"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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Landgericht Baden-Baden offenbar völlig überlastet: Pfadfinderleiter Dieter K. wartet nach erfolgreicher Revision beim BGH seit 21 Monaten auf seinen Gerichtstermin 03.04.2023

Prozessbeginn war am 30. September 2020: Der Bundesgerichtshof(BGH) hatte das Unrechtsurteil(29. Dezember 2020) des Landgerichts mit Beschluss(Az: 1 StR 148/21) vom 30. Juni 2021 aufgehoben und an eine andere Strafkammer zurückverwiesen

Der Pfadfinderleiter Dieter K. aus Baden-Baden wurde am 29. Dezember 2020 von einem Landgericht wegen angeblicher Anstiftung zur Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. K13online war bei einem Prozesstag LIVE dabei gewesen. Mit Beschluss vom 30. Juni 2021 wurde das Unrechtsurteil vom BGH aufgehoben. Die Begründung kann unseren Webseiten über einen Link zum BGH entnommen werden. Seit nunmehr 21 Monaten wartet Dieter K. auf die Terminierung bei einem anderen Landgericht. Aus dem rechtsfehlerhaften Urteil in der 1. Instanz(Az: 2 KLs 201 Js 5199/18) kann entnommen werden, dass der Beginn des Verfahrens im Jahre 2018 war. Die mutmaßliche Anstiftung von Vergewaltigungen zweier Kindern soll angeblich vor über 30 Jahren stattgefunden haben. Der BGH hat mit deutlichen Worten die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Missbrauchsopfers bezweifelt. Die gesamte Beweisaufnahme muss mit allen Zeugenaussagen von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden ganz neu aufgerollt werden. Diese Gerichtsverhandlungen werden sich erneut über mehrere Monate hinziehen. Offenbar ist das Landgericht völlig überlastet. Die Pressesprecherin hat auf mehrfache K13online-Anfragen immer wieder mitgeteilt, dass noch immer kein Termin anberaumt wurde. Mit einer Terminierung ist nicht vor Sommer 2023 zu rechnen. Demnach werden dann zwei Jahre nach der Aufhebung des Urteils durch den BGH vergangen sein. Insgesamt dauert dieser ganze Wahnsinn schon über fünf Jahre. DAS ist ein SKANDAL. Und zwar nicht nur für den zu Unrecht Angeklagten Dieter K., sondern für alle Verfahrensbeteiligte. Kommt es erwartungsgemäß zu einem gerechten Freispruch, dann werden alle Gerichtskosten & Anwaltshonorare der Staatskasse zur Last fallen. Der Steuerzahler wird sich für diese Geldverschwendung bestimmt nicht bedanken...

https://landgericht-baden-baden.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Landgericht



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https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=124542&pos=1&anz=82


 

(Update) Erfolgreiche Revision des Pfadfinderleiters Dieter K. beim Bundesgerichtshof(BGH): Rechtsfehlerhaftes Urteil des Landgerichts Baden-Baden wegen Anstiftung zur Vergewaltigung aufgehoben 03.12.2021

Begründung im BGH-Beschluss: Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist rechtsfehlerhaft, weil ein durchgreifender Erörterungsmangel bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin vorliegt

Wie von K13online erwartet hat der Bundesgerichtshof(BGH) das rechtsfehlerhafte Urteil des Landgerichtes(LG) Baden-Baden gegen den Pfadfinderleiter Dieter K. aufgehoben. Die Revision ist damit erfolgreich und eine andere Strafkammer des LG wird ganz neu darüber verhandeln. In der BGH-Begründung wird deutlich, dass die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin - mutmaßliches Missbrauchs- und Vergewaltigungsopfers - stark angezweifelt wird. Das LG Baden-Baden hatte sich bei seiner rechtlichen Würdigung ausschließlich auf die Aussage des vermeintlichen "Opfers" gestützt. Die angebliche Anstiftung zur "Vergewaltigung" durch Dieter K. soll sich vor über 30 Jahren ereignet haben. Schon dieser lange Zeitraum nach der angezeigten "Tat" hätte bei der vorliegenden Beweislage dazu führen müssen, das Verfahren einzustellen bzw. Dieter K. frei zu sprechen. Es ist ganz offensichtlich, dass das LG den Pfadfinderleiter wenigstens in diese Sache verurteilen wollte, weil einige Zeugen ausgesagt hatten, dass es damals Sexualkontakte mit Jungs gegeben hatte, die jedoch verjährt sind. OLG-Beschluss: Die Verurteilung des Angeklagten hält bereits einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand, so dass es eines Eingehens auf die Verfahrensrüge nicht bedarf. Deutlicher kann ein Fehlurteil & Justizirrtum nicht ausfallen. Der nach Rechtsauffassung von K13online zu Unrecht Angeklagte Dieter K. hat bereits jetzt durch das Gerichtsverfahren einen unermesslichen Schaden genommen. Er muss sich nun erneut einer Beweisaufnahme bei Gerichtsverhandlungen stellen. Das mediale Interesse wird ihn erneut in die Öffentlichkeit zerren und ein weiterer Schaden wird entstehen. Verursacht werden diese Schädigungen primär durch die Nebenklägerin. Schon bei den Gerichtsverhandlungen Ende 2020 konnten weder die heute erwachsenen "Täter" noch der Tatort etc.. ermittelt werden. K13online wird zu den kommenden Gerichtsterminen wieder zum LG Baden-Baden anreisen und weiter LIVE berichten....(Update 7. Dezember: Auf Anfrage hat die Sprecherin des LG mitgeteilt, dass die Verhandlung noch nicht terminiert wurde. Der Prozess ist nicht vor dem II. Quartal 2022 zu erwarten)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4639

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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