Hofberichterstattung der Pforzheimer Zeitung(Sebastian Appianing): Die Verteidiger der drei Angeklagten werden im PZ-Artikel mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn über die Plädoyers berichtet
Wie an einem Fließband hat der Amtsrichter Philipp Hauenschild an nur einem Tag gleich drei Hauptverhandlungen wegen Kinderpornos durchgeführt. Seit dem Bestehen von K13online ist uns ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden. Im 1. Fall wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Im 2. Fall verhängte der Amtsrichter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Im 3. Fall wird die Hauptverhandlung am 3. Januar 2023 fortgesetzt. Wir werden als Prozessbeobachter zur journalistischen Berichterstattung daran teilnehmen. Alle drei Betroffenen können mit uns in Kontakt treten. Der PZ-Journalist Sebastian Appianing lässt jede Objektivität & Neutralität vermissen. Er suggeriert "abscheuliche Neigungen des Angeklagten". Wir verurteilen einen solchen "Journalismus" auf das Schärfste. Wie ist es möglich, dass in so kurzer Verhandlungsdauer 2.000 Kinder- und Jugendpornos in Augenschein genommen werden können? Es ist faktisch unmöglich! Die Sichtung hätte mehrerer Tage dauern müssen. In einem weiteren Absatz der PZ wird die Hofberichterstattung des Journalisten deutlich. Ingesamt fehlen in dem PZ-Artikel Hinweise auf den jeweiligen Zeitpunkt der sogenannten "Tatbegehung". Fanden diese vor dem 1. Juli 2021 statt oder erst danach? Davon ist in jedem der drei Fälle die Höhe des Strafmaßes abhängig. Im geschilderten 3. Fall müsste das Amtsgericht auch bei lediglich 14 Kinderporno-Dateien eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Andererseits ist aber auch ein Freispruch möglich. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen, da der PZ-Artikel online nicht verfügbar ist. Wir zitieren und kommentieren aus dem Artikel...
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Zahl-der-Faelle-von-Kinderpornografie-nimmt-rasant-zu-Amtsgericht-Pforzheim-greift-durch-_arid,1781887.html (Bezahlschranke)

https://amtsgericht-pforzheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
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Zitate zum 1. Kinderpornofall
Pforzheim. Bei der Verlesung der Anklageschriften durch Staatsanwalt Henrik Blaßies am Amtsgericht Pforzheim werden die abscheulichen Neigungen des ersten Angeklagten schnell deutlich. Über 1300 kinder- und mehr als 700 jugendpornografische Dateien wurden auf dem Laptop und den Mobilgeräten des 31-jährigen Türken aus Pforzheim gefunden...
„Seit sieben Jahren leben Sie auf dem Sofa Ihrer Eltern, doch wie soll Ihr Leben denn jetzt weitergehen?“ Diese Frage kann der Angeklagte ebenso wenig beantworten, wie die Frage, ob er denn Schuld empfinde. Im Gegenteil. Er spielt den Unschuldigen. „Vom Ansehen passiert den Kindern ja nichts.“ Das ist zu viel für Richter Hauenschild. Man sieht, wie es in ihm brodelt, doch er bleibt ruhig und sachlich und setzt die Befragung des Angeklagten fort.
Die belastenden Fotos und Videos werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit angesehen. Danach folgt der Urteilsspruch: zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Hauenschild erklärt die vergleichsweise hohe Strafe damit, dass der Angeklagte keinerlei Reue oder Einsicht zeige...
K13online Anmerkungen
Der PZ-Journalist Sebastian Appianing lässt jede Objektivität & Neutralität vermissen. Er suggeriert "abscheuliche Neigungen des Angeklagten". Wir verurteilen einen solchen "Journalismus" auf das Schärfste.
Wie ist es möglich, dass in so kurzer Verhandlungsdauer 2.000 Kinder- und Jugendpornos in Augenschein genommen werden können? Es ist faktisch unmöglich! Die Sichtung hätte mehrerer Tage dauern müssen.
Und natürlich hat der Angeklagte mit der folgenden Aussage völlig Recht: "Vom Ansehen passiert den Kindern ja nichts". Der Angeklagte hat mit der Herstellung dieser Darstellungen absolut nichts zu tun. Ganz offensichtlich wurde der reine Besitz zum Anlass genommen, den Angeklagten auch wegen der Darstellung zu verurteilen. Das verhängte Urteil von zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung steht vollkommen außer Verhältnis zur "Schuld" des Verurteilten. Nach unserer Rechtsauffassung müsste der Verteidiger mit seinem Mandanten in die Berufung gehen.
Zitate zum 2. Kinderpornofall
In einem zweiten Verfahren geht es an diesem Tag ebenfalls um den Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials, doch zeigt sich der dort Angeklagte 35-Jährige ganz anders. Er habe aus Neugier gehandelt und nach der Hausdurchsuchung verstanden, dass er einen Fehler begangen habe. Er sei auf der Suche nach einem Therapieplatz. Das wertet Richter Hauenschild positiv und verkündet als Urteil eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, allerdings auf Bewährung. Zudem ordnet er eine Therapie und gemeinnützige Arbeit an. Hauenschild gibt eine positive Prognose ab: „Sie können es schaffen, und wir glauben, dass Sie sich die Verurteilung zu Herzen nehmen und etwas in Ihrem Leben verändern.“ In den Augen des Angeklagten zeigt sich Reue und Erleichterung und man sieht, dass er die Chance, die ihm das Gericht gibt, auch annehmen will.
