Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer an Staatsanwälte & Nebenklage: "Sie haben bereits das Leben des Mandanten zerstört. Es geht nur noch um das Ausmaß"
Vor dem Landgericht in Köln fanden am letzten Montag und Dienstag zwei weitere Verhandlungstage gegen den Kinderfotografen Achim Lippoth statt. Eine ehemalige Agentin sagte als Zeugin aus. Der Vorsitzende Richter Peter Sommer hat noch eine Frage: „Angenommen, die Vorwürfe erweisen sich als falsch. Wäre der Angeklagte dann wieder so im Geschäft wie vorher?“ Die Antwort der Zeugin kommt wie aus der Pistole geschossen: „Garantiert nicht.“ Jeder in der Branche habe von den Vorwürfen gegen den 53-Jährigen gehört. Die 61-Jährige schaut kurz zu dem Angeklagten und sagt leise: „Das wars.“ Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer an Staatsanwälte & Nebenklage: Es sei „eine Illusion“, dass nach einem Freispruch, von falschen Beschuldigungen nichts an einem hängen bleibe. In Richtung Staatsanwälte und Nebenklage bläst er dann zum Generalangriff und erklärt: „Sie haben bereits das Leben des Mandanten zerstört. Es geht nur noch um das Ausmaß.“ Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens, steht schon jetzt fest, dass die berufliche und private Existenz von Achim Lippoth zerstört wurde. Auch ein Freispruch wird daran nichts ändern. Die bisherige Beweisaufnahme deutet daraufhin, dass die Aussagen der sogenannten "Opferzeugen" nicht so belastbar ausreichen werden, dass die Schuld von Lippoth eindeutig nachgewiesen werden kann. Letztendlich steht Aussage gegen Aussage. Objektive Beweise sind ohnehin nicht vorhanden, denn fast alle angeklagten Beschuldigungen liegen bis zu 20 Jahre in der Vergangenheit. Dieser Prozess ist auch die politische Folge der mehrfachen Verlängerung von Verjährungsfristen. Die früheren Gesetzgeber tragen dafür die politische Verantwortung. Die nächsten Verhandlungstage finden am Donnerstag, den 25. August und Freitag, 26. August, jeweils um 9 Uhr statt...
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Zitate
Die Zeugenaussage der 61-Jährigen ist fast zu Ende. Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben der ehemaligen Agentin eines wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagtem Fotografen (53) ihre Fragen gestellt und Antworten erhalten. Eigentlich kann die Zeugin entlassen werden. Doch da fällt dem Vorsitzenden Peter Sommer noch eine Frage ein: „Angenommen, die Vorwürfe erweisen sich als falsch. Wäre der Angeklagte dann wieder so im Geschäft wie vorher?“ Die Antwort der Zeugin kommt wie aus der Pistole geschossen: „Garantiert nicht.“ Jeder in der Branche habe von den Vorwürfen gegen den 53-Jährigen gehört. Die 61-Jährige schaut kurz zu dem Angeklagten und sagt leise: „Das wars.“
Im Anschluss an die Aussage der Zeugin bedankt sich Verteidiger Ulrich Sommer in einer Stellungnahme bei dem Vorsitzenden Richter, „dass Sie diese Frage noch gestellt haben“. Es sei „eine Illusion“, dass nach einem Freispruch, von falschen Beschuldigungen nichts an einem hängen bleibe. In Richtung Staatsanwälte und Nebenklage bläst er dann zum Generalangriff und erklärt: „Sie haben bereits das Leben des Mandanten zerstört. Es geht nur noch um das Ausmaß.“ Während die beiden Staatsanwälte nicht mal mit der Wimper zucken, kann Nebenklageanwältin Monika Müller-Laschet das nicht stehen lassen. Sie kontert: „Das gilt auch für das Leben der Geschädigten. Im Gegensatz zum Angeklagten wissen wir schon, wie deren Leben zerstört ist.“ Die sechs mutmaßlichen Opfer haben in dem Prozess bereits ausgesagt — unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Anfang August hatte die 57-Jährige ausgesagt, sie sei vom Angeklagten rausgeschmissen worden, weil sie ihn mit ihrem Verdacht, er sei womöglich pädosexuell, konfrontiert habe. Die Agentin widersprach dem. „Das Verhältnis ist auseinandergegangen, weil es um finanzielle Dinge ging. Das ist es, was ich gehört habe.“ Ihrer Kenntnis nach habe die 57-Jährige eine Beteiligung an dem Magazin verlangt, um finanziell unabhängiger vom Angeklagten zu sein. Erst nach der Trennung seien die Vorwürfe aufgekommen, „nicht einen Tag früher“. Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs seien „der angreifbarste Punkt. So etwas zu sagen ist schädigend. Sehr schädigend“.
