Verteidigerin Denise Gerull kritisiert: Das Gericht habe zunächst nur jene Zeugen geladen, die den Mandanten belasten. So sei ein unrealistisches Bild entstanden. Die Anwälte erheben noch weitere schwere Vorwürfe
Die Verhandlungstermine gegen den Kinderfotografen Achim Lippoth wurden am letzten Donnerstag & Freitag vor dem Landgericht in Köln fortgesetzt. Im Gegensatz zum Journalisten Bernhard Krebs von der Kölnischen Rundschau bewerten wir die Aussage des ehemaligen Managers "Typ Cooler Elfjähriger kurz vor der Pubertät" nicht als eine belastende Aussage gegen Lippoth. Jedenfalls dürfen solche Äußerungen vom Landgericht nicht negativ bewertet werden. Auch dieser Zeuge hat Lippoth strafrechtlich nicht belastet. Im Gegenteil: Die nicht-praktizierte "Pädophile" wurde bestätigt. Die Rechtsanwältin Denise Gerull kritisiert das Landgericht, weil die Opfer-Zeugen zu Anfang dafür gesorgt haben, dass ein unrealistisches Bild entstanden ist. Dies ist in sofern richtig, dass die mediale Berichterstattung sich überwiegend auf belastende Aussagen beziehen konnte. Wohl aus diesem Grunde hat die Verteidigung den 39-seitigen Beweisantrag gestellt und offenbar an alle relevanten Medien gesandt. Auch K13online liegt dieser Schriftsatz als PDF-Datei vor. Die Inhalte dieses Beweisantrages wurden von den Mainstream-Medien jedoch nur am Rande erwähnt. Die Folge ist, dass die Öffentlichkeit davon nur sehr wenig erfahren hat. Ein seriöser Journalismus sieht anders aus. Dennoch wird im Laufe der Beweisaufnahme immer deutlicher, dass dem Angeklagten Achim Lippoth eher keine strafbaren Gewalthandlungen nachgewiesen werden können. Der nächste Gerichtstermin findet am Freitag, den 2. September 2022, um 9 Uhr statt....
https://www.rundschau-online.de/region/koeln/--alle-waren-schockiert--ex-kollege-belastet-koelner-fotografen-vor-gericht-39899814 (kostenpflichtig)

Zitate Kölnische Rundschau
Fotos von Jungs „oft sexuell konnotiert“
Aus Sicht des ehemaligen Managers sei zudem augenfällig gewesen, dass der Angeklagte ein spezielles Verhältnis zu Kindern, vor allem aber zu Jungs — Typ: „Cooler Elfjähriger kurz vor der Pubertät“ — gehabt habe. Sein Eindruck sei gewesen, dass die Fotos des Angeklagten von Jungs „oft sexuell konnotiert“ waren. Er sei sich aber lange sicher gewesen, dass der Angeklagte kein „praktizierender Pädophiler“ gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft geht in dem Verfahren vor dem Landgericht davon aus, dass der Angeklagte zwischen 1999 und spätestens 2018 sechs Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren sexuelle Gewalt angetan habe.
„Alle waren sehr schockiert“
Dann sei es, aufgrund einer anonymen Beschuldigung gegen den Angeklagten, zu einer Durchsuchung in den Büroräumen durch die Polizei gekommen. „Alle waren sehr schockiert“, beschrieb der 53-Jährige die Stimmung unter den Mitarbeitern. Der Angeklagte habe sich dann an die Belegschaft gewendet und „irgendeinen Möbelhändler“ als anonymen Tippgeber genannt, der mit dem 53-Jährigen wohl eine Rechnung offen gehabt habe. Allerdings habe er keine Beweise, das sei alles nur sein Eindruck. Die Ermittlungen der Polizei hatten damals aber keinen konkreten Tatverdacht ergeben, wie der Vorsitzende nach der Aussage erklärte.
K13online Anmerkungen
Mit Verfahrensstand von heute liegt kein psychologisches Gutachten darüber vor, ob der Kinderfotograf Achim Lippoth pädophil ist oder nicht. Fakt ist aber, dass die pädophile Orientierung/Neigung/Identität keine Straftat darstellt. Im Gegensatz zum Journalisten Bernhard Krebs von der Kölnischen Rundschau bewerten wir die Aussage des ehemaligen Managers "Typ Cooler Elfjähriger kurz vor der Pubertät" nicht als eine belastende Aussage gegen Lippoth. Jedenfalls dürfen solche Äußerungen vom Landgericht nicht negativ bewertet werden. Auch dieser Zeuge hat Lippoth strafrechtlich nicht belastet. Im Gegenteil: Die nicht-praktizierte "Pädophile" wurde bestätigt.
Zitate Kölner Stadt-Anzeiger
Die Verteidigung des wegen sexuellen Missbrauchs beschuldigten Kinderfotografen stellte den Angeklagten am Donnerstag im Landgericht abermals als Opfer dar. Anwältin Denise Gerull kritisierte, das Gericht habe zunächst nur jene Zeugen geladen, die den Mandanten belasten. So sei ein unrealistisches Bild entstanden. Die Anwälte erheben noch weitere schwere Vorwürfe.
Mutter: „Immer nett und professionell“
Zunächst hatte eine 41-jährige Sekretärin aus dem Sauerland ihre Erfahrungen mit dem Angeklagten geschildert. Vor etwa neun Jahren hätte dieser ihre Tochter das erste Mal im Rahmen eines Shootings fotografiert, über mehrere Jahre hätte das Mädchen 30 bis 40 Aufträge bekommen. Sie sei immer noch traurig, irgendwann nicht mehr gebucht worden zu sein, da sie einfach zu alt geworden sei.
