"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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Text - K13online Prozessbericht: Christoph Metzelder
(Update) +++ K13online LIVE-Prozessberichterstattung: Drakonische Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung für nur sehr wenige Bilddateien mit Kinder- und Jugendpornografie +++ 30.04.2021

Ex-Fußball-Nationalspieler Metzelder gibt Auszeichnungen zurück: Verlust der beruflichen Existenz, gesellschaftliche Ausgrenzung und Vorverurteilung durch die Mainstream-Medien führt nicht zu Strafminderung 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4453

 


 

 


K13online Anmerkungen

Das drakonische Strafmaß von 10 Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung ohne Auflagen/Weisungen ist nicht die größte Bestrafung. Für die sehr wenigen Bilddateien(+ Video 10 Sekunden) wiegen der Verlust seiner kompletten beruflichen Existenz, gesellschaftliche Ausgrenzung und die Aufgabe aller Ehrenämter um ein Vielfaches schwerer. Die Zukunft von Metzelder ist völlig ungewiss...

JEDER andere Betroffene, der kein Prominenter ist, hätte für die wenigen Dateien einen geringen Strafbefehl erhalten. Es hätte keine Hauptverhandlung gegeben(nur bei Einspruch). Von einem sogenannten  "Promi-Bonus" kann also absolut nicht gesprochen werden. Im Gegenteil: Die Amtsrichterin hat zwar in ihrer Begründung auf die Vorverurteilung durch die Hetzpresse hinwiesen. Als Strafmilderungsgrund wurde dies jedoch nicht im Strafmaß berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Metzelder hat lediglich eine Strafe beim Amtsgericht anerkannt. Sein Verteidiger Prof. Dr. Sommer wies auf die Möglichkeiten der Revision oder Berufung hin. Die Verteidigung hat das gesetzte Ziel jedenfalls nicht völlig erreicht. Es bleibt abzuwarten, ob Rechtsmitteln eingelegt werden. K13online würde dieses Urteil nicht akzeptieren! 


 

Der Metzelder-Prozess im Überblick(von unten nach oben lesen):

  • 15.45 Uhr: Die Urteilsverkündung -  Christoph Metzelder wird zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit zwei Jahre Bewährung verurteilt. Zur mündlichen Urteilsverkündung wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. In der Begründung erläutet die Amtsrichterin wie folgt: 26 Bilddateien wurden an drei Frauen via WhatsApp verschickt. Eine Datei wurde lediglich besessen. Die Weitergabe ist in sehr kurzen Zeitabständen geschehen und an Einzelpersonen erfolgt, wobei Metzelder nicht davon ausgegangen ist, dass eine weitere Verbreitung erfolgt. Auflagen & Weisungen gibt es keine. Es gab eine vorweggenomme Bestrafung durch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien. Seine berufliche Existenz sei zerstört worden. Er habe ehrliche Reue gezeigt. Er befinde sich in einer Therapie, die jedoch nicht mit Pädophilie verbunden ist. 
  • Bei fast allen Einzeltaten wurden Geldstrafen zugrunde gelegt. Dabei wurden Tagessätze von 1 Tausend Euro angesetzt. Lediglich bei den zwei Bilddateien mit sexuellen Handlungen wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten angesetzt. Ingesamt ergibt sich daraus eine Gesamtfreiheitstrafe von 10 Monaten. Zum Abschluss sagte die Richterin, dass Metzelder aufgrund des medialen Verfahrens schon genug bestraft ist. Die Verhandlung wurde um 16 Uhr beendet. 

+

 

  • 15.28 Uhr: Die Urteilsverkündung steht bevor. Die Richterin zieht sich zurück. Zuvor werden die Vermögensverhältnisse mit Metzelder besprochen. Er habe gegenwärtig kein aktuelles Einkommen. Die Richterin schätzt sein Vermögen auf rund 5 Millionen Euro aus früheren Zeiten. Metzelder habe keine Vorstrafen. 
  • Der Presseanwalt von Metzelder gibt eine Erklärung ab: Rechtsanwalt Klatt erklärt die schweren Persönlichkeitsverletzungen und die hochgradigen Vorverurteilungen durch große Teile der Mainstream-Medien. Es gab 26 Klagen gegen Medien. Insbesondere wird die Springerpresse erwähnt. Dabei gab es Hexenjagden wie im Mittelalter. Dies müsse strafmildernd mit einbezogen werden. K13online wird darüber in einem Extra-Folge-News berichten.... 
  • 15 Uhr: Die Plädoyers werden vorgetragen. Dazu wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen, weil Teile der Beweisaufnahme ebenfalls nicht öffentlich waren. Weder das Plädoyer der Staatsanwaltin noch der Verteidigung ist deshalb öffentlich bekannt geworden. Unbekannt bleibt deshalb auch das Strafmaß der Verteidigung.  
  • 13.44 Uhr: Die Chatverläufe & Bilder/Videos des Angeklagten werden gesichtet. Zur Verlesung der Chats und Inaugenscheinnahme aller Dateien war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dadurch wurden die Chatverläufe mit den drei Frauen nicht öffentlich bekannt. Die detaillierten Inhalte der Bilddateien/Video wurden ebenfalls nicht bekannt. Somit kann auch K13online keine rechtliche Bewertung abgeben. Die Frage, ob es sich bei den sexuellen Handlungen um einnehmliche Sexualität gehandelt hat, kann nicht beantwortert werden. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz differenziert bekanntlich nicht zwischen Einvernehmlichkeit und sexualisierter Gewalt. Bei der Mehrheit der Darstellungen dürfte es sich laut Anklage um sogenannte Posing-Bilder gehandelt haben.  
  • 13 Uhr: Metzelder legt nach Rechtsgespräch ein Teilgeständnis ab. Er verließt seine 2. Erklärung und richtet diese speziell an die Staatsanwältin. Metzelder übernimmt die persönliche Verantwortung für sein Handeln. Die Bilder seien im Internet frei zugänglich gewesen. Er habe diese nicht aus dem Darknet und sei auch nie in solchen Foren gewesen. Auch habe er keine pädophile Neigung. Er habe die Taten mit den 29 Bilddateien begangen und werde die Strafe dafür akzeptieren. Jedoch nicht für den Besitz von 297 weiteren Dateien. Für den Rest seines Lebens müsse er innerhalb der Gesellschaft mit dieser Schuld leben. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen.  
  • 12.41 Uhr: Das Rechtsgespräch ist beendet, der Prozess wird fortgeführt. Erneute Einlasskontrolle in den Gerichtsaal. Die Amtsrichterin erklärt, dass es keine Verständigung der Verfahresbeteiligten gegeben hat. Die Staatsanwältin hat alle Vorschläge der Verteidigung abgelehnt. Die Amtsrichterin stellt mit aktuellem Stand eine Freiheitstrafe von 10 bis 12 Monaten auf Bewährung in Aussicht, wenn ein Geständnis abgegeben wird. Auflagen und Geldstrafen soll es nicht geben. Metzelder und seine Verteidiger lehnen ab. Damit steht fest, dass es zu einer Beweisaufnahme kommen wird.   
  • 10 Uhr: Der Prozess wird für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Zuschauer & Medienvertreter müssen den Gerichtssaal verlassen. In der Pause finden Diskussionen unter den Journalisten statt. Reporter berichten LIVE für ihr Medium. K13online war LIVE dabei. Und unterhält sich u.a. mit Nina Apin von der Berliner taz.  

