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(Update) Einziehungsverfahren um den belgischen Aufklärungsfilm PUBERTY beendet: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird sich nicht mit dem rechtsfehlerhaften Urteil der Richterin Schick am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim beschäftigen 27.07.2022

Schon deshalb ist es juristisch völlig absurd, den Film als kinder- und jugendpornografisch zu werten: Alle Darsteller im Film - Kinder, Jugendliche und Erwachsene - sind namentlich auf dem DVD-Cover genannt 

Mit einer Verspätung von 18 Monaten hat die Staatsanwaltschaft die schriftliche Urteilsbegründung im Einziehungsverfahren PUBERTY zugestellt. Die Begründung der Richterin Schick am Landgericht ist im höchsten Maße rechtsfehlerhaft. Sie beschränkt sich rechtswidrig auf sehr kurze Filmsequenzen mit deutlich erkennbarer, einvernehmlicher Sexualität unter Kindern und zwischen zwei Jugendlichen. Alle Darsteller im Film - Kinder, Jugendliche und Erwachsene - sind namentlich auf dem DVD-Cover genannt. Ebenso der Produzent & Regisseur & Kameramann usw.. ! Schon aus diesen Gründen ist es juristisch völlig absurd, dass das Landgericht diesen Aufklärungsfilm als kinder- und jugendpornografisch eingestuft hat. Keiner der an diesem Film beteiligten Personen wurde wegen Kinder- und Jugendpornos verurteilt. Ebenso sind keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen des Besitzes im Produktionsland Belgien, Niederlande und weltweit bekannt geworden. Deutschland ist demnach der einzige Staat auf der Welt, wo dieser aufklärende Film als illegal bewertet wurde. Deutschen Staatsbürgern/Innen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und sich noch im Besitz dieses Filmes befinden, müssen wir dringend raten, sich dieses Filmes zu entledigen. Der Einziehungsbeteiligte hat mit seinen Rechtsanwälten - es wurden rund 20 Verfassungsrechtler kontaktiert - alles versucht, eine Legalität vor den Pforzheimer Gerichten zu erreichen. Zum Schluss standen drei ausgewählte Rechtsanwälte für Verfassungsrecht bereit, dass Mandat für eine VB zu übernehmen, jedoch konnte am Ende die VB wegen den fehlenden finanziellen Mitteln nicht beim Verfassungsgericht eingereicht werden. Mit diesem News schließen wir unsere Berichterstattung über dieses Einziehungsverfahren ab. Was uns am Ende geblieben ist, sind die vielen Erfahrungen auf allen Ebenen und die öffentliche Dokumentation. Wir bedanken uns für Ihr Interesse! Alle Dokumente finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://de.wikipedia.org/wiki/Pubertät



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https://www.imdb.com/title/tt1980239

Rechtlicher Hinweis

IMDb ist die weltweit größte Datenbank von Filmen aller Art. Der Aufklärungsfilm "PUBERTY" ist dort gelistet. Aus diesem Grunde gehen wir davon aus und weisen ausdrücklich auf die Legalität des obigen Links hin. Der Link dient als offizielle Quellenangabe für unsere journalistische Berichterstattung. Dabei berufen wir uns auf das im Grundgesetz verankerte Recht der freien Meinungsäußerung & Pressefreiheit.  


Zur rechtsfehlerhaften Urteilsbegründung der Richterin Schick am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim gelangen Sie über den folgenden Link:

https://krumme13.org/text.php?id=1622&s=read 

In der Begründung des Fehlurteils geht die Richterin mit keinem Wort auf den aufklärenden Kontext dieses eindeutigen Aufklärungsfilms ein. Sie beschränkt sich rechtswidrig auf sehr kurze Filmsequenzen mit deutlich erkennbarer, einvernehmlicher Sexualität unter Kindern und zwischen zwei Jugendlichen. Alle Darsteller im Film - Kinder, Jugendliche und Erwachsene - sind namentlich auf dem DVD-Cover genannt. Ebenso der Produzent & Regisseur & Kameramann usw.. ! Schon aus diesen Gründen ist es juristisch völlig absurd, dass das Landgericht diesen Aufklärungsfilm als kinder- und jugendpornografisch eingestuft hat. Keiner der an diesem Film beteiligten Personen wurde wegen Kinder- und Jugendpornos verurteilt. Ebenso sind keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen des Besitzes im Produktionsland Belgien, Niederlande und weltweit bekannt geworden. Deutschland ist demnach der einzige Staat auf der Welt, wo dieser aufklärende Film als illegal bewertet wurde. Deutschen Staatsbürgern/Innen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und sich noch im Besitz dieses Filmes befinden, müssen wir dringend raten, sich dieses Filmes zu entledigen. 

