„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Vorbildliche Schweiz: Der Nationalrat und der Ständerat haben sich darüber geeinigt, dass das sogenannte Cyber-Grooming nicht unter Strafe gestellt wird 07.06.2023

Weitere Einigung zwischen Nationalrat und Ständerat: Keine Pflicht zu Präventions- und Lernprogrammen bei Sexualstraftätern, sondern eine Kann-Formulierung

In der Schweiz wird es keine Strafbarkeit beim Cyber-Grooming geben. Darauf haben sich der Nationalrat und der Ständerat geeinigt. Das mutmaßliche Anbahnen von Kontakten Erwachsener mit unter 16-jährigen Kindern mit der ABSICHT, eine Sexualstraftat zu begehen, das sogenannte Cyber-Grooming, wird in der Schweiz auch weiterhin strafrechtich nicht verfolgt bzw. bleibt legal. Damit ist die Schweiz Vorbild auch für Deutschland. Am 13. März 2020 war in Deutschland ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz in Kraft getreten, welches nicht nur das schon vorhandene Cyber-Grooming mit Strafe bedroht, sondern zusätzlich auch den Versuch des Versuches unter Strafandrohung stellt. Ein Kind muss nicht mehr involviert sein. Jeder Erwachsene kann sich als Kind ausgeben und als Lockvogel Fallen stellen. Pädophilenjäger haben sich daraus ein Hobby gemacht. Weitere Einigung zwischen Nationalrat und Ständerat: Keine Pflicht zu Präventions- und Lernprogrammen bei Sexualstraftätern, sondern eine Kann-Formulierung. Die Schweizer Politiker/Innen haben damit erkannt, dass eine Pflicht in der Praxis völlig untauglich ist. Verpflichtende Therapieauflagen sind zum Beispiel sinn- und zwecklos, weil kein Mensch gegen seinen Willen dazu gezwungen werden kann. Therapieangebote können nur auf freiwilliger Basis stattfinden. In der Vergangenheit hatte die Schweiz oftmals Strafverschärfungen aus Deutschland übernommen. Mit dem Cyber-Grooming scheint sich ein Paradigmenwechsel anzubahnen. K13online fordert die Ampelregierung in Deutschland auf, dem Schweizer Gesetzgeber zu folgen. Bei der durch Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) angekündigten Reform im Sexualstrafrecht muss auch die Strafbarkeit des "Cyber-Grooming" wieder abgeschafft werden. In der Schweiz wird es ein solches Unrechtsgesetz nicht geben.... 

https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/cybergrooming-wird-nicht-unter-strafe-gestellt-1768287.html



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Neue Gesetze in Kraft getreten: Bundespräsident unterzeichnete neue Verschärfungen beim Cybergrooming & dem polizeilichen Einsatz von virtueller Kinderpornos 18.03.2020

Erheblicher Anstieg von Strafverfahren & Verurteilungen zu erwarten: Verrückte Gesetze werden die jährliche Kriminalstatistik in die Höhe schießen lassen, um widerum weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht fordern zu können

Die neuen Gesetze in den §§ 176 ff und 184b StGB sind durch die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt am 13. März 2020 in Kraft getreten. Ebenso wurde die Strafprozessordnung zu § 110 erweitert. In Zukunft ist mit einem erheblichen Anstieg von Strafverfahren & Verurteilungen zu diesen Deliksarten zu rechnen. Die jährliche Kriminalstatistik wird sprunghaft in die Höhe schießen. Der Gesetzgeber hat mit diesen verrückten Gesetzen neue Straftatbestände geschaffen und polizeiliche Befügnisse erweitertet, die dazu führen werden, das die ohnehin schon völlig überlasteten Gerichte noch mehr überfordert werden. Die Grund- und Menschenrechte werden unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" weiter ausgehebelt. Alles geschied natürlich in einem völlig hysterischen "Kinderschutz", zumal beim Versuch des Cybergroomings KEIN Kind involviert ist und damit auch kein Schaden entstehen kann. Die präventive Versuchsstrafbarkeit dient ausschließlich dem verfassungswidrigen Zweck, die Pädophilen & Nicht-Pädophilen noch besser strafrechtlich verfolgen zu können. Die Ermittlungsbehörden werden gesetzlich ermächtigt, computergenerierte Kinderpornos zu produzieren & zu verbreiten, um damit die Kosumenten in eine Falle locken zu können. Auch diese Ermächtigung hat mit "Kinderschutz" rein gar nichts zu tun, sondern dient primär der besseren Verfolgung der sexuellen Minderheit von Pädophilen. Insbesondere wurden damit Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen legitimiert. Der rapide Anstieg der diesbezüglichen Kriminalstatistik wird zur politischen Folge haben, dass weitere Strafverschärfungen gefordert werden, die bereits debattiert werden. So sollen die Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff und 184 ff. StGB massiv angehoben werden. Auch sollen diese Deliktsarten lebenslänglich im erweiterten Führungszeugnis enthalten sein. Nichts davon wird Kinder wirklich besser vor sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung schützen. Im Gegenteil: Eine solch repräsive Sexualpolitik wird das latente Risiko erhöhen. Mit dem Motto Scharf, Schärfer, am Schärfsten macht sich der Gesetzgeber zumindest mitschuldig an den zukünftigen Justizopfern. Schon die bestehende Gesetzeslage ist im Sinne eines effektiven Kinderschutzes vor tatsächlicher sexueller Gewalt an Kindern und erst Recht Jugendlichen völlig kontraproduktiv. Auch fallen schon jetzt immer mehr Kids & Jugendliche selbst den bestehenden Unrechtsgesetzen zum Opfer... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4082

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Vorbildliche Schweiz: Der Nationalrat und der Ständerat haben sich darüber geeinigt, dass das sogenannte Cyber-Grooming nicht unter Strafe gestellt wird von AlexBelex
am 08.06.2023

Folgender Artikel klingt irgendwie anders:

https://www.tagesanzeiger.ch/er-wolle-sie-beruehren-schrieb-der-56-jaehrige-der-14-jaehrigen-557092591163


aber ich hab mich nicht angemeldet, um ihn komplett lesen zu können.
Oder wurde das Cyber-Grooming wieder abgeschafft?

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