Vor allem die Sorge vor einer falsch verstandenen Botschaft treibt die Ampel-Regierung um: Eine Korrektur des Gesetzes, eine Entschärfung der Mindeststrafe könnte zu Gegenwind führen – und hitzige Debatten auslösen
In der Berliner Morgenpost ist vom Journalisten Christian Unger ein zusammenfassender Artikel über die Strafverschärfungen des UNRECHTS § 184b StGB erschienen, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten war. Nicht nur die Fachwelt warnte schon damals die Bundesregierung(GroKo) vor dieser Verschärfung, sondern auch K13online weißt seid dem Beginn des damaligen Gesetzgebungsverfahrens im Jahre 2020 immer wieder daraufhin. Zitate: Vor allem die Sorge vor einer falsch verstandenen Botschaft treibt die Ampel-Regierung um: Eine Korrektur des Gesetzes, eine Entschärfung der Mindeststrafe könnte zu Gegenwind führen – und hitzige Debatten auslösen. Schließlich will niemand Kinderschänder in Schutz nehmen. In der Tat stellt diese Befürchtung für die Ampelkoalition und besonders für den Bundesjustizminister ein nachvollziehbares Problem dar. Der Anti-Pädophile-Zeitgeist hat in der Vergangenheit fast immer dazu geführt, dass Kritiker der Gesetzgebung als Kinderschänder-Befürworter & Verharmloser diffamiert wurden. Kinderschützer & Missbrauchsopfer dominieren die Mainstream-Medien und politische Debatte auf allen Ebenen. Sie bilden eine Art von Alleinherrschaft und fast niemand wagt es, Ihnen zu widersprechen. Ein Paradigmenwechsel zu einem zeitgemässen Sexualstrafrecht wird nicht von Heute auf Morgen erreichbar sein, sondern bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Konsens. Werden die damaligen Verschärfungen der GroKo - federführend die CDU/CSU - durch die Ampel-Bundesregierung wieder zurück genommen, dann stellt eine solche Strafrechtsreform ein historisches Ereignis dar. Denn eine solche Rücknahme hat es bei diesen Deliktsarten nach Kriegsende noch niemals zuvor gegeben. Im Gegenteil: Das Sexualstrafrecht wurde seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland immer wieder verschärft. Die Zielsetzungen, damit einen besseren Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt & Kinderpornos zu erreichen, wurden nicht erreicht. Das Prinzip der Abschreckung hat völlig versagt....
https://www.morgenpost.de/politik/article237951177/kinderpornografie-gesetz-verschaerfung-strafrecht-buschmann.html


Zitate
Die Fachwelt warnte schon damals die Bundesregierung vor dieser Verschärfung. Und mittlerweile sind die Stimmen laut, die eine Korrektur des Sexualstrafrechts fordern. Eine Korrektur „der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie“ sei „dringend erforderlich“, sagt der Richterbund. Lederer vom Anwaltverein sagt: „Die Vorschriften müssen dringend wieder entschärft werden, um die Justiz zu entlasten und vor allem Betroffene in milderen Fällen nicht unnötig harsch zu kriminalisieren.“
K13online Anmerkungen
Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesverschärfungen am 1. Juli 2021 sind dem neuen § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Justizopfer gefallen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) sind davon rund die Hälfte Jugendliche und Heranwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahre. Geschweige denn von den betroffenen Kindern unter 14 Jahren, die zwar strafrechtlich nicht belangt werden können, aber dennoch erheblich Negativfolgen über sich ergehen lassen müssen.
Buschmanns Ministerium blicke nun auf das Sexualstrafrecht, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion. Man nehme die vermehrt geäußerten Bedenken „sehr ernst“. Man prüfe „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“ und „mögliche Handlungsoptionen“.
Das klingt vorsichtig. Vor allem die Sorge vor einer falsch verstandenen Botschaft treibt die Ampel-Regierung um: Eine Korrektur des Gesetzes, eine Entschärfung der Mindeststrafe könnte zu Gegenwind führen – und hitzige Debatten auslösen. Schließlich will niemand Kinderschänder in Schutz nehmen. Selbst ein Zurück zum alten Gesetz wäre nur schwer zu kommunizieren. Aktuell basteln Rechtsexperten daran, wie das Dilemma gelöst werden kann – ohne gegen Täter zu sehr Milde walten zu lassen.