Im Einziehungsverfahren wurden ALLE Beweisanträge rechtswidrig abgewiesen. Darin wurden Sachverständigengutachten von Sexualwissenschaftlern & Sexualpädagogen beantragt. Weiter hatte das Landgericht es rechtswidrig abgelehnt, ein in die deutsche Sprache übersetztes Transkript vom O-Ton der Darsteller herzustellen. Auch daraus hätte sich klar ergeben, dass der gesamte Kontext einen aufklärenden Charakter hat. Die anwesende Dolmetscherin hatte den O-Ton lediglich LIVE übersetzt und das gesamte gesprochene Wort befindet sich nicht in den Akten. Ein klarer Fall von Verfahrensfehler! 

Der Einziehungsbeteiligte hat mit seinen Rechtsanwälten - es wurden rund 20 Verfassungsrechtler kontaktiert - alles versucht, eine Legalität vor den Pforzheimer Gerichten zu erreichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahre 2017 sind in solchen Einziehungsverfahren nach dem Landgericht(Berufung) keine Revisionen vor dem Oberlandesgericht mehr möglich. Damit war der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde(VB) beim BVerfG in Karlsruhe. War anfangs noch ein Sponsor für das Anwaltshonorar von rund 6 Tausend Euro vorhanden, so hat sich dieser im Laufe der Zeit zurück gezogen. Zum Schluss standen drei ausgewählte Rechtsanwälte für Verfassungsrecht bereit, dass Mandat für eine VB zu übernehmen, jedoch konnte am Ende die VB wegen den fehlenden finanziellen Mitteln nicht beim Verfassungsgericht eingereicht werden. 

Mit diesem News schließen wir unsere Berichterstattung über dieses Einziehungsverfahren ab. Was uns am Ende geblieben ist, sind die vielen Erfahrungen auf allen Ebenen und die öffentliche Dokumentation. Wir bedanken uns für Ihr Interesse!


Zum weiteren Protokoll mit den rechtsfehlerhaften Ablehnungen aller Beweisanträge gelangen Sie über den folgenden Link:

https://krumme13.org/text.php?id=1623&s=read 


Sexualaufklärung mit realen Kindern/Jugendlichen als Darsteller/innen ist in Deutschland jetzt vorboten: Zurück in die Vergangenheit zu den Bienen & Blümchen. Pädagogisch wertvoller Aufklärungsfilm wurde "pornografisch".  Wir schreiben das Jahr Ano 2022..... 

 


 

Sachstandsanfrage & Verzögerungsrüge an den Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe: Schriftliche Urteilsbegründung im selbständigen Einziehungsverfahren PUBERTY seit einem Jahr nicht ausgefertigt 12.12.2021

Für die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird die schriftliche Urteilsbegründung & das Verhandlungsprotokoll benötigt: Aufklärungsfilm "PUBERTY" muss für legal erklärt werden