K13online Anmerkungen
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Beweisantrag der Verteidigung- Auszüge Seite 8
Die Besonderheit des Einflusses der suggerierten Täterschaft von Herrn Lippoth entfaltet in vorliegendem Fall schon deswegen besondere Bedeutung, als sämtliche Zeugen angegeben hatten, dass sie hinsichtlich der angeblich strafbefangenen Sachverhalte, die viele Jahre zurücklagen, allenfalls schemenhafte Erinnerungen haben. Dass Erwachsene keine präzise Erinnerung an Kindheitserlebnisse haben, haben die Psychowissenschaften seit langem herausgearbeitet. Solche Erinnerungen sind nicht einmal annähernd so fest im menschlichen Gehirn verankert, wie dies bei Speicherung und Abruf von Ereignissen eines erwachsenen Menschen der Fall ist. Ist schon jede Erinnerung konstruktive Rekonstruktion und daher externen wie intuitiven Einflüssen ausgesetzt und daher extrem fehleranfällig, potenziert sich dieses Phänomen, wenn Kindheitsgeschehnisse von einem Erwachsenen abgerufen werden sollen.
Im einzelnen gilt:
Der 39-seitige Beweisantrag für ein Glaubwürdigkeitsgutachten aller sechs Zeugen liegt hier vor. Darin wird auch detailliert erläutert, warum solche Aussagen nicht für eine Verurteilung ausreichen dürfen.
Zwei weitere Verhandlungstage in dieser Woche vor dem Landgericht in Köln: Zeugenaussagen gegen Achim Lippoth sind entweder nicht glaubwürdig oder strafrechtlich nicht relevant |
19.08.2022 |
Staatsanwaltschaft & Nebenklägervertreter wollen offenbar "Modus Operandi" strafbar machen: Die Wohnung Lippoths sei ein „Kinderparadies“ gewesen. Mit Playstation, Beamer sowie einem Kühlschrank voller Softdrinks und Süßigkeiten
Im politischen Sommerloch geht der Schauprozess gegen den renommierten & weltbekannten Kinderfotografen Achim Lippoth & seinen ehemaligen Modells vor dem Landgericht in Köln weiter. Ein heute 29-jähriger Zeuge erzählt Geschichten aus seiner Kinderzeit im Alter von acht Jahren: Im Halbschlaf habe L. einmal die kindliche Hand ergriffen und an sein Glied geführt, beim zweiten Mal habe der Erwachsene ihm die Hose ausgezogen und seinen Penis am Po des Jungen gerieben. Das "Problem" dabei ist nur, dass dieses Verfahren schon im Jahre 2012 eingestellt wurde. Sogar die Staatsanwaltschaft hat diesen angeblichen "Missbrauch" nicht in seiner Anklageschrift aufgeführt. Trotzdem durfte der Zeuge sein Märchen nochmals erzählen. Die Nebenklagevertreter: Aus den Aussagen des 29-Jährigen sowie der sechs mutmaßlichen Geschädigten lasse sich ein „Modus Operandi“ des Angeklagten ableiten. Die Wohnung Lippoths sei ein „Kinderparadies“ gewesen. Mit Playstation, Beamer sowie einem Kühlschrank voller Softdrinks und Süßigkeiten. Nach der Jahrtausendwende war der heute 29-Jährige Fotomodel bei dem Angeklagten. Damals sei er acht Jahre alt gewesen und habe auch zwei Mal in der Penthouse- Wohnung des Angeklagten übernachtet. Bei diesen Übernachtungen habe er mit dem Fotografen in dessen Bett geschlafen. Verteidiger Prof. Ulrich Sommer stellte die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage: Wie auch die anderen mutmaßlichen Geschädigten sei der 29-Jährige Opfer von Suggestionen geworden; unter anderem von seiner Mutter und von Presseberichten, die seinen Mandanten vorverurteilten. Auch dieses K13online-News bezieht sich auf die Berichterstattungen in drei Mainstream-Medien des Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau und die Südwest Presse. Die nächsten Gerichtstermine finden am 22. + 23. + 25. + 26. August um jeweils 9 Uhr statt. Mit dieser Füllung kann das Sommerloch in der kommenden Woche gestopft werden...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4865
