Oberstaatsanwalt Abel leitet die Zentralstelle des Landes Hamburg für Kinderpornografie: "Ich habe keinen Kollegen gesprochen, der dieses Gesetz(§ 184b StGB) gut findet" * Berliner Oberstaatsanwalt Büchner: "Wir sehen uns einer Verfahrensflut ausgesetzt"
Endlich! Nach rund einem Jahr des Inkrafttretens der verfassungswidrigen Gesetze im Unrechts § 184b StGB liegt dem BVerfG in Karlsruhe ein konkretes Normenkontrollverfahren (§ 80 BVerfGG + Art. 100 GG) vor. Eingeleitet wurde dieses Verfahren durch den Münchener Amtsrichter Robert Grain, der bereits mehrfach Sachverständiger bei den Anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestages gewesen ist. Die seit dem 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Verschärfungen wurden damals von fast allen Rechtsexperten abgelehnt. Die CDU/CSU hatte den neuen § 184b StGB federführend und kurz vor der Sommerpause/Bundestagswahlen durchgepeitscht. Neben dem Deutschen Richterbund und namhaften Rechtsanwälten kritisieren jetzt auch Oberstaatsanwälte die bestehenden Unrechtsgesetze scharf. Sie alle sind mutige Whistleblower, die maßgeblich dazu beitragen, dass endlich die Wahrheit der grundgesetzwidrigen Gesetze ans Tageslicht kommen. K13online ruft erneut und vermehrt auch andere Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Richter/Innen zum Handeln auf. Die Erfolgsaussichten des schon seit 22. Juni 2022 laufenden Normenkontrollverfahrens sind groß. Das BVerfG kann dem Gesetzgeber bei einer positiven Entscheidung eine Reform des 184b auferlegen. Die Ampel-Bundesregierung müsste dann den verfassungswidrigen § ändern. Die Süddeutsche Zeitung(SZ) hat als erstes Mainstream-Medium über dieses Verfahren berichtet. Gleich im Anschluss folgte Legal Tribune Online(LTO). Mit Stand von heute hat sowohl dpa und alle anderen Medien eine Berichterstattung über diese Nachricht unterschlagen. Die in dem SZ-Artikel genannten Argumentationen zur Verfassungswidrigkeit entsprechend nahezu vollständig den politischen und juristischen Positionen von K13online. Schon seit über einem Jahr weisen wir regelmäßig in unseren News auf den Unrechts § 184b StGB hin, der nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. SZ-Zitate: Der Normenkontrollantrag von Richter Grain könnte nur der Anfang sein. Bundesweit regt sich Unmut über die Auswirkungen des Gesetzes, das gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist. Das Land Brandenburg hat für die Justizministerkonferenz im November den Antrag gestellt, darüber zu beraten. Denn es gibt da noch ein Problem. Lesen Sie mehr über dieses Problem mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kinderpornographie-amtsgericht-muenchen-verbreitung-besitz-verbrechern

Konkrete Normenkontrolle
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Konkrete-Normenkontrolle/konkrete-normenkontrolle_node.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) § 80
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__80.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 100
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html
Die Süddeutsche Zeitung(SZ) hat als bisher erstes und einziges Mainstream-Medien über dieses konkrete Normenkontrollverfahren berichtet. Daraufhin ist das Rechts-Portal LTO in die Berichterstattung eingestiegen. Daraus wird mehr als deutlich, dass fast alle Medien des Mainstream die Berichterstattung verweigern & unterschlagen.
Zitate
.......„Pervers ist es, was der Gesetzgeber da verlangt“, findet Rechtsanwalt Alexander Kienzle. Er vertritt die junge Frau. Für ihn ist das, was seit vergangenem Jahr gilt, eine „gesetzgeberische Katastrophe“, die auch Menschen kriminalisiert, die sich keiner Straftat bewusst sind. Mütter zum Beispiel, die Fotos im Elternkreis herumschicken, die sie auf den Handys ihrer Kinder gefunden haben, um zu warnen, was da gerade im Umlauf ist. Heute ist das: Verbreitung von Kinderpornografie. Oder Schüler, die provozieren wollen und sogenannte Spaßbilder in den Klassenchat schicken: einen Mann zum Beispiel, der einen nackten kleinen Jungen wie eine Gitarre hält und an dessen Penis herumzupft, als würde er Musik machen. „Lustig“ finden manche Jugendliche das – strafbar als Kinderpornografie ist es seit 2021. Und was viele nicht wissen: Auch Bilder von halbnackten Kindern sind strafbar, wenn der Fokus auf ihrem Intimbereich liegt. Es muss nicht explizit Missbrauch abgebildet sein.