Zum Thema sexuelle Übergriffe fragte der Vorsitzende Richter Peter Sommer: „Ist Ihnen da mal was bekannt geworden oder komisch vorgekommen?“ Die Zeugin verneinte. Allerdings habe sie sich schon hin und wieder gefragt, warum der Fotograf auch nach den Shootings noch Zeit mit den Kindermodels verbringen wollte, etwa bei gemeinsamen Abendessen oder auf Reisen.
Bei den Shootings seien immer sehr viele Menschen zusammen gekommen, neben den Kindern auch Eltern, Stylisten oder Kunden. Auf Nachfrage des Richters bekundete die Zeugin, dass der Anteil an Mädchen und Jungen als Models in etwa gleich gewesen sei. Oftmals habe man die gleichen Gesichter gesehen. „Es war immer sehr nett und professionell“, so das Fazit der Frau.
https://www.ksta.de/koeln/missbrauch-prozess-gegen-fotografen-verteidigung-greift-mutmassliche-opfer-an-39899234 (kostenpflichtig)
K13online Anmerkungen
Alle sechs mutmaßlichen Opfer-Zeugen haben ganz zu Anfang vor dem Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Diese konkreten Aussagen sind der medialen Öffentlichkeit nicht bekannt geworden. Die Verteidigung hat dazu einen umfangreichen Beweisantrag mit Glaubwürdigkeitsgutachten gestellt, woüber das Landgericht offenbar noch nicht entschieden hat. Abgelehnte Beweisanträge sind Revisiongründe.
Die Rechtsanwältin Denise Gerull kritisiert das Landgericht, weil die Opfer-Zeugen zu Anfang dafür gesorgt haben, dass ein unrealistisches Bild entstanden ist. Dies ist in sofern richtig, dass die mediale Berichterstattung sich überwiegend auf belastende Aussagen beziehen konnte. Wohl aus diesem Grunde hat die Verteidigung den 39-seitigen Beweisantrag gestellt und offenbar an alle relevanten Medien gesandt. Auch K13online liegt dieser Schriftsatz als PDF-Datei vor. Die Inhalte dieses Beweisantrages wurden von den Mainstream-Medien jedoch nur am Rande erwähnt. Die Folge ist, dass die Öffentlichkeit davon nur sehr wenig erfahren hat. Ein seriöser Journalismus sieht anders aus. Dennoch wird im Laufe der Beweisaufnahme immer deutlicher, dass dem Angeklagten Achim Lippoth eher keine strafbaren Gewalthandlungen nachgewiesen werden können. Da der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bei der Strafbarkeit nicht zwischen Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert - außer beim Strafmaß - , kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Verurteilung kommen könnte. Nach Rechtsauffassung von K13online sollte die Verteidigung dann auf jeden Fall Revision beim Oberlandesgericht Köln einreichen. Schon aufgrund der dann folgenden Verfahrensdauer sollte die Verteidigung einen Haftprüfungstermin beantragen. Denn Lippoth befindet sich schon über ein Jahr in U-Haft. Im Übrigen würde das alte Sexualstrafrecht Anwendung finden - nicht die Strafverschärfungen, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind.
Vorsitzender Richter Peter Sommer an Zeugin: Angenommen, die Vorwürfe erweisen sich als falsch. Wäre der Angeklagte(Achim Lippoth) dann wieder so im Geschäft wie vorher? |
24.08.2022 |
Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer an Staatsanwälte & Nebenklage: "Sie haben bereits das Leben des Mandanten zerstört. Es geht nur noch um das Ausmaß"
Vor dem Landgericht in Köln fanden am letzten Montag und Dienstag zwei weitere Verhandlungstage gegen den Kinderfotografen Achim Lippoth statt. Eine ehemalige Agentin sagte als Zeugin aus. Der Vorsitzende Richter Peter Sommer hat noch eine Frage: „Angenommen, die Vorwürfe erweisen sich als falsch. Wäre der Angeklagte dann wieder so im Geschäft wie vorher?“ Die Antwort der Zeugin kommt wie aus der Pistole geschossen: „Garantiert nicht.“ Jeder in der Branche habe von den Vorwürfen gegen den 53-Jährigen gehört. Die 61-Jährige schaut kurz zu dem Angeklagten und sagt leise: „Das wars.“ Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer an Staatsanwälte & Nebenklage: Es sei „eine Illusion“, dass nach einem Freispruch, von falschen Beschuldigungen nichts an einem hängen bleibe. In Richtung Staatsanwälte und Nebenklage bläst er dann zum Generalangriff und erklärt: „Sie haben bereits das Leben des Mandanten zerstört. Es geht nur noch um das Ausmaß.“ Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens, steht schon jetzt fest, dass die berufliche und private Existenz von Achim Lippoth zerstört wurde. Auch ein Freispruch wird daran nichts ändern. Die bisherige Beweisaufnahme deutet daraufhin, dass die Aussagen der sogenannten "Opferzeugen" nicht so belastbar ausreichen werden, dass die Schuld von Lippoth eindeutig nachgewiesen werden kann. Letztendlich steht Aussage gegen Aussage. Objektive Beweise sind ohnehin nicht vorhanden, denn fast alle angeklagten Beschuldigungen liegen bis zu 20 Jahre in der Vergangenheit. Dieser Prozess ist auch die politische Folge der mehrfachen Verlängerung von Verjährungsfristen. Die früheren Gesetzgeber tragen dafür die politische Verantwortung. Die nächsten Verhandlungstage finden am Donnerstag, den 25. August und Freitag, 26. August, jeweils um 9 Uhr statt...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4869
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