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Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und Nebenklagen erwartet: Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer stellt Beweisantrag für aussagepsychologische Gutachten zu allen sechs mutmaßlichen Opfer-Zeugen |
13.08.2022 |
Polizeiliche Ermittlungs- und Vernehmungsmethoden erinnern an die Wormser-Prozesse: Vernehmungsbeamte erklärten „Sie sind Opfer einer Straftat geworden, auch wenn sie sich vielleicht nicht so fühlen als Opfer .“
Im Beweisantrag für aussagepsychologische Gutachten(Glaubwürdigkeitsgutachten) von allen sechs mutmaßlichen Opfer-Zeugen erheben die Verteidiger des Kinderfotografen Achim Lippoth schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungs- und Vernehmungsmethoden der Polizei. Dies erinnert an die früheren Wormser-Prozesse, die alle zum Freispruch geführt hatten. Zitate: Schon die Ermittlungsakten sind ein beeindruckendes Dokument höchst einseitiger Ermittlungen. Diese Ermittlungen sind nicht neutral und ergebnisoffen geführt worden, sondern gingen ohne jeden Zweifel davon aus, dass Herr Lippoth in zahlreichen Fällen sich des sexuellen Übergriffs schuldig gemacht hatte. Herr KHK xxxxxx stellte gleich zu Beginn der Ermittlungen fest: „Der Beschuldigte ist pädokriminell.“ In Vernehmungen von Zeugen ließen die Ermittler keinen Zweifel daran, dass sie intensiv „daran arbeiten“, Herrn Lippoth lebenslang in den Knast zu bringen. Sie schreckten in ihrem Verfolgungseifer nicht zurück, Zeugen mit fragwürdigen Mitteln zu einer Aussage zu bewegen („mit Nachdruck“). So wurde –nachdem ein jugendlicher Zeuge strafbare sexuelle Übergriffe von Herrn Lippoth ausdrücklich bestritten hatte – dessen Mutter mit dem Satz angeschrieben: „Ihr Sohn ist offensichtlich Opfer einer Sexualtat geworden“, obwohl es hierfür nicht das geringste Anzeichen gab. Objektive Beweise, die stichhaltig sexuellen Kindesmissbrauch nachweisen, gibt es nicht. Allein der Glaube daran darf kein Maßstab für einer Verurteilung sein. Es dürfen keine Bedenken an der Schuld des Angeklagten bestehen. Die bisherige Beweisaufnahme kann nach rechtstaatlichen Grundsätzen zu keiner Verurteilung führen. Mit diesem Beweisantrag hat die Verteidigung auch Revisiongründe geschaffen, die dann zum Tragen kommen, wenn der Antrag vom Landgericht Köln rechtswidrig abgelehnt werden sollte. Abgelehnte Beweisanträge sind grundsätzlich Gründe für eine Revision beim Oberlandesgericht in Köln. Mit Stand von heute hat Lippoth alle Anschuldigungen bestritten. Die nächsten Gerichtstermine finden am Dienstag, den 16. August und am Donnerstag, den 18. August 2022 statt. Voraussichtlich wird das Landgericht Köln am 18. August über den Beweisantrag entscheiden...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4863
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