"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
Jahresvorschau 2023 über die Entscheidungen am Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Der 2. Senat wird über zwei Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22 + 2 BvL 15/22) zum § 184b StGB(Kinderpornos) entscheiden
09.03.2023
Jeder Tag, der politisch untätig vergeht, produziert bei den Betroffenen neues Unrecht durch die Gerichte: Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat für das Jahr 2023 eine entsprechende Strafrechtsreform angekündigt, die jedoch weiterhin auf sich warten lässt
Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat neben dem Jahresbericht 2022 auch eine Jahresvorschau für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach wird der 2. Senat in diesem Jahr eine Entscheidung über zwei Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22 + 2 BvL 15/22) zum § 184b StGB(Kinderpornos) verkünden, die von zwei Amtsgerichten eingeleitet wurden. Beide Amtsrichter vertreten die Rechtsauffassung, dass die Neufassungen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind, verfassungswidrig sind. Die Richter rügen die Unverhältnismäßigkeit & das Übermaßverbot bei der Hochstufung zum Verbrechen mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Berichterstatterin ist die BVerfG-Richterin Dr. Kessal-Wulf. Von dieser Grundsatzentscheidung werden neben den zwei ausgesetzten Fällen auch alle Strafverfahren bzw. Gerichtsurteile betroffen sein, wo die mutmaßliche Tatbegehung nach dem 1. Juli stattgefunden hat. Das BVerfG wird also in den Normenkontrollverfahren über die zwei Einzelvorlagen hinaus auch darüber entscheiden, ob Urteile aufgehoben oder der § 184b StGB in der aktuellen Fassung sogar für nichtig erklärt werden, weil dieser mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich im Dezember 2020 nahezu alle Sachverständigen gegen diese Strafverschärfungen ausgesprochen. Auch die Justizministerkonferenz hatte im Herbst 2022 beschlossen, dass der § 184b StGB reformiert werden muss. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat für das Jahr 2023 eine entsprechende Strafrechtsreform angekündigt, die jedoch weiterhin auf sich warten lässt. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, um weiteres Unrecht zu verhindern. Jeder Tag, der politisch untätig vergeht, produziert bei den Betroffenen neues Unrecht durch die Gerichte. Denn durch die Anhebung der Mindeststrafe haben sich auch grundsätzlich die Strafmaße in den Urteilen drastisch erhöht. Das Bundesjustizministerium wird aufgefordert, die Entscheidung des BVerfG nicht abzuwarten, sondern zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts vorzulegen. Damit schafft die Ampelkoalition die Voraussetzung dafür, den primär durch die CDU/CSU durchgesetzten verfassungswidrigen § 184b StGB eigenständig zu revidieren. Die parlamentarischen Mehrheiten sind bei der SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN ebenso vorhanden, wie bei den Sachverständigen im Rechtsausschuss eines neuen Gesetzgebungsverfahrens...
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse zweier Amtsgerichte gegen die Neufassung von § 184b StGB. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der Strafrahmen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornographie deutlich verschärft und das Delikt zu einem Verbrechen hochgestuft. Zwei Amtsgerichte halten die im Gesetz vorgesehene Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bei atypischen Grenzfällen, wie beispielsweise der unbedachte Versandt eines Screenshots eines Chats von Schülerinnen mit einer Nacktaufnahme einer Schülerin in der Elternchatgruppe der Klasse, für eine unverhältnismäßige Sanktion und damit aufgrund Verletzung des Übermaßverbotes für verfassungswidrig.
Bundesjustizministerium kündigt Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht für 2023 an: Eine Fachabteilung prüfe nun, die Norm im Rahmen einer für 2023 geplanten Reform des Strafgesetzbuchs abermalig zu ändern
28.11.2022
„Wir haben von der Justizministerkonferenz den Auftrag erhalten, den Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der RHEINPFALZ am SONNTAG
Das Bundesjustizministerium hat auf Anfrage der Rheinpfalz-Zeitung mitgeteilt, die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Verschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos) wieder zu entschärfen. Eine Fachabteilung prüfe nun, die Norm im Rahmen einer für 2023 geplanten Reform des Strafgesetzbuchs abermalig zu ändern. Damit kündigt das Bundesjustizministerium im Sexualstrafrecht einen Paradigmenwechsel für das kommende Jahr an, der auch von K13online gefordert wird. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung heißt es u.a. wörtlich: Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Diese Vereinbarung ermöglicht auch eine komplette Überarbeitung/Reform des 13. Absatzes im StGB, wozu auch der § 176 ff. StGB gehört. Eine auf Evidenz & Wissenschaft basierende Kriminalpolitik beinhaltet u.a. auch die Wieder-Abschaffung des § 176e StGB(Anleitungen) und des § 184l StGB(Kindersexpuppen). Das beim BVerfG anhängige Normenkontrollverfahren von einem Amtsgericht in München macht darüber hinaus deutlich, dass der § 184b StGB in seiner aktuellen Fassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein wird. Dies trifft ebenso auf sogenannte Gefährdungsdelikte mit unbestimmten Rechtsbegriffen im gesamten § 176 ff und 184 ff. StGB zu, die nach dem Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig sind. Für eine umfassende Reform im Sexualstrafrecht besteht dringender Handlungsbedarf. Den bestehenden Unrechtsgesetzen fallen fortlaufend Betroffene zum Justizopfer. Das Bundesjustizministerium wird deshalb aufgefordert, entsprechende Gesetzentwürfe zu erarbeiten und spätestens Anfang 2023 vorzulegen...
