"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Kinderporno-Jagd geht trotz Beschluss der Justizministerkonferenz weiter: 16 Verdächtige in Ostbrandenburg(Durchsucht wurden vier Objekte in der Uckermark, fünf im Barnim, fünf in Märkisch-Oderland und zwei in Oder-Spree) 12.11.2022

Aufforderung an die Innenminister/Innen-Konferenz vom 30. November - 2. Dezember 2022: Die Herbstkonferenz wird aufgefordert, dem positiven Beschluss der Justizminister/Innen Konferenz zu folgen

Bei einer Razzia wegen Kinderpornografie haben Ermittler in vier Landkreisen in Ostbrandenburg Adressen von 16 Beschuldigten durchsucht. Sie werden verdächtigt, kinderpornografisches Material besessen zu haben, wie die Polizei in Frankfurt (Oder) am Donnerstag mitteilte. Zwischen den einzelnen Verfahren und Beschuldigten bestünden keine Zusammenhänge. Dies lässt darauf schließen, dass es sich wieder um Hinweise(IP-Adressen) aus den USA handelt. Die Organisation NECMEC meldet solche Verdachtsfälle an das deutsche BKA. Dabei geht es um mutmaßliche Kinderpornos in den sozialen Medien(Facebook, Twitter & Co). In der Regel beinhalten solche Darstellungen keine sexualisierte Gewalt, sondern das geringfüge Posing. Die strafrechtliche Verfolgung gemäß § 184b StGB obliegt den Ermittlungsbehörden & Staatsanwaltschaften der jeweils 16 Bundesländer. Damit liegt die politische Verantwortung bei den Innenministern/Innen der Länder. Die nächste Herbstkonferenz findet vom 30. November bis zum 2. Dezember 2022 statt. Die Innenminister/Innen Konferenz wird aufgefordet, den Beschluss der Justizminister/Innen Konferenz(Jumiko) auf die Tagesordnung zu setzen. Mit breiter Mehrheit hat die Jumiko beschlossen, den § 184b StGB(Kinderpornos) durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) ändern zu lassen. Um weiteres Unrecht gegen die Betroffenen zu vermeiden, wird die Herbstkonferenz der Innenminister/Innen aufgefordert, einen Beschluss darüber zu fassen, dass solche Razzien bis zum Inkrafttreten eines reformierten § 184b StGB vorläufig ausgesetzt werden. Denn die momentane Gesetzeslage produziert immer neue Justizopfer und belastet das gesamte Justizwesen auch personell erheblich. Darüber hinaus steht die Entscheidung des BVerfG im Normenkontrollverfahren noch aus. Das BVerfG könnte den aktuellen 184b nicht nur für verfassungswidrig erklären, sondern auch alle damit verbundenen Verurteilungen mit "Tatbegehungen" ab dem 1. Juli 2021 für nichtig erklären. Die Innenminister/Innen Konferenz wird aufgefordert, dem positiven Beschluss der Justizminister/Innen Konferenz zu folgen.... 

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2022/11/razzia-brandenburg-kinderpornografie-ermittlungen-frankfurt-oder.html



 

https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/termine-node.html


 

 


 

Pressekonferenz zur Herbsttagung der Justizminister/Innen von Bund & 16 Ländern: Georg Eisenreich(CSU-Bayern) + Anna Gallina(GRÜNE-Hamburg) + Marion Gentges(CDU-Baden-Württemberg) 11.11.2022

Breite Mehrheit für Rücknahme der Verschärfung des verfassungswidrigen § 184b StGB(Kinderpornos) der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD): Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen bzw. Wiedereinführung eines minder schweren Falles