K13online Anmerkungen
Auch dieser Teil des Artikels zeigt eine Art von Hofberichterstattung, die im höchsten Maße unserios ist. Der PZ-Journalist gibt lediglich die Sichtweise des Amtsgerichtes wieder. Die Anzahl der Kinder- und Jugendpornos wird unterschlagen. Das Strafmaß liegt im Vergleich zum 1. Fall trotz der vermeintlichen "Einsicht" des Angeklagten ziemlich hoch: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe macht deutlich, dass Reue & Therapie zwar den Knast verhindert, aber von der Höhe der Strafe nur zwei Monate weniger bringt. Die gesamte Beweisaufnahme und die Pädoyers fehlen in diesem Absatz. Die Verteidigung kommt nicht zu Wort...
Zitate zum 3. Kinderpornofall
Im dritten Fall ist ein 44-jähriger Pforzheimer angeklagt. Er soll 14 kinderpornografische Dateien auf dem Handy gehabt haben. Er selbst streitet jedoch ab, danach gesucht zu haben. Es handle sich um Fotos und Videos aus einer Chatgruppe, in die er eingeladen worden sei und die er nach drei bis vier Wochen dann gelöscht habe. Er sei sich sicher gewesen, die Dateien mit der Deinstallation auch gelöscht zu haben....
So richtig glauben kann und will Richter Hauenschild dem Angeklagten dann allerdings nicht. Vor allem, da er schon einmal wegen Missbrauchs von Kindern und dem Besitz von pornografischen Schriften verurteilt worden ist. Der 44-Jährige beteuert jedoch, dass er nur im Chat gewesen sei und gar nicht gesehen habe, was dort geschrieben wurde. Die Aussage des Polizeibeamten lässt jedoch etwas anderes vermuten. So wurde der Angeklagte nicht zufällig ausgewählt, sondern weil er mit einem minderjährigen Jungen geschrieben und auch Bilder ausgetauscht haben soll. Richter Hauenschild vertagt diesen Prozess auf den 3. Januar 2023. Dann soll ein Sachverständiger als Zeuge gehört werden und erläutern, wie die Chatverläufe und Bilder zusammenhängen. Im Anschluss will der Richter sein Urteil fällen.
K13online Anmerkungen
Wir werden am 3. Januar 2023 an dieser Gerichtsverhandlung als Prozessbeobachter zur journalistischen Berichterstattung teilnehmen. Auch dieser Absatz in der PZ ist stark lückenhaft. Der Rechtsanwalt der Verteidigung kommt nicht zu Wort.
Ingesamt fehlen in dem PZ-Artikel Hinweise auf den jeweiligen Zeitpunkt der sogenannten "Tatbegehung". Fanden diese vor dem 1. Juli 2021 statt oder erst danach? Davon ist in jedem der drei Fälle die Höhe des Strafmaßes abhängig. Im geschilderten 3. Fall müsste das Amtsgericht auch bei lediglich 14 Kinderporno-Dateien eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Andererseits ist aber auch ein Freispruch möglich...
Pforzheimer Zeitung(PZ-News): 509 Kinderpornofälle gab es 2021 in Pforzheim, Enzkreis und den Landkreisen Freudenstadt und Calw. Ein Plus von 92,8 Prozent zu 2020 (264). In 477 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden |
16.07.2022 |
Lediglich 40,8% der Kinderporno-Verdächtigen sind Erwachsene: Gleichzeitig sind 59,2 Prozent der Tatverdächtigen im Präsidiumsbereich Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende – also jünger als 21 Jahre
Die hiesige Pforzheimer Zeitung(PZ-News) berichtet auf ziemlich ungewöhnliche Weise über Fälle von Kinderpornos in Pforzheim, Enzkreis und den Landkreisen Freudenstadt und Calw. Die Statistik zeigt ein Plus von 92,8 Prozent zu 2020 (264). In 477 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Der Anstieg der Fallzahlen im obigen Gebiet entspricht in Etwa dem Bundesdurchschnitt. Im Klartext bedeutet dies: Von den 477 Verdächtigen sind rund 300 Minderjährige unter 21 Jahren. Die Aufschlüsselung der jeweiligen Altersgruppen Heranwachsende, Jugendliche und Kinder geht aus dem PZ-Artikel nicht hervor. Fakt ist jedenfalls, dass es lediglich 177 Fälle von erwachsenen Verdächtigen gab und sich damit diese Fälle nicht wesentlich erhöht haben. Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetze wirken sich also in 1. Linie gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsene aus. Und nicht, wie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, gegen Erwachsene(u. a. Pädophile). Schon deshalb wurde das beabsichtigte Ziel eines besseren Kinderschutzes völlig verfehlt. Im Gegenteil: Die Kids selbst sind vermehrt zur Zielscheibe des Gesetzgebers bzw. der Justiz geworden. Immer mehr Jungen & Mädchen fallen teils mit Ihren Eltern der sogenannten Kinderporno-Jagd zum Opfer. Die verschärften Gesetze der früheren GroKo-Bundesregierung haben vollkommen versagt. PZ-News-Zitate: "Sollen jungen Leute wegen einem möglicherweise nicht einmal beabsichtigten Besitz bestraft werden, mitsamt Eintrag im Strafregister? Oder muss es da andere Wege geben?" Es ist im heutigen Zeitgeist schon bemerkenswert, wenn ein Mainstream-Medium wie PZ-News überhaupt eine solche Frage in den Raum stellt. Leider findet man in dem PZ-Artikel keine mediale und auch keine politische Antwort darauf. Diese hätte natürlich lauten müssen: Der Gesetzgeber muss das UNRECHT durch eine Strafrechtsform beenden. Lesen Sie weitere PZ-Zitate und K13online-Kommentierungen mit einem Klick auf weiterlesen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4840
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