Vor genau einem Jahr fand vor dem Landgericht Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - die Berufungsverhandlung im selbständigen Einziehungsverfahren in Sachen Aufklärungsfilm "PUBERTY" statt. Die Vorsitzende Richterin Schick verkündete am gleichen Tage das mündliche Urteil. Sie verweigerte die Herausgabe des Films auf DVD mit der rechtsfehlerhaften Begründung, dass die Inhalte von PUBERTY kinderpornografisch sein sollen. Aufgrund einer neuen Rechtslage aus dem Jahre 2017 ist eine Revision bei einem Oberlandesgericht(OLG) gegen das Fehlurteil der Richterin Schick am Landgericht nicht mehr möglich. Damit sind die Rechtsmittel für eine Verfasssungsbeschwerde ausgeschöpft. Eine Beschwerde beim BVerfG kann jedoch erst dann anwaltlich eingelegt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung dem Beschwerdeführer vorliegt. Nach jetzt genau einem Jahr wurde diese jedoch noch immer nicht ausgefertigt und zugestellt. Aus diesem Grunde wurde nun eine Verzögerungsrüge an den Präsidenten des Landgerichts in Karlsruhe gesandt. Von den inzwischen 17 kontaktierten Rechtsanwälten haben der Inhaber von K13online & seine bürgerrechtlichen Unterstützer eine Auswahl von drei Verfassungsrechtlern getroffen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung & das Verhandlungsprotokoll hier vorliegt wird das Mandat zur Anfertigung der Beschwerde beim BVerfG erteilt. Lesen Sie den Schriftsatz der Verzögerungsrüge an den Präsidenten des Landgerichts in Karlsruhe mit einem Klick... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4648 

Der digitale Pressespiegel zur Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Mühlacker Tagblatt(Frank Wewoda) und Pforzheimer Zeitung(Stefan Meister) 12.12.2020

Filmvorführung des Aufklärungsfilms PUBERTY unter Ausschluss der Öffentlichkeit(Medien): Was hat die Staatsanwaltschaft & das Landgericht zu verbergen? Die Wahrheit über einen der besten Filme zur Aufklärung von Kindern & Jugendlichen nach Oswald Kolle

Der Film PUBERTY wurde im Jahre 1991 für die Schulaufklärung in Belgien produziert. Die Inhalte orientieren sich an Sexualaufklärung mit namentlich genannten Darstellern, die eine Familie sind. Der Produzent, der Regisseur, die Kameraleute und die Kinder & Jugendlichen erscheinen mit Namen im Abspann des Films. Der O-Ton wird von einem Jungen gesprochen. Die anwesenden Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ) und dem Mühlacker Tagblatt wurden bei der Filmvorführung im Gerichtssaal 2 des Landgerichtes Karlsruhe-Pforzheim ausgeschlossen. Hinter verschlossenen Türen wurde ein Film gezeigt, der der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte. Die Öffentlichkeit hat ein Anspruch darauf zu erfahren, dass dieser Aufklärungsfilm nichts mit "Kinder- und Jugendpornos" zu tun hat. Wenn Sexualaufklärung zu Pornografie umfunktioniert wird, dann zeigt dies auf erschreckende Art und Weise, in welchem Klima der Sexualfeindlichkeit wir in Deutschland leben. Der Film gehört in jede Schule ab der 5 Klasse. Im Internet existieren sogar legale Downloads, die weltweit abgerufen werden können. Das Mühlacker Tagblatt(Frank Wewoda) und die Pforzheimer Zeitung(Stefan Meister)  haben sich bei Ihrer Berichterstattung redlich bemüht, einen halbwegs objektiven Artikel über einen Aufklärungsfilm zu publizieren, den Sie nicht gesehen haben. Den SIE nicht sehen durften! Natürlich wird dadurch die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Die Grundrechte werden ausgehebelt. Der Öffentlichkeit soll der aufklärende Charakter des Films vorenthalten werden. Die Mainstream-Medien sind aufgerufen, über diesen Aufklärungsfilm eigenständig zu recherchieren. Und darüber zu berichten. Zum digitalen Medienspiegel der hiesigen Tageszeitungen gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4347 

(Update) Mehrfach rechtsfehlerhaftes Urteil: Berufungsverhandlung im Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilm PUBERTY vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim am 11. Dezember 2020 12.12.2020

Richterin Schick will keine Revision beim OLG Karlsruhe zulassen: Einziehungsbeteiligter Dieter Gieseking(K13online) & Rechtsanwalt prüft - und wird dann direkt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen

Vor dem Landgericht in Karlsruhe-Pforzheim fand am gestrigen Freitag die Berufungsverhandlung im Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilms PUBERTY statt. Richterin Schick vertrat in Ihrer mündlichen Urteilsverkündung die Rechtsauffassung, dass der Film mit Aufklärung für Kinder & Jugendliche "Kinder- und Jugendpornografie" sei. Der aufklärende Kontext spiele bei der rechtlichen Bewertung der Inhalte keine Rolle. Gleich drei Beweisanträge von unserem Rechtsanwalt wurden abgelehnt. Die deutsche Übersetzung des belgisch-flämischen Films durch die Dolmetscherin sollte ins Protokoll aufgenommen werden. Ein sexualwissenschaftliches bzw. sexualpädagogisches Gutachten sollte erstellt werden. Abgelehnte Beweiseanträge stellen Revisionsgründe dar. Im mündlichen Urteil wies Richterin Schick daraufhin, dass keine Revision gegen Ihr Urteil möglich wäre. Wir prüfen gegenwärtig die Rechtslage. Revision wird dennoch eingelegt. Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird unabhängig von der Rechtslage bei der Revision auf jeden Fall erfolgen. Der Aufklärungsfilm PUBERTY muss auch in Deutschland legal sein. Der Pornografie-Begriff trifft nicht auf den sexuellen Teil im Film zu. Der Gesamtkontext hat einen aufklärenden Charakter. Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung hat der Einziehungsbeteiligte Dieter Gieseking seine Stellungnahme verlesen. Von der Presse war die Pforzheimer Zeitung(PZ) und das Mühlacker Tagblatt anwesend. Durch den Antrag der Staatsanwältin Harfst auf Ausschluss der Öffentlichkeit konnten die beiden Journalisten den Film nicht mit anschauen. Hinter verschlossen Türen blieb die Wahrheit verborgen. Die schriftliche Urteilsbegründung & das Verhandlungsprotokoll wird wohl circa einen Monat dauern. Lesen Sie den Bericht zur Berufungsverhandlung mit einem Klick auf weiterlesen... (Update 14.12.2020: Anwaltlicher Beweisantrag zur Einholung des Gutachtes. Eine Revision ist gemäß § 436 Abs. 2 i. V. m. § 434 Abs. 3 Satz 4 StPO nicht möglich. Damit sind die Rechtsmittel vor den ordentlichen Gerichten schon jetzt ausgeschöpft, so dass Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt wird)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4346

Update) Einziehungsverfahren um den belgischen Aufklärungsfilm Puberty & de Menstruatie: Schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgericht Pforzheim ist mehrfach rechtsfehlerhaft 24.05.2019

K13online Zielsetzungen im Einziehungsverfahren: Legalität des Aufklärungsfilms durch alle Instanzen(Berufung Landgericht & Revision Oberlandgericht) sowie Rüge des (Kinder-) Pornografiebegriffes in den §§ 184b + 184c StGB beim Bundesverfassungsgericht