Mit einer breiten Mehrheit hat die 93. Justizminister/Innen-Konferenz(Jumiko) beschlossen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Verschärfung zu den Mindeststrafrahmen des § 184b StGB, wieder zurück zu nehmen. Erstmals in der deutschen Rechtspolitik soll eine Gesetzesverschärfung im Sexualstrafrecht, die von einer früheren Bundesregierung(GroKo) verabschiedet wurde, wieder rückgängig gemacht werden. Dies ist ein historisches Ereignis und deutet auf einen Paradigmenwechsel zu einer verfassungskonformen Gesetzgebung hin, zumal auch die Justizminister/Innen von CDU & CSU mit im Boot sitzen. Jedoch hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich offensichtlich nichts dazu gelernt. Er beharrt weiterhin darauf, dass die damaligen Verschärfungen überfällig gewesen sind. Seinen Kampf gegen "Pädokriminielle" will er weiter führen. Eisenreich zeigt keinerlei Einsicht der damaligen politischen Fehlentscheidung. Lediglich erklärt er, dass es sich gezeigt habe, dass der § 184b StGB nun korrigiert werden soll. Von den inzwischen Tausenden Justizopfern spricht er nicht. Die Justizministerin Marion Gentges(CDU-Baden-Württemberg) stellt fest, dass bei über 40% der Kinderpornofälle die Kinder & Jugendlichen selbst von der Strafverfolgung betroffen sind. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina(GRÜNE) erklärt auf Nachfrage einer Journalistin, dass der Beschluss der Jumiko nun schnell vom Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) umgesetzt werden soll. Gallina spricht von einer Reform des Strafrechts im Jahr 2023. K13online fordert eine komplette Überarbeitung des gesamten Sexualstrafrechts. Bei der Pressekonferenz wurde auch erklärt, dass die Jumiko nicht über den § 176 ff. StGB debattiert hat. Auch dieser Straftatbestand wurde durch die GroKo ohne einen minder schweren Fall zum Verbrechen hochgestuft. Damit ist auch der 176er verfassungswidrig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein neues Gesetzgebungsverfahren(Entwurf, Kabinettsbeschluss, erste Lesung im Bundestag, Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss, zweite Lesung & Verabschiedung, Bundesrat, Bundespräsident und Inkrafttreten) wird viele Monate in Anspruch nehmen. In diesem Zeitraum wird es Abertausende von weiteren Justizopfer geben, die den bestehenden Unrechtsgesetzen der früheren Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD zum politischen Opfer fallen. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf der Ampel-Bundesregierung bzw. des Bundesjustizministers Buschmann, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. K13online wird ein solches Gesetzgebungsverfahren durch eine neue Petition tatkräftig unterstützen und weitere Reformen im Sexualstrafrecht einfordern.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4943

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) an K13online Redaktion: Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22) ist derzeit noch in Bearbeitung. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar 05.11.2022

Warten auf die Entscheidung des BVerfG: Das Amtsgericht München ist der Ansicht, dass die Hochstufung der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einem Verbrechen ohne die Regelung eines minder schweren Falls verfassungswidrig ist 

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf K13online-Anfrage mitgeteilt, dass das Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22) derzeit noch in Bearbeitung ist. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar. Bis dahin wurde das Strafverfahren wegen § 184b StGB(Kinderpornos) gegen eine Mutter vor dem Amtsgericht in München ausgesetzt. Richter Gain will die Mutter nicht zu einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilen, weil er die Anhebung zum Verbrechensstraftatbestand im 184b für verfassungswidrig hält. Auf der Webseite des BVerfG ist eine Kurzfassung dieses Falles verfügbar, aber es gibt mit Sicherheit weitere Fälle, die ähnlich gelagert sind: Der Vorlage des Amtsgerichts München liegt der Fall zugrunde, dass ein achtjähriges Mädchen ein Bild ihrer Vagina an eine Schulkameradin über einen privaten Schülerchat übersandte. Die Mutter der Schulkameradin – und Angeschuldigte – erlangte Kenntnis davon und stellte dieses Bild in die Eltern-WhatsApp-Chatgruppe, um auf den Vorfall aufmerksam zu machen und die anderen Eltern zu warnen. Das Amtsgericht München ist der Ansicht, dass die Hochstufung der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einem Verbrechen ohne die Regelung eines minder schweren Falls das Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG unverhältnismäßig einschränke, gegen das Schuldprinzip aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstoße und durch die berufsrechtlichen Konsequenzen einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verletze. Die Berichterstatterin des 2. Senates am BVerfG ist BVRin Dr. Kessal-Wulf. K13online hatte beim BVerfG auch nach einer Kopie des Normenkontrollantrages angefragt. Dies ist jedoch gemäß BVerfGG nur an Verfahrensbeteiligte möglich. Die K13online Redaktion befindet sich jedoch im Presseverteiler des BVerfG und wird über die Entscheidung informiert werden. Lesen Sie weiter mit einem Klick.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4938

