„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - K13online Prozessbericht: Einvernehmlicher Sex vor AG Baden-Baden
UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Baden-Baden musste 47-jährigen Mann wegen einvernehmlichen Oral- und versuchten Analverkehr eines 13-jährigen Trans-Jungen zur Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilen 09.11.2023

Das gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren hätte nicht stattgefunden, wenn der Heimleiter das Kindeswohl bedacht hätte: Der Trans-Junge befürchtet nun, dass er in eine geschlossene Anstalt kommt. Eine solche Denunzierung gegen den Willen von Alexander verurteilen wir auf das Schärfste

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5298

Schon nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt und der Erklärung des Verteidigers Uwe Kirsch wurde deutlich, dass diese Gerichtverhandlung mit einem bestmöglichen Urteil enden wird. Rechtsanwalt Kirsch & sein Mandant bestätigten den Sachverhalt und die polizeilichen Aussagen des angeblichen "Opfers" aufgrund der Unrechtsgesetze in § 176c StGB. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu verhängen, weil es keinen Minderschwerenfall mehr gibt, der zum Beispiel einen Strafbefehl mit Geldstrafe ermöglicht hätte. Ganz zu schweigen von einem Freispruch wegen erwiesener Einvernehmlichkeit der Sexualkontakte. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, diese einvernehmlichen sexuellen Handlungen als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch" zu bewerten. Eine solche Gesetzgebung ist völlig absurd und nach Rechtsauffassung von K13online auch verfassungswidrig. 

Der Amtsrichter eröffnet die Beweisaufnahme. Alle Verfahrensbeteiligte einigen sich darüber, dass auf alle Zeugen verzichtet werden kann. Sie wurden kurzfristig ausgeladen. Der zum "Tatzeitpunkt" 13-jährige "Opfer"-Zeuge(heute 15 Jahre) war erst garnicht vor Gericht erschienen. Der 2. Verhandlungstermin wurde absetzt. Die geladene Sachverständige ist Ärztin an der Freiburger Uni-Kinderklinik. Sie bestätigte, dass bei der körperlichen Untersuchung keine Gewaltanwendung festgestellt wurde. Der Gesetzgeber trägt auch die Schuld daran, dass sich der Trans-Junge überhaupt einer solch peinlichen und entwürdigenden Untersuchung unterziehen musste. Der damit verbundene psychische Schaden ist offensichtlich. Die Gerichtsverhandlung wird um 9:30 Uhr für 15 Minuten unterbrochen und um 9:45 Uhr fortgesetzt. 

Der Amtsrichter verliest die schriftliche Aussage des Trans-Jungen "Alexander(Alexandra)" bei der Polizei, der eine freie Schilderung der Vorgänge verweigert hat. Widerwillig wolle er nur auf Fragen antworten. Er sei seit sieben Monaten in einem Kinderheim. Alexander fühle sich als Mädchen(Alexandra). Der Trans-Junge befürchtet nun, dass er in eine geschlossene Anstalt kommt. Denn der Heimleiter hatte Strafanzeige erstattet. K13online weist an dieser Stelle daraufhin, dass der Heimleiter nicht das Kindeswohl im Blick hatte, sondern die Strafverfolgung des Mannes. Eine solche Denunzierung gegen den Willen von Alexander verurteilen wir auf das Schärfste. Das gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren hätte nicht stattgefunden, wenn der Heimleiter das Kindeswohl bedacht hätte. Diese Überreaktion des Heimleiters liegt natürlich bei der andauernden Missbrauchshysterie. Aus gutem Grunde gibt es keine Anzeigepflicht, damit solche Schäden nicht erstehen können.  

Alexander antwortet auf die Fragen des Polizeibeamten weiter. Er hatte das Heim verlassen und wollte nur Zigaretten holen. Dabei traf er an einer Tankstelle zwei unbekannte Männer, mit einem Mann sei er zu Ihm nach Hause gegangen. Der Trans-Junge beschreibt die Wohnung des Mannes und erklärt, dass alles sexuelle einvernehmlich stattgefunden hat. Der Junge trug einen BH, der beim Ausziehen sichtbar wurde. Außerdem trug er eine mädchenhafte Perücke. Es kam zum zweimaligen Oralverkehr des Trans-Jungen am Mann. Der versuchte Analverkehr des Mannes am Trans-Jungen wurde abgebrochen, weil es schmerzhaft wurde. Ein Kondom wurde nicht benutzt. Es gab keine Drohungen. Er wußte trotz Weinkonsum, was geschah. Dem Mann war das Alter von 13 Jahren bekannt und deshalb wollte er zunächst keinen Sex haben. Jedoch wollte der Trans-Junge Sex ausprobieren, weil er noch nie zuvor Sex mit einem Erwachsenen hatte. 

