„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
Berliner Tagesspiegel(Jost Müller-Neuhof): Die Große Koalition(CDU/CSU & SPD) hat ein Massendelikt zum Verbrechen gemacht, jetzt wird die Reform zurückgedreht – weil sie blind für die Wirklichkeit war
20.11.2023
Wenn Strafe und Schuld nicht zusammenpassen, darf Strafe nicht verhängt werden: Diese einfache rechtsstaatliche Regel wurde übergangen, weil sich der Gesetzgeber treiben ließ. Stimmung war wichtiger als Vernunft, das Symbol wichtiger als die Wirkung
Im angelaufenen Gesetzgebungsverfahren zur Rücknahme verfassungswidriger Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderporno) muss es auch eine politische und mediale Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten dieses Unrechts geben. Schuldig daran waren, neben der damaligen GroKo, Federführung die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag & der NRW-Innenminister Reul(CDU), auch die Hetzschlagzeilen in der BILD(Blöd) Zeitung gewesen. Die frühere Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) hatte sich dadurch unter Druck setzen lassen, obwohl Sie zu Anfang eine solche Verschärfung abgelehnt hatte. In der durchaus guten Kolumne im Berliner Tagesspiegel wird auf diese Schuldfrage zwar hingewiesen, jedoch hätte der Journalist Jost Müller-Neuhof weiter ausführen können. Von den seit über zwei Jahren produzierten Justizopfern spricht er zum Beispiel nicht. Wenn das BVerfG den § 184b StGB in seiner verschärften Fassung ab dem 1. Juli 2021 für nichtig erklärt, dann müssen diese Justizopfer entschädigt werden. Alle Unrechtsurteile müssen aufgehoben werden. In der Kolumne wird auch ein weiteres Thema angesprochen: Es bedarf keiner Fantasie, um vorwegzunehmen, welche digitalen Szenarien bei der Kinderpornografie durch KI-Technik erst noch möglich werden. Millionenfach multipliziert, global verteilt. Strafrecht muss damit umgehen. Verhindern wird es wenig. Die künstlich-virtuell hergestellten Kinderpornos mit der KI werden nicht nur massenhaft zunehmen, sondern der frühere Gesetzgeber selbst hatte die Produktion solcher Kinderpornos für Ermittlungszwecke im Rahmen der sogenannten "Keuschheitsprobe" legalisiert. Die Konsumenten solcher nicht realen Darstellungen von Kinderpornos werden jedoch strafrechtlich verfolgt. Eine solche Gesetzgebung ist ebenfalls verfassungswidrig, denn mit KI hergestellte Darstellungen verletzten keine Rechtsgüter von Kindern & Jugendlichen. Die Strafbarkeit muss, wie für Ermittlungsbeamte bereits geschehen, wieder abgeschafft werden. K13online wird in der kommenden Petition auch diese Forderungen aufnehmen. Das Massendelikt Kinderporno hat in seiner Dimension schon lange die Mitte der Gesellschaft erreicht. Bei Weitem sind nicht nur Pädophile/Pädosexuelle davon betroffen, sondern auch Hetero- und Homosexuelle, sowie insbesondere auch die Kinder & Jugendlichen selbst, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) zu rund 50% aller Fälle zu den strafrechtlich Betroffenen gehören. Die tägliche Realität in Klassenchats & und auf den Schulhöfen dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Beim Gesetzgeber besteht dringender Handlungsbedarf, um einer ständigen Kriminalisierung entgegeben zu wirken....
Für die gegenwärtige Strafbarkeit und geforderte Legalisierung ist der Gesetzgeber politisch verantwortlich und zuständig. Erst in der Folge richtet sich der Offene Brief an Staatsanwälte & Gerichte. Bei der ständigen Weiterentwicklung der KI wird es eines Tages so sein, dass nicht mehr zwischen künstlicher und realer Darstellung unterschieden werden kann.