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) an K13online Redaktion: Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22) ist derzeit noch in Bearbeitung. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar
05.11.2022
Warten auf die Entscheidung des BVerfG: Das Amtsgericht München ist der Ansicht, dass die Hochstufung der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einem Verbrechen ohne die Regelung eines minder schweren Falls verfassungswidrig ist
Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf K13online-Anfrage mitgeteilt, dass das Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22) derzeit noch in Bearbeitung ist. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar. Bis dahin wurde das Strafverfahren wegen § 184b StGB(Kinderpornos) gegen eine Mutter vor dem Amtsgericht in München ausgesetzt. Richter Gain will die Mutter nicht zu einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilen, weil er die Anhebung zum Verbrechensstraftatbestand im 184b für verfassungswidrig hält. Auf der Webseite des BVerfG ist eine Kurzfassung dieses Falles verfügbar, aber es gibt mit Sicherheit weitere Fälle, die ähnlich gelagert sind: Der Vorlage des Amtsgerichts München liegt der Fall zugrunde, dass ein achtjähriges Mädchen ein Bild ihrer Vagina an eine Schulkameradin über einen privaten Schülerchat übersandte. Die Mutter der Schulkameradin – und Angeschuldigte – erlangte Kenntnis davon und stellte dieses Bild in die Eltern-WhatsApp-Chatgruppe, um auf den Vorfall aufmerksam zu machen und die anderen Eltern zu warnen. Das Amtsgericht München ist der Ansicht, dass die Hochstufung der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einem Verbrechen ohne die Regelung eines minder schweren Falls das Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG unverhältnismäßig einschränke, gegen das Schuldprinzip aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstoße und durch die berufsrechtlichen Konsequenzen einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verletze. Die Berichterstatterin des 2. Senates am BVerfG ist BVRin Dr. Kessal-Wulf. K13online hatte beim BVerfG auch nach einer Kopie des Normenkontrollantrages angefragt. Dies ist jedoch gemäß BVerfGG nur an Verfahrensbeteiligte möglich. Die K13online Redaktion befindet sich jedoch im Presseverteiler des BVerfG und wird über die Entscheidung informiert werden. Lesen Sie weiter mit einem Klick....
Vorlage zum BVerfG wegen § 184b StGB(Kinderpornos): Warum ist die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Verschärfung verfassungswidrig und verstößt deshalb gegen das Grundgesetz?
