"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Pressekonferenz zur Herbsttagung der Justizminister/Innen von Bund & 16 Ländern: Georg Eisenreich(CSU-Bayern) + Anna Gallina(GRÜNE-Hamburg) + Marion Gentges(CDU-Baden-Württemberg) 11.11.2022

Breite Mehrheit für Rücknahme der Verschärfung des verfassungswidrigen § 184b StGB(Kinderpornos) der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD): Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen bzw. Wiedereinführung eines minder schweren Falles

Mit einer breiten Mehrheit hat die 93. Justizminister/Innen-Konferenz(Jumiko) beschlossen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Verschärfung zu den Mindeststrafrahmen des § 184b StGB, wieder zurück zu nehmen. Erstmals in der deutschen Rechtspolitik soll eine Gesetzesverschärfung im Sexualstrafrecht, die von einer früheren Bundesregierung(GroKo) verabschiedet wurde, wieder rückgängig gemacht werden. Dies ist ein historisches Ereignis und deutet auf einen Paradigmenwechsel zu einer verfassungskonformen Gesetzgebung hin, zumal auch die Justizminister/Innen von CDU & CSU mit im Boot sitzen. Jedoch hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich offensichtlich nichts dazu gelernt. Er beharrt weiterhin darauf, dass die damaligen Verschärfungen überfällig gewesen sind. Seinen Kampf gegen "Pädokriminielle" will er weiter führen. Eisenreich zeigt keinerlei Einsicht der damaligen politischen Fehlentscheidung. Lediglich erklärt er, dass es sich gezeigt habe, dass der § 184b StGB nun korrigiert werden soll. Von den inzwischen Tausenden Justizopfern spricht er nicht. Die Justizministerin Marion Gentges(CDU-Baden-Württemberg) stellt fest, dass bei über 40% der Kinderpornofälle die Kinder & Jugendlichen selbst von der Strafverfolgung betroffen sind. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina(GRÜNE) erklärt auf Nachfrage einer Journalistin, dass der Beschluss der Jumiko nun schnell vom Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) umgesetzt werden soll. Gallina spricht von einer Reform des Strafrechts im Jahr 2023. K13online fordert eine komplette Überarbeitung des gesamten Sexualstrafrechts. Bei der Pressekonferenz wurde auch erklärt, dass die Jumiko nicht über den § 176 ff. StGB debattiert hat. Auch dieser Straftatbestand wurde durch die GroKo ohne einen minder schweren Fall zum Verbrechen hochgestuft. Damit ist auch der 176er verfassungswidrig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein neues Gesetzgebungsverfahren(Entwurf, Kabinettsbeschluss, erste Lesung im Bundestag, Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss, zweite Lesung & Verabschiedung, Bundesrat, Bundespräsident und Inkrafttreten) wird viele Monate in Anspruch nehmen. In diesem Zeitraum wird es Abertausende von weiteren Justizopfer geben, die den bestehenden Unrechtsgesetzen der früheren Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD zum politischen Opfer fallen. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf der Ampel-Bundesregierung bzw. des Bundesjustizministers Buschmann, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. K13online wird ein solches Gesetzgebungsverfahren durch eine neue Petition tatkräftig unterstützen und weitere Reformen im Sexualstrafrecht einfordern.... 

https://www.justiz.bayern.de/ministerium/justizministerkonferenz/herbstkonferenz/



https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/top_ii.18_-_mindeststrafrahmen_§_184b_stgb.pdf


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Gesetz gegen Kinderpornografie soll entschärft werden

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kinderpornografie-gesetz-gegen-kinderpornografie-soll-entschaerft-werden.5f44bfdf-792c-4a26-af5a-77dbdca156c9.html

Das Verbrechen im Klassenchat

https://taz.de/Justizministerkonferenz-zu-Missbrauch/!5894484

Jus­tiz­mi­nister für Ent­schär­fung der Kin­derpor­no­grafie-Straf­bar­keit

https://www.lto.de/recht/justiz/j/jumiko-herbstkonferenz-beschluesse-kinderpornografie-ersatzfreiheitsstrafe-digitalpakt-justiz-ersatzfreiheitsstrafe 


(Update) Justizministerkonferenz von Bund und Ländern am 10. November 2022: Bundesland Thüringen unterstützt Beschlussvorschlag von Brandenburg für Strafrechtsreform der verfassungswidrigen Verschärfungen im § 184b StGB 08.11.2022

Beschlussvorschlag: Darin wird der Bundesjustizminister gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Tatbestände des 184b StGB entweder zum Vergehen herabstuft oder eine Regelung für minder schwere Fälle vorsieht und die Mindestfreiheitsstrafe auf unter einem Jahr festlegt 

