"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Queer.de-Artikel zum CSD Köln enthält drei strafrechtlich relevante Inhalte: K13online hat Strafanzeige(Strafantrag) gegen das Homo-Internet-Portal QUEER.de gestellt 31.08.2022

K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Micha Schulze): Kölner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren(Az: 962 Js 8569/22) eröffnet und die Akten an die zuständige Polizeibehörde geleitet

Mit Schriftsatz vom 19. August 2022 hat der Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking Strafanzeige(Strafantrag) gegen das Internet-Portal der sogenannten "Homo-Lobby" QUEER.de gestellt. Zuvor wurde Queer.de mehrfach aufgefordert, die drei Falschdarstellungen im Artikel "Aufregung um Pädo-Präsenz beim CSD Köln" vom 20. Juli 2022 von ihren Webseiten zu entfernen. Diesen außergerichtlichen Aufforderungen wurde nicht nachgekommen. Wir sehen die folgenden Straftatbestände als teilweise oder vollständig erfüllt an: § 185 StGB(Beleidigung), § 186 StGB(Üble Nachrede), § 187 StGB(Verleumdung) und § 192a StGB(Verhetzende Beleidigung). Mit Schriftsatz der Staatsanwaltschaft in Köln vom 24. August 2022 wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richtet sich primär gegen den rechtlich Verantwortlichen Queer.de-Geschäftsführer Micha Schulze, obwohl der Verfasser des Artikels Dennis Klein(dk) ist. Die zuständige Polizeibehörde wird den Sachverhalt prüfen. In der Regel wird der Beschuldigte polizeilich geladen und erhält die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies kann bei einer persönlichen Vernehmung oder auch mit einer schriftlichen Stellungnahme geschehen. K13online wird zur gegebenen Zeit Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Befinden sich in den Ermittlungsakten Vernehmungen und/oder Stellungnahmen, so werden wir dazu ebenfalls Stellung nehmen. Darüber hinaus wurde für ein zivilrechtliches Verfahren(Unterlassung & Klage auf Schadensersatz) eine renommierte Anwaltskanzlei für Medienrecht kontaktiert. Zur Abwendung von zusätzlichen zivilrechtlichen Schritten gegen Queer.de fordern wir die rechtlich Verantwortlichen erneut auf, die strafrechtlichen Inhalte umgehend zu entfernen bzw. richtigzustellen. Spätestens nach Abschluss der Ermittlungen durch Polizei & Staatsanwaltschaft werden wir dem Fachanwalt für Medienrecht das Mandat für ein zivilrechtliches Vorgehen erteilen. Alle damit verbundenen Kosten werden Queer.de zusätzlich auferlegt werden und somit zur Last fallen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Schriftsätzen der Strafanzeige/Strafantrag und Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Köln. Der gesamte Fall wird mit allen wichtigen Dokumenten auf unseren Webseite dokumentiert... 

https://www.sta-koeln.nrw.de




 

 


 

(Update) K13online fordert Gegendarstellung & Richtigstellung: Medienrechtlich-, zivilrechtlich- und strafrechtlich relevante Inhalte in einem Artikel beim Internet-Portal Queer.de 26.07.2022

Weder die BILDzeitung, der Kölner Express, Der WESTEN und SCHWULISSIMO haben sich eine solch böswillige Lügen-Propaganda erlaubt: Der komplette Queer-Artikel wird in diesem News zitiert und mit unseren Richtigstellungen kommentiert 

Das sogenannte "Zentralorgan der Homo-Lobby" Queer.de hat auch über die Teilnahme von K13online-Mitgliedern beim CSD in Köln berichtet. Der Artikel des Verfassers Dennis Klein(dk) beinhaltet an drei Textstellen zivilrechtlich & strafrechtlich relevante Darstellungen, die von K13online nicht geduldet werden. Darüber hinaus enthält der Artikel mehrfache Falschdarstellungen, die medienrechtlich von einem äußerst unseriösen Journalismus zeugen. Die Queer.de-Redaktion hat mit Schriftsatz vom 21. Juli 2022 eine Aufforderung zur Gegendarstellung & Richtigstellung erhalten. Mit Stand von heute ist Queer.de dieser außergerichtlichen Aufforderung nicht nachgekommen. Wir sehen uns deshalb veranlaßt, die Korrespondenz an die Redaktion zu veröffentlichen. Der komplette Queer-Artikel wird in diesem News zitiert und mit unseren Richtigstellungen kommentiert. Die falschen Tatsachenbehauptungen & Straftaten des Autors Dennis Klein bestehen darin, dass er im Artikel schreibt, K13online/Dieter Gieseking würde den sexuellen Missbrauch von Kindern propagieren und eine Legalisierung fordern. Weder die BILDzeitung, der Kölner Express, Der WESTEN und SCHWULISSIMO hat sich eine solch böswillige Lügen-Propaganda erlaubt. Auch der CSD-Veranstalter in Köln hat eine solche Wortwahl nicht benutzt. Queer.de kann sich deshalb nicht auf die Berichterstattungen in den anderen Medien berufen. Die rechtliche Verantwortung liegt bei Queer.de! Der vorliegende Sachverhalt ist eindeutig und würde bei Strafanzeigen & Zivilklagen zum Erfolg führen. Als Zeichen des guten Willens appellieren wir letztmals an die Queer.de-Redaktion, unsere Forderungen zu erfüllen. Eine Richtigstellung der falschen Tatsachenbehauptungen & Falschdarstellungen kann natürlich auch in einem Folge-Artikel erledigt werden. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Kommentierungen & Schriftsätzen mit weiteren Informationen...(Update 27. Juli: Erneut wurden kritische Kommentare von K13-Mitgliedern & anderen Usern nicht freigeschaltet. Weiterhin verweigert Queer.de eine Kommentierung von K13online auf deren Internet-Portal. Unsere Geduld neigt sich dem Ende. Anfang der kommende Woche werden wir Strafanzeige/Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln einleiten & zivilrechtlich eine Unterlassungsverpflichtung einfordern, wenn es bis dahin keine gütliche Regelung geben sollte)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4846   

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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