K13online & Petent Dieter Gieseking & 37 Mitzeichner/Innen fordern weiterhin: Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz(Pet 4-19-07-10000-043821) und sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(Pet 4-19-07-103-044636)
Die politischen Ziele zu Änderungen & Ergänzungen im Grundgesetz des Artikel 6 & Artikel 3 Abs. 3 sind Bestandteile des Koalitionsvertrages der Ampel-Bundesregierung. In der 19. Legislaturperiode, wo diese beiden Petitionen eingereicht wurden, konnte die notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht erreicht werden, weil primär die CDU/CSU ihre Zustimmung verweigert hatte. Die Regierungsfraktionen von SPD, GRÜNE und FDP - ebenso die LINKE - streben weiterhin die Grundgesetzänderungen an. Die Forderungen von K13online & dem Petenten Dieter Gieseking & den 37 Mitzeichner/Innen gehen jedoch über die Zielsetzungen der Bundesregierung hinaus. Bei allen vorgesehenen Kinderrechten muss zusätzlich auch die sexuelle Selbstbestimmung geschützt und ins Grundgesetz aufgenommen werden. Bei der sexuellen Identität muss auch die Pädophilie mit einbezogen werden. Gerade die Pädophilen müssen grundsätzlich vor Diskiminierung im Grundgesetz geschützt sein. Und zwar ganz unabhängig vom Sexualstrafrecht. Denn die weit überwiegende Mehrheit der geschätzten über 250 Tausend Pädophilen begeht keine Straftaten dieser Deliktsarten. Die Pädophilie ist eine eigenständige sexuelle Identität. Der Petitionsausschuss des Bundestages wird sich bei seinen Beratungen damit beschäftigen. Danach wird es eine Beschlussempfehlung an den Bundestag geben. Die genauen Zeitabläufe sind gegenwärtig noch nicht bekannt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss
+
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

+
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Diese Petitonen wurden nach der Online-Einreichung am 14. Februar 2021 mehrfach ergänzt & erweitert. Die Ergänzungen & Erweitungen können Sie den News-Archiven entnehmen. Eine Übersicht finden Sie im folgenden Link: https://krumme13.org/text.php?s=list&kid=89
Der Petent K13online/Dieter Gieseking hatte nur eine Petition zu den Grundrechten eingereicht. Der Petitionsdienst hatte die beiden Petitionen getrennt und deshalb auch zwei unterschiedliche Aktenzeichen vergeben.
Im Zeitraum vom 9. Februar bis 8. Mai 2021 wurden bei OpenPetition auch Unterschriften gesammelt. Bei diese Gelegenheit bedanken wir uns nochmals für die Mitzeichnungen:
https://www.openpetition.de/petition/online/kinderrechte-und-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz-gg

K13online Aktivitäten: Zwei Anfragen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG) |
26.05.2022 |
K13online sucht Dialog & Diskussion: Die Mitglieder des Petitionsausschusses von SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN werden um direkte Kontaktaufnahme mit dem Petenten gebeten
Die zwei Petitionen wurden am 14. Februar 2021 eingereicht. Damals noch an den früheren Petitionsausschuss der alten Bundesregierung. Durch die Bundestagswahl haben sich mit der Ampel-Koalition neue Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss & Bundestag ergeben. Die Regierungsfraktionen aus SPD + GRÜNE + FDP haben im Koalitionsvertrag Änderungen des Artikel 3 und 6 GG vereinbart. Die Oppositionsfraktion der LINKEN würde einer Grundgesetzänderung sicherlich auch zustimmen. Dennoch kann die notwendige 2/3 Mehrheit nicht erreicht werden, weil sich die Fraktionen der CDU/CSU & AfD verweigern. Unabhängig von der (noch) fehlenden 2/3 Mehrheit läuft dieses Petitionsverfahren weiter. Der Petent fragt über den aktuellen Stand dieses Verfahrens an. Finden zwischen der Bundesregierung und der CDU/CSU Verhandlungen statt? Die Mitglieder des Petitionsausschusses von SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN werden um direkte Kontaktaufnahme mit dem Petenten gebeten. Dieses Schreiben wird auch über die Mailingliste des Petenten an alle Ausschussmitglieder(außer AfD) versandt. Es besteht also auch die Möglichkeit einer Antwort per Email. Der Deutsche Bundestag berät am 2. Juni 2022 über sechs Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Die K13online-Petitionen sind nicht dabei. Damit sind diese Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen. In gleicher Weise wird auch bei unseren Petitionen verfahren werden. Der Petitionsausschuss wird eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben, der dann darüber abstimmen wird. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Zum aktuellen Stand gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4789
|