Als der Bundestag im Frühjahr 2021 den Paragraf 184 Strafgesetzbuch gegen Kinderpornografie verschärfte, gab es viel Applaus. Strengere Strafen für Vergewaltiger von Kindern und diejenigen, die solche Bilder verbreiten, das fanden alle gut. Vor allem nach den großen Missbrauchsfällen von Lügde, Münster, Bergisch Gladbach und Staufen. Nicht nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird nun härter bestraft, auch der Besitz von Kinderpornografie. Bis 2021 stand auf den Besitz solcher Bilder nur eine Höchststrafe von drei Jahren, das war weniger als bei Ladendiebstahl. Was kaum auffiel: Der Gesetzgeber erhöhte auch die Mindeststrafe, auf ein Jahr Haft. Nun gilt ausnahmslos jeder Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen. Das heißt: Wer auch nur ein einziges eindeutiges Bild von einem nackten Kind besitzt, wird angeklagt und muss vors Schöffengericht. Der Gesetzgeber hat keinen „minderschweren Fall“ vorgesehen......

Es gibt einen Richter, der sich dagegen wehrt – als erster in der Bundesrepublik. Der Münchner Amtsrichter Robert Grain hat sich mit einem Normenkontrollverfahren an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Er hält es für verfassungswidrig, dass für Kinderpornografie kein „minderschwerer Fall“ vorgesehen ist und es keine Möglichkeit gibt, die Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Er will dieses Gesetz nicht anwenden.
Amtsrichter Grain sollte gegen eine Münchner Mutter verhandeln, wegen des Verbreitens von Kinderpornografie. Am 1. Juli 2021 war das verschärfte Gesetz in Kraft getreten, am 30. Juli 2021 saß die achtjährige Tochter der angeklagten Frau im Homeschooling vor dem Computer. Der Unterricht muss nicht sehr fordernd gewesen sein, denn im Chat ploppte ein Bild auf: der nackte Intimbereich einer Schulkameradin, ebenfalls acht Jahre alt. Ganz offensichtlich war dem Mädchen langweilig gewesen. Bis dahin war das ein Dumme-Mädchen-Streich. Doch die Mutter war empört. Sie machte einen Screenshot von dem Chat der Kinder und schickte ihn zur Warnung in den Eltern-Chat: 31 Personen konnten die Schamlippen der Achtjährigen sehen. Nun war die Mutter des Mädchens empört, das das Bild ursprünglich geschickt hatte. Sie ging zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft schrieb eine Anklage: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Mindeststrafe: ein Jahr.
Seit 2005 bearbeitet Amtsrichter Grain Fälle von Kinderpornografie, mindestens 75 im Jahr. Er gilt als Experte, war als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Bundestags geladen. Der Gesetzgeber sei bei der Änderung des Paragrafen „weit über das Ziel hinausgeschossen“, schreibt er nun nach Karlsruhe. Dass es keine Möglichkeit mehr gebe, harmlose Fälle wie den der Münchner Mutter einzustellen, sei nicht verfassungsgemäß. Vor allem, wenn man bedenke, dass der Besitz von krassen Bildern mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern durch Tiere oder Folter nur mit höchstens fünf Jahren bestraft werden könne. Das passe doch nicht zusammen.

Der Normenkontrollantrag von Richter Grain könnte nur der Anfang sein. Bundesweit regt sich Unmut über die Auswirkungen des Gesetzes, das gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist. Das Land Brandenburg hat für die Justizministerkonferenz im November den Antrag gestellt, darüber zu beraten. Denn es gibt da noch ein Problem.