K13online Anmerkungen
In der Tat stellt diese Befürchtung für die Ampelkoalition und besonders für den Bundesjustizminister ein nachvollziehbares Problem dar. Der Anti-Pädophile-Zeitgeist hat in der Vergangenheit fast immer dazu geführt, dass Kritiker der Gesetzgebung als Kinderschänder-Befürworter & Verharmloser diffamiert wurden. Kinderschützer & Missbrauchsopfer dominieren die Mainstream-Medien und politische Debatte auf allen Ebenen. Sie bilden eine Art von Alleinherrschaft und fast niemand wagt es, Ihnen zu widersprechen. Ein Paradigmenwechsel zu einem zeitgemässen Sexualstrafrecht wird nicht von Heute auf Morgen erreichbar sein, sondern bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Werden die damaligen Verschärfungen der GroKo - federführend die CDU/CSU - durch die Ampel-Bundesregierung wieder zurück genommen, dann stellt eine solche Strafrechtsreform ein historisches Ereignis dar. Denn eine solche Rücknahme hat es bei diesen Deliktsarten nach Kriegsende noch niemals zuvor gegeben. Im Gegenteil: Das Sexualstrafrecht wurde seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland immer wieder verschärft. Die Zielsetzungen, damit einen besseren Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt & Kinderpornos zu erreichen, wurden nicht erreicht. Das Prinzip der Abschreckung hat völlig versagt.
Der ältere Junge aber wurde angeklagt. Es droht nun ein Jahr Haft auf Bewährung. Staatsanwältin Bussweiler sagt: „Das kann ein Leben eines jungen Menschen zerstören: Mit dem Eintrag im Führungszeugnis zur Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie ist es vorbei mit dem Bewerben für eine Arbeitsstelle.“
K13online Anmerkungen
Tausende von Jugendlichen sind inzwischen dem verschärften § 184b StGB zum Justizopfer gefallen, wenn die sogenannte Tatbegehung nach dem 1. Juli 2021 stattgefunden hat. Alle verurteilten Jugendlichen haben Einträge ins erweiterte Führungszeugnis erhalten. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Jugendlichen keine Arbeitsstelle mehr in pädagogischen Berufen bekommen werden. Auch alle ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Kindern & Jugendlichen sind Ihnen verbaut. Diese berufliche und soziale Ausgrenzung hat verheerende Auswirkungen für das ganze Leben der Betroffenen. All diese Folgen werden sich bis zu einer Strafrechtsreform fortsetzen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf...


Nahezu alle namhaften Mainstream-Medien steigen in die Berichterstattung ein: Ampel-Bundesregierung spricht sich geschlossen für Rücknahme der Verschärfungen im § 184b StGB aus |
14.03.2023 |
Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn: "Aus Sicht der Justizpraxis ist eine Korrektur der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dringend erforderlich"
Endlich sind nach der ARD-Tagesschau & ARD-Panorama auch nahezu alle anderen Mainstream-Medien in die Berichterstattung zur Rücknahme der Strafverschärfungen im Unrechts § 184b StGB eingestiegen. Ebenso haben sich die rechtspolitischen Sprecher/innen der Regierungsfraktionen für eine Reform ausgesprochen: Die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram erklärte: «Das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben, und die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können.» Auch der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Thomae sieht Handlungsbedarf: «Die Rechtsprechung kommt mit der letzten Reform nicht zu sachgerechten Ergebnissen.» Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sieht das in der Zeitung genau so: «Aus Sicht der Justizpraxis ist eine Korrektur der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dringend erforderlich.» Damit zeichnet sich schon jetzt eine parlamentarische Mehrheit im Rechtsausschuss und im Deutschen Bundestag für eine Wiederabschaffung der Verschärfungen ab, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten waren. Ein politischer und medialer Paradigmenwechsel scheint in greifbare Nähe zu rücken. Seit nunmehr über drei Jahren wird ein solcher Paradigmenwechsel von K13online gefordert. Alle warten jetzt auf die Ankündigung des Bundesjustizministers Marc Buschmann(FDP) mit einer Vorlage eines Gesetzentwurfes. Sodann werden wir den Entwurf prüfen und ggf. eine neue Petition starten, die den Gesetzentwurf stützen und weiter ergänzen wird....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5062
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