„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Kinderporno-Razzia in Essen und Mülheim: Besondere Aufbauorganisation(BAO) Herkules durchsucht 34 Wohnungen und beschlagnahmt 19 Handys, 10 Computer, 19 USB-Sticks und vier externe Festplatten 16.09.2022

Keine Untersuchungshaft bei Beschuldigten: Unter den Beschuldigten könnten der Polizeisprecherin zufolge auch etwa Jugendliche sein, die sich in Chatgruppen geteilte Videos anschauten, aber keine entsprechende Neigung haben 

Die Jagd nach Kinderpornos geht weiter. Wieder sind bei den polizeilichen Durchsuchungsaktionen & Beschlagnahmungen der BAO Jugendliche unter den Betroffenen dabei, die sich in Chatgruppen geteilte Videos anschauten, aber keine entsprechende Neigung haben. Bei diesen müsse man nicht davon ausgehen, dass sie möglicherweise auch selbst an sexueller Gewalt beteiligt sein könnten. Laut jährlicher Kriminalstatistik(2021) sind die Gejagten zur Hälfte Minderjährige, also Heranwachsende(18-21), Jugendliche(14-17) oder Kinder(unter 14). In der Regel werden die Durchsuchungsbeschlüsse der Amtsgerichte bei den Eltern bzw. in den Kinder- und Jugendzimmern durchgeführt. Der politische und damit verbundene juristische Kampf gegen Kinderpornos richtet sich primär gegen die Altersgruppen, die auf den Darstellungen zu sehen sind. Der Gesetzgeber und in Folge die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte führen ihren Kampf zur Hälfte nicht gegen Pädophile/Pädosexuelle. Diese Fakten werden total unterschlagen. Einige der Beschuldigten seien erkennungsdienstlich behandelt worden, sie wurden also zum Beispiel fotografiert. Die Ermittler wollen mit den Bildern abgleichen, ob die Personen auch selbst in den Videos auftauchen und durch Merkmale wie Narben oder Tattoos identifiziert werden können. Damit wurden diese Betroffenen in den Datenbanken der Polizei/LKA gespeichert und sind jeder Zeit abrufbar. Die 34 Wohnungsdurchsuchungen stehen in keinem kausalen Zusammenhang. Es handelt sich um einzelne Verfahren und nicht um einen sogenannten "Kinderporno-Ring". Bei allen bestätigen Verdachtsfällen müssen seit dem 1. Juli 2021 zwingend Gerichtsverhandlungen stattfinden und eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden, wenn die Beschuldigten nicht unter das Jugendstrafrecht fallen. Dennoch gilt der § 184 ff StGB auch bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Verbrechensstraftatbestand. Jungen & Mädchen unter 14 Jahren können nur deshalb strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie unterhalb der "Schutzaltersgrenze" liegen. Diese Altersgrenze von 14 schützt zwar die Kids vor strafrechtlichen Folgen, aber in der Regel werden die Jugendämter eingeschaltet und es gibt Einträge in die Erziehungsregister. Bei Jugendlichen & Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurden, erhalten grundsätzlich Einträge ins erweiterte Führungszeugnis und damit werden ihnen alle beruflichen und freizeitmäßigen Perspektiven im pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit verbaut. Wir schreiben das Jahr Anno 2022... 

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/durchsuchungen-kinderpornografie-100.html



 


 

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: National Center for Missing & Exploited Children(NCMEC) versorgt Kriminalpolizei Regensburg mit 32 Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Kinderpornos 01.09.2022

Bei allen bestätigten Verdachtsfällen müssen Gerichtsverhandlungen stattfinden: Regenburger Gerichte müssen schon bei einem "kinderpornografischen" Bild/Video eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen 

Die Oberpfälzer Polizei hat am Mittwochmorgen 28 Wohnungen durchsucht und gegen 32 Verdächtige wird wegen mutmaßlicher Kinderpornografie ermittelt. Der jüngste Betroffene ist 15 Jahre jung. Zwischen den Fällen besteht kein direkter Zusammenhang, sagte der Sprecher weiter. Daher sei auch der Anstoß für die Ermittlungen unterschiedlich. Manche Verfahren, so heißt es, seien eröffnet worden, weil in den USA Hinweise von Filesharing-Diensten, sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten an die zentrale Meldestelle NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) gegangen seien. Seit dem 1. Juli 2021 müssen bei bestätigten Verdachtsfällen Gerichtsverhandlungen stattfinden. Damit müssen die Regensburger Gerichte schon bei einem "kinderpornografischen" Bild/Video Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verhängen. Die Justiz im gesamten Bundesgebiet ist davon betroffenen. In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz steht geschrieben: Hinter jeder kinderpornografischen Bilddatei verbirgt sich der reale Missbrauch eines Kindes. Durch die Verbreitung der Dateien wird der Missbrauch kontinuierlich fortgesetzt und den Opfern weiteres Leid zugefügt. Eine solch pauschale Behauptung ist eine LÜGE, denn Halbwahrheiten sind auch Lügen. Bei allen kinderpornografischen Darstellungen, die von den Kindern/Jugendlichen selbst hergestellt, verbreitet und besessen werden, findet kein sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt statt. Bei allen Posing-Darstellungen, die keine sexuellen Handlungen zeigen, finden ebenfalls keine sexuellen Übergriffe statt. Auch bei virtueller/künstlich hergestellter "Kinderpornografie" gibt es keine Opfer & kein Leid. Weitere Infos finden Sie in den Archiven unserer Webseiten... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4875

... und viele weitere mehr...

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