Die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgerichts Pforzheim ist auch für die 1. Instanz erstaunlich rechtsfehlerhaft ausgefallen. Die Richterin Ambs verweigert darin eine rechtliche Auseinandersetzung um die wissenschaftliche Qualität des aufklärenden Werkes. Sie reduziert den Inhalt ausschließlich auf die wenigen Filmsequenzen mit Sexualität und lässt den gesamten Kontext in Ton & Schrift & Bild völlig außer Betracht. Schon dieser Rechtsfehler hält einer Prüfung im laufenden Berufungsverfahren vor einem Landgericht nicht stand. Mit keinem Wort geht die Amtsrichterin auf die Freiheiten der Sexualwissenschaft ein, geschweige denn auf den Pornografiebegriff in den §§ 184b + 184c StGB. Im früheren Verfahren um den "Stefan-Erlebnisbericht" hatte das Oberlandgericht Koblenz bereits entschieden, dass der Kontext immer berücksichtigt werden muss. Dieses OLG-Urteil mit der Feststellung der Legalität lag der Amtsrichterin vor, wurde jedoch völlig ignoriert. Auch die Ablehnung der Beweisanträge von Ton- und Textübersetzungen des Aufklärungsfilms in die deutsche Sprache wird nicht begründet. Bei der Inaugenscheinnahme des Films vor dem Amtsgericht war der Ton ausgeschaltet gewesen. Bei all den Rechtsfehlern hilft es auch nicht, wenn es in der Urteilsbegründung heißt, dass der Einziehungsbeteilige Dieter Gieseking "nötigenfalls auch obergerichtliche Festellungen" für die Legalität herbei führen will. Diese Ankündigung entbindet die Amtsrichterin nicht von einer rechtsfehlerfreien Urteilsbegründung. Im bereits eingelegten Berufungsverfahren werden alle Beweisanträge natürlich erneut gestellt werden. Mit der Terminierung der Berufungsverhandlung vor einem Landgericht rechnen wir frühestens im Herbst 2018. K13online geht nicht davon aus, dass die 2. Instanz zum geforderten Erfolg führen wird, sondern das eine Revision in der 3. Instanz bei einem Oberlandgericht notwendig sein wird. Eine Verfassungsbeschwerde wird das Ziel verfolgen, das der Begriff der (Kinder-) Pornografie in den §§ 184 ff. StGB gerügt wird. Die Straftatbestände dieser §§ verstoßen auch gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes und sind damit verfassungswidrig. Eine solche Grundsatzentscheidung kann natürlich nicht von einem Amts- oder Landgericht getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht oder sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist dafür zuständig. K13online ruft deshalb zur Solidarität & Unterstützung beim Gang durch alle Instanzen auf... (Ersteinstellung 29. Juni 2018 - Update am 6. Oktober 2018: Anwaltswechsel für Berufungsinstanz beim Landgericht beantragt)(Update 26. März 2019: Neuer Rechtsanwalt übernimmt Mandat)(Update 24. April 2019: Sachstandsanfrage beim Landgericht Karlsruhe durch Rechtsanwalt)(Update 24. Mai 2019: Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft & beim Landgericht)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3668

(Update) Kurzer Prozess vor dem Amtsgericht Pforzheim: Einziehungsverfahren zum belgischen Aufklärungsfilm Sexuele Voorlichting - Puberty & de Menstruatie - Sexual Edocation for Boys & Girls 07.05.2018

Nächste Instanz der Berufung/Revision angekündigt: Stumme Filmvorführung ohne Original-Ton und ohne Dolmetscher/Textübersetzung und ohne sexualwissenschaftliches & sexualpädagisches Sachverständigengutachten

In dem Einziehungsverfahren um den Aufklärungsfilm "Puberty & de Mentruatie" fand am heutigen Montag, den 7. Mai 2018 um 9 Uhr, die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Pforzheim statt. Als einziger Zeuge war der Polizeibeamte geladen, der den Film auswertet hat. Amtsrichterin Ambs hatte, obwohl beantragt, keine weiteren Zeugen(Dolmetscher/Übersetzer und Sachverständige) geladen. In der Verhandlung wies Sie alle Anträge ab. Lediglich dem Antrag auf Inaugenscheinnahme des Aufklärungsfilm wurde gefolgt. Die Filmvorführung wurde jedoch zu einem Stummfilm ohne Ton. Der gesamte Kontext(O-Töne des Sprechers & O-Töne jugendlicher Darsteller im Film) in belgischer Sprache war nicht zu hören. Eine deutsche Textübersetzung lag nicht vor. Das beantragte Gutachten über den sexualpädagogischen und sexualwissenschaftlichen Charakter wurde nicht erstellt. Der mündliche Beschluss von Amtsrichterin Ambs ist in vielfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Rechtsmittel gegen die Einziehung wurde bereits mündliche eingelegt und wird innerhalb von einer Woche schriftlich nachgereicht. Im Berufungsverfahren vor einem Landgericht werden alle Beweisanträge nochmals gestellt. Wir werden notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Grundsatz-Entscheidung für eine Legalität in ganz Deutschland herbei zu führen. Kein Gericht in Deutschland hat diesen Aufklärungsfilm aus dem Jahre 1991 bisher zu "Kinderporno" erklärt. Die Inhalte von diesem beispiellos aufklärenden Charakter müssen in Deutschland gerichtlich für legal erklärt werden...(Update 8. April 2018: Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht eingelegt) 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3619

 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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