"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Hessische BAO Fokus lässt erneut 62 Wohnungen & Häuser bei Verdächtigen(58 Männer und vier Frauen) durchsuchen, wobei der Älteste 82 Jahre, der jüngste 15 Jahre ist 25.10.2022

Dimension Kinderpornos: Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Hanau und Kassel sowie in den Kreisen Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald, Schwalm-Eder, Main-Kinzig, Wetterau, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Gießen, Fulda, Hochtaunus, Main-Taunus, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße

Die letzte Kinderporno-Razzia im Bundesland Hessen liegt knapp einen Monat zurück und schon wieder hat die Hessische BAO Fokus erneut 62 Wohnungen & Häuser bei Verdächtigen(58 Männer und vier Frauen) durchsuchen lassen, wobei der Älteste 82 Jahre, der jüngste 15 Jahre ist. Die Dimension Kinderpornos bezieht sich jedoch auf jede Stadt & jede Gemeinde im gesamten Bundesgebiet. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2021 gab es 39.171 Verdachtsfälle mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen. 49 Prozent der Nicht-Erwachsenen Tatverdächtigen verteilen sich auf Kinder (16 Prozent), Jugendliche (25 Prozent) und Heranwachsende (8 Prozent). Im statistischen Durchschnitt dürfte sich daran im Jahre 2022 nicht wesentlich etwas ändern. Im Gegenteil: Es wird eine weitere Steigerung um rund 30% bis zum Jahresende erwartet. In den letzten sechs Jahren weißt die jährliche PKS die folgenden Zahlen auf: 2016 = 5.687, 2017 = 6.512, 2018 = 7.449, 2019 = 12.262, 2020 = 18.761 und 2021 = 39.171 Verdachtsfälle. Ergibt nach "Adam Riese" eine Gesamtzahl von 89.842 Kinder- und Jugendpornofällen. Oder anders gesagt: Eine große Bevölkerungsgruppe wurde polizeilich und gerichtlich verfolgt. Das sogenannte Dunkelfeld wurde immer mehr zum Hellfeld und ist damit der Justiz bekannt geworden. Dabei fragt man sich schon, warum es bei den betroffenen Verdachtsfällen und erst Recht von den Verurteilten, keinen erkennbaren politischen Widerstand gegen den § 184 ff. StGB gibt. Ganz offensichtlich fehlt es dem Hellfeld, aber insbesondere auch dem riesigen Dunkelfeld, an dem notwendigen Kollektivdenken- und Handeln. Denn das primäre Problem liegt nicht bei der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern beim Gesetzgeber. Bei Kinder- und Jugendpornos geht es um Politik und damit um den Deutschen Bundestag. Jeder Verurteilte kann nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel/Instanzen mit einer Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ziehen. Es ist im Prinzip nicht nachvollziehbar, dass davon so wenig Gebrauch gemacht wird. Erst ein Amtsrichter aus München musste kommen, der die Verfassungswidrigkeit erkannt und ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet hat. Weitere Amts- Land- und Oberlandesgerichte & der Bundesgerichtshof(BGH) sollten diesem positiven Beispiel folgen. Im Gegensatz zu Beschwerden von Verurteilten, die vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen werden können, wird es bei dem Normenkontrollverfahren zu einer Entscheidung im Münchener Einzelfall und hoffentlich auch zu einer Grundsatzentscheidung zum § 184 ff. StGB durch das BVerfG kommen. Die Erfolgsaussichten von Gerichten sind erheblich höher, zumal sich auch der Deutsche Richterbund schon bei der Anhörung im damaligen Rechtsausschuss des Bundestages gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen § 184 ff. StGB ausgesprochen hatte.... 

https://www.hessenschau.de/panorama/58-maenner-und-vier-frauen-im-visier-razzien-wegen-kinderpornografie-und-missbrauch,durchsuchungen-kinderpornografie-100.html




 

Kinderporno-Razzien sind allgegenwärtiger Alltag: Landesweite Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen in Hessen bei 63 Verdächtigen, die Kinder- und Jugendpornos besitzen sollen 29.09.2022