Der Amtsrichter verliest die schriftliche Aussage des Heimleiters bei der Polizei. "Alexander(Alexandra)" war beim Heim abgängig. Mitbewohner des Heimes hatten Ihn mit zwei Männern gesehen. Der Heimleiter habe dann die Polizei angerufen. Auch über das Autokennzeichen des Mannes konnte die Identität ermittelt werden. Das besondere an diesem Fall ist die Transsexualität des Jungen. 

Der Amtsrichter schließt die Beweisaufnahme und stellt fest, dass bei der Hausdurchsuchung des Mannes keine Kinder- oder Jugendpornos gefunden wurde. Auch gibt es keine Einträge im Bundeszentralregister(BZR). Der Mann ist nicht vorbestraft. K13online fügt hinzu, dass der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kernpädophil ist, sondern heterosexuell. Kinderschützer etc. würden ihn als sogenannten "Ersatzhandlungstäter" einstufen. Auch daraus wird deutlich, dass es auch bei Nicht-Pädophilen bzw. heterosexuellen Männern einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachsenen gibt. 

Plädoyer des Staatsanwaltes

Der Staatsanwalt plädiert in Kürze und trägt mehrfach die erwiesene Einvernehmlichkeit vor. Der zweifache Oralverkehr und auch der versuchte Analverkehr sei mit Zustimmung des Trans-Jungen geschehen. Dennoch bestimmt der § 176c StGB diese sexuellen Handlungen als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, weil es im Gesetz keine Einwilligungsfähigkeit gibt. Bei Berücksichtung aller Sachverhalte beantragte der Staatsanwalt diese Mindeststrafe & 6.000Euro Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe solle auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt werden.  

Plädoyer des Verteidigers Kirsch

Rechtsanwalt Kirsch schloss sich diesem Antrag im Wesentlichen an, denn weniger wäre aufgrund der Unrechtsgesetze auch nicht möglich gewesen. Im Übrigen wies er nochmals auf die bewiesene Einvernehmlichkeit hin sowie auf die psychischen Belastungen seines Mandanten und seiner Familie. Sein Mandant wäre schon bestraft genug und müsse mit dieser Last nun leben...

Mündliche Urteilverkündung des Amtsrichters

Der Amtsrichter verkündet nach einer erneuten Sitzungsunterbrechung um 11 Uhr das mündliche Urteil: Im Namen des Gesetzgebers wurde der 47-jährige Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, verurteilt. Und muss bis Ende Februar 2024 an den Kinderschutzbund Baden-Baden eine Geldauflage von 6 Tsd Euro zahlen. K13online weist an dieser Stelle daraufhin, dass Kinderschutzvereine von solchen Geldzuweisungen erheblich profitieren. Obwohl dieser Fall mit "Kinderschutz" überhaupt nichts zu tun hat. Der verurteilte Mann sollte diese Zahlung deshalb nicht als Strafe verstehen, sondern als "freiwillige" Spende für einen Kinderschutz, der sich für tatsächlich missbrauchte Kinder einsetzt. 

In seiner Begründung führt der Amtsrichter weiter aus: Der Trans-Junge sei kurz vor seinem 14. Geburtstag gewesen und ist heute 15 Jahre alt. Der Junge trug eine Perücke eines Mädchens und habe sich schon internsiv mit seiner geschlechtlichen und sexuellen Identität beschäftigt. Er könne sagen was er wolle, es sei immer ein schwerer sexueller Kindesmissbrauch. K13online fügt hinzu: Der Amtsrichter kann auch nicht das Gegenteil behaupten, denn er ist an das Gesetz & Recht gebunden. Andererseits wies auch der Richter mehrfach auf die einvernehmlichen sexuellen Handlungen hin. Es ist davon auszugehen, dass der Amtsrichter diesen Widerspruch erkannt hat. Leider reichte diese Erkenntnis nicht aus, vom Gesetzgeber eine politische Strafrechtsreform zu fordern. K13online stellt diese Forderung jedoch auf, damit solches Unrecht verhindert wird... 

geschrieben am 10.11.2023
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Autor K13online
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