Bundesministerium der Justiz(BMJ) - Pressemitteilung(PM): Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte - veröffentlich
18.11.2023
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der BMJ-Homepage veröffentlicht: Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 15.12.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden
Mit dem seit zwei Jahren überfälligen Referentenentwurf zur Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Anhebung der Mindeststrafen auf ein Jahr im § 184b StGB hat der Bundesjustizminister Maco Buschmann(FDP) den Entwurf an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt. Daraus geht u. a. hervor, dass die angedrohte Mindeststrafe bei § 184b Absatz 1 Satz 1 StGB auf sechs Monate und bei § 184b Absatz 3 StGB auf drei Monate gesenkt wird. Damit sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle/Geldstrafen durch die Gerichte möglich, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen ist. Die Beibehaltung der Höchststrafen von fünf bzw. zehn Jahren muss zwar kritisiert werden, jedoch obliegen diese allein den Gerichten. Der Gesetzgeber bzw. die Ampel-Bundesregierung beschreitet mit dieser Entschärfung einen Ersten Schritt in die richtige Richtung. Mit dieser Strafrechtsreform können Abertausende von Verfahren wieder ohne eine öffentliche Hauptverhandlung durch Strafbefehle erledigt werden. In der Folge werden Ermittlungsbehörden & Justiz stark entlastet werden. Es steht außer Frage, dass diese Entschärfungen bei einer verfassungskonformen Gesetzgebung im gesamten Sexualstrafrecht bei Weitem nicht ausreichen werden. Deshalb wird K13online in absehbarer Zeit eine weitere Petition beim Deutschen Bundestag einreichen, die in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen wird. Die Frist für die Stellungnahmen der Länder und Verbände endet am 15. Dezember. An diesem Tag beginnt die parlamentarische Weihnachtspause bis zum 17. Januar 2024. Das Bundeskabinett kann schon in diesem Zeitraum über den finalen Gesetzentwurf beschließen. In Artikel 2 des Referentenentwurfes heißt es, dass diese Änderungen besonders dringlich sind. In der ersten Sitzungswoche 2024 gehört der Gesetzentwurf in 1. Lesung auf die Tagesordnung des Bundestages. Neben der regulären K13online-Petition werden wir diese auch als Stellungnahme an das Bundesjustizministerium schicken. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur BMJ-Pressemitteilung...
Ermittlungsbehörden versinken in Datenflut mit Kinderpornografie: Auch computeranimierte Darstellungen & reine Posing-Aufnahmen gehören gemäß dem Schand § 184 ff. StGB dazu
25.08.2019
Kinderpornos im Klassenchat haben rasant zugenommen: Keine weitere Kriminalisierung von Kinder & Jugendliche, sondern Legalisierung und Liberalisierung von verrückten Gesetzen
Man musste bei der letzten Strafverschärfung des Schand § 184 ff. StGB im Januar 2015 kein Hellseher sein, um vorher sagen zu können, dass die Datenflut von sogenannter "Kinder- und Jugendpornografie" rasant zunehmen wird. Denn seid in Krafttreten dieser verrückten Gesetze gehören auch sogenannte "Posing"-Darstellungen und computeranimierte Aufnahmen zur verbotenen Pornografie. Zunehmend werden solche Ermittlungsverfahren nicht nur gegen Erwachsene eingeleitet, sondern auch gegen Kinder & Jugendliche. Von den Kids selbst hergestellte Darbietungen werden in dem Moment plötzlich strafrechtlich verfolgbar, wenn diese in den Besitz einer Person über 14 Jahren gelangt. Eine solche Gesetzgebung ist völlig absurd. Anstatt sich der Gesetzgeber über eine längst überfällige Legalisierung & Liberalisierung von gewaltfreier Kinder- und Jugendpornografie gedanken macht liegen bereits weitere Verschärfungen in der Schublade. Das dabei auch eine weitere Kriminalisierung der Kids stattfindet wird nicht bedacht. So will Bayern über den Bundesrat ein neues Gesetz in den Bundestag einbringen, welches es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, die sogenannte "Keuschheitsprobe" zu bestehen. Künstliche "Kinderpornos" sollen die Konsumenten legal in einer Falle locken können. Ziel ist demnach also kein besserer Kinderschutz vor sexuellen Gewaltdarstellungen, sondern primär die bessere strafrechtliche Verfolgung von Pädophilen und anderen Menschen. Die logischen Folgen wären eine noch größe Datenflut mit der damit verbundenen und ohnehin schon völlig überforderten Ermittlungsbehörden. Privatunternehmen müssen bereits mit der Auswertung beschäftigt werden. Wohl auf keinem anderen Rechtsgebiet wird in der Öffentlichkeit so viel gelogen wie bei der Kinder- und Jugendpornografie. Eine Differenzierung zwischen schädlichen Gewaltdarstellungen und gewaltfrei-einhelligen Darstellungen ist in Form eines Paradigmenwechsel dringend erforderlich. Zum Wohle ALLER Beteiligten...
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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