 

  • 9.35 Uhr: Staatsanwältin Kathrin Radtke verließt die Anklage. Metzelder soll 29 Bilddateien & Videos besessen und an drei Frauen weiter geleitet haben. Darüber hinaus soll er 297 Dateien(kleine Vorschaubilder) mit Kinder- und Jugendpornos besessen haben. Mit Ausnahme von zwei Dateien dürfte es sich um sogenanntes Posing handeln. Zwei Darstellungen sollen Oral- und Analverkehr mit einem ca. 10jährigen Mädchen & Mann handeln. Betroffen sind demnach § 184b und 184c StGB. 
  • Die Amtsrichterin erklärt, dass es bisher keine Rechtsgespräche/Absprachen gegeben hat. 
  • Prof. Dr. Sommer gibt als Verteidiger einer Erklärung ab: Der Kinderschutz sei sehr wichtig. Von der jährlichen Kriminalstatistik ist der Fall mit seinem Mandanten nur Einer mit vergleichsweise wenig Dateien. Die Öffentlichkeit sei sehr groß. Im Vorfeld sei sein Mandat kriminalisiert worden. Sommer verweist auf die Rechtsgüter, die gefährdet sein müssen. Er gehen davon aus, dass dieses Rechtstaatprinzip vom Amtsgericht beachtet werde. 
  • Metzelder verließt eine persönliche Erklärung: Er macht Angaben zu seiner Biographie, insbesondere zu seinen sportlichen Erfolgen im Fußball. Ebenso zu seinen zahlreichen Ehrenämtern. Die Auszeichnungen vom Land NRW und das Bundesverdienstkreuz will er zurück geben.  
  • 9.30 Uhr: Der Prozess gegen den Ex-Fußballer wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie hat begonnen. Amtsrichterin Stammerjohann eröffnet die Hauptverhandlung. Metzelder macht Angaben zur Person. Er wohnt in Düsseldorf.  
  • Gegen 9.15 Uhr: Christoph Metzelder ist bei Gericht eingetroffen. Eskortiert von Justizbeamte des Amtsgerichtes Düsseldorf betritt der Ex-Fußball-Nationalspieler das Gerichtgebäude und begibt sich direkt in den Gerichtssaal E116, wo bereits seine drei Verteidiger auf Ihn warten. Den über 40 Journalisten/Innen & Reportern/Innen schenkte er keinerlei Beachtung.    
  

 
Dieter Gieseking(K13online) war bereits am Vortage in Düsseldorf eingetroffen. Am Morgen des Verhandlungstages wurde das Gerichtsgebäude um 8 Uhr geöffnet. Die Einlasskontrolle ins Gebäude fand für die Zuschauer unter Sicherheitsvorkehrungen statt. Im Gerichtssaal gab es wegen Corona nur 16 Plätze. Es bildete sich eine Warteschlage. Im Gebäude war das Fotografieren erlaubt. Bei der weiteren Einlasskontrolle in den Gerichtssaal mussten alle Zuschauer ihr Smartphones in ein Schließfach abgeben. Fotoaufnahmen im Saal waren verboten. 
 
Auch für die Vertreter der Mainstream-Medien waren lediglich 10 Plätze vor den Zuschauern reserviert. Zusätzlich waren Kamerateams vor Beginn der Verhandlung zugelassen. Das Medienaufgebot war riesig. Alles von Rang & Namen war anwesend. K13online war bei allen LIVE-Reportagen der TV-Sendeanstalten dabei. Zur Berichterstattung der Mainstream-Medien wird es ein Folge-News mit weiteren Fotos geben...
 
K13online hat LIVE mit Sprachnachrichten & Fotos an alle seine User/Mitglieder berichtet, die sich in der WhatsApp-Gruppe befinden. Das Feedback wurde LIVE übertragen.... 
 
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Strafrechtlicher Verteidiger: Prof. Dr. Sommer

 
Medienrechtlicher Verteidiger: Rechtsanwalt Klatt
 
geschrieben am 03.05.2021
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Autor K13online
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