K13online Aktivitäten: Prozessbericht zum 1. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt gegen den Dipl. Psych. Michael G. wegen der §§ 176 + 176a + 182 + 184b/184c StGB |
27.02.2019 |
Wortgefecht zwischen dem Dipl. Psych. Michael G. und dem Oberstaatsanwalt Andreas May(GSta/ZIK) Frankfurt/Gießen: Verlesung der Anklageschrift, Aussage des Angeklagten sowie Zeugenaussage einer Polizistin & eines Sachverständigen
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Prozessbericht zum 1. Verhandlungstag vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Frankfurt a. M. gegen den Dipl. Psychologen Michael G. am 26. Februar 2019
Die Verhandlung wurde von Saal 7 in den Hochsicherheitssaal 1 verschoben. Rund 40 Zuhörer und zwei Kamerateams sowie eine Reihe von Journalisten & Reporter waren erschienen. Die Einlasskontrolle war ungewöhnt streng. Nur zwei Personen konnten zeitgleich das Gebäude betreten. Jeder BPA wurde polizeilich geprüft. Alle Zuhörer mussten alle persönlichen Gegenstände abgeben und in einem Schrank einschließen lassen. Dazu gehörten auch Handys & Schreibmaterial. Aus diesem Grund konnte auch Dieter Gieseking/K13online keine Notizen während der Verhandlung machen. Der Bericht bezieht sich deshalb lediglich auf ein Gedächtnisprotokoll. Notizblöcke durften nur von Journalisten mit einem gültigen Presseausweis mitgenommen werden. Im Anschluss fand in den Kabienen eine körperliche Durchsuchung statt. Zahlreiche Justizbeamte sicherten den Saal und waren ständig anwesend. Solch strenge Sicherheitsmaßnahmen haben wir bei diesen Deliktarten bisher noch nicht erlebt.
Kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung betrat der Angeklagte Michael G. mit seinen zwei Verteidigern durch einen Extra-Eingang den Gerichtssaal. Die Zuhörer hatten keine Möglichkeit für Gespräche mit der Verteidigung und allen Verfahrensbeteiligten. G. hatte Kopien mit Informationen an die Zuhörer gegeben, die sofort von den Justizbeamten eingezogen wurden. Das Landgericht setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin, zwei Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen. Die Schöffen wurden öffentich vereidigt, weil gerade die neue Wahlperiode angefangen hat. Für diese Schöffen ist es also das 1. Gerichtsverfahren. Weiter waren im Gerichtssaal anwesend: Zwei Gutachter. Ein Pflichtverteidiger & ein Wahlverteidiger von Michael G. Der Name des einen Rechtsanwaltes ist hier nicht bekannt, der andere Rechtsanwalt ist Jochen Rüter: https://www.rp-anwaelte.de/index.php?page=startseite-rechtsanwaltskanzlei-frankfurt Es werden drei Zeugen aussagen. Als Vertreter der Anklage war der Oberstaatsanwalt Andreas May von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erschienen. Der OSta May leitet die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität(ZIK) in Gießen: https://re-publica.com/de/member/12523
Die Vorsitzende des Landgerichts Frankurt Nataletto eröffnet die Hauptverhandlung. Der GSta May verliest die Anklageschrift. Dem Psych. Michael G. werden 115 Einzeltaten nach § 176 ff. und § 182 StGB vorgeworfen. Alle Einzeltaten werden beschrieben. Zum Teil sind die betroffenen Jungs unter 14 Jahre und zum Teil über 14 Jahre. Alle sexuellen Handlungen wurden auf Video aufgezeichnet und sind die einzigen Beweismittel. Keiner der Jungen wurde polizeilich vernommen, die Identitäten sind unbekannt. Das BKA konnte in den asiatischen Ländern die Jungs nicht ausfindig machen. Es soll sich vermutlich um Strichjungen handeln, die sich mit ihren sexuellen Dienstleistungen ein Taschengeld verdient haben sollen. Geld soll auch für Live-Streams auf Anweisung geflossen sein. Die Videos sollen in Tauschbörsen getauscht worden sein, wo kein Geld geflossen ist. Darüber hinaus wurde der Besitz von rund 60.000 Bilddateien nach § 184b + §184c StGB angeklagt. Zu den vorgenannten Anklagepunkten will sich Michael G. zu einem späteren Zeitpunkt äußern.