Endlich!!! Das Bundesland Brandenburg hat nach 16 Monaten verfassungswidriger Strafverschärfungen im Unrechts § 184b StGB(Kinderpornos) einen Beschlussvorschlag für die nächste Justizministerkonferenz eingebracht. Dieser Vorschlag wird jetzt auch vom Bundesland Thüringen unter TOP II 18 "Anpassung des Strafrahmens des § 184b StGB" unterstützt. Die Thüringische Landeszeitung(tlz) berichtet: Diese Neufassung des Paragrafen 184b StGB sei im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag zu Recht auf erhebliche Kritik aus der Strafverfolgungspraxis, der Wissenschaft und den Ländern gestoßen. Fast alle Rechtsexperten hatten sich damals dagegen ausgesprochen. Trotzdem hatte die damalige GroKo, insbesondere die CDU/CSU, dieses neue Gesetz kurz vor der Sommerpause 2021 bzw. vor den Bundestagswahlen, durch das Parlament gepeitscht. K13online hatte bereits ab dem damaligen Gesetzgebungsverfahren 2020 und erst Recht nach dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 immer wieder auf diese Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Inzwischen werden Tausende von Betroffenen diesem Unrechtsgesetz zum Opfer gefallen sein. tlz-Zitate: Es fehle angesichts der Hochstufung zum Verbrechen an der Möglichkeit, das Verfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen oder gegebenenfalls auch mit einem Strafbefehl zu erledigen, was mitunter erhebliche Probleme im Umgang mit solchen Fällen bereiten könne, so eine Ministeriumssprecherin. Der vorgelegte Beschlussantrag bedarf bei der Justizministerkonferenz einer Mehrheit bei den Justizministern/Innen der 16 Bundesländer. Auch der Bundesjustizminister Maco Buschmann(FDP) wird bei dieser Konferenz dabei sein. Der Kriminologe Thomas Rüdiger hat in einem MDR-Nachrichtenradio-Podcast erneut auf die ungerechte Gesetzeslage hingewiesen und diese weiter verstärkt. Rüdiger hat erkannt, dass mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen selbst noch Kinder & Jugendliche sind. Er weist auch auf die Normenkontrollklage beim BVerfG hin. Man müsse den Straftatbestand ganz neu denken... ! K13online plädiert darüber hinaus für eine komplette Überarbeitung des gesamten 13. Abschnittes im Sexualstrafrecht, denn die Bezeichnung "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ist eine Lüge des Gesetzgebers. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu Zitaten aus der Thüringischen Zeitung...(Update: Pressekonferenz bei YouTube im Livestream um 14 Uhr)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4932  

(Update) Rechtsmagazin Legal Tribune Online(LTO): Die Justizministerin des Landes Brandenburg, Susanne Hoffmann(CDU), will gemeinsam mit dem Land Hamburg, Thüringen, Bayern & NRW erreichen, dass § 184b StGB entschärft wird 02.11.2022

Paradigmenwechsel rückt in greifbare Nähe: Bei der Justizministerkonferenz geht es primär um die Herabsetzung vom Verbrechen zum Vergehen bzw. der Wiedereinführung eines minder schweren Falles im verfassungswidrigen § 184b StGB

Wie das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online(LTO)" berichtet zeichnet sich für die Justizministerkonferenz(Jumiko) am 10. November 2022 eine Mehrheit zur Rückgängigmachung der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos) an, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten waren. Neben den Justizministern/Innen von Brandenburg & Thüringen haben nun auch die Bundesländer Hamburg, Bayern und NRW Zustimmung signalisiert. Dabei fällt auf, dass nicht nur die SPD-Justizministerien, sondern auch die CDU/CSU-Justizministerien einer solchen Strafrechtsreform zustimmen wollen. Die damalige Opposition von GRÜNE, FDP und LINKE hatten sich ohnehin gegen diese Strafverschärfungen ausgesprochen. Auch der Deutsche Anwaltsverein(DAV) und der Deutsche Richterbund(DRB) fordert aktuell und erneut eine Wieder-Abschaffung der Verschärfungen. Dabei geht es primär um die Herabsetzung vom Verbrechen zum Vergehen bzw. der Wiedereinführung eines minder schweren Falles im verfassungswidrigen § 184b StGB. Aber auch der § 176 ff. StGB gehört auf den Prüfstein und muss komplett überarbeitet bzw. reformiert werden. Dazu schreibt LTO: An der SPD wird eine entsprechende Korrektur dabei wohl nicht scheitern. Das jedenfalls verspricht der Rechtspolitiker und parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Johannes Fechner im Gespräch mit LTO. Deshalb sind wir offen für Reformen und Verbesserungen. Wenn selbst Scharfmacher wie Bayern Änderungen fordern, zeigt das, dass wir nächstes Jahr im Rahmen der großen StGB-Reform auch diese Vorschrift auf den Prüfstand stellen sollten." Eine solch große Strafrechtsreform wurde auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung vereinbart. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, denn seit dem 1. Juli 2021 sind bereits Abertausende von Betroffenen diesen Unrechtsgesetzen zum Opfer gefallen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) sollte deshalb noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Und damit nicht die Entscheidung des BVerfG im laufenden Normenkontrollverfahrens abwarten. Kommt es tatsächlich zur Rücknahme bzw. Wieder-Abschaffung der Verschärfungen, dann ist dies ein historisches Ereignis in der deutschen Rechtspolitik. Die K13online-Petiton gegen die Verschärfungen im Sexualstrafrecht würde im Nachgang zum gewünschten Erfolg geführt haben. Wir prüfen zur Zeit auf der Grundlage der veränderten politischen Mehrheiten eine neue Petition, um auch über den Petitionsausschuss und damit auch im Rechtsausschuss des Bundestages eine Reform im Sexualstrafrecht zu unterstützen und zu beschleunigen. Mit großer Spannung erwarten wir die Abstimmung bei der Jumiko am 10. November. Ein grundlegender Paradigmenwechsel scheint in greifbare Nähe zu rücken...(1. Update 3. November: Berliner Tagesspiegel berichtet. 2. Update: Die WELT berichtet - Ländermehrheit vorhanden. Ampel-Koalition signalisiert Zustimmung. 3. Update: Beschlussvorschlag liegt vor) 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4936

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