Die sogenannten Spaßbilder führen zu massenhaften Verfahren. Da tauchen im Schüler-Chat dann Bilder auf: Nackter Junge penetriert Esel, nackter Junge penetriert Huhn. Oder der Gitarrenspieler. „Oft geht so ein Bild in einen Gruppenchat mit 800 Empfängern“, sagt Sebastian Büchner von der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Wer das Bild nicht sofort löscht, zeigt „Besitzwillen“, wie das Juristen nennen. Und müsste wegen des Besitzes von Kinderpornografie belangt werden. „Das ist ein riesiger Aufwand“, sagt Oberstaatsanwalt Büchner. „Wir sehen uns einer Verfahrensflut ausgesetzt.“ Und jeder dieser Fälle muss nun vor Gericht gebracht werden. Für Jugendliche eine Hypothek für die Zukunft, die sie gar nicht abschätzen können: „Die Verurteilung und auch mögliche Einstellungen des Verfahrens kommen ins Erziehungsregister. Das kann dann bei der Suche nach einer Lehrstelle richtig schwierig werden“, sagt Büchner. Wer Erzieher oder Lehrerin werden will, kann das dann vergessen. Und wer ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss, sowieso. Darin steht die Verurteilung wegen Kinderpornografie, aber nicht, dass es nur um ein Bild ging.

Es ist weit gekommen, wenn sich ausgerechnet Staatsanwälte, deren Job es ist, Menschen hinter Gitter zu bringen, überlegen, was dieses Gesetz mit Gerechtigkeit zu tun hat. Oberstaatsanwalt Abel leitet die Zentralstelle des Landes Hamburg für Kinderpornografie. Es gibt nicht viele, die so eine belastende Arbeit machen wollen. „Ich habe keinen Kollegen gesprochen, der dieses Gesetz gut findet“, sagt Abel. „Es gab sogar Kollegen, die überlegt haben, die Abteilung zu wechseln.“ Er ist geblieben. „Ich will lieber kritisch innerhalb der Staatsanwaltschaft weiterarbeiten.“ Es hört sich an wie: um das Schlimmste zu verhindern.
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https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/kinderpornografie-gesetz-gerichte-strafrecht-e396983/ (Bezahlartikel)
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Ein Jahr verfassungswidrige Gesetze in § 176 ff. & 184 ff. StGB: Die Abschaffung von minder schweren Fällen und damit verbundene Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar |
01.07.2022 |
Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Nur Verfassungsbeschwerden der Betroffenen & Strafrechtsreformen der Ampel-Bundesregierung können das seit einem Jahr bestehende Unrecht bei der Gesetzgebung ändern
Die frühere Bundesregierung der GroKo hatte im Sommer 2021 Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht in einem historischen Ausmaß verabschiedet, wie es solche Verfassungswidrigkeiten nach Kriegsende noch nicht gegeben hat. In Rekordzeit waren diese erweiterten und neuen Gesetze im § 176 ff. & 184 ff. StG am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die damaligen Wortführer der CDU/CSU-Fraktion hatten den Koalitionspartner SPD mit Hilfe der Hetzpresse unter massiven politischen Druck gesetzt, sodass sich die ehemalige Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) diesem Druck gebeugt hatte. Bei allen relevanten "Tatbegehungen" nach dem Inkrafttreten" dieser Gesetze sollten die Betroffenen Rechtsmittel gegen die Verurteilungen der Amts- Land- und Oberlandesgerichte einlegen. Zur Ausschöpfung des Instanzenweges gehören bei Revision gegen Urteile von Landgerichten auch der BGH. Die Erfolgsaussichten bei Verfassungsbeschwerden sind nicht nur bei der Abschaffung von minder schweren Fällen und damit verbundene Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr gegeben, sondern insbesondere auch bei den sogenannten "Sex-Puppen" mit kindlichem Erscheinungsbild. Innerhalb der Jahresfrist wurde eine solche Beschwerde bereits beim BVerfG eingereicht. Demnächst wird K13online darüber berichten. Verfassungsbeschwerden der Betroffenen in Strafverfahren sind die eine Möglichkeit, gegen das Unrecht juristischen Widerstand zu leisten. Zum Anderen ist die Ampel-Bundesregierung mit einer diesbezüglichen Strafrechtsreform gefordert. Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD & GRÜNE & FDP wurde eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung vereinbart, die auf Umsetzung durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) wartet. Die Ampel-Koalition hat zwar schon mit Abschaffungen & Liberalisierungen auf anderen Rechtsgebieten begonnen. Eine entsprechende Reform im Sexualstrafrecht fehlt jedoch weiterhin. Bei über 50% der Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst die "Tatverdächtigen" und werden durch die bestehenden Unrechtsgesetz massiv kriminalisiert. Fast alle Sachverständigen hatten sich damals bei der Anhörung im Rechtsausschuss dagegen ausgesprochen, dass auch Kinder & Jugendliche zu "Verbrechern" erklärt. Aber auch bei Erwachsenen, die nur eine kinderpornografische Darstellung besitzen, sind die Gerichte durch den Gesetzgeber gezwungen, mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe zu verhängen. Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind mit der Masse solcher geringfügigen Fälle völlig überlastet worden. Die politische Schuld an ALLEM trägt primär die CDU/CSU im Deutschen Bundestag....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4827
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Deutscher Bundestag verabschiedet neues Sexualstrafrecht: Die Bundesregierung als Gesetzgeber zwingt alle Gerichte bei Geringfügigkeit der § 176 ff. & 184 ff. StGB ein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe zu verhängen |
26.03.2021 |
CDU-Abgeordneter Alex Müller(Richter) lehnt Gesetzesverschärfungen ab und enthält sich der Stimme * Offen schwuler Abgeordneter der SPD-Fraktion Dr. Karl-Heinz Brunner hält wirre Rede
Der Deutsche Bundestag hat bei Stimmenthaltungen der Opposition von FDP, GRÜNE und Die LINKE verfassungswidrige Verschärfungen im Sexualstrafrecht der § 176 ff. StGB & § 184 ff. StGB beschlossen. Der erfahrene Richter & Mitglied im Rechtsausschuss Alex Müller(CDU) widersetzte sich dabei zu Recht dem "Fraktionszwang", lehnt die Gesetzesverschärfungen der Bundesregierung ab und enthielt sich der Stimme!!! Der offen schwule Abgeordnete der SPD-Fraktion Dr. Karl-Heinz Brunner hingegen hat eine wirre Rede gehalten, die jeglichen Sachverstand vermissen lässt. Als bekennender Schwuler, der in früheren Zeiten wegen seiner Homosexualität diskriminiert, kriminalisiert und verfolgt wurde, sind seine Äußerungen in der Rede besonders verwerflich. Alle verfassungskonformen Änderungsanträge(z. B. Minderschwerefälle in § 176 und 184 StGB) der Oppositionsfraktionen wurden mit parlamentarischer Mehrheit der Regierungsfraktonen abgelehnt. Damit zwingt die Bundesregierung alle Gerichte bei Geringfügigkeit der § 176 ff. & 184 ff. StGB ein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe zu verhängen. Viele Kinder & Jugendliche werden dadurch nicht nur kriminalisiert, sondern können auch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Die GRÜNE Katja Keul stellt richtig fest: "Registereinträge verbauen die Zukunft der Kids". Die mit Abstand beste Rede hat Gökay Akbulut(Die LINKE) gehalten. K13online stimmt ihren rechtspolitischen Argumenten in den wesentlichen Punkten zu. Die Rede von Dr. Jürgen Martens von der FDP-Fraktion war ziemlich schwach. Der Hinweis zu den fehlenden minderschweren Fällen und die nahezu ganzen Ablehnungen der Rechtsexperten bei der Anhörung reicht nicht aus. Die Reden der Regierungsabgeordneten von CDU/CSU & SPD sind von Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Die Bundesregierung verfügt zwar (noch) über eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag. Bei den Wählern hat die Regierung jedoch keine Mehrheiten. Bei der aktuellen Forsa-Wahlumfrage hat die CDU/CSU nur noch 26% und die SPD nur noch 16% erhalten. Mit lediglich 42 % existiert real keine Mehrheit in der Bevölkerung. Der parlamentarische Machtmissbrauch zur Erreichung verfassungswidriger Ziele im Sexualstrafrecht wird deutlich. Die neuen Gesetze bedürften auch der Mehrheit im Bundesrat. Die nächste Plenarsitzung im Bundesrat findet am 7. Mai 2021 statt. Wir fordern die Landesregierungen mit Beteiligungen der GRÜNEN, FDP und Die LINKE auf, dass sich die Vertreter dieser Landesregierungen auch im Bundesrat der Stimme enthalten bzw. eine Mehrheit verhindern. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu weiteren Informationen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4428
