K13online Prozessbericht zum 3. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim: Zwei Zeugen und ein Sachverständiger machen Aussagen im Fall um Kinderpornos |
09.12.2019 |
Psych. Gutachter spricht von einer Kernpädophilie des Lucky Eddy: Pädophilie ist Schicksal und nicht Wahl * Es liegt keine Störung der Sexualpräferenz vor * Etwa 12% haben eine pädophile Nebenströmung
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K13online Prozessbericht vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim gegen den Betreiber/Admin "Lucky Eddy" des Darknet-Forums "The Hidden Door(THD) am 9. Dezember 2019
Mit Verspätung begann um 9:15 Uhr der 3. Prozesstag mit dem Vorsitzenden Richter Heidrich. Als 1. Zeuge hat ein User des THD-Forums über die Identität von Lucky Eddy ausgesagt. Er konnte jedoch nicht sicher bestätigen, dass der anwesende Angeklagte auch wirklich Lucky Eddy ist. Der Nickname war jedoch auch in anderen Foren im Darknet bekannt gewesen: Zauberwald und Sonneninsel. Der Zeuge kam als freier Mann und deshalb ist nicht davon auszugehen, dass er in dieses Strafverfahren involviert ist. Wesentliche Aussagen konnte der Zeuge nicht machen. Es darf jedoch vermutet werden, dass es sich um einen pädophilen Zeugen gehandelt haben könnte.
Als 2. Zeuge kam der frühere Arbeitgeber von Lucky Eddy zu Wort. Der Angeklagte sei technisch hoch begabt und hat Abitur. Am Richterpult nahmen die Verfahrensbeteiligten die Stundenpläne bzw. Personalakte in Augenschein. In den letzten Jahren gab es zunehmend Krankmeldungen und Arbeitszeitverkürzungen. Der Arbeitgeber musste Lucky Eddy zwei Mal abmahnen. Es war eine Veränderung im Verhalten erkennbar. Psychische Probleme konnte der Arbeitgeber jedoch nicht feststellen. Der Angeklagte lebt alleine und sozial isoliert von realen Kontakten. Zur Sache konnte auch der Arbeitgeber keine Angaben machen.
Richter Heidrich verliest die Einträge im Bundeszentralregister: Es sind keine Einträge vorhanden. Der Angeklagte ist also nicht vorbestraft.
Der 3. Zeuge ist ein Sachverständiger, der an allen Verhandlungstagen anwesend war. Es geht primär um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Eine persönliche Begutachtung hat Lucky Eddy abgelehnt. Aus diesem Grunde ist keine Diagnostik möglich. Die Stellungnahme des Sachverständigen bezieht sich lediglich auf die Aktenlage und die Einsichtnahme der Datenträger mit Pornografie. Ebenso auf das Verhalten vor Gericht. Eine Sozialmedizinischediagnostik ist bei fehlender Selbstauskunft nicht möglich. Der Sachverständige spricht wegen der Aktivitäten im Internet von einem pädosexuellen Erregungsmuster. Lucky Eddy sei demnach ein Kernpädophiler. Der Sachverständige wies daraufhin, dass rund 9 bis 12 % der männlichen Bevölkerung pädophile Nebenströmungen haben. Weiter sagte er: Pädophilie ist Schicksal und nicht Wahl. Allein die pädophile Orientierung sei keine Krankheit bzw. Störung der Sexualpräferenz. Bei Lucky Eddy konnten keine zusätzlichen Störungen festgestellt werden. Der Sachverständige hat dennoch eine Therapie im Strafvollzug empfohlen. Der Angeklagte sei deshalb voll schuldfähig!
Die Gerichtsverhandlung wird bis 11 Uhr unterbrochen. Richter Heidrich gab einen Hinweis zu Akten. Er möchte die Öffentlichkeit bei den Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers nicht ausschließen. Der Staatsanwalt erklärt sich einverstanden. Der Verteidiger Schaffrath widerspricht. Der Richter Heidrich fragt den Anklagten, ob er auf die Asservate(Gegenstände) verzichtet. Antwort von Lucky Eddy: Ich will alles zurück. Die Verhandlung wird erneut bis 13 Uhr einschließlich Mittagszeit unterbrochen.
Nach der Mittagspause stellt der Verteidiger einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Landgericht verkündet den Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Plädoyers ausgeschlossen. Als Gründe werden genannt, dass es in den Plädoyers auch um das Sexualleben von Lucky Eddy geht und damit um seinen Schutz.
Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Montag, den 16. Dezember um 9 Uhr stattfinden.