18.10.2022
Konkretes Normenkontrollverfahren: Verstoß gegen das Übermaßverbot(Art. 2 Abs. 2 GG) + Verstoß gegen das Schuldprinzip(Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) + Verstoß gegen die Berufsfreiheit(Art. 12 GG)
Dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online(LTO) liegt die Begründung des konkreten Normenkontrollverfahrens vom Münchener Amtsrichter Robert Grain an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) vor. Das BVerfG wird über die Grundrechtsverstöße im Unrechts § 184b StGB entscheiden. LTO berichtet zwar über diese Begründung, aber hat diese nicht als Original-Quelle bereitgestellt. Deshalb hat K13online selbst beim BVerfG angefragt. Die Entscheidung des BVerfG wird von historischer Bedeutung sein. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte kann neben dem vorgelegten Einzelfall auch eine Grundsatzentscheidung zum "Kinderporno" § 184b StGB ergehen. Wird dieser § auch nur in einem Punkt für verfassungswidrig erklärt, dann ist der Gesetzgeber zum politischen Handeln gezwungen. Die Ampel-Bundesregierung bzw. der Bundesjustizminister Maro Buschmann(FDP) muss dann eine Strafrechtsreform einleiten bzw. einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In einem solchen Gesetzgebungsverfahren kommt der Koalitionsvertrag zwischen der SPD & GRÜNE & FDP zum Tragen. Darin wurde vereinbart, das Gesetze auf Evidenz basieren müssen. Dazu wird es erneut Anhörungen von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Die alte Bundesregierung der GroKo hatte fast alle Stellungnahmen der Rechtsexperten ignoriert und damit verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Die Ampel-Bundesregierung wird bei einem erfolgreichen Normenkontrollverfahren die historische Möglichkeit erhalten, eine Reform im Sexualstrafrecht durchzuführen, die Grundgesetz konform ist - und damit verfassungswidrige Gesetze zu überarbeiten bzw. zu revidieren bzw. abzuschaffen. Allerdings gibt es von Seiten K13online auch rechtliche Kritik an der Begründung des Normenkontrollverfahrens. Das angeführte Fallbeispiel mit der bildlichen Darstellung eines Kusses ist völlig ungeeignet, um eine Verfassungswidrigkeit zu begründen. Auch vermissen wir in dem LTO-Artikel bzw. Begründung einen Hinweis darauf, das die Gerichte seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr die Möglichkeit von Strafbefehlen/Geldstrafen haben. Auch dies verstößt gegen das Übermaßverbot & das Rechtsstaatprinzip, welches nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mit einem Klick auf den unteren Link und mit weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen...
Unrechts § 184b StGB(Kinder- und Jugendpornos) liegt dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) vor: Münchener Amtsrichter Robert Grain hat ein konkretes Normenkontrollverfahren (§ 80 BVerfGG + Art. 100 GG ) eingeleitet
11.10.2022
Oberstaatsanwalt Abel leitet die Zentralstelle des Landes Hamburg für Kinderpornografie: "Ich habe keinen Kollegen gesprochen, der dieses Gesetz(§ 184b StGB) gut findet" * Berliner Oberstaatsanwalt Büchner: "Wir sehen uns einer Verfahrensflut ausgesetzt"
Endlich! Nach rund einem Jahr des Inkrafttretens der verfassungswidrigen Gesetze im Unrechts § 184b StGB liegt dem BVerfG in Karlsruhe ein konkretes Normenkontrollverfahren (§ 80 BVerfGG + Art. 100 GG) vor. Eingeleitet wurde dieses Verfahren durch den Münchener Amtsrichter Robert Grain, der bereits mehrfach Sachverständiger bei den Anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestages gewesen ist. Die seit dem 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Verschärfungen wurden damals von fast allen Rechtsexperten abgelehnt. Die CDU/CSU hatte den neuen § 184b StGB federführend und kurz vor der Sommerpause/Bundestagswahlen durchgepeitscht. Neben dem Deutschen Richterbund und namhaften Rechtsanwälten kritisieren jetzt auch Oberstaatsanwälte die bestehenden Unrechtsgesetze scharf. Sie alle sind mutige Whistleblower, die maßgeblich dazu beitragen, dass endlich die Wahrheit der grundgesetzwidrigen Gesetze ans Tageslicht kommen. K13online ruft erneut und vermehrt auch andere Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Richter/Innen zum Handeln auf. Die Erfolgsaussichten des schon seit 22. Juni 2022 laufenden Normenkontrollverfahrens sind groß. Das BVerfG kann dem Gesetzgeber bei einer positiven Entscheidung eine Reform des 184b auferlegen. Die Ampel-Bundesregierung müsste dann den verfassungswidrigen § ändern. Die Süddeutsche Zeitung(SZ) hat als erstes Mainstream-Medium über dieses Verfahren berichtet. Gleich im Anschluss folgte Legal Tribune Online(LTO). Mit Stand von heute hat sowohl dpa und alle anderen Medien eine Berichterstattung über diese Nachricht unterschlagen. Die in dem SZ-Artikel genannten Argumentationen zur Verfassungswidrigkeit entsprechend nahezu vollständig den politischen und juristischen Positionen von K13online. Schon seit über einem Jahr weisen wir regelmäßig in unseren News auf den Unrechts § 184b StGB hin, der nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. SZ-Zitate: Der Normenkontrollantrag von Richter Grain könnte nur der Anfang sein. Bundesweit regt sich Unmut über die Auswirkungen des Gesetzes, das gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist. Das Land Brandenburg hat für die Justizministerkonferenz im November den Antrag gestellt, darüber zu beraten. Denn es gibt da noch ein Problem. Lesen Sie mehr über dieses Problem mit einem Klick auf weiterlesen...
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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