Die Dimension der von Kinder- und Jugendpornografie Betroffenen ist riesig: Gemeinsamer Aktivismus im gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, politischen und medialen Bereich sind notwendig, um einen Paradigmenwechsel herbei zu führen

Was haben die folgenden Städte & Landkreise in ganz Hessen gemeinsam?: Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Offenbach am Main sowie den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Wetteraukreis, Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig-Kreis, Offenbach, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Rheingau-Taunus-Kreis. Überall dort gab es Razzien wegen des Verdachts auf Kinder- und Jugendpornos. Es gab wieder 59 Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen bei 63 Verdächtige, die nicht in einem Kausalzusammenhang stehen. Auch in den anderen 15 Bundesländern werden ständig Gerichtsbeschlüsse erwirkt. Die Jagd nach Kinder- und Jugendpornos gehört im steigenden Maße zum allgegenwärtigen Alltag. Das mutmaßliche Problem bei einhellig hergestellten, besitzenden und verbreitenden Darstellungen kann gesetzgeberisch und juristisch nicht gelöst werden. Die Prognose für das Jahr 2022 sagt eine erneute Steigerung um 30% voraus. In all den aufgeführten Städten & Landkreisen müssen seit dem 1. Juli 2021 bei den bestätigten Verdachtsfällen Gerichtsverhandlungen stattfinden. Die lokalen/regionalen Mainstream-Medien werden oftmals darüber berichten. Den Verurteilten erwarten Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und mehr. Alles geschied im Namen des "Kinderschutzes", obwohl rund 50% der Betroffenen selbst noch Kinder oder Jugendliche sind. Weder von den vielen Tausenden von Betroffenen und erst Recht nicht von der Gesellschaft regt sich hörbarer Protest gegen diese Massenverfolgung. Eine relativ große Bevölkerungsgruppe ist betroffen. Es ist mehr als erstaunlich und im Prinzip auch unverständlich, dass es noch immer keinen organisierten und politischen Widerstand gibt. Ganz offensichtlich gibt es kein Kollegtiv- und Solidaritätsdenken und handeln. Solange dies so ist, kann und wird es keine Veränderungen der aktuellen Situation geben können. Die Dimension der von Kinder- und Jugendpornografie Betroffenen ist riesig. Dabei geht es bei Weitem nicht nur um Pädophile, sondern auch um alle anderen sexuellen Identitäten. Gemeinsamer Aktivismus im gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, politischen und medialen Bereich sind notwendig, um einen Paradigmenwechsel herbei zu führen. K13online kann dafür nur einen relativ bescheidenen Anteil leisten....

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4905 

Vorlage zum BVerfG wegen § 184b StGB(Kinderpornos): Warum ist die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Verschärfung verfassungswidrig und verstößt deshalb gegen das Grundgesetz? 18.10.2022

Konkretes Normenkontrollverfahren: Verstoß gegen das Übermaßverbot(Art. 2 Abs. 2 GG) + Verstoß gegen das Schuldprinzip(Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip)  + Verstoß gegen die Berufsfreiheit(Art. 12 GG)

Dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online(LTO) liegt die Begründung des konkreten Normenkontrollverfahrens vom Münchener Amtsrichter Robert Grain an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) vor. Das BVerfG wird über die Grundrechtsverstöße im Unrechts § 184b StGB entscheiden. LTO berichtet zwar über diese Begründung, aber hat diese nicht als Original-Quelle bereitgestellt. Deshalb hat K13online selbst beim BVerfG angefragt. Die Entscheidung des BVerfG wird von historischer Bedeutung sein. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte kann neben dem vorgelegten Einzelfall auch eine Grundsatzentscheidung zum "Kinderporno" § 184b StGB ergehen. Wird dieser § auch nur in einem Punkt für verfassungswidrig erklärt, dann ist der Gesetzgeber zum politischen Handeln gezwungen. Die Ampel-Bundesregierung bzw. der Bundesjustizminister Maro Buschmann(FDP) muss dann eine Strafrechtsreform einleiten bzw. einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In einem solchen Gesetzgebungsverfahren kommt der Koalitionsvertrag zwischen der SPD & GRÜNE & FDP zum Tragen. Darin wurde vereinbart, das Gesetze auf Evidenz basieren müssen. Dazu wird es erneut Anhörungen von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Die alte Bundesregierung der GroKo hatte fast alle Stellungnahmen der Rechtsexperten ignoriert und damit verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Die Ampel-Bundesregierung wird bei einem erfolgreichen Normenkontrollverfahren die historische Möglichkeit erhalten, eine Reform im Sexualstrafrecht durchzuführen, die Grundgesetz konform ist - und damit verfassungswidrige Gesetze zu überarbeiten bzw. zu revidieren bzw. abzuschaffen. Allerdings gibt es von Seiten K13online auch rechtliche Kritik an der Begründung des Normenkontrollverfahrens. Das angeführte Fallbeispiel mit der bildlichen Darstellung eines Kusses ist völlig ungeeignet, um eine Verfassungswidrigkeit zu begründen. Auch vermissen wir in dem LTO-Artikel bzw. Begründung einen Hinweis darauf, das die Gerichte seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr die Möglichkeit von Strafbefehlen/Geldstrafen haben. Auch dies verstößt gegen das Übermaßverbot & das Rechtsstaatprinzip, welches nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mit einem Klick auf den unteren Link und mit weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4923

Weblog Pädoseite(Schneeschnuppe) analysiert Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2021: Alle bisherigen Strafverschärfungen haben nicht zur Senkung der Fallzahlen bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geführt 21.04.2022

Hexenjagd auf Kinder & Eltern als Folge der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD): Wenn Kinder sich wegen „Verbreitung pornografischer Schriften“ strafbar machen, handelt es sich zu 43 Prozent um Kinderpornographie. Bei Jugendlichen sind es 30 Prozent 

Der Inhaber des Weblogs "Pädoseite-Schneeschnuppe" hat die jährliche Kriminalstatistik(PKS) 2021 analysiert. In der Analyse wird deutlich, dass sich der politische Kampf gegen "Kinderpornos" zu 41 % gegen die Kinder selbst und damit auch gegen die Eltern richtet. Im Vergleichszeitraum von 2016(Verdachtsfälle 5.687) bis zum Jahre 2021 gab es einen rapiden Anstieg auf 39.171 Verdachtsfälle. Tendenz weiter steigend, denn fast jedes Kind hat ein Smartphone etc. Die sogenannte "Kinderschutzpolitik" der früheren Bundesregierungen aus CDU/CSU & SPD ist damit kläglich gescheitert. Alle Strafverschärfungen der letzten Legislaturperioden haben bei den Unrechtsgesetzen der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB nicht zu einem besseren Kinderschutz geführt. Im Gegenteil: Immer mehr Kinder, Jugendliche und Heranwachsende werden zu Justizopfern des Gesetzgebers. Für die Ampel-Koalition der Bundesregierung aus SPD, GRÜNE und FDP besteht daher dringender Handlungsbedarf für eine auf Evidenz basierende Reform im Sexualstrafrecht. Wiederholt ruft K13online alle von den Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerG) auf. Wir zitieren erneut Berthold Brecht: "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht". Die Regierungsfraktionen sollten mit einer Strafrechtsreform nicht so lange warten, bis die Ampel-Koalition durch das BVerfG zum Handeln gezwungen wird. Inbesondere die SPD-Fraktion ist gefordert, ihre politischen Positionen den Koalitionspartnern der GRÜNEN & FDP anzupassen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) sollte alsbald entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen. Denn bis dahin werden noch viele Tausende Kinder & Jugendliche den bestehenden Unrechtsgesetzen zum Justizopfer fallen. Die gesetzlichen, sozialen und psychischen Folgen an den Kids werden in den Mainstream-Medien kaum thematisiert. Die Medien beschränken sich auf eine Art von Hofberichterstattung und setzen auf Aufklärung & Prävention. Die Jungs & Mädchen wollen aber keine Strafandrohungen. Schon Albert Einstein sagte: "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind"..... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4751

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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