf den Weg macht kann auch irgendwann zurückschauen und stolz sein.

Quelle: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht



 

http://www.grundrechte-report.de/2022/inhalt/

Herausgegeben von: Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Vera Fischer, Rolf Gössner, Wiebke Judith, Hans-Jörg Kreowski, John Philipp Thurn, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

Redaktion: Ahmed Abed, Christoph Bruch, Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Vera Fischer, Jochen Goerdeler, Martin Heiming, Stefan Hügel, Wiebke Judith, Hans-Jörg Kreowski, Sarah Lincoln, Rebecca Militz, Britta Rabe, John Philipp Thurn, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M., Mai 2022, ISBN 978-3-596-70805-5, 224 Seiten, 13.00 Euro.

Inhaltsverzeichnis(Auszug)

Joachim Renzikowski: Fragwürdige Puppenspiele. Eine Kritik des neuen § 184 l Strafgesetzbuch (178)

https://forschung-sachsen-anhalt.de/publication/fragwuerdige-puppenspiele-kritik-des-1802514430

 


 

Initiatoren rufen zur Mitwirkung & finanziellen Unterstützung auf: Verfassungsbeschwerde gegen den § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichen Erscheinungsbild) 12.07.2021

Instinktiver und individueller Ekel & Abscheu legitimiert den Gesetzgeber nicht zu einer Strafverfolgung: Das Grundgesetz verbietet ein Gesinnungsstrafrecht, welches keine Rechtsgüter Dritter(Kinder) gefährdet

Gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen UNrechts § 184l StGB hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen wird. Dazu haben die Initiatoren ein eigenes Weblog "Gegen das Puppenverbot" ins Internet gestellt. Das politische Projekt wird bereits von mehreren Aktivisten unterstützt. K13online schließt sich diesen Aktivitäten ebenfalls an. Eine kindliche Sexpuppe ist dem Gesetz zu Folge eine "körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist." Die Motivation für das Verbot ist ein instinktiver Ekel und Abscheu, den viele Menschen bei dem Thema empfinden. Ein Rechtsstaat muss aber konkrete Rechtsgüter schützen, und darf nicht aufgrund individueller Ekelgefühle mit harten Kriminalstrafen reagieren. Wenn damit aber auch Verhaltensweisen und Umgangsformen kriminalisiert werden, in denen gar keine realen Kinder involviert sind, geht es längst nicht mehr um den Schutz von Kindern, sondern um ein Gesinnungsstrafrecht, welches Gedanken und Fantasien strafrechtlich verfolgt. Die offensichtliche Verfassungswidrigkeit wird von einer ganzen Reihe von Sachverständigen & Rechtsexperten gestützt. Dabei sind zum Beispiel: Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Deutscher Anwaltverein, Rechtsanwalt Udo Vetter und weitere. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschusses des Bundestages gegen den § 184l StGB ausgesprochen. Unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze hatte die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD dieses Gesinnungsstrafrecht im Bundestag verabschiedet. Die gegen diesen Schand § gerichtete K13online Petition befindet sich noch im Petitionsausschuss. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause und den Bundestagswahlen am 26. September 2021 gehen wir momentan davon aus, dass erst der neue Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den neuen Bundestag abgeben wird. Der neuen Bundesregierung wird mindestens eine heutige Oppositionsfraktion angehören, die sich gegen dieses verfassungswidrige Gesetz positioniert hat. Damit steigen auch die Erfolgsaussichten unserer Petition. Wir rufen die neue Bundesregierung schon jetzt auf, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, weil es gegen die Grundrechte verstößt.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4526

(Update) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier(SPD) hat Gesetzespaket zum neuen Sexualstrafrecht unterschrieben: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2021 25.06.2021

Aufruf zu Verfassungsbeschwerden: Rügen gegen § 176 StGB (Mindeststrafe ein Jahr) und § 184b StGB (Mindeststrafe ein Jahr) sowie § 184l StGB("Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild)

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel(CDU) und die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) haben das Gesetzespaket zur historischen Verschärfung im Sexualstrafrecht bereits am 16. Juni 2021 ausgefertigt. Es wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. K13online ruft deshalb alle von den Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) auf. Wir zitieren Bertold Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wirdwird Widerstand zur Pflicht. In den Verfassungsbeschwerden sind primär die Anhebungen der Mindeststrafen in den § 176 und § 184b StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu rügen. Ebenso die Neuschaffung des § 184l StGB. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss gegen diese Gesetze ausgesprochen. Sie sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Übermaßverbot in Verbindung mit dem Wegfall von Minderschwerenfällen bzw. Strafbefehlen/Geldstrafen. Auch wird diese neue Gesetzeslage zur völligen Überlastung der Ermittlungsbehörden & Gerichte führen. KEIN Kind wird besser vor sexualisierte Gewalt geschützt sein. Im Gegenteil: Die jährliche Kriminalstatistik wird rapide ansteigen. In der Folge der Anhebungen von Mindest- und Höchststrafmaße wurden auch die Tilgungsfristen bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis(Bundeszentralregistergesetz) verlängert. Auch wenn es nun doch keinen lebenslänglichen Eintrag gibt, so ist eine grundgesetzliche Resozialisierung nahezu ausgeschlossen. Im Übrigen wurden die §§ 176a - 176d StGB neu gegliedert und erweitert. NEU und erstmals kann das Gericht von Strafe gemäß § 176 Abs. 2 StGB absehen, wenn der Altersunterschied zwischen dem "Täter" und dem Kind bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen geringt ist. Damit erkennt der Gesetzgeber erstmals an, dass es Einvernehmlichkeit gibt. Jedoch nur unter Kindern bzw. Jugendlichen, wobei kein Alter und auch keine Altersgrenze genannt wird. K13online begrüßt einen solchen Strafausschluss zwar grundsätzlich als richtungsweisend, denn dadurch wird einer Kriminalisierung & Strafverfolgung von Kindern & Jugendlichen entgegen gewirkt. Dennoch ist auch dieser 2. Absatz in § 176 StGB verfassungswidrig, weil dieser gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz verstößt. Darüber hinaus bedarf es einer politischen Prüfung des Gesetzgebers und des BVerfG hinsichtlich von Einvernehmlichkeit, wenn die Altersunterschiede der Beteiligten größer sind. K13online ruft deshalb schon jetzt die nächste Bundesregierung & die Opposition zum politischen Handeln auf. Die kommenden Bundestagswahlen am 26. September werden zeigen, ob die neue Bundesregierung verfassungskonforme Gesetze schafft....(Update 25. Juni: 2. Offener Brief an das Bundespräsidialamt)   

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4510  

... und viele weitere mehr.....

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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