"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
Gericht hat Revision der Staatsanwaltschaft abgewiesen, Urteil jetzt rechtskräftig: Ex-Gefangener Torsten J. muss nicht in die nachträgliche Sicherungsverwahrung(n.SV)
20.12.2022
Freiheit ist unbezahlbar: Torsten J. hat jetzt Anspruch auf Haftentschädigung für unrechtmäßigen Freiheitsentzug, jedoch kann die zu Unrecht erfolgte Inhaftierung damit nicht ansatzweise ausgeglichen werden
Vor fast genau drei Jahren hätte der heutige Ex-Gefangene Torsten J. kurz vor Weihnachten am 23. Dezember 2019 aus dem regulären Strafvollzug entlassen werden müssen. Jedoch hatte die Staatsanwaltschaft kurz zuvor die nachträgliche Sicherungsverwahrung(n.SV) beantragt gehabt. Seit dem 16. Dezember 2022 liegt nun die endgültige Gerichtsentscheidung vor: Die n. SV wurde abgelehnt!!! Damit schließt K13online die Berichterstattung über diesen sehr außergewöhnlichen Fall ab. Das 1. von insgesamt 21 News hatten wir am 7. April 2018 publiziert. Am letzten Donnerstag(15.12.2022) gab es ein persönliches Treffen mit dem Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking. Durch die abgewiesene Revision der Staatsanwaltschaft ist die abgelehnte n. SV rechtskräftig geworden. Damit hat Torsten J. Anspruch auf Haftentschädigung für unrechtmäßigen Freiheitsentzug. Die gesamten Verfahrenskosten fallen natürlich der Staatskasse zur Last. Dennoch kann diese Entschädigungszahlung die zu Unrecht erfolgte Inhaftierung nicht ansatzweise ausgleichen. Freiheit ist unbezahlbar! Der juristische Kampf von Torsten J. macht aber beispielhaft deutlich, dass sich ein solcher Kampf lohnt und letztendlich zum gewünschten Erfolg führt. K13online hat Ihn dabei über viereinhalb Jahre begleitet und unterstützt. Wir wünschen Torsten J. für die Zukunft alles Beste....
Herzlich Willkommen in der FREIHEIT: Boylover Torsten J. ist am gestrigen Montag aus der rechtsfehlerhaften Gefangenschaft einer JVA entlassen worden
28.09.2021
Mutter von Torsten J. kann ihren Sohn in die Arme schließen: Die FREIHEIT von Torsten J. wurde jedoch durch das Gericht mit Weisungen/Auflagen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel eingeschränkt
Der von K13online seit dem 1. Februar 2018 betreute Gefangene Torsten J. wurde am gestrigen Montag aus der Gefangenschaft in die Freiheit entlassen. Die Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses wurde an die JVA gefaxt und sofort ausgeführt. Der Beschluss enthält eine ganze Reihe von Weisungen & Auflagen, die uns im Detail noch nicht bekannt sind. Torsten J. selbst hatte jedoch in früheren Beschwerdeverfahren das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgeschlagen. Die Entlassungsvorbereitungen hatten schon am Gerichtstermin am 20. September begonnen. Gestern Nachmittag konnte die Mutter ihren Sohn vor den Türen der JVA abholen und in die Arme schließen. Auch K13online heißt Torsten J. Herzlich Willkommen in der Freiheit. Es wird einige Zeit dauern, bis Torsten wirklich in der Freiheit angekommen ist. Die vielen Jahre der Gefangenschaft haben natürlich Spuren hinterlassen, die aufgearbeitet und bewältigt werden müssen. Das gesamte soziale Umfeld wird Torsten dabei behilflich sein. Die K13online-Gefangenenhilfe ist jetzt zwar beendet, aber die Wiedereingliederung in die Gesellschaft hat gerade erst begonnen. Torsten muss und wird sich an alle Weisungen & Auflagen des Gerichtes halten. Es wird die Zeit kommen, wo auch diese aufgehoben werden. Erst dann wird er völlig frei sein. Die juristischen Verfahren sind noch nicht ganz abgeschlossen. Mit seinen Rechtsanwälten will Torsten auch noch ein Wiederaufnahmeverfahren zu den früheren Urteilen erreichen. Weiter steht eine Haftentschädigung für zu Unrecht erlassenen Freiheitsentzug im Raum. Denn das Ende der regulären Freiheitsstrafe war schon am 23. Dezember 2019 gewesen. Der juristische Kampf um Gerechtigkeit geht also auch in Freiheit weiter. Jetzt gibt es aber erst Grund zur Freude. K13online wünscht Torsten für die Zukunft viel Erfolg und alles Beste....
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Online-Umfrage an Pädophile
Gründe für Therapieabbrüche
Die Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften an der Technischen Universität Chemnitz: Gründe für den Abbruch einer Psychotherapie bei Menschen mit Pädophilie und/oder Hebephilie
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Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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