K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze + Dennis Klein): Staatsanwaltschaft Köln hat die strafrechtlichen Ermittlungen wieder aufgenommen und um den Beschuldigten Dennis Klein erweitert
18.12.2022
Staatsanwaltschaft verfügt weitere Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Köln: Beschuldigter Dennis Klein wird die Möglichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung durch polizeiliche Vorladung erhalten
Das Strafverfahren gegen die rechtlich Verantwortlichen des Internet-Portal "Queer.de" wird fortgeführt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 13. Dezember 2022 die Ermittlungsakten wieder an das Polizeipräsidium Köln gesandt. Das Ermittlungsverfahren gegen Michael Schulze wurde auf den Autor des Artikels, Dennis Klein, als weiterer Beschuldigter ausgeweitet. Er wird die Möglichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung durch polizeiliche Vorladung erhalten. Im Anschluss wird die Staatsanwältin über die beantragte Akteneinsicht mit den Aussagen von Schulze & Klein entscheiden. Nach erfolgter Einsicht in die kompletten Ermittlungsakten wird der Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) prüfen, ob eine weitere Stellungnahme notwendig ist. Mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2022 wurde darüber hinaus beantragt, die Queer.de Redaktionsmitarbeiter/In Dominik Dietrich, Norbert Blech und Jeja Klein als Zeugen laden zu lassen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist den aufgeführten Mitarbeitern/In der genaue Aufenthaltsort des Geschäftsführers Michael Schulze bekannt. Seit dem 28. November 2022 hat die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten Schulze zur Fahndung über den Aufenthaltsort ausgeschrieben. Die polizeilichen Ermittlungen der rechtlich Verantwortlichen mit ladungsfähiger Anschrift sind auch für zivilrechtliches Vorgehen unerlässlich. Für gerichtliche Anträge auf Unterlassungserklärungen & Schadensersatzklagen ist eine ladungsfähige Adresse notwendig. Es ist nicht zulässig, wenn sich die Queer-Redaktion durch Nicht-Erreichbarkeit einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfolgung entzieht. Der Anzeigeerstatter & Geschädigte Dieter Gieseking(K13online) weißt wiederholt daraufhin, dass keine Beleidigungen, Üble Nachrede, Verleumdungen und verhetzende Beleidigungen etc. geduldet werden. Jede Person/Stelle, insbesondere Vertreter der Medien, werden nach erfolgloser Abmahnung zur Strafanzeige gebracht. Ebenso behalten wir uns zivilrechtliche Schritte auf Unterlassung & Schadenersatzklagen vor. Die gesamten Verfahrenskosten, einschließlich der Anwaltshonorare, werden den Beklagten auferlegt werden. K13online wird alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren auf diesen Webseiten dokumentieren. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Schriftsätzen der Staatsanwaltschaft & des Anzeigeerstatters Dieter Gieseking....
K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze): Staatsanwaltschaft Köln hat den Geschäftsführer von Queer.de zur Fahndung über den aktuellen Aufenthaltsort ausgeschrieben
02.12.2022
Staatsanwältin bittet um Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des Beschuldigten: Bis zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift wurde das Verfahren gemäß § 154f StPO vorläufig eingestellt
In dem Strafverfahren wegen Verleumdung & Beleidigung(u.a.) gegen das Internet-Portal Queer.de hat die Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt, dass der Aufenthalt des Beschuldigten & Geschäftsführers Michael Schulze nicht ermittelt werden konnte. Demnach hält sich der Verantwortliche von Queer.de nicht an der im Impressum genannten Adresse auf. Die Staatsanwältin bittet deshalb um Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des Beschuldigten. Sie hat die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen veranlasst. Damit hat Sie den Geschäftsführer Schulze zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Hinweisgeber können sich direkt an die Staatsanwaltschaft Köln wenden oder mit dem Inhaber von K13online Dieter Gieseking in Kontakt treten. Ein weiterer Schriftsatz an die Staatsanwältin ist in Vorbereitung. Der Artikel, um den es in diesem Strafverfahren geht, wurde von dem Queer-Autor Dennis Klein(dk) geschrieben. Wir werden bei der Staatsanwaltschaft beantragen, dass Verfahren auszuweiten und alle Mitarbeiter/Innen der Queer.de-Redaktion als Zeugen laden zu lassen. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden diese Journalisten/Innen den Aufenthaltsort des rechtlich verantwortlichen Geschäftsführers Schulze kennen. Es ist schon erstaunlich und etwas seltsam, dass die Kölner Polizei bei ihren Ermittlungen (bisher) nicht erfolgreich geworden ist. K13online wird deshalb auch komplette Akteneinsicht bei der Staatsanwältin beantragen. Der § 154f StPO besagt lediglich eine vorläufige Verfahrenseinstellung. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kann jeder Zeit wieder aufgenommen werden. K13online wird weder in diesem Queer-Fall noch in Zukunft Straftaten dieser Deliktsarten dulden, sondern immer zur Anzeige bringen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Mit einem Klick auf Weiterlesen gelangen Sie zum Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Köln...
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