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Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - Richterbund warnt vor Konfliktverteidigung: Koalitionsentwurf zum Sexualstrafrecht schadet dem Kinderschutz und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen |
08.12.2020 |
Generalstaatsanwaltschaft(Bussweiler) lehnt Strafverschärfungen in den § 176 ff. StGB und 184 ff. StGB ab: Noch nie hat ein Sexualtstraftäter vor der Tat deren strafrechtliche Folgen kalkuliert
Mit überwältigender Mehrheit haben sich die Sachverständigen bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen die Strafverschärfungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Lediglich Dr. Franziska Drohsel sprach sich für Erhöhungen bei den Mindest- und Höchststrafmaßen aus. Ihr Schwerpunkt lag beim Zeugnisverweigerungsrecht der Beratungsstellen. Bezeichnenderweise steht auch der Richterbund & die Generalstaatsanwaltschaft in weiten Teilen nicht auf der Seite Bundesregierung. Eine Strafbarkeit von sogenannten "Kinder-Sexpuppen" wird nahezu einstimmig abgelehnt. Parteiübergreifend haben sich die Sachverständigen nicht an die politischen Vorgaben im Gesetzentwurf gehalten, sondern auch die Regierungsfraktionen stark kritisiert. Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes und enthält erhebliche Wertungswidersprüche. Sieben von acht Sachverständige lehnen den neuen Begriff "sexualisierte Gewalt" gegen Kinder ab - und wollen sexuellen Kindesmissbrauch beibehalten. Deutliche Kritik äußerte Prof. Dr. Jörg Kinzig: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD. Bei der Corona-Pandemie habe man auf die Virologen gehört und sei damit gut gefahren. Beim Sexualstrafrecht erwartet Kinzig vom Rechtsausschuss nun auch, dass sich die Bundesregierung an den Rechtsexperten orientiert. Im Ausschuss haben u.a. die folgenden Politiker/innen Fragen an die Sachverständigen gestellt: Dr. Jan Marco Luczak(CDU), Alexander Hoffmann(CSU), Dr. Johannes Fechner(SPD), Dr. Jürgen Martens(FDP), Katja Keul(Grüne) und Gökay Akbulut(Linke). Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen liesen nicht erkennen, den Gesetzentwurf trotz großer Ablehnung zu korrigieren oder noch besser, die geplanten Verschärfungen in § 176 ff und § 184 StGB zurück zu nehmen. Im Rechtsausschuss wird es sicherlich auf der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung heftige Debatten geben....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4344
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Anhörung im Rechtsausschuss: Scharfe Kritik & Ablehnung von allen Sachverständigen zum Gesetzentwurf des Justizministers Heiko Maas(SPD) zur Verschärfung im Sexualstrafrecht |
14.10.2014 |
Deutscher Anwaltsverein(DAV): Rechtsanwalt Rüdiger Deckers vertritt rund 67.000 Anwälte und fordert von der Bundesregierung, auf eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht zu verzichten
Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht mit großer Mehrheit gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) ausgesprochen. Überwiegend gab es von den Rechtexperten auch scharfe Kritik bis Anlehnung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf zu den §§ 184b & 184c StGB sowie zum § 201a StGB. Der vorliegende Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) erfüllt das Bestimmtheitsgebot in Art. 103 II Grundgesetz nicht. Auch die Alternativ-Vorschläge in den Formulierungen der Tatbestandsmerkmale einiger Sachverständiger sind verfassungswidrig. Die K13online Redaktion schließt sich den Rechtsauffassungen des DAV an und fordert von den Mitgliedern des Rechtsausschusses bzw. von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass kein verfassungswidriges Gesetz das Bundesgesetzblatt erreicht. Die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und unsere Kommentierungen lesen Sie mit einem Klick auf mehr...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=2916
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