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Hessische BAO Fokus lässt erneut 62 Wohnungen & Häuser bei Verdächtigen(58 Männer und vier Frauen) durchsuchen, wobei der Älteste 82 Jahre, der jüngste 15 Jahre ist 25.10.2022

Dimension Kinderpornos: Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Hanau und Kassel sowie in den Kreisen Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald, Schwalm-Eder, Main-Kinzig, Wetterau, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Gießen, Fulda, Hochtaunus, Main-Taunus, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße

Die letzte Kinderporno-Razzia im Bundesland Hessen liegt knapp einen Monat zurück und schon wieder hat die Hessische BAO Fokus erneut 62 Wohnungen & Häuser bei Verdächtigen(58 Männer und vier Frauen) durchsuchen lassen, wobei der Älteste 82 Jahre, der jüngste 15 Jahre ist. Die Dimension Kinderpornos bezieht sich jedoch auf jede Stadt & jede Gemeinde im gesamten Bundesgebiet. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2021 gab es 39.171 Verdachtsfälle mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen. 49 Prozent der Nicht-Erwachsenen Tatverdächtigen verteilen sich auf Kinder (16 Prozent), Jugendliche (25 Prozent) und Heranwachsende (8 Prozent). Im statistischen Durchschnitt dürfte sich daran im Jahre 2022 nicht wesentlich etwas ändern. Im Gegenteil: Es wird eine weitere Steigerung um rund 30% bis zum Jahresende erwartet. In den letzten sechs Jahren weißt die jährliche PKS die folgenden Zahlen auf: 2016 = 5.687, 2017 = 6.512, 2018 = 7.449, 2019 = 12.262, 2020 = 18.761 und 2021 = 39.171 Verdachtsfälle. Ergibt nach "Adam Riese" eine Gesamtzahl von 89.842 Kinder- und Jugendpornofällen. Oder anders gesagt: Eine große Bevölkerungsgruppe wurde polizeilich und gerichtlich verfolgt. Das sogenannte Dunkelfeld wurde immer mehr zum Hellfeld und ist damit der Justiz bekannt geworden. Dabei fragt man sich schon, warum es bei den betroffenen Verdachtsfällen und erst Recht von den Verurteilten, keinen erkennbaren politischen Widerstand gegen den § 184 ff. StGB gibt. Ganz offensichtlich fehlt es dem Hellfeld, aber insbesondere auch dem riesigen Dunkelfeld, an dem notwendigen Kollektivdenken- und Handeln. Denn das primäre Problem liegt nicht bei der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern beim Gesetzgeber. Bei Kinder- und Jugendpornos geht es um Politik und damit um den Deutschen Bundestag. Jeder Verurteilte kann nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel/Instanzen mit einer Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ziehen. Es ist im Prinzip nicht nachvollziehbar, dass davon so wenig Gebrauch gemacht wird. Erst ein Amtsrichter aus München musste kommen, der die Verfassungswidrigkeit erkannt und ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet hat. Weitere Amts- Land- und Oberlandesgerichte & der Bundesgerichtshof(BGH) sollten diesem positiven Beispiel folgen. Im Gegensatz zu Beschwerden von Verurteilten, die vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen werden können, wird es bei dem Normenkontrollverfahren zu einer Entscheidung im Münchener Einzelfall und hoffentlich auch zu einer Grundsatzentscheidung zum § 184 ff. StGB durch das BVerfG kommen. Die Erfolgsaussichten von Gerichten sind erheblich höher, zumal sich auch der Deutsche Richterbund schon bei der Anhörung im damaligen Rechtsausschuss des Bundestages gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen § 184 ff. StGB ausgesprochen hatte.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4929

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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