Die Vorsitzende Richterin erteilt das Wort an die Verteidigung. Die rund 3-stündige Aussage von Michael G. beschäftigt sich fast ausschließlich mit der "Therapie-Reise" mit seinem bereits in Haft befindlichen Klienten Tobias M. G. schildert ausgibig das Kennenlernen durch die damalige Pädophilie-Selbsthilfegruppe Frankfurt. Es geht auch darum, wer von den Beiden die Reise nach Thailand geplant hat. Michael G. sagt aus, dass Tobias M. in dieses Land reisen wollte. Ein sogenannter Sex-Tourismus sei nicht vorgesehen gewesen. G. habe M. während seiner Jungskontakte beobachtet und aufgepasst, dass es zu keinen Sexualkontakten kommt. In dem bereits abgeschlossenen Verfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach hatte Tobias M. den Michael G. stark belastet. G. bestreitet, dass ER an sexuellen Handlungen mit den Jungs aktiv beteiligt war. Unbestritten ist lediglich, dass sich Tobias M. von Michael G. kurz vor der Abreise eine Videokamera ausgeliehen hat. Mit dieser Videokamera wurden Filmaufnahmen gemacht, wofür Tobias M. bereits verurteilt wurde. Die GSta will offensichtlich auch in diesem Punkt eine Verurteilung von Michael G. erreichen. Es wurden EMails verlesen, worin es um die Rückgabe dieses Videos an Tobias M. ging. Michael G. will den Film erst in Deutschland in seiner Kamera gefunden haben. Dieser Film wurde damals bei der Hausdurchsuchung bei Michael G. gefunden und erst daraufhin fand auch bei Tobias M. eine HD statt. Aus diesem Grunde gibt M. dem G. die Schuld für sein Verfahren. Damals wie heute stand Tobias M. unter psychischen Problemen und hatte auch Suizidgedanken gehabt. Aufgrund des langen Vortrages von Michael G. fand am Dienstag keine Zeugenaussage von Tobias M. statt. Das Landgericht hat ihn nun zum kommenden Freitag, den 28. Februar um 14 Uhr erneut geladen. Er dürfte sich noch in der JVA Frankfurt befinden und wird von dort zum Gericht gefahren. Die obigen Ausführungen geben NUR einen Bruchteil der Aussagen von Michael G. wieder. Notizen konnten nicht gemacht werden...
Die Vorsitzende Richterin unterbricht die Verhandlung: Pause von 12:30 Uhr bis 13:45 Uhr
Vor Beginn des weiteren Prozessverlaufes macht K13online die folgenden Anmerkungen
Während der Pause muss Michael G. die Richterin darauf hingewiesen haben, dass K13online/Gieseking den BL-Gefangenen Tobias M. in seiner JVA betreut und Briefkontakt besteht. Denn die Richterin erklärt vor der Fortsetzung der Verhandlung, dass Sie angeordnet hat, dass eingehende & ausgehende Post von und an Tobias M. speziell überwacht wird. Es sollen ganz offensichtlich keine Information über die Aussage von Michael G. an Tobias M. gelangen. Ob dies negative Folgen für unsere Gefangenhilfe haben wird, kann erst nach der Rückkehr von Tobias M. in seine JVA beantwortet werden. Ggf. werden wir darüber in einem Extra-News berichten. Schon bei der Aussage von Michael G. am Morgen ist mehrfach der Name Gieseking gefallen. In diesem Kausalzusammenhang erklärte G., dass sich die AHS für die Einhaltung von Gesetzen einsetzt. Im Gegensatz dazu würde sich Gieseking als Pädophilie-Aktivist einsetzen. Gieseking hätte in der Vergangenheit der AHS sogar vorgeworfen, sich nicht aktiv für Pädophile einzusetzen. K13online stellt hiermit klar: DAS stimmt!!!
Die Verhandlung wird mit der Zeugenaussage der Kripobeamtin fortgeführt, die bei dem Angeklagten Michael G. eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat. Detailierte Einzelheiten können nicht berichtet werden, weil keine Notizen gemacht werden konnten. Das Verfahren hat sie vom BKA übernommen. Ursache der Ermittlungen gegen Michael G. war ein unbekanntes Dritt-Verfahren gewesen. Dort ist man auf Michael G. gestoßen. Es geht also um ein sogenanntes Schnellballsystem. Nach Aussage der Zeugin gab es wegen LIVE-Video-Chats in Thailand auch drei Festnahmen. Das Ergebnis ist ihr jedoch nicht bekannt.
Der 1. Sachverständige wird als Zeuge vernommen. Es geht um eine kriminalwissenschaftliche Einschätzung des Alters der zahlreichen Jungen, die auf den Videos zu sehen sind. Der Sachverständige gibt offen zu, dass eine genaue Altersangabe nicht gemacht werden kann. Bei einem Teil schätzt er das Alter aufgrund des Gesichtes & der Genitalien als unter 14 Jahre(13 oder 12) ein und zum anderen Teil soll das Alter über 14 Jahre(15,16,17) Jahre liegen. Auch über 18 jährige Erwachsene waren dabei. Dieser Punkt wird für alle Verfahrensbeteiligte von großer Bedeutung sein. Danach richten sich nämlich die Strafmaße nach 184b oder nach 184c StGB. Andererseits sind Videobeweise unumstößlich und eine "bessere" Beweisführung ist nicht möglich. Dennoch ist mit Stand von heute noch völlig offen, ob in allen Tatvorwürfen eine Beteiligung von Michael G. nachgewiesen werden kann.
K13online war nicht bis zum Schluss des 1. Verhandlungstages anwesend, weil die Zugbindung für die Rückreise festgelegt war. Die Berichterstattung endet somit um 16:15 Uhr.
(Ersteinstellung am 27. Februar 2019 - aktualisiert am 3. September 2019)